TY - JOUR A1 - Weiß, Norman A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Das Individualbeschwerdeverfahren vor dem UN-Menschenrecthsausschusses Y1 - 2004 SN - 1611-1958 ER - TY - JOUR A1 - Klein, Eckart A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Religionsfreiheit und Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte Y1 - 2006 ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Stichwort: Die Internationale Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-55763 SN - 1434-2820 VL - 9 IS - 2 SP - 203 EP - 206 ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Der Fall Judge BT - Menschenrechtsausschuß ändert seine Rechtsprechung zu Art. 6 IPbpR in bezug auf Auslieferungs- und Abschiebungsfälle JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-55613 SN - 1434-2820 VL - 9 IS - 1 SP - 58 EP - 62 ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - „Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" <2003, Berlin> / [Tagungsbericht] JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Tagungsbericht: Schäfer, Bernhard: Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" <2003, Berlin> /Tagungsbericht „Der Internationale Strafgerichtshof - Fünf Jahre nach Rom" veranstaltet vom Deutschen Institut für Menschenrechte (DIMR), amnesty international Deutschland (ai) und der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen (DGVN) vom 27. bis zum 28. Juni 2003 im Rathaus von Berlin Y1 - 2003 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-55290 SN - 1434-2820 VL - 8 IS - 3 SP - 221 EP - 230 ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Der Fall Bankovic oder Wie eine Lücke geschaffen wird JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - 1. Sachverhalt 2. Die anwendbaren Regeln der Auslegung und die Bedeutung des Ausdrucks „ihrer Herrschaftsgewalt unterstehenden“ („within their jurisdiction“) 3. Extraterritoriale Akte, die als Ausübung der Jurisdiktion anerkannt sind 4. Fallen die Beschwerdeführer daher unter die Jurisdiktion der beklagten Staaten? 5. Anmerkungen Y1 - 2002 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-40681 SN - 1434-2820 VL - 7 IS - 3 SP - 149 EP - 163 ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Der Fall Judge BT - Menschenrechtsausschuß ändert seine Rechtsprechung zu Art. 6 IPbpR in bezug auf Auslieferungs- und Abschiebungsfälle JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen Y1 - 2004 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-39849 SN - 1434-2820 VL - 9 IS - 1 SP - 58 EP - 62 ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Individualbeschwerden gegen Österreich und Deutschland vor dem Menschenrechtsausschuß BT - (1988 bis Mitte 2005) JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-39357 SN - 1434-2820 VL - 10 IS - 2 SP - 181 EP - 186 ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Überblick über die Arbeit der UN-Vertragsüberwachungsorgane im Jahr 2005 JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Arbeit der Vertragsüberwachungsorgane von sechs der auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten Menschenrechtsverträge im Jahre 2005. Nicht eingeschlossen ist die Arbeit des Menschenrechtsausschusses, der über die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte1 (Zivilpakt) wacht. Über seine Tätigkeit wird wie gewohnt ausführlich in Heft 1 und 2 des nächsten Jahrgangs des MenschenRechtsMagazins berichtet. Der vorliegende Überblick beruht auf den bereits veröffentlichten Ausschußdokumenten und den Informationen des Büros der UN-Hochkommissarin für Menschenrechte. Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-38060 SN - 1434-2820 VL - 10 IS - 3 SP - 241 EP - 255 ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2005 BT - Teil I JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - I. Einleitung; II. Allgemeines aus 2005; III. Das Staatenberichtsverfahren; IV. Die Abschließenden Bemerkungen zu den einzelnen Staatenberichten; V. Follow-Up zu den Abschließenden Bemerkungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-38006 SN - 1434-2820 VL - 11 IS - 1 SP - 5 EP - 24 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Bericht über die Arbeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2005 BT - Teil II JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - I. Einleitung; II. Das Individualbeschwerdeverfahren; III. Statistische Angaben; IV. Zulässigkeits- und Beweisfragen; V. Vorläufiger Rechtsschutz; VI. Materiellrechtliche Fragen; VII. Follow-up zu den Auffassungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-37730 SN - 1434-2820 VL - 11 IS - 2 SP - 141 EP - 160 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Überblick über die Arbeit der UN-Vertragsüberwachungsorgane im Jahr 2006 JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Arbeit der Vertragsüberwachungsorgane von sechs der auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten Menschenrechtsverträge im Jahre 2006. Nicht eingeschlossen ist die Arbeit des Menschenrechtsausschusses, der über die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte1 (Zivilpakt) wacht. Über seine Tätigkeit wird in den Ausgaben des nächsten Jahrgangs des MenschenRechtsMagazins berichtet. Der vorliegende Überblick beruht auf den bereits veröffentlichten Dokumenten der jeweiligen Ausschüsse und den Informationen des Büros der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR). Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-37476 SN - 1434-2820 VL - 11 IS - 3 SP - 261 EP - 280 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Zum Verhältnis von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht JF - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch N2 - Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen. 3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung. 4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden. 5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist. KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-21722 SP - 5 EP - 8 ER -