TY - GEN A1 - Lemke, Tristan T1 - Übergewinnsteuer durch die Hintertür T2 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe T3 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe - 12 KW - Deutschland KW - Finanzverfassung KW - Sonderabgabe KW - Umlageverfahren Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-603771 ER - TY - JOUR A1 - González Hauck, Sué A1 - Herrmann, Franziska A1 - Hettihewa, Julian A. A1 - Kraft, Dariush A1 - Milas, Max A1 - Springer, Stephanie A1 - Weckner, Franka T1 - Jurisdiction BT - Who speaks international law? JF - Zeitschrift für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.17104/0044-2348-2022-2-289 SN - 0044-2348 VL - 82 IS - 2 SP - 289 EP - 298 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - GEN A1 - Bilgen, Isa ED - Ammann, Odile ED - Bottega, Fiona ED - Bukovac, Jasmina T1 - Verantwortungsvoller Parentalismus BT - Der Staat im Dienst der Selbstbestimmung T2 - Verantwortung und Recht N2 - Individuelle Selbstbestimmung ist Kernelement der Menschenwürde und damit ein Höchstwert der Verfassung. Dennoch scheint sich ihr Schutz auf die Abwesenheit des Staates zu beschränken. Tatsächlich ist sie zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Der Beitrag will darum ihren Schutz auf das gebotene Niveau heben. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat nicht nur zur Achtung, sondern auch zum Schutz der Menschenwürde. Will er diesen Auftrag ernstnehmen, muss er sich entsprechend in den Dienst der Selbstbestimmung seiner Bürger stellen. Dazu darf und muss er ihnen bisweilen Grenzen setzen, um ihre Verantwortungsfähigkeit zu fördern. T3 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe - 10 Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-589300 SN - 978-3-8487-8497-4 SN - 978-3-7489-2876-8 ER - TY - GEN A1 - Grohmann, Nils-Hendrik T1 - How to avoid politicised monitoring? BT - treaty-design duggestions for a business and human rights framework convention T2 - Völkerrechtsblog : Der Blog des Arbeitskreis junger Völkerrechtswissenschaftler*innen Y1 - 2022 UR - https://voelkerrechtsblog.org/de/how-to-avoid-politicised-monitoring/ U6 - https://doi.org/10.17176/20220623-153108-0 SN - 2510-2567 PB - M. Riegner c/o Humboldt-Univ CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Grohmann, Nils-Hendrik T1 - Tracing the development of the proportionality analysis in relation to forced evictions under the ICESCR JF - Human rights law review N2 - Since 2013, the Committee on Economic, Social and Cultural Rights can examine individual communications under the Optional Protocol to the International Covenant on Economic, Social and Cultural Rights (ICESCR). This opens up the possibility to interpret Covenant provisions in a thorough manner. With regard to forced evictions and the right to housing under Article 11 ICESCR, one can discern a fast-developing approach concerning the proportionality analysis of evictions, entailing the establishment of specific criteria that may guide such analysis. This paper seeks to delineate these developments and will also shed light on possible general trends on the topic of limitations within the Committee’s emerging jurisprudence. In doing so, the paper will address if, and how, the developing proportionality analysis under the individual complaints procedure takes into consideration multi-discriminatory dimensions of State measures and how it specifically relates to or incorporates other ICESCR-concepts, such as minimum core obligations or the reasonableness review under Article 8(4) OP ICESCR. KW - discriminatory dimensions of forced evictions KW - reasonableness KW - proportionality analysis KW - forced evictions KW - right to housing KW - CESCR Committee Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1093/hrlr/ngac025 SN - 1461-7781 SN - 1744-1021 VL - 22 IS - 3 SP - 1 EP - 24 PB - Oxford University Press CY - Oxford ER - TY - JOUR A1 - Grohmann, Nils-Hendrik T1 - Rückholungsansprüche von IS-Rückkehrern im Lichte nationaler und internationaler Rechtsprechungsentwicklungen JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Für deutsche Kinder, die sich im Gebiet des sog. Islamischen Staats aufhalten, kann sich aus Art. GG Artikel 2 Abs. GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. GG Artikel 1 Abs. GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG ein Anspruch auf Rückholung ergeben. Bei der Erfüllung der dem Anspruch zugrunde liegenden Schutzpflicht steht der Bundesregierung jedoch ein weiter Ermessenspielraum zu. Genaueren Aufschluss über weitergehende Anhaltspunkte zur Konkretisierung der Schutzpflicht geben die Spruchpraxen deutscher Gerichte und der UN-Menschenrechtsvertragsorgane, denen sich auch Hinweise für eine mögliche Erstreckung der Schutzpflicht auf Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit entnehmen lassen. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2022-S-164-N-1 SN - 0029-859X VL - 75 IS - 4 SP - 164 EP - 171 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Flindt, Jan Ole T1 - ZR-Examensklausur zum Deliktsrecht JF - Juristische Ausbildung N2 - Gegenstand der anspruchsvollen Examensübungsklausur ist im ersten Teil ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Hamm zu einer sog. cold-water-Challenge (NJOZ 2018, 1289). Eine große Herausforderung besteht zunächst in der Wahl eines übersichtlichen Aufbaus, der vollständig ist und zugleich Redundanzen vermeidet. Darüber hinaus eignet sich die Aufgabenstellung angesichts ihrer Stofffülle hervorragend zum Einüben der Schwerpunktsetzung. Im Detail bietet sich immer wieder die Möglichkeit, sich »nach oben abzusetzen«. Für eine gute Bewertung müssen nicht alle Einzelfragen diskutiert werden. Inhaltlich ist mit den Verkehrspflichten ein deliktsrechtlicher Klassiker zu bewerkstelligen, und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen aus dem Deliktsrecht wollen erkannt und subsumiert werden. Insoweit sind Auslegungs‑ und Argumentationsvermögen unter Beweis zu stellen. Sodann erfolgt ein Streifzug durch das Schadensrecht, wenn es um die Erstattung von Besuchskosten geht. Abschließend geht es im zweiten Teil um eine Entscheidung des BGH zu den umstrittenen Anforderungen an einen Kündigungsgrund nach dem Eintritt von Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag infolge des Todes der Mieterpartei (BGHZ 217, 263 = NJW 2018, 2397), deren Kenntnis von Studierenden nicht erwartet werden kann. Die Grundzüge des Mietrechts müssen beherrscht und mit einem geschickten Argumentationsvermögen verbunden werden. KW - Deliktsrecht KW - Verkehrspflichten KW - entgehender Unterhalt KW - Hinterbliebenengeld KW - Mietrecht KW - Tod der Mieterpartei Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2626 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 44 IS - 5 SP - 600 EP - 611 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Schladebach, Marcus ED - Gräfe, Hans-Christian T1 - Satelliten-Megakonstellationen im Weltraumrecht T2 - Tagungsband zur Sommerkonferenz 2022 : Telemedicus – Recht der Informationsgesellschaft Y1 - 2022 UR - https://rainermuehlhoff.de/media/publications/telemedicus-2022-tagungsband-isbn-978-3-8005-1857-9.pdf SN - 978-3-8005-1857-9 VL - 6 SP - 68 EP - 75 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft, dfv Mediengruppe CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Satelliten-Megakonstellationen im Weltraumrecht JF - Kommunikation & Recht : K & R / Beihefter Y1 - 2022 SN - 1434-6354 IS - 2 SP - 26 EP - 29 PB - dfv-Mediengruppe CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Janz, Norbert T1 - Rezension zu: Jaschke, Franziska-Maria: Die Passivlegitimation im Amtshaftungsrecht bei Handeln auf