TY - BOOK A1 - Heinze, Christian A1 - Steinrötter, Björn T1 - §§ 327-327u BT - Verträge über digitale Produkte T3 - J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch KW - Vertrag über digitale Produkte KW - Digitalgüterverkauf KW - Staudinger BGB Y1 - 2023 SN - 978-3-8059-1341-6 VL - 2 PB - Otto Schmidt - De Gruyter CY - Berlin ET - Neubearbeitung 2023 ER - TY - CHAP ED - Buchheim, Johannes ED - Kraetzig, Viktoria ED - Mendelsohn, Juliane ED - Steinrötter, Björn T1 - Plattformen : Grundlagen und Neuordnung des Rechts digitaler Plattformen BT - GRUR junge Wissenschaft, Potsdam 2023 N2 - Digitale Plattformen prägen unsere Rechts- und Wirtschaftsordnung, die Freizeitgestaltung, das Informationsverhalten und im Aggregat die digitale Öffentlichkeit. Die damit verbundenen Rechtsfragen sind im Fluss und berühren alle juristischen Teildisziplinen. Der Tagungsband nähert sich daher den Entwicklungen des Plattformrechts aus disziplinübergreifendem Blickwinkel. Dieser Versuch einer überspannenden Perspektive fokussiert vor allem auf die beiden „Großen“ der jüngsten Rechtsakte (DSA/DMA) unter dem besonderen Gesichtspunkt ihres Vollzugs: Wie kann man ein globales Phänomen wie Plattformen lokal und regional regulieren? Welche Rolle spielt der Schwarm der Vielen in der Effektivierung der neuen Regularien? Passen Regelungsmodelle wie das Urheberrecht zum Plattformphänomen? KW - Europäische Union KW - Deutschland KW - Plattform KW - Urheberrecht KW - Wettbewerbsrecht Y1 - 2024 SN - 978-3-7560-1454-5 SN - 978-3-03891-715-1 SN - 978-3-7089-2476-2 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - THES A1 - Bierbrauer zu Brennstein, Sophie-Charlotte von T1 - Die Juristenausbildung in der SBZ-DDR als System durchgeformter Kontrolle BT - eine Quellenauswertung unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte T2 - Schriften zur Rechtsgeschichte N2 - Law Studies in the SBZ/GDR as a System of Organized Control. Evaluation of Sources with Special Consideration of the Selection, Education and Further Training of Public Prosecutors«: Using the original sources kept in the Federal Archives, this work examines the requirements placed on law studies in the GDR and the circumstances under which legal training took place. The analysis of the archive material leads to the conclusion that the education and training of GDR lawyers was determined by a systematic political-ideological education and control to ensure the goals of the socialist party. N2 - In der DDR sollte die Rechtsprechung den Zielen der Politik und dem Aufbau sowie der Sicherung des Sozialismus dienen. Zur Verwirklichung dieser Ziele unternahm das SED-Regime insbesondere den Versuch, auf die Ausbildung des juristischen Nachwuchses Einfluss zu nehmen. Die Arbeit untersucht anhand der im Bundesarchiv verwahrten Originalquellen die Anforderungen, die an das juristische Studium in der DDR gestellt wurden, und die Umstände, unter denen die juristische Ausbildung erfolgte. Unter besonderer Berücksichtigung der Auswahl, Aus- und Weiterbildung der Staatsanwälte beleuchtet die Arbeit die sog. »Kaderarbeit« der DDR-Justiz sowie die wesentlichen Zulassungs-, Prüfungs-, Studien- und Weiterbildungsbedingungen. Die Auswertung des überlieferten Archivmaterials führt zu der Erkenntnis, dass die Aus- und Weiterbildung der DDR-Juristen zur Sicherstellung der Ziele der sozialistischen Partei durch eine planmäßige und systematische politisch-ideologische Erziehung und Kontrolle bestimmt war. Y1 - 2024 SN - 978-3-428-19054-6 SN - 978-3-428-59054-4 U6 - https://doi.org/10.3790/978-3-428-59054-4 VL - 221 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert T1 - Kurzarbeitergeld JF - Berliner Anwaltsblatt N2 - Das Kurzarbeitergeld (nachfolgend: KuG) ist eines der wichtigsten Instrumente zur Überwindung der aktuellen Corona-Krise. Der Staat übernimmt einen Teil der Lohnkosten und hilft so, gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten und die Unternehmen zu entlasten. Kurzarbeit ist die vorübergehende Kürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit wegen Mangels an Arbeit bei entsprechender Minderung der Entgeltansprüche. Das KuG ersetzt den Teil des Entgelts, der in Folge des Arbeitsausfalls nicht erarbeitet und ausgezahlt werden kann. Ohne KuG läge das Wirtschaftsrisiko beim Arbeitgeber. Könnte er seine Mitarbeiter wegen der Corona-Krise nicht beschäftigen, würde er nach § 615 Satz 1 BGB den vollen Annahmeverzugslohn schulden. Davon entlastet ihn das Instrument der Kurzarbeit. Das KuG deckt die sog. „Nettoentgeltdifferenz“ zwischen dem bisherigen „Soll-Entgelt“ und dem nach Reduzierung von Arbeitszeit verbleibenden „Ist- Entgelt“ in Höhe von 60 % bzw. bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 % ab. Schon in der Finanzkrise 2008/2009 hat sich das KuG hervorragend bewährt, damit Unternehmen ihre Belegschaft behalten können, um nach Ende der Krise wieder voll „durchzustarten“. Y1 - 2020 UR - https://berlineranwaltsblatt.de/ce/kurzarbeitergeld/detail.html SN - 0930-3065 SN - 2510-5116 IS - 06 SP - 223 EP - 224 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - BOOK A1 - Füssenich, Bert A1 - Herlinghaus, Andreas A1 - Hüttemann, Rainer A1 - Meinert, Carsten A1 - Meyer, André A1 - Osterloh-Konrad, Christine A1 - Röder, Erik A1 - Schön, Wolfgang T1 - Unternehmenssteuerrecht N2 - Das Unternehmenssteuerrecht gilt als schwierige Spezialmaterie. Wer in diesem praktisch wichtigen Rechtsgebiet den Durchblick behalten will, muss die relevanten Zusammenhänge verstehen. Der stringente Aufbau und zahlreiche – zumeist an die BFH-Rechtsprechung angelehnte – Beispiele des „Hüttemann/Schön" erleichtern ebenso wie viele Querverweise den Überblick und die Durchdringung der Zusammenhänge. Das Werk eröffnet nicht nur interessierten Studierenden der Rechtswissenschaften, Wirtschaftswissenschaften und Steuerwissenschaften einen systematischen Zugang zum Unternehmenssteuerrecht. Er richtet sich auch an Praktiker, die bei ihrer beratenden und gestaltenden Tätigkeit auf hinreichende Kenntnisse und ein vertieftes Verständnis dieses Rechtsgebiets angewiesen sind. Y1 - 2023 SN - 978-3-504-20090-9 SN - 978-3-504-38714-3 U6 - https://doi.org/10.9785/9783504387143 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - BOOK A1 - Lettl, Tobias T1 - Urheberrecht T3 - Grundrisse des Rechts N2 - Das Urheberrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Wahlfächer Wirtschaftsrecht und Gewerblicher Rechtsschutz. Gegenstand des Rechtsgebiets sind die Rechte an Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst. Die Materie ist eng mit den Problemen der Informationsgesellschaft verknüpft und unterliegt gegenwärtig zahlreichen Änderungen.Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet.Das Werk stellt nicht nur das Urheberrecht im eigentlichen Sinne, sondern auch Teile des Kunsturhebergesetzes, insbesondere das Recht am eigenen Bild, eingehend dar.Der Grundriss orientiert sich an der Struktur des Gesetzes und konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante. Schwerpunkte bilden dabei: Werkbegriff Übertragung von Nutzungs- und Verwertungsrechten Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen Urheberrechts-Diensteanbieter-Gesetz (UrhDaG) Recht am eigenen Bild nach 22, 23 Kunst UrhG. Die Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen, Schemata und Grafiken dargestellt.Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechts vom Autor des Gewerblichen Rechtsschutzes, Lauterkeitsrechts, Kartellrechts und Urheberrechts jeweils in der Grundriss-Reihe zahlreiche Beispiele und Übersichten zur Veranschaulichung. Mit der 5. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand gebracht.Insbesondere sind das Gesetz zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes, das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs sowie zahlreiche neue Grundlagenentscheidungen des BGH zum Verzicht auf das Namensnennungsrecht nach 13 S. 2 UrhG (WRP 2023, 1469 - Microstock-Portal), zur Haftung von Plattformen (WRP 2022, 1106 - YouTube II u. 1120 - up-loaded II), zur freien Benutzung (WRP 2022, 729 - Porsche 911) und zum Bildnisschutz (GRUR 2021, 1222 - Die Auserwählten; WRP 2022, 601 - Tina Turner) eingearbeitet. KW - Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein KW - Nutzungsrechte KW - Schöpfer KW - UrhDaG KW - Urheber KW - Vervielfältigung KW - Werk Y1 - 2024 SN - 978-3-406-81757-1 SN - 978-3-406-81758-8 PB - C.H. Beck CY - München ET - 5., neu bearbeitete Auflage ER - TY - BOOK A1 - Lettl, Tobias T1 - Gewerblicher Rechtsschutz T3 - Grundrisse des Rechts N2 - Der Gewerbliche Rechtsschutz ist mit seinen Bestandteilen Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht und Markenrecht ein wichtiger Bestandteil der Schwerpunktbereiche zum Wirtschaftsrecht und Gewerblichen Rechtsschutz. Die Materie ist eng mit den Problemen der Informationsgesellschaft verknüpft und unterliegt gegenwärtig einigen Änderungen. Der Grundriss stellt das Rechtsgebiet kompakt und hochaktuell dar. Insbesondere sind neueste Entscheidungen aus der Rechtsprechung eingearbeitet. Das Werk stellt in erster Linie die deutsche Rechtslage, stets unter Einbeziehung der Vorgaben des Rechts der Europäischen Union dar. Der Grundriss orientiert sich an der Struktur der Gesetze und konzentriert sich auf das für Ausbildung und Prüfung Relevante. Schwerpunkte bildet dabei das für Prüfungsarbeiten wie Klausuren und Hausarbeiten regelmäßig so wichtige materielle Recht. Für das Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht und Markenrecht sind jeweils dargestellt :Schutzrechtsgegenstand Schutzrechtsinhaber Formelle Voraussetzungen für die Entstehung des Schutzrechts Schutzrechtsumfang Schutzrechtsdauer Verkehrsfähigkeit des Schutzrechts Rechtsfolgen bei Schutzrechtsverletzung. Die Materie wird anschaulich und mit vielen Beispielen, Fällen und Grafiken dargestellt.Vorteile auf einen Blickkompakte Darstellung des geltenden Rechts vom Autor des Wettbewerbsrechts, Kartellrechts und Urheberrechts in der Grundriss-Reihe zahlreiche Beispiele, Fälle und Übersichten zur Veranschaulichung. Mit der 2. Auflage wird das Werk auf den neuesten Stand gebracht. Insbesondere sind das Zweite Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts (2. PatMoG), das Gesetz zur Anpassung patentrechtlicher Vorschriften auf Grund der europäischen Patentreform, das Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz und das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs berücksichtigt. Eingearbeitet sind außerdem die Grundlagenentscheidungen EuGH WRP 2020, 438 - Constantin Film Produktion/EUIPO ("Fack Ju Göthe"), EuGH WRP 2020, 707 - Coty Germany/Amazon Services Europe u.a., EuGH WRP 2020, 707 - Gömböc Kutató, Szolgáto és Kreskedelmi/Szellemi Tuljadon Nemzeti Hivatala, EuGH WRP 2020, 1007 - mk adovkaten/MBK Rechtsanwälte, BGH GRUR 2019, 496 - Spannungsversorgungsvorrichtung, BGH WRP 2019, 1311 - Ortlieb II, BGH WRP 2020, 1311 - Quadratische Tafelschokoladenverpackung, BGH GRUR 2022, 893 - Aminosäureproduktion. KW - Gewerblicher Rechtsschutz KW - Geistiges Eigentum KW - Designrecht KW - Gebrauchsmusterrecht KW - MaMoG KW - Markenrecht KW - Patentrecht Y1 - 2024 SN - 978-3-406-81740-3 SN - 978-3-406-73643-8 PB - C.H. Beck CY - München ET - 2 ER - TY - JOUR A1 - Ruppert, Felix T1 - Vom richtigen Zweifeln: Sachverhaltsungewissheiten in der Fallbearbeitung BT - Teil 2: echte Wahlfeststellung, Präpendenz, Postpendenz und mehrfache Anwendung: Anwendungsbereich, Stufenverhältnisse und unechte Wahlfeststellung JF - Juristische Arbeitsblätter N2 - Der Beitrag knüpft unmittelbar an den in JA 10/2022, 830 ff. veröffentlichten ersten Teil (Anwendungsbereich, Stufenverhältnisse und unechte Wahlfeststellung) an und führt diesen fort. Idealerweise führen Sie sich zum Einstieg noch einmal die unechte Wahlfeststellung vor Augen, um die Unterschiede zu vergegenwärtigen: Diese ist zu treffen, wenn unklar ist, durch welche von mehreren nach den Erkenntnissen möglichen Handlungen der Täter den identischen Straftatbestand verwirklicht hat – also der Straftatbestand klar, lediglich die diesen erfüllende Handlung unklar ist. KW - Präpendenz Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JA-B-2022-S-912-N-1 SN - 0720-6356 VL - 54 IS - 11 SP - 912 EP - 916 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Ruppert, Felix A1 - Wölfel, Svenja T1 - Der Nötigungsnotstand oder: Ich hatte doch keine Wahl JF - Juristische Arbeitsblätter N2 - Wenn auch der Begriff ab und an anklingt, so fristet der Nötigungsnotstand doch weitgehend ein Schattendasein in der juristischen Ausbildung. Dabei wartet er in der Klausur mit zahlreichen Problemen auf, welche von der mittelbaren Täterschaft über eine Rechtfertigung oder Entschuldigung bis hin zu einem Erlaubnistatbestandsirrtum reichen können. Bereits deshalb dürfte der Nötigungsnotstand viele Klausurersteller in Versuchung führen – und viele Studierende in die Verzweiflung treiben. Dieser Beitrag will daher die klausurrelevanten Problemkreise des Nötigungsnotstands darstellen, um so Sicherheit für die Klausurbearbeitung zu gewinnen. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JA-B-2022-S-989-N-1 SN - 0720-6356 VL - 54 IS - 12 SP - 989 EP - 993 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Prozessrecht: Europäische Zuständigkeitsregeln für Ansprüche aus Patronatsvereinbarung BT - VO (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) Art. 6 I, 17 I, 21 I Buchst. b; VO (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO) Art. 6 I JF - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht N2 - Die kanadische Immobiliengesellschaft ROI Land Investment Ltd. beschäftigte einen Deutschen (FD) als stellvertretenden Vizepräsidenten im Bereich Finanzkommunikation. Kurz darauf beschlossen die Parteien, ihr Vertragsverhältnis auf eine noch zu gründende Schweizer Gesellschaft zu überführen, deren Muttergesellschaft die ROI Land bildete. Drei Monate später wurde FD Direktor der neuen Schweizerischen Aktiengesellschaft, er arbeitete aber in Stuttgart. Mit der ROI Land schloss er noch eine Patronatsvereinbarung, wonach die kanadische Immobiliengesellschaft für die Verbindlichkeiten der neugegründeten Schweizer AG ihm gegenüber haftete. Nach nur fünf Monaten kündigte die Schweizer Gesellschaft den Arbeitsvertrag. FD griff die Kündigung zwar erfolgreich an, konnte aber das Urteil gegen die inzwischen insolvente Schweizer Gesellschaft nicht vollstrecken, weshalb er die kanadische Immobiliengesellschaft aus der Patronatsvereinbarung verklagte. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-EUZW-B-2022-S-1061-N-1 SN - 0937-7204 VL - 33 IS - 22 SP - 1061 EP - 1066 PB - C.H. Beck CY - München ER -