TY - JOUR A1 - Steinrötter, Björn A1 - Bohlsen, Stefan T1 - Digitale Daten und Datenträger in Zwangsvollstreckung und Insolvenz JF - Zeitschrift für Zivilprozess N2 - Die Vollstreckung eines Titels, gerichtet auf die Herausgabe von Daten "an sich", hat regelmäßig über § 887 I ZPO zu erfolgen. § 857 I ZPO ist unter Zugrundelegung der Domain-Rechtsprechung auf Daten anwendbar. § 811 ZPO nimmt den Aspekt der Personenbezogenheit von Daten nur unzureichend auf. Datenschutzrechtliche Erwägungen lassen sich jedoch unter Anknüpfung an die Übertragbarkeit iSd § 851 I ZPO berücksichtigen. Daten fallen gem. § 35 I InsO in die Insolvenzmasse. Jedoch ist die Ausdehnung des Massebegriffs aus § 36 II InsO teleologisch zu reduzieren, wenn und soweit die Personenbezogenheit von Daten der Verwertung entgegensteht. Zum Zwecke der Inbesitznahme, Verwaltung und Information gilt § 36 II InsO jedoch ohne Einschränkung auch für Daten. KW - Zwangsvollstreckung KW - Insolvenzmasse Y1 - 2020 SN - 0342-3468 VL - 133 IS - 4 SP - 459 EP - 489 PB - Carl Heymanns Verlag CY - Köln ER -