TY - BOOK A1 - Lemke, Tristan T1 - Aktuelle Rechtsfragen des Ortsteilrechts in Brandenburg T3 - KWI-Diskurs N2 - Ortsteile als Untergliederungen der Gemeinden sind nicht nur für das Identitätsverständnis der lokalen Gemeinschaft bedeutsam, sondern auch für das Demokratieprinzip und die Verwirklichung der Ziele der Gebietsreform. Die Bildung von Ortsteilen unterliegt bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen. Dabei sind drei verschiedene Ausgestaltungen möglich: Ortsteile ohne Vertretung, Ortsteile mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher sowie Ortsteile mit isoliertem Ortsvorsteher. Die gewählte Form der Ortsteilvertretung hat Auswirkungen darauf, in welchem Umfang die örtliche Expertise in gemeindliche Entscheidungsprozesse einfließen kann und welche Entscheidungen vor Ort getroffen werden können. Dabei ist zwischen der Verpflichtung, die Ortsvertretung in bestimmten Konstellationen anzuhören, dem Antragsrecht der Ortsvertretung und der Entscheidungsbefugnis des Ortsbeirates zu differenzieren. Die Abgrenzung dieser organschaftlichen Rechte und ihr Umfang sind in der kommunalen Praxis konfliktträchtig. Für die Möglichkeiten der Ortsvertretungen, das lokale Zusammenleben zu gestalten, ist weiterhin das (mittlerweile) obligatorische Ortsteilbudget relevant, das Gegenstand der Reform der Kommunalverfassung im Juni 2021 war. Die Verwirklichung dieser materiellrechtlichen Positionen hängt von ihrer prozessualen Durchsetzbarkeit ab. In der Praxis rankt sich häufig Streit darum, ob Eingemeindungsverträge und die in ihnen getätigten Versprechen (noch) verbindlich sind. Diejenigen, die als Mitglieder des Ortsbeirates bzw. als Ortsvorsteher der örtlichen Gemeinschaft einen wichtigen und zeitintensiven Dienst erweisen, können eine angemessene Aufwandsentschädigung erhalten. T3 - KWI-Diskurs - 1 KW - Ortsbeirat KW - Ortsvorsteher KW - Ortsteilbudget KW - Eingemeindungsvertrag KW - Kommunalverfassungsstreit Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-591891 SN - 2941-4830 N1 - Verfasser des Vorworts: Jochen Franzke IS - 1 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - CHAP A1 - Lemke, Tristan ED - Eisentraut, Nikolas T1 - Die Statthaftigkeit der Anfechtungsklage T2 - Verwaltungsrecht in der Klausur Y1 - 2020 SN - 978-3-11-065744-9 SN - 978-3-11-065622-0 SN - 978-3-11-065613-8 U6 - https://doi.org/10.1515/9783110656220-012 SP - 618 EP - 625 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Lemke, Tristan ED - Eisentraut, Nikolas T1 - Form T2 - Verwaltungsrecht in der Klausur Y1 - 2020 SN - 978-3-11-065744-9 SN - 978-3-11-065622-0 SN - 978-3-11-065613-8 U6 - https://doi.org/10.1515/9783110656220-024 SP - 330 EP - 339 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Lemke, Tristan T1 - Keine Reform für die Zukunft JF - Verfassungsblog N2 - Am 1. Januar 2021 trat die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Sie führte mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe ein: Durch das Zusammenspiel des neuen § 36k EEG 2021 mit der altbekannten EEG-Umlage fließt eine bei den Strom-Endverbrauchern erhobene Abgabe in die kommunalen Haushalte. Das kann auf keine Gesetzgebungskompetenz gestützt werden. Darüber hinaus führt die Deckelung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 in Verbindung mit § 36k EEG 2021 dazu, dass in verfassungswidriger Weise Bundesmittel den Gemeinden zur freien Verfügung gestellt werden. KW - Abgabe KW - Umlage Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.17176/20210130-222740-0 SN - 2366-7044 PB - Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH CY - Berlin ER - TY - GEN A1 - Lemke, Tristan T1 - Übergewinnsteuer durch die Hintertür T2 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe T3 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe - 12 KW - Deutschland KW - Finanzverfassung KW - Sonderabgabe KW - Umlageverfahren Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-603771 ER - TY - JOUR A1 - Lemke, Tristan T1 - Übergewinnsteuer durch die Hintertür JF - Verfassungsblog.de KW - Deutschland KW - Finanzverfassung KW - Sonderabgabe KW - Umlageverfahren Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.17176/20220909-230727-0 SN - 2366-7044 PB - Verfassungsblog.de CY - Berlin ER -