TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Bauer, Hartmut ED - Häde, Ulrich ED - Peine, Franz-Joseph T1 - § 4 Kommunalrecht T2 - Landesrecht Brandenburg Y1 - 2021 SN - 978-3-8487-6334-4 SN - 978-3-7489-0442-7 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748904427-99 SP - 99 EP - 211 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 4. Auflage ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Rezension zu: Peters, Wilfried; Kukk, Alexander; Ritgen, Klaus: Der Beweis im Verwaltungsrecht : Beweismittel, Beweisantrag, Beweiswürdigung. – München: Beck, 2019. - XXII, 184 S. - ISBN: 978-3-406-72849-5 JF - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NVWZ-B-2020-S-695-N-2 SN - 0721-880X VL - 39 IS - 10 SP - 695 EP - 696 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Ortsteilbudgets JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Ortsteile sind ein Forum lokaler Demokratie, was manche Landesgesetzgeber bewogen hat, ihnen Budgets zuzugestehen, die nach eigener Entscheidung des Ortsbeirats zu verwenden sind. Nach einer Erörterung des Für und Wider solch kleiner Globalhaushalte (I.) werden die bisherigen Regeln zur Einführung von Ortsteilbudgets (II.) sowie deren Ausgestaltung und Höhe betrachtet (III.). Konflikte zwischen Ortsteilbudgets und Haushaltsgrundsätzen (IV.) leiten über zur Bewährung der Budgets in besonderen haushaltsrechtlichen Lagen (V.) sowie zu ihrer Einordnung in die umfassenden Finanzbeziehungen zwischen Gesamtgemeinde und Land (VI.). Endlich werden die prozessuale Verteidigung der Budgets (VII.) sowie ähnliche Erscheinungsformen in anderen Selbstverwaltungsgebieten (VIII.) betrachtet und die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (IX.). Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2023-S-796-N-1 SN - 0029-859X VL - 76 IS - 19 SP - 796 EP - 800 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Kahl, Wolfgang ED - Ludwigs, Markus T1 - § 90 Recht des öffentlichen Dienstes in Deutschland T2 - Handbuch des Verwaltungsrechts : Verwaltung und Verfassungsrecht Y1 - 2022 UR - https://www.juris.de/perma?d=clarice-CFM-HB-HBDVRB3-T0000 SN - 978-3-8114-5817-8 SN - 978-3-8114-5802-4 VL - 3 SP - 1361 EP - 1392 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Ehlers, Dirk ED - Fehling, Michael ED - Pünder, Hermann T1 - §65 Kommunale Zusammenarbeit T2 - Besonderes Verwaltungsrecht : Kommunalrecht, Haushalts- und Abgabenrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht, Bildungsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes Y1 - 2021 SN - 978-3-8114-4342-6 SN - 978-3-8114-7234-1 VL - 3 SP - 84 EP - 120 PB - C. F. Müller CY - Heidelberg ET - 4., völlig neu bearbeitete und erweiterte ER - TY - BOOK A1 - Becker, Ulrich A1 - Benedens, Niels Peter A1 - Deppe, Volker A1 - Düwel, Martin A1 - Hermann, Klaus A1 - Kluge, Johannes A1 - Liedtke, Frank A1 - Schmidt, Jürgen A1 - Schmidt, Thorsten Ingo A1 - Baum, Christoph T1 - Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg BT - abgaberechtliche Vorschriften des Landes Berlin : Kommentar, Text T3 - Gesetze, Verordnungen, Kommentare N2 - Das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) ist eine für alle Kommunalverwaltungen, Zweckverbände und Anwälte wichtige Rechtsmaterie. Den 20 Paragrafen steht eine Fülle von Fragen nach Auslegung und Anwendung des Gesetzes gegenüber, die von der Rechtsprechung mit zahlreichen Entscheidungen beantwortet werden. Mit dem Werk "Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg" liegt ein umfassender Kommentar vor, der sich mit der Auslegung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der dazu ergangenen Rechtsprechung befasst. Die zahlreichsten Gerichtsentscheidungen