TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Heranwachsende im deutschen Strafrecht JF - Schriften zum deutschen und russischen Strafrecht Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-67596 SN - 2191-0898 IS - 3 SP - 93 EP - 96 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht, Besonderer Teil 2 BT - Vermögensdelikte T3 - Springer-Lehrbuch N2 - Dieses Lehrbuch informiert umfassend über die examensrelevanten Straftatbestände des StGB, die Vermögen, Eigentum oder sonstige Vermögensgüter schützen. Der Text bereitet den Stoff systematisch auf und hebt dabei schwierige und umstrittene Einzelfragen durch ausführliche Darstellung der dazu vertretenen Meinungen deutlich hervor. Unterstützt wird der Lernprozess mittels zahlreicher Fallbeispiele mit Lösungshinweisen, die dem Benutzer Gelegenheit zu aktiven Übungen an Strafrechtsfällen geben. Der Leser sollte daher zunächst versuchen, die Fälle selbst zu lösen und danach den Text weiter lesen. Auch die am Ende jedes Kapitels gestellten „Kontrollfragen“ sind eine Aufforderung zur Überprüfung des Lernerfolges und gegebenenfalls Wiederholung der Lektüre. Über den Bereich des Besonderen Teils hinausgehende Repetitionseffekte verspricht das Buch dem Leser auf Grund der vielfältigen Bezugnahmen auf das Allgemeine Strafrecht, beispielsweise zu Fragen von Täterschaft und Teilnahme oder Versuch, Vollendung und Beendigung. Y1 - 2015 SN - 978-3-662-44933-2 PB - Springer CY - Berlin ET - 3. Aufl. ER - TY - THES A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Rechtfertigung und Opferverhalten T2 - Strafrecht in Forschung und Praxis Y1 - 2004 SN - 3-8300-1153-9 SN - 1615-8148 VL - 37 PB - Kova? CY - Hamburg ER - TY - BOOK A1 - Küpper, Georg A1 - Gropp, Walter A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Fallsammlung zum Strafrecht Y1 - 2003 SN - 3-540-42484-9 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-642-55882-5 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht, Besonderer Teil : Bd. 2. 1. Vermögensdelikte (Kernbereich) Y1 - 2002 SN - 3-540-61067-7 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-662-00072-4 PB - Springer CY - Berlin, Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Die Strafbarkeit des "Containerns" vor und nach der Entscheidung des BVerfG JF - Zeitschrift für Lebensrecht Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.3790/zfl.29.4.457 SN - 0944-4521 SN - 2747-6480 VL - 29 IS - 4 SP - 457 EP - 465 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Jugendstrafrecht JF - Strafrecht in der alten Bundesrepublik 1949–1990 : Grundlagen, Allgemeiner Teil und Rechtsfolgenseite im zeitgeschichtlichen Spiegel von Gesellschaft und Politik Y1 - 2020 SN - 978-3-8487-7027-4 SN - 978-3-7089-2068-9 SN - 978-3-03891-287-3 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748910862-529 SP - 529 EP - 544 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht in der Examensklausur T3 - Academia iuris N2 - Das vorliegende Buch ist der Versuch einer etwas anderen Systematik der Stoffvermittlung, bei der die Vorgehensweise der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles die Funktion des leitenden und strukturierenden roten Fadens hat. Die Fülle des strafrechtlichen Stoffes wird hier nicht streng nach AT und BT gegliedert, sondern danach, an welcher Stelle im Prozess der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles etwas zum Tragen kommt. Daher sollte die Arbeit mit dem Buch den nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt haben, mit der Vermehrung und Verfestigung des Strafrechtswissens zugleich den Rhythmus der strafrechtlichen Fallbearbeitung zu verinnerlichen. Von einem Lehrbuch unterscheidet sich das vorliegende Werk noch in einem zweiten Punkt, der gerade in der heißen Examensvorbereitungsphase von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist: der behandelte Stoff wird begrenzt durch die Vorgaben der Juristenausbildungsordnungen der Bundesländer, die sich in dieser Hinsicht jedenfalls im Kern nur unwesentlich unterscheiden. Was nicht prüfungsrelevant ist, bleibt außen vor. Vor allem aus dem Besonderen