TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Gerichtliche Zuständigkeitsbestimmung bei Streitgenossenschaft mit EU-Auslandsbezug BT - (zu OLG Hamm, 2.4.2020 – 32 SA 73/19 , unten S. 469, Nr. 27) JF - Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - The article discusses a court ruling of the Higher Regional Court of Hamm on jurisdiction concerning the “Diesel emission scandal”. The plaintiff had his domicile in Bielefeld (Germany). He bought a car in Cologne (Germany) where the seller had his domicile. Later on, the plaintiff brought an action for damages and for a declaratory judgment against the seller, the importer of the car (domicile: Darmstadt, Germany) and the producer of the car (domicile: in the Czech Republic) before the District Court of Bielefeld. The plaintiff argued that the producer of the car had used illegal software to manipulate the results of the emissions tests. He based his claim on tort. Against the first defendant he also claimed his warranty rights. In order to sue all three defendants in one trial the plaintiff requested the District Court of Bielefeld to ask the Higher Regional Court of Hamm to determine jurisdiction. In its decision the Court in Hamm took into account Article 8 No. 1 of the Brussels Ibis Regulation and § 36 I No. 3, II of the German Code of Civil Procedure. KW - EuGVVO KW - Zuständigkeit Y1 - 2021 UR - https://www.juris.de/perma?d=jzs-IPRAX-2021-05-0445-1-A-07 SN - 0720-6585 VL - 41 IS - 5 SP - 445 EP - 450 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Internationale und örtliche Zuständigkeit für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Virusinfektionen JF - COVID-19 und alle Rechtsfragen zur Corona-Krise N2 - Die Sars-CoV-2-Virus-Epidemie hat die Welt in die größte Krise seit dem zweiten Weltkrieg gestürzt. Die einen Staaten kommen mit dieser Krise besser zurecht als die anderen. Wie es mit der „Bekämpfung“ dieses neuen Virus weitergeht, kann niemand präzise vorhersagen. Die Aussagen zur Frage, wann ein Impfstoff vorliegen könnte, gehen weit auseinander. Mitunter wird bezweifelt, dass es in absehbarer Zeit überhaupt einen Impfstoff geben wird. Zukünftige Epidemien desselben Ausmaßes aufgrund anderer Viren werden für möglich erachtet. Die zivilrechtliche Aufarbeitung der derzeitigen Epidemie steckt noch in den Anfängen. Im Zivilrecht geht es darum, in Einzelfällen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für diejenigen zu „konstruieren“, die mit dem Sars-CoV-2-Virus von einer anderen Person infiziert worden sind. Dass dies nicht einfach ist, liegt auf der Hand. Wer sich näher damit beschäftigt, stellt schnell fest, dass hierbei ganz unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar sind. Sofern solche Schadensersatzansprüche aus Vertrag oder aus unerlaubter Handlung gerichtlich durchgesetzt werden sollen, stellt sich als erstes die Frage nach dem zuständigen Gericht. Die Antwort hierauf ist in Sachverhalten mit Auslandsberührung alles andere als leicht zu geben. Der folgende Beitrag soll daher Hilfestellungen bei der komplexen Suche nach einem international und örtlich zuständigen Gericht geben, wenn in einem Sachverhalt mit Auslandsberührung ein Schadensersatzanspruch aus Vertrag bzw. unerlaubter Handlung aufgrund einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus oder (zukünftig) einem neuen Virus vor Gericht geltend gemacht werden soll. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-COVUR-B-2020-S-566-N-1 SN - 2700-3051 VL - 1 IS - 11 SP - 566 EP - 573 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Anwendbares Recht für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Virusinfektionen JF - COVID-19 und alle Rechtsfragen zur Corona-Krise N2 - In dieser Zeitschrift ist bereits darauf hingewiesen worden, dass eine Person, die mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert worden ist, in bestimmten Fällen daran denken kann, gegen die Person, die sie infiziert hat, oder gegen eine andere Person einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. zur Fussnote 1 Derartige Schadensersatzansprüche können sich aus der Nichtbeachtung von Hygiene-, Abstands- und Quarantäneregelungen sowie von Regelungen zum Mund- und Nasenschutz ergeben. Im Vorbericht zur Fussnote 2 ist bereits geklärt worden, welche Gerichte anzurufen sind, wenn der Sachverhalt eine Auslandsberührung aufweist. Mit der Bestimmung des international zuständigen Gerichts hat es in diesen Sachverhalten aber nicht schon sein Bewenden. Denn wenn das zuständige Gericht feststeht, darf dieses nicht sogleich prüfen, ob der geltend gemachte Schadensersatzanspruch besteht. Vielmehr muss es in Sachverhalten mit Auslandsberührung erst einmal ermitteln, welches Recht auf den Schadensersatzanspruch anwendbar ist. Der folgende Beitrag widmet sich dieser Frage. Die Ausführungen sind nicht nur für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund Infektionen mit dem Sars-CoV-2-Virus von Nutzen, sondern auch dann, wenn zukünftig zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund Infektionen mit anderen, ggfs. auch neu auftretenden, Viren geltend gemacht werden sollen. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-COVUR-B-2020-S-738-N-1 SN - 2700-3051 VL - 1 IS - 14 SP - 738 EP - 742 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Aktuelle Entwicklungen in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen JF - Neue juristische Wochenschrift N2 - Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2020, NJW Jahr 2020 Seite 1864) informiert dieser Beitrag die Praxis wiederum über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten in Brüssel in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Kurz thematisiert wird außerdem das Verhältnis zum Vereinigten Königreich nach dem Brexit. Darüber hinaus wird ein Blick in die Pläne zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen geworfen und die aktuelle Rechtsprechung des EuGH auf diesem Rechtsgebiet vorgestellt. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2021-S-1926-N-1 SN - 0341-1915 VL - 74 IS - 27 SP - 1926 EP - 1932 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Vollstreckungsabwehrantrag vor deutschen Gerichten gegen Unterhaltstitel aus anderen Mitgliedstaaten der EU-Unterhaltsverordnung? BT - Neues vom EuGH JF - Neue Zeitschrift für Familienrecht KW - ausländischer Unterhaltstitel KW - ausländisches Urteil Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZFAM-B-2020-S-741-N-1 SN - 2198-2333 VL - 7 IS - 17 SP - 741 EP - 746 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Neues Internationales Privatrecht zur Adoption JF - Das Standesamt N2 - Nach einer kurzen Darstellung des bislang geltenden Internationalen Privatrechts und der Hauptkritik hieran werden im Beitrag die Entstehungsgeschichte und der Inhalt der neuen internationalprivat- und verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Adoption dargestellt. KW - Adoption KW - Reform Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LSK-B-2020-N-21807369 SN - 0341-3977 VL - 73 SP - 129 EP - 135 PB - Verl. für Standesamtswesen CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Ehescheidung nach italienischem Recht BT - was tun mit der Trennung ohne Auflösung des Ehebandes? JF - Neue Zeitschrift für Familienrecht Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZFAM-B-2020-S-937-N-1 SN - 2198-2333 VL - 7 IS - 21 SP - 937 EP - 943 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Grundzüge der EuGVVO BT - unter besonderer Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung : Teil 2 JF - Juristische Ausbildung Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2021-2864 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 44 IS - 1 SP - 1 EP - 9 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Grundzüge der EuGVVO BT - unter besonderer Berücksichtigung der EuGH-Rechtsprechung : Teil 1 JF - Juristische Ausbildung Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2021-2863 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 43 IS - 12 SP - 1409 EP - 1417 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Aktuelle deutsche Rechtsprechung zur EuErbVO JF - Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge N2 - Mit der Erbrechtsverordnung (EuErbVO) hat der Europäische Gesetzgeber in vielerlei Hinsicht juristisches Neuland betreten. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Instanzgerichte immer wieder mit der Auslegung dieser facettenreichen Verordnung befasst sind. Nachdem nunmehr bereits die erste Entscheidung des BGH zur EuErbVO vorliegt, gibt der folgende Beitrag einen Überblick über die aktuelle deutsche Rechtsprechung zu dieser Verordnung (einschließlich des IntErbRVG). Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZEV-B-2020-S-204-N-1 SN - 0945-4969 VL - 27 IS - 4 SP - 204 EP - 209 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Aktuelle Entwicklungen in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen JF - Neue juristische Wochenschrift N2 - Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2019, NJW Jahr 2019 Seite 1782) informiert dieser Beitrag die Praxis über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten in Brüssel in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vorgestellt. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2020-S-1864-N-1 SN - 0341-1915 VL - 73 IS - 26 SP - 1864 EP - 1870 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - THES A1 - Wallbrecher, Gisela T1 - Nutzungsverhältnisse bei ehemaligen LPGen und ihre Beendigung T2 - Schriftenreihe des Instituts für Landwirtschaftsrecht der Universität Göttingen Y1 - 1996 VL - 47 PB - Heymann CY - Köln ER - TY - GEN A1 - Wapler, Philipp Sebastian T1 - Die Effizienz in der EU-Fussionskontrolle : eine Untersuchung über die Bedeutung von Effizienzgewinnen in der Fusionskontrolle der EU nach Art. 2 FKVO 139/2004 T2 - Europäische Hochschulschriften Y1 - 2011 SN - 978-3-631-60795-4 SN - 0531-7312 VL - 5225 PB - Lang CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Weber, Helmut T1 - Die Internationalisierung des Internationalen Privatrechts : (nur) Meilenstein auf dem Wege zur Sachrechtsvereinheitlichung oder (eigentliches) Ziel mit Eigenwert? Y1 - 1995 ER - TY - JOUR A1 - Weber, Helmut T1 - §§ 946 - 1024 ZPO BT - Paragraphen 946 - 1024 ZPO Y1 - 1995 ER - TY - JOUR A1 - Weber, Helmut T1 - Recht und Gerichtsbarkeit Y1 - 1995 ER - TY - JOUR A1 - Weber, Helmut T1 - Recht und Gerichtsbarkeit Y1 - 1994 ER - TY - JOUR A1 - Weber, Helmut T1 - Röhrkasten, J., Die englischen Kronzeugen 1130 - 1330; Duncker & Humboldt, Berlin, 1990 BT - Die englischen Kronzeugen 1130 - 1330 Y1 - 1994 ER - TY - JOUR A1 - Weber, Helmut A1 - Rauscher, Mario T1 - Prozeßökonomie und effektiver Rechtsschutz Y1 - 1994 ER - TY - THES A1 - Weiche, Jens T1 - US-amerikanisches Urhebervertragsrecht T2 - Schriftenreihe zu Medienrecht, Medienproduktion und Medienökonomie Y1 - 2002 SN - 3-7890-7919-7 SN - 1618-9566 VL - 3 PB - Nomos-Verl.-Ges CY - Baden-Baden ER -