beinhaltet die Kommentierung zu § 6 (Benutzungsgebühren) Einerseits darf der Titel für sich in Anspruch nehmen, auch nicht speziell juristisch ausgebildete Nutzer in die Rechtsvorschriften zum KAG Brandenburg einzuführen. Andererseits will es aber auch den mit dem Abgabenrecht befassten Fachleuten in Verwaltungen, Verbänden, Gerichten und Kanzleien eine solide Grundlage für möglichst rechtssichere Entscheidungen bieten. Der engen räumlichen Nähe wegen beinhaltet das Werk die Abgabenrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin. KW - Abgaben KW - Steuern KW - Gebühren KW - Beiträge KW - Abgabenbescheide KW - KAG Y1 - 2006 SN - 978-3-8293-0764-2 N1 - Loseblattsammlung PB - Kommunal- und Schul-Verlag CY - Wiesbaden ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Christ, Josef ED - Oebbecke, Janbernd T1 - Kommunalsteuern, Realsteuern T2 - Handbuch Kommunalabgabenrecht : Steuern, Gebühren, Beiträge Y1 - 2022 SN - 978-3-406-77185-9 SP - 36 EP - 80 PB - C.H. Beck CY - München ET - 2. Auflage ER - TY - BOOK A1 - Knemeyer, Franz-Ludwig A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Polizei- und Ordnungsrecht T3 - Prüfe dein Wissen : Rechtsfälle in Frage und Antwort N2 - Den Schwerpunkt des Buches bildet das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, wobei dessen Verzahnung mit dem Versammlungsrecht ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Wert wird außerdem stets auf die Herausarbeitung der Grundgedanken und Strukturen der jeweiligen Vorschriften gelegt, weniger auf reine Detailregelungen. Dabei werden an geeigneter Stelle auch Parallelen zum Zivil- und zum Strafrecht gezogen. Die Gesetzesstellen werden nach dem Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder (MEPolG) zitiert. Aus der Synopse am Ende des Buches lassen sich dann schnell die jeweiligen landesrechtlichen Parallelfundstellen ermitteln. KW - Gefahrenabwehrrecht KW - Opportunitätsprinzip KW - Polizeiliche Befugnisse KW - Polizeipflichtigkeit KW - Polizeirecht KW - Polizei- und Ordnungsrecht KW - Versammlungsrecht KW - Verwaltungszwang Y1 - 2022 SN - 978-3-406-79470-4 PB - C.H. Beck CY - München ET - 5., überarbeitete ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Der Stufenbau der Rechtsordnung JF - Juristische Ausbildung N2 - Pyramiden gibt es nicht nur in Ägypten, sondern auch in der deutschen Rechtsordnung. Dieser Beitrag soll die Feinheiten des Pyramidenbaus näher beleuchten und ihre Geheimnisse lüften. Zu diesem Zweck werden zunächst der in der Praxis besonders bedeutsame klassische Stufenbau des Bundes- rechts (I.) und dessen Erweiterungen (II.) vorgestellt, bevor einerseits das Landesrecht (III.) und andererseits das Recht der Europäischen Union (IV.) betrachtet werden. Sodann wird untersucht, ob auch ein vergleichbarer Stufenbau des Innenrechts besteht (V.). Nachdem die Veränderungen des formellen Rangs von Regelungen (VI.) betrachtet wurden, schließt der Beitrag mit einer Zusammenfassung (VII.). KW - Stufenbau der Rechtsordnung KW - Vorrangregeln KW - Vorrang der Verfassung KW - Rang der EMRK KW - Grundsatzgesetzgebung Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2434 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 9 SP - 896 EP - 905 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Die monokratische Regierung JF - JuristenZeitung N2 - Nach der Landtagswahl in Thüringen vom 27. Oktober 2019 gestaltete sich die Regierungsbildung schwierig. Zunächst wurde am 5. Februar 2020 der FDP-Politiker Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt, der bereits am 8. Februar 2020 wieder seinen Rücktritt erklärte, ohne in der Zwischenzeit Minister ernannt zu haben. Mittlerweile wurde am 4. März 2020 