TY - JOUR A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke A1 - Friedlein, Nicole T1 - Mehr Eigenverantwortung in der GKV BT - Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung JF - Gesundheitsrecht.blog N2 - Im Zuge der Corona-Pandemie ist die alte Debatte über eine stärkere Berücksichtigung von gesundheitsschädlichem Vorverhalten Versicherter neu entflammt. Sollen nichtgeimpfte Versicherte bei einer Erkrankung mit Covid-19 an ihren Behandlungskosten beteiligt werden?[1] Mit § 52 SGB V existiert zwar eine Vorschrift, die es den Krankenkassen ermöglicht, Versicherte an den Kosten ihrer Krankenbehandlung zu beteiligen, eine Beteiligung nichtgeimpfter Versicherter an den Kosten ihrer Coronakrankheit wirft aber materiell-rechtlich und prozessual Probleme auf. Der Gesetzgeber könnte allerdings bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des allgemeinen Gleichheitssatzes eine Vorschrift zur Kostenbeteiligung Versicherter bei Nichtimpfung gegen Covid-19 einführen und das Solidarprinzip auf diese Weise neu justieren. Der Grundsatz der Eigenverantwortung ist Kernbestandteil und nicht Fremdkörper des Solidarprinzips. Das solidarische Finanzierungskonzept der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist langfristig nur tragfähig, wenn jeder Versicherte die ihm zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um seine Gesundheit zu erhalten und den Eintritt von Krankheit zu vermeiden (vgl. § 1 S. 3 SGB V). KW - Coronaimpfung KW - Eigenverantwortung KW - GKV KW - Gesetzliche Krankenkasse KW - Grundrechte KW - Kostenübernahme KW - Verfassungsrecht Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.13154/294-9661 SN - 2940-3170 VL - 1 PB - Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR) CY - Bochum ER -