TY - GEN A1 - Sancı, Kadir A1 - Hafner, Johann Evangelist A1 - Kollodzeiski, Ulrike A1 - Abdulghani, Mohammed A1 - Hedo, Rawsan A1 - Bala, Emine A1 - Bala, Ali A1 - Gatzhammer, Stefan A1 - Haußig, Hans-Michael T1 - Gemeinschaftsprojekt: Religious Mapping Erbil (RME) BT - the complete digital map of religious venues in Erbil N2 - Religious Mapping Erbil (RME) is a joint project of teams from the Catholic University in Erbil (CUE), Salahaddin University-Erbil (SUE) and Tishk International University (TIU) under the guidance of the University of Potsdam (UP). From 2018 to 2022, the project was financed by the German Academic Exchange Service (DAAD). This project involves scholars of various disciplines including religious studies, Islamic studies, English language, applied computing, and computer engineering. The research is a cooperation of students, PhD candidates and advanced scholars. The project attempts to display the religious diversity in Erbil, the fast-changing capital of Iraqi Kurdistan. Unlike a census or a survey, which focuses on individuals, RME presents the locations (mosques, churches, synagogues, temples and other venues) together with the history and social profiles of the congregations meeting there. [insert tiny map or part of it] The data were obtained by visiting the locations, observing their services, interviewing community leaders (mostly imams and priests), evaluating information from the Ministry of Endowment and Religious Affairs, and by consulting websites. All investigations followed the same pattern, consisting of (I) spatiotemporal and (III) social dimensions, framed by (II) religious performance. Y1 - 2021 UR - https://religious-mapping-erbil.krd/ PB - Catholic University Erbil CY - Erbil ER - TY - GEN A1 - Sancı, Kadir ED - Forum Dialog e.V., T1 - Ramadan ABC T2 - Sharing Ramadan-Heft N2 - Der Ramadan ist der soziale und spirituelle Höhepunkt des religiösen Lebens der Muslim:innen. Motiviert und veranlasst durch den Ramadan soll jede:r Muslim:in diese Möglichkeit nutzen, um zuerst inneren Frieden zu schließen und dieses Wohlbefinden dann auf sein:ihr Umfeld zu übertragen. In diesem Monat des Fastens kommen täglich Verwandte, Freund:innen und Nachbar:innen an Iftar-Abenden zum Essen zusammen. In diesem Sinne strebten wir als Forum Dialog e.V. an, diese besonderen Momente und Erlebnisse mit unseren Freund:innen und Mitmenschen zu teilen und somit an Iftar-Abenden unter dem Motto “Sharing Ramadan” zusammenzukommen. Doch Aufgrund der Corona-Pandemie ist es leider nur bedingt möglich, an solchen gemeinschaft- und freundschaftsstiftenden Abenden zusammenzukommen. Wir möchten jedoch weiterhin im Geiste des Ramadans und gemäß unserem Motto “Sharing Ramadan” handeln und freuen uns, euch die zweite Auflage unseres Sharing Ramadan-Heftes zu präsentieren. Mit seinen informativen, spirituellen und unter-haltenden Inhalten hoffen wir, dass wir Ihnen die spirituelle Seite des Ramadans und seine Bedeutung für die Glaubenswelt der Muslim:innen näherbringen können. Y1 - 2022 UR - https://www.forumdialog.org/sharing-ramadan-heft/ CY - Berlin ET - 2 ER - TY - GEN A1 - Muster, Judith T1 - Wenn Regeln die Interaktion blockieren T2 - Neues Lernen : Personal.magazin : Inspiration für die Entwicklung von Mensch und Organisation Y1 - 2024 UR - https://www.wiso-net.de/document/PNL__b15fbb48668b55f7d7d2fd146a1c380da043bfde SN - 2941-3028 VL - 37 IS - 1 SP - 39 EP - 39 PB - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG CY - Freiburg ER - TY - GEN A1 - Muster, Judith T1 - Unterwachung lernen T2 - Neues Lernen : Personal.magazin : Inspiration für die Entwicklung von Mensch und Organisation Y1 - 2024 UR - https://www.wiso-net.de/document/PNL__f9c8c89b2f4cdb54cf0913b29d79bcbccdfc1cd7 SN - 2941-3028 VL - 37 IS - 3 SP - 35 EP - 35 PB - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG CY - Freiburg ER - TY - GEN A1 - Muster, Judith T1 - Ein Leitbild entwickeln – ohne Scheu vor