der frühere Ministerpräsident Ramelow erneut in dieses Amt gewählt (I.). Dies wirft zum einen die Frage auf, ob die bisherigen Minister des Kabinetts Ramelow unter Kemmerich noch weiterhin geschäftsführend im Amt waren (II.), zum anderen, ob eine Regierung auch ohne Minister möglich ist (III.). Besteht hingegen eine Pflicht des Regierungschefs zur personellen Ergänzung der Regierung, sind die Folgen der Missachtung dieser Pflicht zu klären (IV.). Zudem sind die verfassungsprozessualen Möglichkeiten, den Regierungschef zur Ernennung zu zwingen, auszuloten (V.). Die Ausführungen sind dabei nicht nur für Thüringen, sondern auch für den Bund und die übrigen Länder von Bedeutung. Y1 - 2020 UR - https://www.mohrsiebeck.com/artikel/die-monokratische-regierung-101628jz-2020-01171?no_cache=1 SN - 0022-6882 SN - 1868-7067 VL - 75 IS - 7 SP - 349 EP - 353 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Einführung in das öffentliche Finanzrecht JF - Juristische Ausbildung N2 - Das öffentliche Finanzrecht ist für viele Studierende ein Buch mit sieben Siegeln. Da die Corona-Krise sich aber auch zu einer Krise der öffentlichen Haushalte entwickelt, erscheint es umso dringender, zumindest einige Schneisen in das Dickicht dieses Rechtsgebiets zu schlagen. So werden im Folgenden zunächst die wesentlichen Inhalte des öffentlichen Finanzrechts skizziert (I.) und seine Hauptaufgabe, die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dauerhaft zu gewährleisten, beschrieben (II.). Es folgen Überblicke über die Verteilung der staatlichen Ausgaben (III.) und Einnahmen (IV.). Beide sind zum Ausgleich zu bringen, was die Aufgabe des Haushaltsrechts ist (V.). Schließlich wird der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern als ergänzendes Instrument des öffentlichen Finanzrechts umrissen (VI.). Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (VII.). Ausgeblendet werden muss dabei an dieser Stelle das Europäische Finanzrecht. Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2021-2839 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 43 IS - 9 SP - 998 EP - 1004 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Neue Grundsteuer als Herausforderung für die Kommunen JF - KommunalPraxis / Spezial N2 - Die Grundsteuer erbringt derzeit etwa 14 Mrd. € jährlich für die Gemeindekassen. Zugleich stellt ihre verfassungskonforme Ausgestaltung angesichts des Urteils des BVerfG vom 10.04.2018, mit dem die bisherigen Bewertungsregelungen für verfassungswidrig erklärt wurden, eine besondere Herausforderung dar. Im Folgenden werden zunächst die Ausgangslage dieser Entscheidung (I.) und das Urteil selbst skizziert (II.), bevor auf die sich daraus ergebende Grundgesetzänderung (III.) und das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht des Bundes (IV.) eingegangen wird. Es folgt eine Darstellung der verschiedenen teils bereits beschlossenen, teils noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Landesgesetze (V. bis VII.). Sodann werden weitere Folgen der Grundsteuerreform angesprochen (VIII.) und schließlich die wesentlichen Aussagen dieses Beitrages zusammengefasst (IX.). Y1 - 2021 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/d2df64a8-8f3c-3838-b77b-03ddda93db6e SN - 1617-3759 IS - 3 SP - 120 EP - 123 PB - Carl Link Kommunalverlag CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Ökologischer kommunaler Finanzausgleich JF - Zeitschrift für Rechtspolitik N2 - Der kommunale Finanzausgleich betrachtet zwar Einwohner, Aufgaben und Finanzkraft der Kommunen, lässt ökologische Gesichtspunkte bislang aber weitgehend außen vor. Ein umfassender ökologischer Lastenausgleich fehlt. In diesem Beitrag wird zunächst das Problem