TY - BOOK A1 - Thöne, Meik T1 - Autonome Systeme und deliktische Haftung BT - Verschulden als Instrument adäquater Haftungsallokation? T3 - Schriften zum Recht der Digitalisierung ; 1 N2 - Begriffe wie „Industrie 4.0“, „Internet der Dinge“ und „Big Data“ haben unlängst Eingang in den allgemeinen Zeitgeist gefunden und stehen synonym für die zahlreichen, durch Digitalisierung sowie Automatisierung angestoßenen Veränderungen des menschlichen (Zusammen-)Lebens und der juristischen Bewertung. Namentlich der Einsatz autonomer, auf der Grundlage künstlicher Intelligenz agierender Systeme lässt die Anknüpfungspunkte eines Verschuldensvorwurfes schwinden und damit technische Innovation und tradiertes Verschuldensprinzip wie unversöhnliche Kinder verschiedener Zeiten wirken. Tatsächlich aber gewährleistet allein die Verknüpfung von Ausgleichspflicht und Sorgfaltswidrigkeit eine hinreichende Freiheitsgewähr sowie eine interessen- und einzelfallgerechte Schadenszuweisung und entspricht damit dem sozialen Gerechtigkeitsempfinden. Y1 - 2020 SN - 978-3-16-159492-2 SN - 978-3-16-159493-9 PB - Siebeck CY - Tübingen ER - TY - CHAP A1 - Thöne, Meik ED - Ahrens, Martin ED - Gehrlein, Markus ED - Ringstmeier, Andreas T1 - Artikel 58 EuInsVO BT - Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen Verwaltern und Gerichten T2 - Insolvenzrecht Y1 - 2020 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/c90f5e91-0446-38f7-8b94-4af4e400d74d SN - 978-3-472-09593-4 PB - Luchterhand CY - Hürth ET - 4 ER - TY - CHAP A1 - Thöne, Meik ED - Ahrens, Martin ED - Gehrlein, Markus ED - Ringstmeier, Andreas T1 - Artikel 56 EuInsVO BT - Zusammenarbeit und Kommunikation der Verwalter T2 - Insolvenzrecht Y1 - 2020 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/460b3890-7da9-36f6-9a95-11f01ec46603 SN - 978-3-472-09593-4 PB - Luchterhand CY - Hürth ET - 4 ER - TY - JOUR A1 - Thöne, Meik T1 - Von (Un-)Freiwilligkeit und (Un-)Parteilichkeit in der Sportschiedsgerichtsbarkeit JF - SchiedsVZ N2 - Mit der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache Pechstein neigt sich eine scheinbar endlose Geschichte dem Ende entgegen. Es bleibt zu hoffen, dass auf die Frage der (un-)zulässigen Inanspruchnahme verfahrensgestaltender Marktmacht schlussendlich eine überzeugende Antwort gefunden wird, die bestehende Defizite benennt, die schutzwürdigen Athletenrechte stärkt und den Anstoß für eine sach- und interessengerechte Strukturreform in der Sportschiedsgerichtsbarkeit gibt. N2 - With the upcoming decision of the German Federal Constitutional Court in the Pechstein case, a seemingly endless story comes to an end. It is to be hoped that the Court will ultimately find a convincing answer to the question of the (in)admissible use of procedure-forming market power, name the existing deficiencies, strengthen the athletes’ rights worthy of protection and provide the impetus for an appropriate and interest-based structural reform in sports arbitration. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-SCHIEDSVZ-B-2020-S-176-N-1 SN - 1610-322X VL - 18 IS - 4 SP - 176 EP - 182 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Thöne, Meik T1 - Klimaschutz durch Haftungsrecht - vier Problemkreise JF - Zeitschrift für Umweltrecht N2 - Der anthropogene Klimawandel führt zu einem weltweiten Temperaturanstieg, in dessen Folge es (statistisch betrachtet) zu vermehrten, schadensbegründenden Wettereignissen, wie Stürmen, Überschwemmungen und Dürren, kommt. Realisiert sich das insofern bestehende Risiko, trifft es den Einzelnen hart und verdeutlicht die Notwendigkeit einer klimapolitischen Kursänderung. Diese versuchen zunehmend private, von staatlichen Lösungsansätzen enttäuschte Akteure im Wege der (Haftungs-)Klage herbeizuführen, deren Erfolgsaussichten indes recht kontrovers beurteilt werden. Der vorliegende Beitrag möchte die insoweit geführte Diskussion hinsichtlich der wesentlichen Fragestellungen um eine unaufgeregte Betrachtung ergänzen. KW - Zivilrechtsschutz KW - Zurechnung KW - Vorwerfbarkeit KW - Beweisführung Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZUR-B-2022-S-323-N-1 SN - 0943-383X VL - 33 IS - 6 SP - 323 EP - 333 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Thöne, Meik T1 - Zweites Versäumnisurteil und geänderter Streitgegenstand JF - Neue juristische Wochenschrift N2 - Die Verbindung eines Antrags auf Erlass eines (zweiten) Versäumnisurteils mit der Änderung des Streitgegenstands stellt ein in der wissenschaftlichen Diskussion wenig beachtetes, in der täglichen Praxis jedoch verschiedentlich anzutreffendes Phänomen dar. Vorliegend soll der hieraus resultierenden, noch nicht umfassend geklärten Frage nachgegangen werden, wie mit dem Begehren, den Einspruch gegen das erste Versäumnisurteil zu verwerfen, umzugehen ist, wenn die Klage nach dessen Erlass erweitert oder, in Ansehung zwischenzeitlicher Teilerfüllung, beschränkt wurde und prozessualer und titulierter Anspruch nicht mehr übereinstimmen. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2022-S-119-N-1 SN - 0341-1915 VL - 75 IS - 3 SP - 119 EP - 123 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Thöne, Meik T1 - Die Grundprinzipien des Eigentümer-Besitzer-Verhältnisses JF - Juristische Schulung N2 - Das EBV stellt die Grundlage zahlreicher komplexer wie prüfungsrelevanter Fragen dar, deren zufriedenstellende Lösung ein hohes Maß an Systemverständnis und Problembewusstsein voraussetzt. Der Beitrag bietet insofern dogmatische Hilfestellung, indem er die Binnenstruktur der §§ 985 ff. sowie deren Einordnung in das Gesamtgefüge des BGB offenlegt. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JUS-B-2021-S-809-N-1 SN - 0022-6939 VL - 61 IS - 9 SP - 809 EP - 817 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Thöne, Meik T1 - Der "Fall Pechstein" BT - eine Schiedsklausel auf dem Prüfstand des Verfassungsrechts JF - Neue juristische Wochenschrift Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2022-S-2650-N-1 SN - 0341-1915 VL - 75 IS - 37 SP - 2650 EP - 2652 PB - Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Thöne, Meik ED - Ahrens, Martin ED - Gehrlein, Markus ED - Ringstmeier, Andreas T1 - Artikel 65 EuInsVO BT - Folgen eines Einwands gegen die Einbeziehung in ein Gruppen-Koordinationsverfahren T2 - Insolvenzrecht Y1 - 2020 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/6613f63b-d063-3060-91ed-c26010093091 SN - 978-3-472-09593-4 PB - Luchterhand Verlag CY - Hürth ET - 4 ER - TY - CHAP A1 - Thöne, Meik ED - Ahrens, Martin ED - Gehrlein, Markus ED - Ringstmeier, Andreas T1 - Artikel 63 EuInsVO BT - Mitteilung durch das befasste Gericht T2 - Insolvenzrecht Y1 - 2020 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/e4d6873f-177e-360b-86d5-9024f97ff2d7 SN - 978-3-472-09593-4 PB - Luchterhand Verlag CY - Hürth ET - 4 ER - TY - CHAP A1 - Thöne, Meik ED - Ahrens, Martin ED - Gehrlein, Markus ED - Ringstmeier, Andreas T1 - Artikel 61 EuInsVO BT - Antrag auf Eröffnung eines Gruppen-Koordinationsverfahrens T2 - Insolvenzrecht Y1 - 2020 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/6f0a06a3-9428-3606-b4eb-8d18ab91cfcc SN - 978-3-472-09593-4 PB - Luchterhand Verlag CY - Hürth ET - 4 ER - TY - CHAP A1 - Thöne, Meik ED - Ahrens, Martin ED - Gehrlein, Markus ED - Ringstmeier, Andreas T1 - Artikel 62 EuInsVO BT - Prioritätsregel T2 - Insolvenzrecht Y1 - 2020 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/3dc727d8-4aa3-3ce4-a4e0-c26050a8feb8 SN - 978-3-472-09593-4 PB - Luchterhand Verlag CY - Hürth ET - 4 ER - TY - JOUR A1 - Thöne, Meik T1 - Rezension zu: Zivilprozessordnung: Kommentar / Hrsg. von Hans-Joachim Musielak, Wolfgang Voit. - 19., neu bearb. Auflage. – München: Vahlen, 2022. - XLIX, 3125 S. – ISBN 978-3-8006-6716-1 JF - Neue juristische Wochenschrift Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2022-S-1798-N-1 SN - 0341-1915 VL - 75 IS - 25 SP - 1798 EP - 1798 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Thöne, Meik A1 - Kellner, Julia T1 - „Fehlgeleitet“ JF - Juristische Arbeitsblätter Y1 - 2020 SN - 0720-6356 VL - 52 IS - 4 SP - 254 EP - 262 PB - Beck CY - München ER - TY - THES A1 - Travers, Daniel T1 - Kopplungsangebote BT - eine Studie zum Vertrags- und Lauterkeitsrecht T2 - Institut für