Heuchelei T2 - Neues Lernen : Personal.magazin : Inspiration für die Entwicklung von Mensch und Organisation Y1 - 2024 UR - https://www.wiso-net.de/document/PNL__7795c56858bb00583915f4954c893c31f8abf146 SN - 2941-3028 VL - 37 IS - 2 SP - 33 EP - 33 PB - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG CY - Freiburg ER - TY - GEN A1 - Muster, Judith T1 - Zu treu geblieben T2 - Neues Lernen : Personal.magazin : Inspiration für die Entwicklung von Mensch und Organisation N2 - Lean, Kanban, Scrum oder OKR: Managementmethoden gibt es viele. Alle haben ihre eigenen Regeln, die zu beachten sind, damit sie ihren Nutzen entfalten können. Doch bevor es nur noch stur ums Prinzip geht, sollte man auch einmal Pragmatismus in der Anwendung walten lassen, mahnt unsere Kolumnistin. Y1 - 2023 UR - https://www.wiso-net.de/document/PNL__422f1c444a2a87fa636f6b78c8a19ed2dafea8e8 SN - 2941-3028 VL - 36 IS - 6 SP - 33 EP - 33 PB - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG CY - Freiburg ER - TY - GEN A1 - Muster, Judith T1 - Woran es hängt T2 - Neues Lernen : Personal.magazin : Inspiration für die Entwicklung von Mensch und Organisation N2 - Ein weit verbreitetes Missverständnis in vielen Organisationen: Die Ursache für Führungsversagen wird bei den Mitarbeitenden gesucht. Die Organisationsstrukturen bleiben hingegen außerhalb der kritischen Wahrnehmung. Y1 - 2023 UR - https://www.wiso-net.de/document/PNL__0571978cf13757ddbf724cd636e5105d337b7a43 SN - 2941-3028 VL - 36 IS - 2 SP - 47 EP - 47 PB - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG CY - Freiburg ER - TY - GEN A1 - Muster, Judith T1 - Regeln erwünscht! T2 - Neues Lernen : Personal.magazin : Inspiration für die Entwicklung von Mensch und Organisation N2 - Wo genügend intrinsische Motivation vorhanden ist, schränken Regeln das Engagement von Mitarbeitenden ein? Stimmt nicht, sagt Judith Muster und führt ein Beispiel an, in dem Regellosigkeit zu fatalen Folgen für Organisation und Mitarbeitende geführt hat. Y1 - 2023 UR - https://www.wiso-net.de/document/PNL__f3efd8c745d8b84077fab07d5c014bd5a2c8eb2c SN - 2941-3028 VL - 36 IS - 4 SP - 39 EP - 39 PB - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG CY - Freiburg ER - TY - GEN A1 - Muster, Judith T1 - Genauer hinsehen T2 - Neues Lernen : Personal.magazin : Inspiration für die Entwicklung von Mensch und Organisation N2 - Wenn Konflikte in Teams entstehen, sucht die Organisationsleitung oft reflexartig nach zwischenmenschlichen Problemen. Dabei liegt die Ursache oft in der höheren Entscheidungsebene. Y1 - 2023 UR - https://www.wiso-net.de/document/PNL__12e8c1db3e553a95c0360d1a0f109b485abb5a49 SN - 2941-3028 VL - 36 IS - 3 SP - 41 EP - 41 PB - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG CY - Freiburg ER - TY - GEN A1 - Muster, Judith T1 - Der Weg in die Matrix T2 - Neues Lernen : Personal.magazin : Inspiration für die Entwicklung von Mensch und Organisation N2 - Die Matrix-Organisation verspricht den Abschied von den Silos. Aber die Silos aufzubrechen, kann kompliziert werden - vor allem, wenn absehbare Konflikte naiv übergangen und dann noch auf die Personenebene geschoben werden. Y1 - 2023 UR - https://www.wiso-net.de/document/PNL__75dbe8301946624a6634e51fb44da32a0b9bce6a SN - 2941-3028 VL - 36 IS - 5 SP - 47 EP - 47 PB - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG CY - Freiburg ER - TY - GEN A1 - Löckmann, Teresa A1 - Schneider, Matthias T1 - Geschlechtergerechtigkeit im Verbraucher_innenschutz? T2 - Genderblog KW - #4genderstudies KW - #AusDemDigitalenSeminarraum KW - #AusdemSeminarraum KW - #MeinSchreibtisch KW - #nachgefragt KW - Aktivismus KW - Arbeit KW - Archiv KW - BlackLivesMatter KW - care KW - Corona KW - DDR KW - Digitalisierung KW - Elternschaft KW - Familie KW - feminism KW - Feminismus KW - Frauengeschichte KW - Gender KW - Gendering MINT digital Gender Studies KW - Geschlechterforschung KW - Geschlechterverhältnisse KW - Gleichstellung KW - HIV KW - Intersektionalität KW - Literatur KW - Migration KW - MINT KW - Männlichkeit KW - Open Access KW - Podcast KW - Queer KW - Rassismus KW - Recht KW - Sexismus KW - Sexuelle Bildung KW - Studierenden-Stimmen KW - Symposium KW - Tagung KW - teengirl culture KW - trans* KW - Wissenschaftskommunikation KW - Wissenschaftstag KW - Wissensproduktion Y1 - 2022 UR - https://genderblog.hu-berlin.de/geschlechtergerechtigkeit-im-verbraucher_innenschutz/ PB - Zentrum für transdisziplinäre Geschlechterstudien an der Humboldt-Universität zu Berlin CY - Berlin ER - TY - GEN A1 - Dosdall, Henrik T1 - Wie algorithmische Technologien wirksam werden T2 - VERSUS : Magazin für kritische Organisationspraxis N2 - Im Digitalisierungsdiskurs dominiert die Vorstellung, algorithmische Technologien änderten Organisationen fundamental. Demgegenüber argumentiert der Artikel, dass die Wirkmächtigkeit algorithmischer Technologien davon abhängt, wie Organisationen sie in ihre Entscheidungs­architektur einbinden. KW - Digitalisierung Y1 - 2022 UR - https://versus-online-magazine.com/de/artikel/wirksamkeit-algorithmischer-technologien/ PB - Metaplan® – Gesellschaft für Planung und Organisation mbH CY - Quickborn ER - TY - GEN A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke T1 - Funktionsgerechte Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform BT - staatliche Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Grundgesetzes und des EU-Beihilferechts N2 - 1. Der Staat ist nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Grundgesetz zur funktionsgerechten Finanzierung der in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser verpflichtet. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung sicherzustellen, müssen die Länder sämtliche bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser decken (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG). Es gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Sozialleistungsträger müssen Krankenhäuser durch leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen wirtschaftlich sichern (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG). 2. Die Vergütung der Krankenhäuser durch die Sozialleistungsträger ist unzureichend. Die Fallpauschalen des DRG-Systems bleiben hinter dem zur Betriebskostenfinanzierung erforderlichen Maß zurück, weil die anhaltenden Preissteigerungen in den Landesbasisfallwerten nicht ausreichend berücksichtigt sind. 3. Die Länder kommen ihrer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Übernahme der notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser seit vielen Jahren ungenügend nach. 4. Vor allem Kommunen, aber auch Länder gewähren staatlichen Krankenhäusern Ausgleichsleistungen wie Jahresfehlbetragsdeckungen, Investitions- und Betriebskostenzuschüsse, Eigenkapitalerhöhungen, zinsvergünstigte Darlehen, kostenfreie Bürgschaften und Liquiditätshilfen (sog. Defizitausgleich). Eine weitere Form des selektiven Defizitausgleichs ist die Übernahme der Kosten von Entlastungstarifverträgen staatlicher Kliniken durch Länder. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser erhalten bislang keinen solchen Defizitausgleich. 5. Der selektive Defizitausgleich eines Landes nur für staatliche Krankenhäuser verstößt gegen das gesetzliche (§ 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG) und verfassungsrechtliche (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) Gebot der Gleichbehandlung der Plankrankenhäuser (Prinzip der Trägervielfalt). Er ist des halb rechts- und verfassungswidrig. 6. Ein selektiver Defizitausgleich von Kommunen nur für eigene (kommunale) Krankenhäuser verstößt gegen das landesgesetzliche Prinzip der Trägervielfalt und das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG und ist somit unzulässig. 