Weisung : dargestellt am Beispiel der Bundesauftragsverwaltung. – Berlin: Duncker & Humblot, 2020. - 317 S. - (Schriften zum Öffentlichen Recht [SÖR] ; 1427). - ISBN: 978-3-428-15551-4 JF - Landes- und Kommunalverwaltung Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LKV-B-2022-S-356-N-1 SN - 0939-0014 VL - 32 IS - 8 SP - 356 EP - 356 PB - C. H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Peters, Wilfried A1 - Janz, Norbert T1 - Art. 8 GG in der Pandemie BT - vier aktuelle Fragestellungen des Versammlungsrechts JF - Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter Y1 - 2022 UR - https://publicus.boorberg.de/art-8-gg-in-der-pandemie-vier-aktuelle-fragestellungen-des-versammlungsrechts/ SN - 0932-710X IS - 7 SP - 269 EP - 274 PB - Boorberg CY - Stuttgart ER - TY - CHAP A1 - Dombert, Matthias ED - Dombert, Matthias ED - Witt, Karsten T1 - § 16 Baurecht T2 - Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht Y1 - 2022 SN - 978-3-406-76324-3 SP - 576 EP - 615 PB - C.H. Beck CY - München ET - 3., überarbeitete Auflage ER - TY - CHAP A1 - Dombert, Matthias ED - Dombert, Matthias ED - Witt, Karsten T1 - § 13 Allgemeines Umweltrecht T2 - Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht Y1 - 2022 SN - 978-3-406-76324-3 SP - 489 EP - 510 PB - C.H. Beck CY - München ET - 3., überarbeitete Auflage ER - TY - CHAP A1 - Dombert, Matthias ED - Dombert, Matthias ED - Witt, Karsten T1 - § 1 Agrarrecht als Querschnittsrecht BT - Versuch einer Systematisierung T2 - Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht Y1 - 2022 SN - 978-3-406-76324-3 SP - 1 EP - 3 PB - C.H. Beck CY - München ET - 3., überarbeitete Auflage ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias A1 - Gärditz, Klaus Ferdinand T1 - Rechtsstaatlicher Umgang mit Tierversuchen! JF - Forschung & Lehre N2 - Wer entscheidet über die Zulässigkeit von Tierversuchen in der Grundlagenforschung? Die Autoren sagen: Die Behörden überschreiten oft ihre Kompetenz. Y1 - 2022 UR - https://www.forschung-und-lehre.de/recht/rechtsstaatlicher-umgang-mit-tierversuchen-4327 SN - 0945-5604 IS - 1 PB - Deutscher Hochschulverband CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias T1 - Kommunale Amts- und Mandatsträger in privaten Unternehmen BT - Weisungsrechte und Unterrichtungspflichten JF - Niedersächsische Verwaltungsblätter N2 - Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen gehört zum Kernbereich der Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsgaran­tie des Art. 28 II GG schützt die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf der örtlichen Ebene. Eine rein erwerbswirt­schaftlich-fiskalische Tätigkeit ist Kommunen zwar untersagt, geht es aber darum, zur Erledigung kommunaler Aufgaben, also zu öffentlichen Zwecken tätig zu werden, ist es ihnen nicht nur erlaubt, sich wirtschaftlich zu betätigen, sondern hierdurch auch Gewinne zu erzielen. Welche Rechtsform hierfür genutzt wird, ist ohne Belang. Die Gemeinde kann kraft Formenwahl­rechts bei wirtschaftlichen Betätigungen öffentlich-rechtlich und privatrechtlich handeln und für wirtschaftliche Unterneh­men öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisations­formen wählen.3 Damit stehen der Kommune - im Beitrag soll vereinfachend nur von der Gemeinde die Rede sein - auch die Gestaltungsformen des Gesellschaftsrechts zur Verfügung. Gründet die Gemeinde eine Aktiengesellschaft4 oder GmbH, sehen die gesetzlichen Vorgaben in den Bundesländern vor, dass ausreichende kommunale Einwirkungs-, Mitsprache- und Kont­rollrechte in der Gesellschaft gewahrt sein müssen, doch kann das Gesellschaftsrecht des Bundes durchaus zu Beschränkungen führen, die in der Praxis manchmal kommunalpolitische Ent­täuschungen auslösen können. Mancher Gemeindevertreter verbindet mit der Beteiligung an einer privatrechtlich struktu­rierten Gesellschaft die