TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Erläuterungen zum Rat der Ostseestaaten und einige Überlegungen zum Hohen Kommissar für Menschenrechte der Vereinten Nationen Y1 - 1995 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Vorgestellt : das Menschenrechtszentrum der Universität Potsdam Y1 - 1996 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Zum Grundrechts- und Minderheitenschutz in der Europäischen Union Y1 - 1996 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Sorben, Minderheitenschutz, Liberale Positionen Y1 - 1997 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Menschenrechtsschutz auf der europäischen Ebene : Garantien und Überwachungen N2 - Der Beitrag beschreibt die geschichtliche Entwicklung des Menschenrechtsschutzes auf der europäischen Ebene und konzentriert sich dann auf seine derzeitige Ausgestaltung. Im Mittelpunkt der Darstellung stehen die im Rahmen des Europarates erarbeiteten menschenrechtlichen Garantien, hier insbesondere die Europäische Menschenrechtskonvention. Der im Rahmen der KSZE/OSZE vermittelte Menschenrechtsschutz wird ebenso be-handelt wie der Bereich der Europäischen Gemeinschaft / Europäischen Union. Y1 - 1997 SN - 3-87061-606-7 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Schutz vor Folter : rechtliche Grundlagen und Durchsetzungsmechanismen N2 - Der Aufsatz behandelt die völkerrechtlichen Grundlagen des Folterverbotes sowohl auf internationaler als auch auf regionaler Ebene und erläutert die Möglichkeiten der völkerrechtlichen Überwachungen. Besonderes Gewicht liegt hierbei naturgemäß auf der Arbeit des Ausschusses gegen die Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe. Y1 - 1997 SN - 3-87061-606-7 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Die Todesstrafe aus völkerrechtlicher Sicht N2 - Der Beitrag zeichnet die völkerrechtlichen Normierungen des Verbotes der Todesstrafe nach und erläutert, welche Beschränkungen der staatlichen Souveränität im Bereich der Todesstrafe auferlegt sind. Als Ergebnis kann festgestellt werden, daß es kein generelles, jeden Staat bindendes Verbot der Todesstrafe gibt. Noch ist es so, daß ein Staat sich direkt und ausdrücklich zur Abschaffung der Todesstrafe bekennen muß solange er dies nicht tut, ist die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe bei Beachtung bestimmter rechtsstaatlicher Kautelen völkerrechtlich gesehen zulässig. Y1 - 1997 SN - 3- 87061-671-7 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Verurteilung wegen des Bestreitens der Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern kein Verstoß gegen Meinungsäußerungsfreiheit [Art. 19 IPBPR] / Fall Faurisson N2 - Der Beitrag übersetzt die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses nach dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte im Fall Faurisson. Der französische Wissenschaftler war strafrechtlich belangt worden, weil er die Existenz von Gaskammern in NS-Konzentrationslagern geleugnet hatte. Der Ausschuß kommt zu dem Ergebnis, daß die Verurteilung eine zulässige Beschränkung der Meinungsäußerungsfreiheit darstelle. In der Anmerkung wird der Fall in die bisherige Rechtsprechung des Menschenrechtsausschusses zur Meinungsäußerungsfreiheit eingeordnet. Y1 - 1998 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - 50 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte : zusammenfassender Bericht über drei Veranstaltungen BT - Fünfzig Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte : zusammenfassender Bericht über drei Veranstaltungen Y1 - 1999 ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Die sorbische Minderheit in Deutschland und das neue Sorbengesetz in Sachsen Y1 - 1999 SN - 1125 - 4203 ER -