7. Auf eigene Krankenhäuser beschränkte Ausgleichsleistungen von Kommunen oder Ländern sind eine unzulässige Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV und deshalb unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht. Das gilt sowohl, wenn staatliche Krankenhäuser Ausgleichsleistungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung (s. § 109 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 2 SGB V) erhalten, als auch, wenn der Ausgleich „Gegenleistung“ für eine hoheitlich auferlegte Betriebspflicht ist. Eine wirksame Durchsetzung des EU-Beihilferechts und effektiver Rechtsschutz für nicht begünstigte freigemeinnützige und private Krankenhäuser erfordern Transparenz und eine entsprechende Veröffentlichung der Betrauungsakte der Länder und Kommunen. 8. Ein Defizitausgleich für alle in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser ist beihilferechtlich zulässig. Da sämtliche Plankrankenhäuser Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erbringen (gesetzliche Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung), müssen sie nach dem EU-Beihilferecht bei staatlichen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung der Versorgungspflicht gleichbehandelt werden. Art. 107 Abs. 1 AEUV ist entsprochen, wenn entweder ein selektiver Defizitausgleich für staatliche Plankrankenhäuser unterbleibt bzw. aufgehoben und rückabgewickelt wird oder alle – staatlichen, freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäuser – gleichgefördert werden. 9. Diese nach dem EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit kann den Ländern nach nationalem Recht verschlossen sein. Ein Ausgleich der Länder für Investitionskosten ist prinzipiell erforderlich, um der gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG nachzukommen und die notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze zu decken. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser haben Anspruch auf Ausgleichsleistungen zur Investitionskostendeckung bereits wegen des gesetzlichen Gebots funktionsgerechter Finanzierung (§ 8 Abs. 1 S. 1 KHG) und aus ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Ihnen kann dieser Anspruch aber auch wegen des gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichbehandlung zustehen. Gewähren die Länder staatlichen Plankrankenhäusern bei wirtschaftlicher Betriebsführung Ausgleichsleistungen, um ihrer Verpflichtung zur Übernahme notwendiger Investitionskosten nachzukommen, müssen sie freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäusern nach dem Gleichbehandlungsgebot einen entsprechenden Ausgleich zahlen (§ 8 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG). Einer nach nationalem Recht gebotenen, gleichen Förderung aller Plankrankenhäuser steht das EU-Beihilferecht nicht entgegen. 10. Die Kommunen sind dagegen nach nationalem Recht (über die Krankenhausumlage hinaus) nicht zur Krankenhausfinanzierung verpflichtet. Sie entscheiden gem. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG (Gemeinden) bzw. gem. Art. 28 Abs. 2 S. 2 GG i.V.m. Landeskrankenhausrecht (Gemeindeverbände) eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang sie Plankrankenhäuser unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots finanziell unterstützen (Investitions- und Betriebskosten). Dementsprechend engt das nationale Recht die nach EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit für Kommunen nicht ein, selektive Ausgleichsleistungen für kommunale Krankenhäuser zu unterlassen bzw. aufzuheben und rückabzuwickeln oder sie so umzugestalten, dass freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser die gleiche Förderung erhalten. Scheidet allerdings eine Rückzahlung der von Kommunen an ihre Krankenhäuser gezahlten Finanzmittel wegen tatsächlicher Unmöglichkeit aus, wird dem EU-Beihilferecht nur entsprochen, wenn die Kommunen freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser gleichermaßen fördern. 