Hoffnung auf weitreichende unbe­schränkte Einflussmöglichkeiten, also vor allem die Möglich­keit, durch Weisungen oder Informationsverlangen gegenüber den gemeindlichen Vertretern - bildlich gesprochen -, die Ge­sellschaft zur verlängerten Werkbank für die Erfüllung kommu­naler Aufgaben zu machen. KW - Kommunaler Amtsträger KW - Weisungsrecht Y1 - 2022 SN - 0946-7971 IS - 5 SP - 133 EP - 137 PB - Boorberg CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias T1 - Am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe BT - von sozialpolitischen Wohltaten und verfassungsrechtlichen Unzuträglichkeiten JF - Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge N2 - Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene KJSG rückt in den verfassungsgerichtlichen Fokus. Die Städte Schwerin und Rostock wehren sich mit Verfassungsbeschwerden gegen die mit dem neuen Gesetz verbundenen Kosten – weil die Schätzung des Bundes zu niedrig ist, und das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung in Mecklenburg-Vorpommern bisher noch leerläuft. Die Grundzüge der kommunalen Rechtsposition werden nachstehend erläutert – um damit Sensibilität für ein Thema zu schaffen, dem auf der kommunalen Ebene weiterhin Beachtung geschenkt werden sollte. Y1 - 2022 UR - https://www.wiso-net.de/document/NDV__2f594a47d39be771fa8081fe3adc50e95e851d66 SN - 0012-1185 VL - 102 IS - 12 SP - 570 EP - 574 PB - Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge CY - Berlin ER - TY - BOOK ED - von Brünneck, Alexander ED - Härtel, Ines ED - Dombert, Matthias T1 - Landesrecht Brandenburg BT - Textsammlung T3 - NomosGesetze N2 - Die aktuelle 26. Auflage enthält die wichtigsten Vorschriften des Landes Brandenburg und eignet sich für das Studium und das Referendariat ebenso wie für die juristische Praxis. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung. Ein ausführliches Register und die durchgängige Satznummerierung führen schnell zur gesuchten Norm. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen. Y1 - 2022 SN - 9783848774111 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 26. Auflage, Stand: 1. August 2022 ER - TY - JOUR A1 - Janz, Norbert A1 - Peters, Wilfried T1 - Everything goes BT - der "Corona-Spaziergang" im Versammlungsrecht JF - Zeitschrift für das gesamte Sicherheitsrecht N2 - Die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG stellt sich – auch und gerade in jüngster Zeit – immer wieder aufs Neue als ein höchst lebendiges und streitbares Grundrecht dar. Unverändert analog bietet es den Bürgerinnen und Bürgern räumlich die Möglichkeit, ihre Anliegen öffentlichkeits- und medienwirksam zur Sprache zu bringen. Der Klimaschutz und der Ukrainekrieg sind aktuell zwei zentrale Themenstellungen. Auch die Covid-19-Pandemie beschert den Rechtsanwendern neue und oftmals fundamentale Fragestellungen, auf die Antworten gegeben werden müssen. So sieht sich das Versammlungsrecht mit seinem Art. 8 GG als Basisnorm mit einer Vielzahl neuartiger Probleme konfrontiert. Zu Beginn standen der Pandemie vor allem die teilweise absoluten und flächendeckenden Versammlungsverbote im Streit. Seit kurzem sind Verbote von „Corona-Spaziergängen“ durch Allgemeinverfügungen in der Diskussion, und zwar für den Zeitraum einiger Wochen und begrenzt für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dieser Thematik. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GSZ-B-2022-S-132-N-1 SN - 2567-3823 VL - 5 IS - 3 SP - 132 EP - 134 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Janz, Norbert ED - Brocker, Lars ED - Droege, Michael ED - Jutzi, Siegfried ED - Arnold, Natalie ED - Steinkühler, Martin T1 - Artikel 120 Rechnungsprüfung T2 - Verfassung für Rheinland-Pfalz : Handkommentar Y1 - 2022 SN - 978-3-84877-058-8 SP - 1159 EP - 1177 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 2 ER -