Teil werden daher manche Tatbestände überhaupt nicht angesprochen, weil sie in allen oder den meisten Bundesländern nicht zum Prüfungsstoff gehören. Y1 - 2022 SN - 978-3-8006-6597-6 SN - 978-3-8006-6598-3 PB - Vahlen CY - München ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang A1 - Ellbogen, Klaus T1 - Fälle zum Strafprozessrecht T3 - Klausurenkurs : Juristische Übungsbücher N2 - Die Aneignung von Falllösungskompetenz im Strafprozessrecht empfiehlt sich nicht nur für Rechtsreferendare, die sowohl in der Strafrechtsstation des Vorbereitungsdienstes als auch im zweiten Staatsexamen über solide Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet verfügen müssen. Auch Studierende sollten sich im Hinblick auf die mündliche Examensprüfung, das Referendariat und die spätere berufliche Praxis möglichst frühzeitig während des Studiums mit der Materie befassen. Das notwendige Wissen und die Fertigkeit im Umgang mit strafprozessrechtlichen Sachverhalten erlernt man dabei – angesichts der geringen Anschaulichkeit des Rechtsgebietes – am besten durch aktive Bearbeitung von Übungsfällen und -klausuren. Dieses Fallbuch enthält zwölf anspruchsvolle und umfangreiche Fälle zum Strafprozessrecht sowie zwölf strafprozessuale Zusatzfragen und gibt dem Benutzer damit ausreichend Material, um sich in die Methodik der Fallbearbeitung in diesem Rechtsgebiet einzuarbeiten. Y1 - 2020 SN - 978-3-8006-5987-6 VL - 2020 PB - Verlag Franz Vahlen CY - München ET - 2. neubearbeitete Auflage ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafverfahrensrecht: Rechtsanwalt Rechenbergs Revisionsrügen Y1 - 1998 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Euthanasia and modern German criminal law Y1 - 1997 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Der Geltungsbereich des StGB und "DDR-Alttaten" Y1 - 1992 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Rechtfertigung einer Ohrfeige Y1 - 1992 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Protokollverlesung nach berechtigter Auskunftsverweigerung Y1 - 1992 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Der Rücktritt des angestifteten oder unterstützten Täters Y1 - 1992 SN - 3-7694-0462-9 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Anmerkung zu BGH, Urt. v. 12.11.1991 - 5 StR 477/91, NStZ 1992, 129 Y1 - 1992 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Anmerkung zu OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.8.1991 - 5 Ss 232/91, MDR 1992, 286 Y1 - 1992 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Anmerkung zu BGH, Urt. v. 30.9.1991 - 1 StR 339/91, NJW 1992, 581 Y1 - 1992 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Mitbeschuldigter und Zeugnisverweigerungsrecht Y1 - 1998 SN - 3-406-43842-3 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Röckrath, G., Die Zurechnung von Dritthandlungen bei der Dreieckserpressung; Baden-Baden, Nomos, 1991 BT - Die Zurechnung von Dritthandlungen bei der Dreieckserpressung Y1 - 1993 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht: Kein Kavalier der Straße Y1 - 1993 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafverfahrensrecht: Ede hat ausgepackt Y1 - 1993 ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang A1 - Ellbogen, Klaus T1 - Fälle zum Strafprozessrecht Y1 - 2012 SN - 978-3-8006-3981-6 PB - Vahlen CY - München ER - TY - JOUR A1 - Giraud, Alix A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Le meurte aggravé en droit pénal allemand et français Y1 - 2014 SN - 978-3-8487-119-2 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Straftatverdeckung mit bedingtem Tötungsvorsatz als Mordversuch Y1 - 1997 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Die Freiheitsstrafe Y1 - 1993 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Gesetzeseinheit im Strafrecht Y1 - 1993 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Konkurrenzen im Strafrecht Y1 - 1993 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Die Geldstrafe Y1 - 1993 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Sturz aus dem Fenster Y1 - 1993 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Anmerkung