11. Ohne eine Nachzahlung der in den letzten Jahren unterbliebenen Förderung durch die Sozialleistungsträger und die Länder ist die anstehende Krankenhausreform für die Krankenhäuser nicht zu bewältigen. Um die geplante Umstellung auf neue Versorgungslevel und Leistungsgruppen vornehmen und die hiermit verbundenen kostenintensiven Umstrukturierungsprozesse leisten zu können, muss die infolge unzureichender Krankenhausfinanzierung entstandene Unterfinanzierung der Krankenhäuser vor der Reform behoben werden. Die Forderungen nach „Vorschaltgesetzen“ sind daher berechtigt. Y1 - 2023 UR - https://die-katholischen-krankenhaeuser.de/wp-content/uploads/2023/11/2023_11_30_Rechtsgutachten-Funktionsgerechte-Krankenhausfinanzierung.pdf PB - [Verlag nicht ermittelbar] CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] ER - TY - GEN A1 - Fritsch, Nina-Sophie A1 - Berger, Christian A1 - Mader, Katharina T1 - Care work 4.0 BT - die Transformation von bezahlter Sorgearbeit in Zeiten von Digitalisierung und Corona N2 - Care-Berufe verändern sich durch demographische, technologische und wirtschaftliche Entwicklungen. Zuletzt erhöhen auch gesundheitspolitische Herausforderungen und die COVID-19 Maßnahmenpolitik den Druck auf das Sozial- und Gesundheitssystem. Dadurch befindet sich die bezahlte Care-Arbeit im berufsstrukturellen Wandel, d. h. es entstehen neue Bedingungen für und Anforderungen an diese Tätigkeiten, die in Österreich mehrheitlich von Frauen ausgeübt werden. KW - care work KW - digitalization KW - gender KW - social inequality Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.31235/osf.io/jzxt4 SP - 1 EP - 8 PB - Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien CY - Wien ER - TY - GEN A1 - Dietze, Michael A1 - Öztürk, Ugur T1 - A flood of disaster response challenges T2 - Science Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1126/science.abm0617 SN - 0036-8075 SN - 1095-9203 VL - 373 IS - 6561 SP - 1317 EP - 1318 PB - American Association for the Advancement of Science CY - Washington ER - TY - GEN A1 - Jauer, Nora A1 - Batura, Justine T1 - Don’t settle for less Y1 - 2021 UR - https://voelkerrechtsblog.org/dont-settle-for-less/ U6 - https://doi.org/10.17176/20210422-100928-0 SN - 2510-2567 PB - M. Riegner c/o Humboldt-Univ. CY - Berlin ER - TY - GEN A1 - Jauer, Nora T1 - Two milestones in favour of the environment in just a few days? Y1 - 2021 UR - https://voelkerrechtsblog.org/two-milestones-in-favour-of-the-environment-in-just-a-few-days/ U6 - https://doi.org/10.17176/20211102-172527-0 SN - 2510-2567 PB - M. Riegner c/o Humboldt-Univ. CY - Berlin ER - TY - GEN A1 - Kay, Alex James T1 - Filbert, Alfred T2 - Deutsche Biographie N2 - Bibliographie-Eintrag: Der Jurist Alfred Filbert gehörte von 1935 bis 1945 zu den Funktionseliten im Hauptamt des Sicherheitsdienstes des Reichsführers-SS und im Reichssicherheitshauptamt. 1941 verantwortete er als Leiter des SS-Einsatzkommandos 9 die Ermordung von rund 18 000 Juden. 1945 untergetaucht, wurde er 1959 verhaftet, 1962 zu lebenslanger Haft verurteilt und 1975 vorzeitig entlassen. Y1 - 2022 UR - https://www.deutsche-biographie.de/12517926X.html#dbocontent PB - NDB-online CY - München ER - TY - GEN A1 - Jasser, Greta A1 - Kelly, Megan A1 - Rothermel, Ann-Kathrin T1 - Male supremacism and the Hanau terrorist attack BT - between online misogyny and far-right violence Y1 - 2020 UR - https://www.icct.nl/publication/male-supremacism-and-hanau-terrorist-attack-between-online-misogyny-and-far-right PB - International Centre for Counter-Terrorism (ICCT) CY - Den Haag ER - TY - GEN A1 - Rothermel, Ann-Kathrin T1 - What anti-gender and anti-vaccines politics have in common BT - the construction of gender and the Covid-19 pandemic in right-wing discourses KW - anti-gender KW - featured KW - gender research KW - politics KW - science & technology Y1 - 2022 UR - https://blogs.lse.ac.uk/gender/2022/04/11/what-anti-gender-and-anti-vaccines-politics-have-in-common-the-construction-of-gender-and-the-covid-19-pandemic-in-right-wing-discourses/ PB - London School of Economics and Political Science CY - London ER -