Energie- und Regulierungsrecht Berlin: Veröffentlichungen des Instituts für Energie- und Regulierungsrecht Berlin ; 48 N2 - Kopplungsangebote, insbesondere Kundenbindungssysteme, werfen zahlreiche lauterkeits- und vertragsrechtliche Fragen auf. Das Buch stellt alle Anforderungen, die an den Inhalt und die Transparenz von Kopplungsangeboten gestellt werden, dar und berücksichtigt auch wettbewerbsrechtliche Nebengesetze (z. B. die PAngV) sowie spezialgesetzliche Kopplungsverbote. Der Autor untersucht, in welchem Fall Kopplungsgeschäfte verbotsgesetz- oder sittenwidrig sind: Ab wann stellen etwa Kopplungsangebote gegenüber Drittverantwortlichen nichtige Korruptionsabreden (§ 299 StGB) dar? Es liegt damit eine Gesamtdarstellung der Kopplungsangebote im geltenden Vertrags- und Lauterkeitsrecht vor, die den Anspruch stellt, eine Beurteilung der Zulässigkeit spezifischer Angebote so weit wie möglich abstrakt zuzulassen. Y1 - 2015 SN - 978-3-631-66210-6 PB - Lang CY - Frankfurt am Main ER - TY - THES A1 - Tresenreuter, Philip T1 - Die Verwertbarkeit rechtswidrig erlangter Beweismittel im Zivilprozess : ein verfassungsrechtliches Problem T2 - Studien zur Rechtswissenschaft Y1 - 2005 SN - 3-8300-2058-9 SN - 1435-6821 VL - 179 PB - Kova? CY - Hamburg ER - TY - THES A1 - Trieglaff, Stephanie T1 - Der würdevolle Umgang mit dem menschlichen Leichnam Y1 - 2010 SN - 978-3-86853-482-5 PB - Dr. Hut CY - München ER - TY - THES A1 - Vierhuß, Katrin T1 - Französischer Erbnießbrauch im deutschen Erbscheinsverfahren : zu den rechtlichen Konsequenzen gesellschaftlicher Konflikte T2 - Studien zum internationalen Privat- und Zivilprozessrecht sowie zum UN-Kaufrecht Y1 - 2004 SN - 3-8300-1329-9 SN - 1613-0987 VL - 3 PB - Kova? CY - Hamburg ER - TY - JOUR A1 - Vierhuß, Katrin T1 - Sittenwidrigkeit, Vermutung der verwerflichen Gesinnung bei grobem Leistungsmissverhältnis, Verzicht auf Erbbaurechtsbestellung N2 - Die Verfasserin kommentiert in ihrer Anmerkung das Urteil des BGH vom 05.10.2001, V 237/00, in dem zur Sittenwidrigkeit bei einem auffälligen Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Falle eines entgeltlichen Geschäftes, durch das sich eine Partei zur Aufgabe einer Rechtsposition verpflichtet, die bei wirtschaftlicher Betrachtung einem Erbbaurecht an einem unbebauten Grundstück gleichsteht, Stellung genommen. Y1 - 2002 ER - TY - THES A1 - von Both von Maercken zu Geerath, Jürgen T1 - Agrarunternehmensrecht : der landwirtschaftliche Betrieb im Spannungsfeld zwischen allgemeinem Gesellschaftsrecht und Agrarsonderrecht T2 - Potsdamer rechtswissenschaftliche Reihe Y1 - 2000 SN - 3-540-67235-4 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-642-59771-8 SN - 1615-360x VL - 10 PB - Springer Berlin Heidelberg CY - Berlin, Heidelberg ER - TY - THES A1 - von Diemar, Undine T1 - Die digitale Kopie zum privaten Gebrauch T2 - Schriftenreihe von Stipendiatinnen und Stipendiaten der Friedrich-Ebert-Stiftung Y1 - 2002 SN - 3-8258-6303-4 VL - 17 PB - LIT CY - Münster ER - TY - THES A1 - von Holst, Friedrich T1 - Bürgerbeteiligung bei der Zulassung von Magnetschwebebahnprojekten : zugleich eine Untersuchung der Regelung der Bürgerbeteiligung im Entwurf der Unabhängigen Sachverständigenkommission zum Umweltgesetzbuch (UGB-KomE) T2 - Berichte aus der Rechtswissenschaft Y1 - 2001 SN - 3-8265-8339-6 SN - 0945-098X PB - Shaker CY - Aachen ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert T1 - Kurzarbeitergeld JF - Berliner Anwaltsblatt N2 - Das Kurzarbeitergeld (nachfolgend: KuG) ist eines der wichtigsten Instrumente zur Überwindung der aktuellen Corona-Krise. Der Staat übernimmt einen Teil der Lohnkosten und hilft so, gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten und die Unternehmen zu entlasten. Kurzarbeit ist die vorübergehende Kürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit wegen Mangels an Arbeit bei entsprechender Minderung der Entgeltansprüche. Das KuG ersetzt den Teil des Entgelts, der in Folge des Arbeitsausfalls nicht erarbeitet und ausgezahlt werden kann. Ohne KuG läge das Wirtschaftsrisiko beim Arbeitgeber. Könnte er seine Mitarbeiter wegen