zu BGH, Urt. v. 29.10.1992 - 4 StR 358/92 Y1 - 1993 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Nichts ging los im "Münzhändler-Fall" Y1 - 2013 SN - 978-3- 8114-3927-6 ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Die hypotetische behördliche Genehmigung im Strafrecht Y1 - 2011 SN - 3-8114-5428-5 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Lange, A., Zum Bewertungsirrtum über die Rechtswidrigkeit des Angriffs bei der Notwehr; Baden-Baden, Nomos, 1994 BT - Zum Bewertungsirrtum über die Rechtswidrigkeit des Angriffs bei der Notwehr Y1 - 1998 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Grundfälle zu den Tötungsdelikten Y1 - 1996 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Grundfälle zu den Tötungsdelikten Y1 - 1996 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Grundfälle zu den Tötungsdelikten Y1 - 1996 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Grundfälle zu den Tötungsdelikten Y1 - 1996 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Grundfälle zu den Tötungsdelikten Y1 - 1996 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Vehling, K.-H., Die Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch; Frankfurt/Main, Lang, 1991 BT - Die Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch Y1 - 1996 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Grundfälle zu den Tötungsdelikten Y1 - 1995 ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Das Recht der Ordnungswidrigkeiten Y1 - 1995 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Anmerkung zu BGH, Beschl. v. 10.11.1994 - 1 StR 157/94 Y1 - 1995 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Anmerkung zu BGH, Urt. v. 20.4.1995 - 4 StR 27/95 Y1 - 1995 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Grundfälle zu den Tötungsdelikten Y1 - 1995 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Das Jugendstrafrecht der DDR und der Bundesrepublik Deutschland Y1 - 1995 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Klausur Strafrecht : der überfahrene Dackel Y1 - 1995 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Kaminski, Ralf, Der objektive Maßstab im Tatbestand des Fahrlässigkeitsdelikts ; Duncker & Humboldt, Berlin, 1992 BT - Der objektive Maßstab im Tatbestand des Fahrlässigkeitsdeliktes Y1 - 1995 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht: Der gewalttätige Einbrecher Y1 - 1997 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Schlehofer, H., Vorsatz und Tatabweichung; Köln, Heymann, 1996 BT - Vorsatz und Tatabweichung Y1 - 1997 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Anmerkung zu BayObLG, Beschl. v. 11.5.1992 - 5 St RR 16/92 Y1 - 1994 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Rechtsprechung zum Wirtschaftsstrafrecht nach dem 2. WiKG Y1 - 1994 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Unvollendete Hilfeleistung als Straftat Y1 - 1994 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Die Vermögensstrafe Y1 - 1994 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Der Weg des Straftäters in den Strafvollzug Y1 - 1994 ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Fallsammlung zum Ordnungswidrigkeitenrecht T3 - Juristische ExamensKlausuren Y1 - 2011 SN - 978-3-540-33947-2 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-540-33948-9 SN - 0944-3762 PB - Springer-Verlag Berlin Heidelberg CY - Berlin, Heidelberg ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht, Besonderer Teil : Bd. 2. 1. Vermögensdelikte (Kernbereich) Y1 - 1998 SN - 3-540-61067-7 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Runte, R., Die Veränderung von Rechtfertigungsgründen durch Rechtsprechung und Lehre, moderne Strafrechtsdogmatik zwischen Rechtsstaatsprinzip und Kriminalpolitik; Frankfurt am Main, Lang, 1991 BT - Die Veränderung von Rechtfertigungsgründen durch Rechtsprechung und Lehre : moderne Strafrechtsdogmatik zwischen Rechtsstaatsprinzip und Kriminalpolitik Y1 - 1994 ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Medienstrafrecht Y1 - 2012 SN - 978-3-642-17262-5 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-642-17263-2 PB - Springer CY - Berlin, Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - § 23 Strafbestimmung JF - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Y1 - 2017 SN - 978-3-8329-6198-5 SP - 421 EP - 443 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - § 24 Ordnungswidrigkeiten JF - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Y1 - 2017 SN - 978-3-8329-6198-5 SP - 443 EP - 469 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Der Mord an einer Studentin in Freiburg und das deutsche Strafrecht JF - studere : Rechtszeitschrift der Universität Potsdam Y1 - 2017 SN - 1867-6170 VL - 2017 IS - 18 SP - 12 EP - 20 PB - studere e.V. CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - §§ 22 - 29 a OWiG, §§ 128, 129 OWiG BT - Paragraphen 22 - 29 a OWiG, Paragraph 128, 129 OWiG Y1 - 2000 SN - 3-406-46181-6 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafbare Überlistung eines Geldspielautomaten Y1 - 2000 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Nebenklage im Strafverfahren gegen Jugendliche und Heranwachsende Y1 - 2000 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Vermögensdelikte im Strafrecht nach dem 6. Strafrechtsreformgesetz Y1 - 2000 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Raub mit Waffen und Werkzeugen Y1 - 2000 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Festnahme mit Todesfolge Y1 - 2000 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Anmerkung zu BGH, Urt. v. 9.2.2000 - 5 StR 451/99 Y1 - 2000 ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrechtlicher Schutz gegen medizinische Behandlung : zur Problematik des ärztlichen Heileingriffs T3 - Potsdamer Juristische Gesellschaft : Veröffentlichungen der Potsdamer Juristischen Gesellschaft Y1 - 2000 SN - 3-7890-6667-2 VL - 6 PB - Nomos-Verl.-Ges CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Buschhorn, P., Rechtsprobleme der Offenkundigkeit von Tatsachen im Strafverfahren, Wesen und Begriffsvereinbarkeit mit den tragenden Verfahrensmaximen des Beweisrechts; Frankfurt am Main, Lang, 1997 BT - Rechtsprobleme der Offenkundigkeit von Tatsachen im Strafrechtverfahren : Wesen und Begriffsvereinbarkeit mit den tragenden Verfahrensmaximen des Beweisrechts Y1 - 2000 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Anmerkung zu BGH, Urt. v. 11.5.1999 - 4 StR 380/98 Y1 - 1999 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Amelung, K., Irrtum und Täuschung als Grundlage von Willensmängeln bei der Einwilligung des Verletzten; Berlin, Duncker & Humblot, 1998 BT - Irrtum und Täuschung als Grundlage von Willensmängeln bei der Einwilligung des Verletzten Y1 - 1999 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Der neue § 316 a StGB BT - Der neue Paragraph 316 a StGB Y1 - 1999 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht: Die wertvolle Uhr Y1 - 1999 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht: Lösegeld für ein Gemälde Y1 - 1999 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht: Die wertvolle Uhr Y1 - 1999 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Arme Schweine BT - Tierschutz, staatliches Gewaltmonopol und Notwehrrecht JF - studere : Rechtszeitschrift der Universität Potsdam Y1 - 2018 SN - 1867-6170 VL - 11 IS - 20 SP - 40 EP - 45 PB - studere e.v. CY - Potsdam ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Fallsammlung zum Medienstrafrecht T3 - Juristische Examensklausuren N2 - Die Fallsammlung zum Medienstrafrecht schließt eine Lücke in der Ausbildungs- und Studienliteratur zu einem speziellen Rechtsgebiet, das seit einiger Zeit immer mehr Bedeutung in Studium, Prüfung und Praxis gewinnt. Als ideale Ergänzung zum Lehrbuch „Medienstrafrecht“ reicht der Autor jetzt ein Werk nach, mit dem Studierende ihr durch Vorlesungsbesuch und Lehrbuchlektüre erworbenes Wissen an konkreten Fällen erproben können. Die Fallsammlung enthält insgesamt 18 Fälle aus allen Bereichen des Medienstrafrechts. Die Aufgaben haben unterschiedlichen Umfang und Schwierigkeitsgrad von 3-stündigen über 5-stündige Klausuraufgaben bis zu Hausarbeiten. Y1 - 2019 SN - 978-3-662-48968-0 