mangelnder ökologischer Anreize im kommunalen Finanzausgleich aufgeworfen (I.), obgleich völker- (II.), europa- (III.) und verfassungsrechtliche Vorgaben (IV.) deren Integration nahelegen. Nach einer Einordnung ökologischer Aspekte in die anerkannten Funktionen des Finanzausgleichs (V.) werden mögliche gesetzgeberische Ansätze zur Berücksichtigung ökologischer Belange im kommunalen Finanzausgleich erörtert (VI.). Zuletzt werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und Folgerungen für die weitere Ausgestaltung der Finanzausgleichssysteme gezogen (VII.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZRP-B-2022-S-252-N-1 SN - 0514-6496 VL - 55 IS - 8 SP - 252 EP - 256 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Kreditaufnahme in der Pandemie JF - JuristenZeitung N2 - Not kennt kein Gebot, aber Kreditaufnahme kennt Grenzen. Im Zuge der Corona-Pandemie ist es unter Berufung auf diese außergewöhnliche Notsituation zu Kreditaufnahmen des Bundes in bislang ungeahnter Höhe gekommen. Dies wirft vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Schuldenbremse und ihrer formellen Vorgaben die Frage auf, welche zeitlichen, sachlichen und weiteren Grenzen der Kreditaufnahme bei Notsituationen und Naturkatastrophen gelten. In diesem Zusammenhang kommen dem Subsidiaritätsprinzip, föderalen Gesichtspunkten und der europarechtlichen Überformung der Kreditaufnahme besondere Bedeutung zu. Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1628/jz-2021-0114 SN - 0022-6882 SN - 1868-7067 VL - 76 IS - 8 SP - 382 EP - 388 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Der doppelte Abgeordnete BT - zur (Un)Zulässigkeit von Doppelmandaten JF - Zeitschrift für Rechtspolitik N2 - Das Abgeordnetenmandat hat sich in den letzten Jahrzehnten von einer Honoratiorentätigkeit zu einem Beruf gewandelt, was zu der Frage führt, ob Abgeordnete zugleich Mitglied in mehreren Parlamenten sein können (I), welche das BVerfG im Jahre 1976 noch bejahte (II). Im Lichte neuerer Entwicklungen ist diese Rechtsprechung jedoch kritisch zu beleuchten (III), woraus Folgerungen für eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Regelung zu ziehen sind (IV). Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZRP-B-2021-S-94-N-1 SN - 0514-6496 VL - 54 IS - 3 SP - 94 EP - 97 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer als Flächensteuer JF - Deutsches Steuerrecht N2 - Nach der vornehmlich auf bayerischen Druck hin erfolgten Öffnung des GG für eigene Landesgesetze im Bereich der Grundsteuer plant die Bayerische Staatsregierung, eine Grundsteuer als Flächensteuer einzuführen. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die bayerischen Pläne vorgestellt (1.), bevor eine in solcher Weise ausgestaltete Grundsteuer am GG (2.) und an der Bayerischen Landesverfassung (3.) gemessen wird. Schließlich werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (4.). Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DSTR-B-2020-S-249-N-1 SN - 0949-7670 SN - 0012-1347 VL - 58 IS - 6 SP - 249 EP - 257 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Twinning als Herausforderung des Beamtenrechts JF - Zeitschrift für Beamtenrecht N2 - Twinning stellt trotz jahrelanger Praxis für viele Beamte immer noch eine terra incognita dar. Im Folgenden werden zunächst der Begriff und die Bedeutung des Twinnings geklärt (I.), bevor geeignete Rechtsformen für den Einsatz als Kurz- oder Langzeitexperte (II.) sowie als Projektleiter erörtert werden (III.), wobei besondere Fragen entstehen, wenn twinnende Behörde und Entsendebehörde nicht identisch sind (IV.). Sodann werden die finanziellen Vorteile für den twinnenden Beamten (V.), sein Versicherungsschutz (VI.) sowie die pensionsrechtlichen Folgen (VII.) betrachtet. Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (VIII.). Y1 - 2020 SN - 0514-2571 VL - 68 IS - 10 SP - 325 EP - 336 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Sondervermögen als offene Flanke des Haushaltsrechts JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Mit Urteil vom 27. Oktober 2021 erklärte der Hessische Staatsgerichtshof das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen wegen Verstoßes gegen mehrere Haushaltsgrundsätze für verfassungswidrig und ließ eine Anwendung der zugrunde liegenden Bestimmungen nur noch bis Ende März 2022 zu. Diese Entscheidung (I.) gibt Anlass, sich grundlegend mit Sondervermögen im staatlichen Haushaltsrecht zu beschäftigen. Angesichts des Konflikts von Sondervermögen mit etablierten Haushaltsgrundsätzen wird zunächst die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sondervermögen erörtert (II.), bevor konkrete Vorgaben für die Zulässigkeit von Sondervermögen entfaltet werden (III.). In einer Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Resultate zusammengefasst (IV.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2022-S-526-N-1 SN - 0029-859X IS - 13 SP - 526 EP - 531 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Entschädigung wegen Betriebsschließungen BT - die staatshaftungsrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie JF - Berliner Anwaltsblatt N2 - Die Corona-Pandemie stellt nicht nur eine medizinische, sondern auch eine ökonomische Notlage dar. Möglicherweise mündet sie auch in eine juristische Krise ein, wenn es nicht gelingen sollte, ihre finanziellen Auswirkungen rechtlich adäquat zu bewältigen. Dies betrifft nicht nur Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit gehen, sondern gerade auch die Inhaber von Betrieben, die pandemiebedingt schließen müssen. Im Folgenden sollen überblicksartig die Möglichkeiten untersucht werden, eine Entschädigung für solche Betriebsschließungen zu erhalten. Zu diesem Zweck werden zunächst die Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz erörtert (I.), bevor die gefahrenabwehrrechtlichen Ansprüche (II.) sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Staatshaftungsrecht (III.) untersucht werden. Dies leitet zu den Fragen über, ob zumindest Bestimmungen aus dem Infektionsschutzgesetz analog angewandt werden können (IV.) oder ob die Betriebsinhaber allein auf die staatlichen Hilfsprogramme zu verweisen sind (V.). Eine Schlussbetrachtung rundet die Darstellung ab (VI.). Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.03.20 SN - 0930-3065 SN - 2510-5116 IS - 3 SP - 79 EP - 80 PB - Schmidt CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Das Parlament in der Pandemie zwischen Notverordnungsrecht und Notausschuss JF - Deutsches Verwaltungsblatt N2 - Das Parlament stellt den zentralen Ort politischer Entscheidungsbildung dar.1 Die Erfüllung seiner Aufgaben der Gesetzgebung, der Wahl und Kontrolle der Regierung und anderer Verfassungsorgane, des Haushaltsbeschlusses und schließlich auch der Mitwirkung an der Verfassungsänderung sind unabdingbar für das Gelingen des demokratischen Rechtsstaates. Auch unter den Gefahren einer Pandemie ist daher unter allen Umständen die Funktionsfähigkeit des Parlaments aufrecht zu erhalten (I.). Dabei bieten sich neben technischen (II.) auch rechtliche (III.) Lösungen an, was zur Forderung nach einem parlamentarischen Notausschuss führt (IV.). Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (V.). Y1 - 2021 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/c71bdb40-323a-3417-bd17-d84fc0b55893 SN - 0012-1363 SN - 2366-0651 IS - 4 SP - 231 EP - 236 PB - Köln CY - Heymanns ER -