der Corona-Krise nicht beschäftigen, würde er nach § 615 Satz 1 BGB den vollen Annahmeverzugslohn schulden. Davon entlastet ihn das Instrument der Kurzarbeit. Das KuG deckt die sog. „Nettoentgeltdifferenz“ zwischen dem bisherigen „Soll-Entgelt“ und dem nach Reduzierung von Arbeitszeit verbleibenden „Ist- Entgelt“ in Höhe von 60 % bzw. bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 % ab. Schon in der Finanzkrise 2008/2009 hat sich das KuG hervorragend bewährt, damit Unternehmen ihre Belegschaft behalten können, um nach Ende der Krise wieder voll „durchzustarten“. Y1 - 2020 UR - https://berlineranwaltsblatt.de/ce/kurzarbeitergeld/detail.html SN - 0930-3065 SN - 2510-5116 IS - 06 SP - 223 EP - 224 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - von Steinau-Steinrück, Robert ED - Göpfert, Burkard ED - Lukas, Roland T1 - Der kollektivrechtliche "Klassiker" BT - einvernehmliche Errichtung und Anrufung einer Einigungsstelle und Einsetzungsverfahren T2 - Streitlösung in der arbeitsrechtlichen Praxis Y1 - 2020 SN - 978-3-8005-1742-8 SP - 70 EP - 83 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft, dfv Mediengruppe CY - Frankfurt am Main ER - TY - GEN A1 - von Steinau-Steinrück, Robert T1 - Corona-Lage BT - betriebsbedingte Kündigung während Kurzarbeit möglich? N2 - Kann betriebsbedingt gekündigt werden, solange Kurzarbeitergeld bezogen wird und was sind die Folgen betriebsbedingter Kündigungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld? Y1 - 2020 UR - https://efarbeitsrecht.net/corona-lage-betriebsbedingte-kuendigung-waehrend-kurzarbeit-moeglich/ PB - Expertenforum Arbeitsrecht CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert T1 - Das Abwehrrecht des Arbeitnehmers gegen ein vermeintliches Arbeitnehmerschutzrecht: Eine kritische rechtspolitische Analyse. Von Georg Vieser (Schriftenreihe arbeitsrechtliche Forschungsergebnisse, Bd. 265). – Hamburg, Verlag Dr. Kovac 2021. 412 S., kart. EUR 99,80. ISBN: 978-3-339-12092-2 JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZA-B-2022-S-464-N-2 SN - 0943-7525 VL - 40 IS - 7 SP - 464 EP - 465 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert T1 - Was ist bei "Workation" und "Bleisure" rechtlich zu beachten? JF - NJW spezial N2 - Die Digitalisierung unseres Lebens löst die Grenzen zwischen Privat- und Berufsleben immer weiter auf. Bekanntes Beispiel ist das Homeoffice. Arbeitgeber begegnen aber auch zahlreichen weiteren Trends in diesem Zusammenhang. Dazu gehören „workation“, also die Verbindung zwischen Arbeit („work“) und Urlaub („vacation“) ebenso wie „bleisure“, dh die Verbindung von Dienstreisen („business“) und Urlaub („leisure“). Der Beitrag geht den rechtlichen Rahmenbedingungen hierfür nach. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2021-S-626-N-1 SN - 1613-4621 VL - 18 IS - 20 SP - 626 EP - 627 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - GEN A1 - von Steinau-Steinrück, Robert T1 - Gesetzesentwurf zu Corona-bedingten Änderungen des ArbGG/SGG T2 - NJW spezial Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2020-S-340-N-2 SN - 1613-4621 VL - 17 IS - 11 SP - 340 EP - 340 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - GEN A1 - von Steinau-Steinrück, Robert T1 - Koalitionsausschuss beschließt Verlängerung des Kurzarbeitergelds T2 - NJW spezial Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2020-S-596-N-2 SN - 1613-4621 VL - 17 IS - 19 SP - 596 EP - 596 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - von Steinau-Steinrück, Robert ED - BVAU Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen e.V., BVAU Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen T1 - Arbeitskampf 4.0 T2 - Arbeiten 4.0 in der Unternehmenspraxis : Arbeitsrechtliche Herausforderungen und Chancen Y1 - 2020 SN - 978-3-349-01179-1 SP - 237 EP - 249 PB - Huss-Medien GmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Beismann, Lukas T1 - (Corona-)Homeoffice und betriebliche Übung JF - NJW spezial N2 - Homeoffice und mobiles Arbeiten haben sich infolge der Covid-19-Pandemie bei vielen Unternehmen bekanntlich etabliert. Die Anweisung bzw. „Duldung“ des Homeoffice beruhte allerdings meist mehr auf tatsächlicher als auf rechtlicher Grundlage. Letztere könnte aber aus betrieblicher Übung erwachsen. Dieser Beitrag geht dem rechtlichen Rahmen dafür nach. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2020-S-626-N-1 SN - 1613-4621 VL - 17 IS - 20 SP - 626 EP - 627 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Bruhn, Emma T1 - Der Impfmuffel im Arbeitsrecht JF - NJW spezial N2 - Trotz erfolgreicher Impfkampagne droht nach dem Sommer eine vierte Infektionswelle der Corona-Pandemie. Ob es dazu kommen wird, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Menschen sich für eine Corona-Schutzimpfung entscheiden. Am Impfstoff mangelt es nicht mehr, dafür an der Impfbereitschaft. Viele Arbeitgeber fragen sich daher, was sie unternehmen können, um die Impfquote in ihren Betrieben zu erhöhen. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2021-S-498-N-1 SN - 1613-4621 VL - 18 IS - 16 SP - 498 EP - 499 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Höltge, Clara T1 - Krieg in Europa BT - Beschäftigung ukrainischer Geflüchteter in Deutschland JF - NJW spezial N2 - Am 24.2.2022 begann der russische Angriffskrieg in der Ukraine. Seitdem fliehen täglich zahlreiche ukrainische Staatsbürger in die Europäische Union, viele davon nach Deutschland. Vorrangig ist jetzt die Sicherung der Grundbedürfnisse, wie Verpflegung, Unterkunft und medizinischer Versorgung. Daneben fragen sich Arbeitgeber, wie sie ukrainische Staatsbürger möglichst schnell beschäftigen können. Wir geben einen Überblick über die Möglichkeiten, ukrainische Geflüchtete möglichst schnell in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2022-S-242-N-1 SN - 1613-4621 VL - 19 IS - 8 SP - 242 EP - 243 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Jöris, Nils T1 - Arbeitsrechtliche Fragen des Brexit BT - "a closer look" JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht N2 - Der nach wie vor dichte Nebel der Corona-Pandemie lässt den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union („Brexit“) immer noch ein wenig aus dem Blickfeld geraten. Seine (zumeist negativen) wirtschaftlichen Auswirkungen – allein die deutschen Exporte nach Großbritannien sollen im Januar 2021 im Vergleich zum Vorjahresmonat aufgrund des zum 1.1.2021 erfolgten endgültigen Vollzugs des Brexits um rund 30 % gesunken sein (https://www.handelsblatt.com/politik/international/brexit-folgen-das-sind-die-brexit-folgen-fuer-grossbritannien-deutschland-und-die-eu/24129260.html) – bleiben daher zu sehr im Hintergrund. Dabei hat der endgültige Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU gerade für das Arbeitsrecht ganz erhebliche Konsequenzen. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZA-B-2021-S-897-N-1 SN - 0943-7525 VL - 38 IS - 13 SP - 897 EP - 901 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Jöris, Nils T1 - Tarifverträge für Solo-Selbstständige und ihre Mitgliedschaft in Koalitionen JF - Der Betrieb N2 - Solo-Selbstständige stehen - wie sich auch aktuell zeigt - wirtschaftlich oft auf wackeligen Beinen. Die Tarifvertragsparteien haben in der Vergangenheit versucht, Tarifverträge auf sie zu erstrecken. Dies sowohl der Mitgliedsbeiträge wegen, als auch um die Lage der Solo-Selbstständigen zu verbessern. Der Beitrag untersucht, ob das geht und ob Koalitionen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) Solo-Selbstständige überhaupt als Mitglieder aufnehmen können. KW - Arbeitnehmerähnliche Person KW - Solo-Selbständiger Y1 - 2020 UR - https://www.wiso-net.de/document/MCDB__7c24a7669bd8482dd7c2627a2dd3d2b88e4291fa SN - 0005-9935 VL - 73 IS - 44 SP - 2353 EP - 2356 PB - Fachmedien Otto Schmidt KG CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Jöris, Nils T1 - Brexit-Arbeitsrecht und die Folgen JF - NJW spezial N2 - Die Corona-Pandemie hat den Brexit ein wenig in den Hintergrund gedrängt. Dabei hat er gerade im Arbeitsrecht ganz erhebliche Auswirkungen. Über sie geben wir einen Überblick. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2021-S-242-N-1 SN - 1613-4621 VL - 18 IS - 8 SP - 242 EP - 243 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Jöris, Nils T1 - Corona BT - das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitsschutz und Lohnrisiko JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht N2 - ie Sorge vor einer „zweiten Welle“ steigt, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus bleibt allgegenwärtig. Die Arbeitgeber bleiben aufgrund der Vorschrift des § BGB § 618 BGB dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer davor soweit zu schützen, wie es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Gleichzeitig berufen sich Arbeitnehmer in unterschiedlichen Fallgestaltungen darauf, dass für sie die Arbeitsleistung gem. § BGB § 275 BGB § 275 Absatz III BGB unzumutbar ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer Angehöriger einer „Risikogruppe“ ist. Sofern diese Einrede rechtlich zutrifft, gewährt sie dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht. Macht er dies geltend, ist ihm die Arbeitsleistung unmöglich und kann unterbleiben. Die spannende Frage ist nun, ob der Arbeitnehmer in diesem Fall dennoch weiter „die Gegenleistung“ (gem. § BGB § 326 BGB § 326 Absatz I 1 BGB), dh seinen Arbeitslohn verlangen kann oder – anders gewendet – wer das so genannte „Lohnrisiko“ trägt. Um diese Frage beantworten zu können, soll hier geklärt werden, in welchem Zusammenhang die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Corona-bezogenen Arbeitsschutzpflichten, die etwaige Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung iSd § BGB § 275 BGB § 275 Absatz III BGB und das Lohnrisiko stehen. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZA-B-2020-S-1368-N-1 SN - 0943-7525 VL - 38 IS - 20 SP - 1368 EP - 1371 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Jöris, Nils T1 - Arbeitsschutz bei Corona BT - Versuch einer Entwirrung JF - NJW spezial N2 - Den Überblick im Arbeitsschutzrecht zu behalten, ist schwierig. Der Arbeitsschutz spielt sich in unterschiedlichen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen ab. Außerdem sind die einschlägigen Rechtsnormen überaus verästelt. Der folgende Beitrag soll daher zur Entwirrung beitragen. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2020-S-370-N-1 SN - 1613-4621 VL - 17 IS - 12 SP - 370 EP - 371 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Kurth, Paula Sophie T1 - Das reformierte Statusfeststellungsverfahren in der Praxis JF - NJW spezial N2 - Das Statusfeststellungsverfahren ermöglicht auf Antrag bei der alleinzuständigen Deutschen Rentenversicherung Bund den Erhalt einer verbindlichen Einschätzung der häufig komplizierten und folgenschweren Abgrenzung einer selbstständigen Tätigkeit von einer abhängigen Beschäftigung. Zum 1.4.2022 wurde das Statusfeststellungsverfahren umfassend reformiert. In der Praxis haben sich die eingeführten Novellierungen bislang unterschiedlich bewährt. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2022-S-754-N-1 SN - 1613-4621 VL - 19 IS - 24 SP - 754 EP - 755 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Miller, Denis T1 - Rückzahlungsklauseln für Fortbildungen BT - typische Fehler JF - Neue juristische Wochenschrift : NJW Spezial N2 - Mit Urteil vom 1.3.2022 (NZA2022, NZA Jahr 2022 Seite 780) hat das BAG erneut über die Wirksamkeit einer Rückzahlungsklausel in einer Fortbildungsvereinbarung entschieden. Die Entscheidung reiht sich in eine nicht leicht zu durchschauende Anzahl von Urteilen hierzu ein. Sie dient uns zum Anlass, einen Überblick über die Rechtsprechung zu geben. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2022-S-370-N-1 SN - 1613-4621 VL - 19 IS - 12 SP - 370 EP - 371 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Sura, Stephan T1 - Die (Rest-)Zulässigkeit von Verboten religiöser Zeichen am Arbeitsplatz JF - NJW spezial N2 - In einer Reihe von Urteilen hat der EuGH seit 2017 die Zulässigkeit von Verboten religiöser Zeichen und Kleidung am Arbeitsplatz bewertet. Obwohl die Einordnungen des Gerichtshofs der deutschen Rechtslage zunächst diametral entgegenstanden, hat sich diese letztlich nicht verändert. Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2023-S-242-N-1 SN - 1613-4621 VL - 20 IS - 8 SP - 242 EP - 243 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Thees, Thomas ED - Hölters, Wolfgang T1 - Arbeitsrecht T2 - Handbuch Unternehmenskauf Y1 - 2022 SN - 978-3-504-38790-7 SN - 978-3-504-45559-0 U6 - https://doi.org/10.9785/9783504387907-008 SP - 457 EP - 640 PB - Otto Schmidt CY - Köln ET - 10., neu bearbeitete und erweiterte ER - TY - THES A1 - von Trott zu Solz, Thilo T1 - Erbrechtlose Sondervermögen : über die Möglichkeiten fideikommißähnlicher Vermögensbindungen T2 - Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaft Y1 - 1999 SN - 3-631-33923-2 SN - 0531-7312 VL - 2544 PB - Lang CY - Frankfurt am Main ER - TY - THES A1 - Voss, Hartmut T1 - Die Zwangsvollstreckung aus Unterlassungstiteln Y1 - 2004 SN - 3-8288-8841-0 PB - Tectum CY - Marburg ER - TY - THES A1 - Wagner, Karin T1 - Die Verlagerung des Betriebszwecks als Fluchtweg aus dem Tarifvertrag? T2 - Europäische Hochschulschriften : Reihe 2, Rechtswissenschaften Y1 - 2003 SN - 3-631-51713-0 SN - 0531-7312 VL - 3794 PB - Lang CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Prozessrecht: Europäische Zuständigkeitsregeln für Ansprüche aus Patronatsvereinbarung BT - VO (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) Art. 6 I, 17 I, 21 I Buchst. b; VO (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO) Art. 6 I JF - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht N2 - Die kanadische Immobiliengesellschaft ROI Land Investment Ltd. beschäftigte einen Deutschen (FD) als stellvertretenden Vizepräsidenten im Bereich Finanzkommunikation. Kurz darauf beschlossen die Parteien, ihr Vertragsverhältnis auf eine noch zu gründende Schweizer Gesellschaft zu überführen, deren Muttergesellschaft die ROI Land bildete. Drei Monate später wurde FD Direktor der neuen Schweizerischen Aktiengesellschaft, er arbeitete aber in Stuttgart. Mit der ROI Land schloss er noch eine Patronatsvereinbarung, wonach die kanadische Immobiliengesellschaft für die Verbindlichkeiten der neugegründeten Schweizer AG ihm gegenüber haftete. Nach nur fünf Monaten kündigte die Schweizer Gesellschaft den Arbeitsvertrag. FD griff die Kündigung zwar erfolgreich an, konnte aber das Urteil gegen die inzwischen insolvente Schweizer Gesellschaft nicht vollstrecken, weshalb er die kanadische Immobiliengesellschaft aus der Patronatsvereinbarung verklagte. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-EUZW-B-2022-S-1061-N-1 SN - 0937-7204 VL - 33 IS - 22 SP - 1061 EP - 1066 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Zuständigkeit nach der EuGVVO für abgetretene Forderungen in Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen BT - eine Darstellung unter besonderer Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH JF - Recht der internationalen Wirtschaft N2 - Im Rahmen der EuGVVO hat der Kläger seine Klage grundsätzlich in dem Staat zu erheben, in dem der Beklagte seinen Wohnsitz hat. Ausnahmen hiervon gibt es insbesondere in Versicherungs-, Verbraucher- und Arbeitssachen. Der Versicherungsnehmer und der Verbraucher können gegen den Versicherer bzw. gegen den Unternehmer insbesondere an ihrem Wohnsitz gerichtlich vorgehen. Der Arbeitnehmer kann seine Klage gegen den Arbeitgeber zwar nicht an seinem Wohnsitz, aber an dem Ort erheben, an dem oder von dem aus er gewöhnlich seine Arbeit verrichtet (gewöhnlicher Arbeitsort). Zuständigkeitsrechtliche Probleme ergeben sich, wenn der Versicherungsnehmer, der Verbraucher oder der Arbeitnehmer seine Forderung an einen Dritten abtritt. Dann ist in erster Linie zu klären, ob der Dritte die abgetretene Forderung auch an seinem Wohnsitz bzw. an seinem gewöhnlichen Arbeitsort erheben kann. Diese Problematik ist Gegenstand des Beitrags. KW - EuGVVO KW - Folgen Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LSK-B-2023-N-19806710 SN - 0340-7926 VL - 69 IS - 5 SP - 245 EP - 254 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft, dfv Mediengruppe CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Europäischer Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung und Arrest mit nachfolgender