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht, Strafprozessrecht und das Recht der Ordnungswidrigkeiten in der Verfassung des Landes Brandenburg JF - 20 Jahre Landesverfassung : Festschrift des Landtages Brandenburg Y1 - 2012 SN - 978-3-428-13920-0 SP - 85 EP - 94 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht im Zivilrecht BT - betrügerische Probefahrt JF - Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht N2 - Dass die Entscheidung eines Zivilgerichts die gesteigerte Aufmerksamkeit von Strafrechtlern auf sich zieht, ist sicher nicht die Regel. Steht aber im Mittelpunkt einer solchen Entscheidung eine BGB-Vorschrift, die das Tatbestandsmerkmal „gestohlen“ enthält, liegt es nahe, dass der Fall etwas mit § STGB § 242 StGB zu tun haben könnte. Das interessiert dann natürlich auch einen Juristen, der Zivilrecht zwar wie alle im Studium und Referendariat gelernt hat, danach aber hauptsächlich im Strafrecht unterwegs ist. In dem Fall, der dem Urteil des 5. Zivilsenats des BGH vom BGH 18.9.2020 zur Fussnote 1 zugrunde lag, ging es um die Anwendung des § BGB § 935 BGB § 935 Absatz I BGB, die durch das erwähnte Wort mit dem Strafrecht verknüpft ist. Überraschenderweise ging der BGH in seiner Entscheidung mit keiner Zeile auf Diebstahl ein. Das wird dem Sachverhalt nicht ganz gerecht. Es mag sein, dass die Richtigkeit des Ergebnisses dadurch nicht in Frage gestellt wird. Begründungstechnisch erscheint die Vorgehensweise der BGH-Richter jedoch ergänzungsbedürftig. Im Folgenden soll die gebotene strafrechtliche Würdigung nachgeholt werden. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZV-B-2021-S-447-N-1 SN - 0934-1307 VL - 34 IS - 9 SP - 447 EP - 451 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Wirklicher Täter, falscher Name, richtiger Betroffener? BT - Bemerkungen anlässlich der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 19.11.2020, DAR 2021, 646 JF - Deutsches Autorecht N2 - Auftreten unter falschem Namen in Straf- und Bußgeldverfahren ist gewiss kein alltägliches Ereignis. Existiert die Person tatsächlich, deren Namen ein anderer im Verfahren als Betroffener oder Beschuldigter verwendet, stellt sich vor allem die Frage, wen die verfahrensabschließende Entscheidung (Bußgeldbescheid, Urteil, Beschluss) betrifft. Verschiedene Konstellationen sind denkbar. Das OLG Stuttgart hatte es mit einem Fall zu tun, in dem letztlich der „richtige Täter“ verurteilt wurde. Ob sich das Verfahren auch gegen den „richtigen Betroffenen“ richtete, ist eine andere Frage. KW - Identitätstäuschung Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DAR-B-2021-S-614-N-1 SN - 0012-1231 VL - 91 IS - 11 SP - 614 EP - 617 PB - Juristische Zentrale des ADAC e.V. CY - München ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Heintschel-Heinegg, Bernd von T1 - Vorbemerkung zu § 77 T2 - Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch : §§ 38-79b Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-MuekoStGB-G-StGB-VOR-1-P-77 SN - 978-3-406-74602-4 VL - 2 SP - 1630 EP - 1640 PB - C.H. Beck CY - München ET - 4 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Summa cum laude JF - Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik Y1 - 2020 UR - https://www.zis-online.com/dat/artikel/2020_12_1400.pdf SN - 1863-6470 VL - 15 IS - 12 SP - 522 EP - 523 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Nahestehende Personen im Allgemeinen Teil des Strafrechts JF - Juristische Ausbildung Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2707 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 43 IS - 2 SP - 136 EP - 144 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Das "Donaulied" BT - strafwürdige Verharmlosung sexueller Übergriffe oder sozialadäquate Traditionspflege? JF - KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift N2 - In der niederbayerischen Metropole Passau sowie einigen weiteren Städten der Region ist gegenwärtig in der Bevölkerung eine heftige Auseinandersetzung über ein Lied im Gang, das regelmäßig auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen aufgeführt und gesungen wird. Es handelt sich um das „Donaulied“, das die Initiatoren einer Petition – Studenten der Universität Passau – wegen sexistischer Textpassagen verbieten lassen wollen, während es ihre Widersacher als Ausdrucksform bayerischer Volkstümlichkeit für unantastbar erklären. „Weg mit dem Donaulied“ und „Hände weg vom Donaulied“ könnte man die konträren Standpunkte propagandistisch zugespitzt etikettieren. Die Trumpfkarte des Strafrechts wird in diesem Streit von den Gegnern des Liedes zur Bekräftigung ihrer Forderungen offenbar noch nicht ausgespielt. Das kann daran liegen, dass diese Karte (noch) nicht sticht, weil das Strafrecht in Bezug auf diesen Gegenstand seine vielgepriesene Fragmentarität zeigt, also eine Strafbarkeitslücke aufweist. Angesichts des Bestrafungseifers, mit dem die Politik in den letzten Jahren das Strafrecht vielfältig zur Bekämpfung sexuell konnotierter Übergriffe – z.B. zuletzt „Upskirting“ – ertüchtigt hat, wäre das ein überraschender Befund. Aber die Analyse des geltenden Strafrechts wird bestätigen, dass hier tatsächlich noch eine strafrechtsfreie Nische existiert. Die nunmehr öffentlich wahrgenommene Anstößigkeit des Donaulieds könnte also im wahrsten Sinne des Wortes Anstoß sein zu einer Gesetzgebungsinitiative. Ob es dieser aber wirklich bedarf, sollte gründlich überlegt werden. N2 - In the Lower Bavarian metropolis of Passau as well as in some other cities in the region, there is currently a fierce debate among the population about a song that is regularly performed and sung at folk festivals and similar events. It is the „Donaulied“, which the initiators of a petition – students of the University of Passau – want to have banned because of sexist lyrics, while their opponents declare it to be inviolable as an expression of Bavarian folklore. „Away with the Donaulied“ and „Hands off the Donaulied“ you/one could label the opposing positions propagandistical pointedly. The trump card of criminal law is apparently not played out yet in this dispute by the opponents of the song in support of their demands. This may be due to the fact that this card does not sting (yet), because criminal law shows its much-vaunted fragmentary character with regard to this subject, that means there is a gap in punishability. In view of the eagerness with which politics has used criminal law in recent years in various ways to combat sexual assaults – e.g., most recently „Upskirting“ – this would be a surprise finding. But an analysis of the existing criminal law will confirm, that there is still a niche here that is free of criminal law. The offensiveness of the Donaulied, which is now perceived publicly, could be the impuls for a legislative initiative. If this is really necessary, should be thoroughly considered. Y1 - 2020 UR - https://kripoz.de/2020/09/21/das-donaulied-strafwuerdige-verharmlosung-sexueller-uebergriffe-oder-sozialadaequate-traditionspflege/ SN - 2509-6826 VL - 5 IS - 5 SP - 277 EP - 280 PB - Universität zu Köln CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Gerechtfertigtes Einzelrasen JF - Juristische Schulung N2 - Der Gesetzgeber hat den Prüfungsstoff im Pflichtfach Strafrecht 2017 durch Einführung des § 315 d um eine Strafvorschrift erweitert, die – zB durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen – schnell als Quelle schwieriger und gewiss examensrelevanter Auslegungsprobleme identifiziert worden ist. Insbesondere die gegen „Einzelraser“ gerichtete Tatbestandsvariante § 315 d I Nr. 3 bereitet den Gerichten erhebliche Probleme, von denen sich Verfasser von Prüfungsaufgaben und Prüfer in mündlichen Prüfungsgesprächen sicher gern inspirieren lassen. Studenten und Examenskandidaten müssen also damit rechnen, zu § 315 d befragt zu werden. Die spezifischen Tatbestandsprobleme sind inzwischen in Lehrbüchern und Kommentaren umfassend aufbereitet. Darauf kann in der Examensvorbereitung Bezug genommen werden. Noch nicht hinreichend berücksichtigt sind nach meiner Beobachtung Fallkonstellationen, in denen eine Erfüllung des „Einzelrasertatbestands“ § 315 d I Nr. 3 unter Begleitumständen in Betracht kommt, die geeignet sind, das Handeln des Rasers zu rechtfertigen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die einschlägigen Fallsituationen und führt in die damit verbundenen Strafrechtsprobleme ein. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JUS-B-2020-S-924-N-1 SN - 0022-6939 VL - 60 IS - 10 SP - 924 EP - 928 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Dolus alternativus, Anstiftung und Tatsachenalternativität JF - Juristische Ausbildung N2 - »Dolus alternativus« und »Anstiftung« sind zwei Begriffe des materiellen Strafrechts, die zum Stoff des juristischen Studiums und der ersten juristischen Prüfung gehören. Die »Tatsachenalternativität« ist ein spezielles Ergebnis der Beweisaufnahme in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, das eine besondere Herausforderung für die gerichtliche Urteilsfindung darstellt. Es handelt sich also um ein strafprozessuales Phänomen, mit dem der angehende Jurist in seinem Studium meistens in Gestalt der »Wahlfeststellung« konfrontiert wird. Zwar haben die Themen »dolus alternativus« und »Wahlfeststellung« in der juristischen Prüfung eher periphere Bedeutung, sollten aber bei der Vorbereitung auf das Examen nicht vernachlässigt werden. Da der Aspekt der Alternativität beiden Gegenständen ihre spezifische Prägung verleiht, bestehen Ähnlichkeiten und somit auch Verwechslungsgefahr. Deswegen wird beides hier in einem Text behandelt. Die Anstiftung wurde hinzugefügt, weil die Komplexität der dolus-alternativus-Fälle dadurch erhöht wird. Zudem wird dieser Aspekt in der Literatur zum dolus alternativus bislang nicht berücksichtigt. KW - Vorsatz KW - dolus alternativus KW - dolus cumulativus KW - aberratio ictus KW - Gesetzeskonkurrenz KW - Anstiftung KW - Rücktritt KW - in dubio pro reo KW - Wahlfeststellung Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2022-3231 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 45 IS - 1 SP - 57 EP - 63 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - "Verschaffen" als Merkmal des Straftatbestandes JF - Juristische Arbeitsblätter N2 - Der sehr examensrelevante Straftatbestand Hehlerei (§ STGB § 259 StGB) ist infolge einer neuen BGH-Entscheidung um einen Streitpunkt zwischen Strafrechtslehre und Rechtsprechung reicher: Die durch eine Täuschung erwirkte Übergabe der gestohlenen Sache vom Vortäter (oder Vorbesitzer) auf den Anschlusstäter soll nach dem BGH ein tatbestandsmäßiges „Verschaffen“ sein. Die Fachliteratur sieht das überwiegend anders. Der Beitrag versucht davon zu überzeigen, dass die Strafrechtslehre Recht hat. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JA-B-2020-S-32-N-1 SN - 0720-6356 VL - 52 IS - 1 SP - 32 EP - 36 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Beck, Susanne ED - Kusche, Carsten ED - Valerius, Brian T1 - Roboter und Notwehr T2 - Digitalisierung, Automatisierung, KI und Recht : Festgabe zum 10-jährigen Bestehen der Forschungsstelle RobotRecht Y1 - 2020 SN - 978-3-8487-7705-1 SN - 978-3-7489-2098-4 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748920984-365 SP - 365 EP - 386 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Bublitz, Jan Christoph ED - Bung, Jochen ED - Grünewald, Anette ED - Magnus, Dorothea ED - Putzke, Holm ED - Scheinfeld, Jörg T1 - Die Weigerung ein menschlicher Schutzschild zu sein T2 - Recht - Philosophie - Literatur : Festschrift für Reinhard Merkel zum 70. Geburtstag Y1 - 2020 SN - 978-3-428-55566-6 SN - 978-3-428-15566-8 VL - 2 SP - 827 EP - 844 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Hilgendorf, Eric ED - Lerman, Marcelo David ED - Córdoba, Fernando Jorge T1 - Rücktritt vom untauglichen Deliktsunternehmen T2 - Brücken bauen Y1 - 2020 SN - 978-3-428-18027-1 SN - 978-3-428-58027-9 SP - 829 EP - 844 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Jeßberger, Florian ED - Burghardt, Boris ED - Vormbaum, Moritz T1 - Unterlassene Hilfeleistung als Antragsdelikt T2 - Strafrecht und Systemunrecht Y1 - 2022 SN - 978-3-16-158862-4 SN - 978-3-16-161046-2 SP - 825 EP - 838 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - BOOK A1 - Baumann, Jürgen A1 - Weber, Ulrich A1 - Mitsch, Wolfgang A1 - Eisele, Jörg T1 - Strafrecht Allgemeiner Teil BT - Lehrbuch N2 - Der Klassiker in der Kategorie „großes Lehrbuch“, völlig neu bearbeitet durch die renommierten Strafrechtslehrer Wolfgang Mitsch (Potsdam) und Jörg Eisele (Tübingen)! Für Anfänger wie Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet: Klare, leicht verständliche und einprägsame Darstellung mit den examensrelevanten Fragestellungen im Mittelpunkt – dabei wird (auch optisch) zwischen Grundwissen und Einzelheiten sorgfältig unterschieden. Das bewährte didaktische Konzept (v.a. zahlreiche Beispielsfälle) fördert die für den Lernerfolg entscheidende aktive Mitarbeit beim Leser. Ausführlich inbegriffen sind u.a. aktuelle und gefragte Themen wie Objektive Zurechnung (v.a. eigenverantwortliche Selbstgefährdung) Vorsatz bei mehraktigem Geschehen (dolus generalis-Fälle) „Sozialethische" Einschränkungen der Notwehr (Stichworte: Rettungsfolter/Notwehrprovokation) Anwendungsbereich des Notwehrexzesses (§ 33 StGB) Hypothetische Einwilligung Untauglicher Versuch (bei grobem Unverstand/Aberglauben) Rücktritt vom Versuch (Ausdehnung durch „korrigierten Rücktrittshorizont"/„Gesamtbetrachtungslehre“) Tätige Reue nach formal vollendeter Straftat Wahlfeststellung (Verfassungsmäßigkeit). Für Studenten und Referendare bestens geeignet, aber auch für Wissenschaftler oder Praktiker Y1 - 2016 SN - 978-3-7694-1118-8 PB - Verlag Ernst und Werner Gieseking CY - Bielefeld ET - 12., völlig neu bearb. Aufl. ER - TY - BOOK A1 - Eisele, Jörg A1 - Heinrich, Bernd A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrechtsfälle und Lösungen Y1 - 2019 SN - 978-3-7694-1215-4 PB - Verlag Ernst u. Werner Gieseking GmbH CY - Bielefeld ET - 7. Aufl. ER - TY - BOOK A1 - Baumann, Jürgen A1 - Weber, Ulrich A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht, Allgemeiner Teil Y1 - 1995 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Bemerkungen zur "präventiven" Triage und zur "ex-post"-Triage JF - Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft N2 - Mit ähnlich rasender Geschwindigkeit wie das Coronavirus sich ausbreitet, hat der Begriff der „Triage“ einen Spitzenplatz in der Rangliste der Lieblingsthemen strafrechtswissenschaftlicher Publikationen errungen. Die Zahl der Aufsätze, in denen über die strafrechtliche Behandlung der „ex ante“-, „ex post“- und „präventiven“ Triage informiert wird, ist beachtlich. Über vieles herrscht Konsens, z.B. die Relevanz der „Pflichtenkollision“ für die „ex ante“-Triage. Deutlich sind inzwischen auch die Akzente der kontroversen Debatte um die „ex post“-Triage“ herausgearbeitet. Eher ein Schattendasein fristet die „präventive“ Triage. Der vorliegende Beitrag setzt Bekanntes weitgehend voraus und möchte der Diskussion einige Denkanstöße hinzufügen, die nach meiner Beobachtung noch nicht (genügend) thematisiert wurden. Y1 - 2022 UR - https://www.zfistw.de/dat/artikel/2022_4_1493.pdf SN - 2750-8218 VL - 1 IS - 4 SP - 323 EP - 328 PB - Prof. Dr. Thomas Rotsch CY - Gießen ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Leipold, Klaus ED - Tsambikakis, Michael ED - Zöller, Mark A. T1 - Straftaten gegen das Leben (§§ 211-222) T2 - AnwaltKommentar StGB Y1 - 2020 UR - https://www.juris.de/perma?d=clarice-SHJR-K-stgb-T0000 SN - 978-3-8114-0648-3 SN - 978-3-8114-4125-5 SP - 1501 EP - 1589 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg ET - 3., neu bearbeitet ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Bornemann, Roland ED - Erdemir, Murad ED - Braml, Birgit T1 - § 24 Ordnungswidrigkeiten T2 - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-BorErdKoJSchSV-G-JMStV-P-24 SN - 978-3-8487-6502-7 SP - 517 EP - 543 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 2 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Versuchte Beteiligung an der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln (§§ 29 a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 30 StGB) JF - Juristische Rundschau Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1515/juru-2020-0098 SN - 0022-6920 SN - 1612-7064 VL - 2021 IS - 3 SP - 93 EP - 99 PB - De Gruyter CY - Berlin ER -