Kontenpfändung JF - Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - Mit der Kontenpfändungsverordnung (EuKPfVO) hat der europäische Gesetzgeber Neuland betreten. Der Europäische Beschluss zur vorläufigen Kontenpfändung (EuKPfB) steht dem Gläubiger als eine Alternative zu den Maßnahmen zur vorläufigen Pfändung nach dem nationalen Recht zur Verfügung (Art. 1 Abs. 2 EuKPfVO). Auf den ersten Blick weist der EuKPfB eine gewisse Nähe zu einer Kontenpfändung aufgrund eines dinglichen Arrests auf. Im Folgenden soll daher untersucht werden, ob und ggfs. welche konzeptionellen Unterschiede es diesbezüglich gibt. In diesem Zusammenhang ist auch zu klären, was sich hinter dem EuKPfB eigentlich verbirgt. N2 - The enforcement of a claim, even in cross-border situations, must not be jeopardised by the debtor transferring or debiting funds from his account. A creditor domiciled in State A has various options for having bank accounts of his debtor in State B seized. Thus, he can apply for an interim measure in State A according to national law and may have this measure enforced under the Brussels Ibis Regulation in State B by way of attachment of accounts. Alternatively, he may proceed in accordance with the European Account Preservation Order Regulation (hereinafter: EAPOR). This means that he must obtain a European account preservation order in State A which must be enforced in State B. By comparing these two options the author deals with the legal nature of the European account preservation order and with the subtleties of enforcement under the EAPOR. Y1 - 2023 UR - https://www.juris.de/perma?d=jzs-IPRax-2023-01-001-1 SN - 0720-6585 VL - 43 IS - 1 SP - 1 EP - 8 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Rechtsprechung zu den ziviljustiziellen Übergangsvorschriften im Austrittsabkommen JF - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht N2 - Die Folgen des Brexits werden spürbar. In der Gerichtspraxis bis hin zum BGH kommen die Übergangsvorschriften zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen im Austrittsabkommen zur Anwendung. Doch ist dies überhaupt rechtens? Das Austrittsabkommen ist nämlich lediglich auf Art. EUV2009 Artikel 50 EUV2009 Artikel 50 Absatz II EUV und gerade nicht darüber hinaus auch noch auf die Kompetenz zur ziviljustiziellen Zusammenarbeit in Art. AEUV Artikel 81 AEUV gestützt worden. Der folgende Beitrag befasst sich mit der Rechtsprechung zu den genannten Übergangsvorschriften und mit der Rechtsgrundlage des Austrittsabkommens. N2 - The consequences of Brexit are being felt. In court practice up to the German Federal court, the transitional provisions on judicial cooperation in civil matters in the Withdrawal Agreement apply. But is this even legal? The Withdrawal Agreement was based only on Art. AEUV Artikel 50 AEUV Artikel 50 Absatz II TFEU and not, moreover, on the competence for civil judicial cooperation in Article AEUV Artikel 81 TFEU. The following article deals with the case law on the above-mentioned transitional provisions and with the legal basis of the Withdrawal Agreement. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-EUZW-B-2022-S-550-N-1 SN - 0937-7204 VL - 33 IS - 12 SP - 550 EP - 553 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Neufassung der Art. 7, 15, 17b II und 24 EGBGB durch das Gesetz zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts JF - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht N2 - Nachdem die Europäisierung des Internationalen Privatrechts weitgehend ins Stocken geraten ist, konnte sich der deutsche Gesetzgeber wieder in verstärktem Maße dem autonomen Recht widmen. Über das Gesetz zur Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts ist bereits vielfach berichtet worden. Die neuen internationalprivatrechtlichen Vorschriften in diesem Gesetz wurden dabei oftmals ausgespart bzw. eher am Rande erläutert. Deshalb stellt der folgende Beitrag diese Neuregelungen im Detail vor. Y1 - 2022 UR - https://www.juris.de/perma?d=jzs-FamRZ-2022-06-002-405 SN - 0044-2410 VL - 69 IS - 6 SP - 405 EP - 414 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER -