TY - JOUR A1 - Lemke, Tristan T1 - Keine Reform für die Zukunft JF - Verfassungsblog N2 - Am 1. Januar 2021 trat die jüngste Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) in Kraft. Sie führte mit der finanziellen Beteiligung der Gemeinden an den Erträgen der Windenergie klammheimlich eine verfassungswidrige Abgabe ein: Durch das Zusammenspiel des neuen § 36k EEG 2021 mit der altbekannten EEG-Umlage fließt eine bei den Strom-Endverbrauchern erhobene Abgabe in die kommunalen Haushalte. Das kann auf keine Gesetzgebungskompetenz gestützt werden. Darüber hinaus führt die Deckelung der EEG-Umlage in den Jahren 2021 und 2022 in Verbindung mit § 36k EEG 2021 dazu, dass in verfassungswidriger Weise Bundesmittel den Gemeinden zur freien Verfügung gestellt werden. KW - Abgabe KW - Umlage Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.17176/20210130-222740-0 SN - 2366-7044 PB - Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Bilgen, Isa T1 - Freiheit und Nachhaltigkeit im Verfassungswandel JF - Verfassungsblog N2 - Mit dem Klima wandelt sich auch notwendig die offene Gesellschaft. Und mit ihr wandelt sich wiederum auch die Verfassung(-sinterpretation). Periodisch wiederkehrende Gesundheits- und Sicherheitskrisen fordern eine dynamische Reaktion des Grundgesetzes auf mit ihnen einhergehende Probleme. In andauernden Krisen wie der Umweltkrise muss die Verfassung gleichzeitig in vielerlei Hinsicht nachhaltig sein. Dabei muss das, was wir unter Freiheit, Klima‑, Umwelt- oder Tierschutz verstehen, immer im Wandel bleiben. Y1 - 2023 UR - https://verfassungsblog.de/freiheit-und-nachhaltigkeit-im-verfassungswandel/ U6 - https://doi.org/10.17176/20230617-231023-0 SN - 2366-7044 PB - Verfassungsblog.de CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Grohmann, Nils-Hendrik T1 - Rückholungsansprüche von IS-Rückkehrern im Lichte nationaler und internationaler Rechtsprechungsentwicklungen JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Für deutsche Kinder, die sich im Gebiet des sog. Islamischen Staats aufhalten, kann sich aus Art. GG Artikel 2 Abs. GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. GG Artikel 1 Abs. GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG ein Anspruch auf Rückholung ergeben. Bei der Erfüllung der dem Anspruch zugrunde liegenden Schutzpflicht steht der Bundesregierung jedoch ein weiter Ermessenspielraum zu. Genaueren Aufschluss über weitergehende Anhaltspunkte zur Konkretisierung der Schutzpflicht geben die Spruchpraxen deutscher Gerichte und der UN-Menschenrechtsvertragsorgane, denen sich auch Hinweise für eine mögliche Erstreckung der Schutzpflicht auf Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit entnehmen lassen. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2022-S-164-N-1 SN - 0029-859X VL - 75 IS - 4 SP - 164 EP - 171 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Benz, Eleanor A1 - Kahl, Verena T1 - Das Urteil im Fall Lhaka Honhat BT - die Ausweitung der direkten Justiziabilität von DESCA und die unerfüllte Hoffnung der Konkretisierung des Rechts auf eine gesunde Umwelt JF - Archiv des Völkerrechts N2 - In February 2020, the Inter-American Court of Human Rights (IACtHR) delivered a landmark decision in which it held Argentina responsible for the violation of several rights of 132 indigenous communities inhabiting a certain area in the province of Salta. In the Case of the Indigenous Communities of the Lhaka Honhat (Our Land) Association v. Argentina the IACtHR declared for the first time an autonomous violation of the right to a healthy environment and other DESCA (Economic, Social, Cultural and Environmental rights). Thereby, it further developed its case law on the direct justiciability of DESCA on the basis of Article 26 of the American Convention on Human Rights (ACHR) that was first established in Lagos del Campo in 2017. Focusing on the right to a healthy environment and the right to water the authors critically examine how the Court derived the direct justiciability of DESCA. In the following, the contribution examines to what extent the right to a healthy environment has been specified in the current judgment compared to the initial outline of this right by the Court in its Advisory Opinion No. 23. The analysis also deals with the question whether the facts of the case were at all suitable for such a specification and what general value could be added by an autonomous examination of DESCA. Finally, the contribution ends with a mixed conclusion on the significance of the judgment and a thoughtful outlook on the future development of the case law on Art. 26 ACHR. Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1628/avr-2021-0011 SN - 0003-892X SN - 1868-7121 VL - 59 IS - 2 SP - 199 EP - 226 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Flindt, Jan Ole T1 - ZR-Examensklausur zum Deliktsrecht JF - Juristische Ausbildung N2 - Gegenstand der anspruchsvollen Examensübungsklausur ist im ersten Teil ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Hamm zu einer sog. cold-water-Challenge (NJOZ 2018, 1289). Eine große Herausforderung besteht zunächst in der Wahl eines übersichtlichen Aufbaus, der vollständig ist und zugleich Redundanzen vermeidet. Darüber hinaus eignet sich die Aufgabenstellung angesichts ihrer Stofffülle hervorragend zum Einüben der Schwerpunktsetzung. Im Detail bietet sich immer wieder die Möglichkeit, sich »nach oben abzusetzen«. Für eine gute Bewertung müssen nicht alle Einzelfragen diskutiert werden. Inhaltlich ist mit den Verkehrspflichten ein deliktsrechtlicher Klassiker zu bewerkstelligen, und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen aus dem Deliktsrecht wollen erkannt und subsumiert werden. Insoweit sind Auslegungs‑ und Argumentationsvermögen unter Beweis zu stellen. Sodann erfolgt ein Streifzug durch das Schadensrecht, wenn es um die Erstattung von Besuchskosten geht. Abschließend geht es im zweiten Teil um eine Entscheidung des BGH zu den umstrittenen Anforderungen an einen Kündigungsgrund nach dem Eintritt von Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag infolge des Todes der Mieterpartei (BGHZ 217, 263 = NJW 2018, 2397), deren Kenntnis von Studierenden nicht erwartet werden kann. Die Grundzüge des Mietrechts müssen beherrscht und mit einem geschickten Argumentationsvermögen verbunden werden. KW - Deliktsrecht KW - Verkehrspflichten KW - entgehender Unterhalt KW - Hinterbliebenengeld KW - Mietrecht KW - Tod der Mieterpartei Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2626 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 44 IS - 5 SP - 600 EP - 611 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Satelliten-Megakonstellationen im Weltraumrecht JF - Kommunikation & Recht : K & R / Beihefter Y1 - 2022 SN - 1434-6354 IS - 2 SP - 26 EP - 29 PB - dfv-Mediengruppe CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Bickenbach, Christian T1 - Klimaschutzklagen BT - Herausforderung für die deutsche Judikative JF - Swiss review of international and European law N2 - The Paris Agreement enshrines the triad of mitigation, adaptation and resilience. In this connection, climate protection lawsuits are increasingly being filed. The question for the courts is whether or not they are functionally overburdened in view of the dimension of climate change and transformation. They will have to find a path between non-functional activism and misplaced restraint. Adapted from the usual introductory question for civil law cases, «Who wants what out of what from whom?», an overview of the subjects of dispute will be provided. Subsequently, the challenges of the courts of lower instance and the Federal Constitutional Court with regard to the separation of powers and the principle of democracy are presented. Particular attention is paid to the climate decision of the Federal Constitutional Court of March 24th, 2021. Y1 - 2023 VL - 33 IS - 3 SP - 367 EP - 387 PB - Schulthess CY - Zürich ER - TY - JOUR A1 - Peters, Wilfried A1 - Janz, Norbert T1 - Art. 8 GG in der Pandemie BT - vier aktuelle Fragestellungen des Versammlungsrechts JF - Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter Y1 - 2022 UR - https://publicus.boorberg.de/art-8-gg-in-der-pandemie-vier-aktuelle-fragestellungen-des-versammlungsrechts/ SN - 0932-710X IS - 7 SP - 269 EP - 274 PB - Boorberg CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias A1 - Gärditz, Klaus Ferdinand T1 - Rechtsstaatlicher Umgang mit Tierversuchen! JF - Forschung & Lehre N2 - Wer entscheidet über die Zulässigkeit von Tierversuchen in der Grundlagenforschung? Die Autoren sagen: Die Behörden überschreiten oft ihre Kompetenz. Y1 - 2022 UR - https://www.forschung-und-lehre.de/recht/rechtsstaatlicher-umgang-mit-tierversuchen-4327 SN - 0945-5604 IS - 1 PB - Deutscher Hochschulverband CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias T1 - Der öffentlich-rechtliche Vertrag und die Bestimmung der Kreisumlage JF - Kommunaljurist N2 - Auf den ersten Blick scheinen die Stichworte der Überschrift schwer miteinander in Verbindung zu bringen: Die Kreisumlage ist eine Abgabe im Sinne des § VWGO § 80 VWGO § 80 Absatz I Nr. 1 VwGO zur Fussnote 1, da für sie damit das im allgemeinen Abgabenrecht geltende Vertragsformverbot zu beachten sein dürfte, wird eine Kreisumlage regelmäßig durch Verwaltungsakt zu erheben sein, nicht aber Regelungsgegenstand vertraglicher Gestaltung sein können. zur Fussnote 2 Wenn damit also zu konstatieren ist, dass die Durchsetzung der Kreisumlage kein geeigneter Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages ist, ist damit noch nicht gesagt, dass diese konsensuale Handlungsform damit keinerlei Anwendungsbereich bei der Verteilung der Finanzmittel im kreisangehörigen Raum hätte. Tatsächlich gewinnt der Anwendungsbereich des öffentlich-rechtlichen Vertrages gerade im Zusammenhang mit der Bestimmung der Kreisumlage immer mehr an Bedeutung. Dies ist Folge der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Was sich hieraus ergibt, warum der öffentlich-rechtliche Vertrag zwischen Landkreis und kreisangehörigen Kommunen durchaus ein Mittel zur rechtssicheren Bestimmung der Kreisumlage sein kann und eine Möglichkeit darstellt, Rechtssicherheit zu schaffen und damit Konflikte zu vermeiden, soll nachstehend dargelegt werden. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-KOMMJUR-B-2020-S-361-N-1 SN - 1613-0235 VL - 17 IS - 10 SP - 361 EP - 365 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias T1 - Kommunale Amts- und Mandatsträger in privaten Unternehmen BT - Weisungsrechte und Unterrichtungspflichten JF - Niedersächsische Verwaltungsblätter N2 - Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen gehört zum Kernbereich der Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsgaran­tie des Art. 28 II GG schützt die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf der örtlichen Ebene. Eine rein erwerbswirt­schaftlich-fiskalische Tätigkeit ist Kommunen zwar untersagt, geht es aber darum, zur Erledigung kommunaler Aufgaben, also zu öffentlichen Zwecken tätig zu werden, ist es ihnen nicht nur erlaubt, sich wirtschaftlich zu betätigen, sondern hierdurch auch Gewinne zu erzielen. Welche Rechtsform hierfür genutzt wird, ist ohne Belang. Die Gemeinde kann kraft Formenwahl­rechts bei wirtschaftlichen Betätigungen öffentlich-rechtlich und privatrechtlich handeln und für wirtschaftliche Unterneh­men öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisations­formen wählen.3 Damit stehen der Kommune - im Beitrag soll vereinfachend nur von der Gemeinde die Rede sein - auch die Gestaltungsformen des Gesellschaftsrechts zur Verfügung. Gründet die Gemeinde eine Aktiengesellschaft4 oder GmbH, sehen die gesetzlichen Vorgaben in den Bundesländern vor, dass ausreichende kommunale Einwirkungs-, Mitsprache- und Kont­rollrechte in der Gesellschaft gewahrt sein müssen, doch kann das Gesellschaftsrecht des Bundes durchaus zu Beschränkungen führen, die in der Praxis manchmal kommunalpolitische Ent­täuschungen auslösen können. Mancher Gemeindevertreter verbindet mit der Beteiligung an einer privatrechtlich struktu­rierten Gesellschaft die Hoffnung auf weitreichende unbe­schränkte Einflussmöglichkeiten, also vor allem die Möglich­keit, durch Weisungen oder Informationsverlangen gegenüber den gemeindlichen Vertretern - bildlich gesprochen -, die Ge­sellschaft zur verlängerten Werkbank für die Erfüllung kommu­naler Aufgaben zu machen. KW - Kommunaler Amtsträger KW - Weisungsrecht Y1 - 2022 SN - 0946-7971 IS - 5 SP - 133 EP - 137 PB - Boorberg CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias T1 - Flüchtlingsintegration BT - Wer bezahlt? JF - Kommunal N2 - Die Ausgleichszahlungen für die Integration von Flüchtlingen sind anzupassen, mit der Beobachtungspflicht geht eine Anpassungspflicht einher, erläutert Fachanwalt Matthias Dombert. Kosten bei übertragenen kommunalen Aufgaben müssen immer wieder realitätsgerecht ermittelt werden. In seinem Gastbeitrag erläutert er die Rechtslage. Y1 - 2023 UR - https://kommunal.de/fluechtlingsintegration-wer-bezahlt-recht-kommunen SN - 2510-120X PB - Zimper Media GmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias T1 - Am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe BT - von sozialpolitischen Wohltaten und verfassungsrechtlichen Unzuträglichkeiten JF - Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge N2 - Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene KJSG rückt in den verfassungsgerichtlichen Fokus. Die Städte Schwerin und Rostock wehren sich mit Verfassungsbeschwerden gegen die mit dem neuen Gesetz verbundenen Kosten – weil die Schätzung des Bundes zu niedrig ist, und das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung in Mecklenburg-Vorpommern bisher noch leerläuft. Die Grundzüge der kommunalen Rechtsposition werden nachstehend erläutert – um damit Sensibilität für ein Thema zu schaffen, dem auf der kommunalen Ebene weiterhin Beachtung geschenkt werden sollte. Y1 - 2022 UR - https://www.wiso-net.de/document/NDV__2f594a47d39be771fa8081fe3adc50e95e851d66 SN - 0012-1185 VL - 102 IS - 12 SP - 570 EP - 574 PB - Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Janz, Norbert T1 - Mit der Verfassung gegen Antisemitismus? BT - Braucht die Abwehr von Antisemitismus in unserer freiheitlichen parlamentarischen Demokratie einen Verfassungsrang? JF - Deutschland Archiv N2 - Der Beitrag beschreibt die Rechtslage im Bund und im Land Brandenburg, wie eine Anti-Antisemitismusverpflichtung gesetzlich normiert werden kann. Zudem wird ein eigener Formulierungsvorschlag vorgestellt. Y1 - 2020 UR - https://www.bpb.de/322425 PB - bpb, Bundeszentrale für politische Bildung CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Peters, Wilfried A1 - Janz, Norbert T1 - Grenzenloser Shutdown bei Art. 8 GG? BT - das Corona-Virus und die Beschränkungen des Versammlungsrechts JF - Zeitschrift für das gesamte Sicherheitsrecht N2 - Die erste Welle der Corona-Pandemie klingt langsam ab. Der Shutdown ist einstweilen beendet, Lockerungen erfolgen allenthalben. Doch alles steht unter dem Vorbehalt einer möglichen zweiten Infektionswelle mit dann zu erwartenden neuerlichen Beschränkungen. Es ist ein richtiger Zeitpunkt für eine Zwischenbilanz, wie das deutsche Versammlungsrecht bisher durch die virale Gesundheitskrise gekommen ist und welche Folgerungen zukünftig zu beachten sein werden. Ein besonderes Augenmerk sei dabei auf die Rechtsprechung gerichtet, die in bemerkenswerter Weise das staatliche Pandemie-Krisenrecht begleitete. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GSZ-B-2020-S-223-N-1 SN - 2567-3823 VL - 3 IS - 5 SP - 223 EP - 226 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Janz, Norbert A1 - Peters, Wilfried T1 - Everything goes BT - der "Corona-Spaziergang" im Versammlungsrecht JF - Zeitschrift für das gesamte Sicherheitsrecht N2 - Die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG stellt sich – auch und gerade in jüngster Zeit – immer wieder aufs Neue als ein höchst lebendiges und streitbares Grundrecht dar. Unverändert analog bietet es den Bürgerinnen und Bürgern räumlich die Möglichkeit, ihre Anliegen öffentlichkeits- und medienwirksam zur Sprache zu bringen. Der Klimaschutz und der Ukrainekrieg sind aktuell zwei zentrale Themenstellungen. Auch die Covid-19-Pandemie beschert den Rechtsanwendern neue und oftmals fundamentale Fragestellungen, auf die Antworten gegeben werden müssen. So sieht sich das Versammlungsrecht mit seinem Art. 8 GG als Basisnorm mit einer Vielzahl neuartiger Probleme konfrontiert. Zu Beginn standen der Pandemie vor allem die teilweise absoluten und flächendeckenden Versammlungsverbote im Streit. Seit kurzem sind Verbote von „Corona-Spaziergängen“ durch Allgemeinverfügungen in der Diskussion, und zwar für den Zeitraum einiger Wochen und begrenzt für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dieser Thematik. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GSZ-B-2022-S-132-N-1 SN - 2567-3823 VL - 5 IS - 3 SP - 132 EP - 134 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Peters, Wilfried A1 - Janz, Norbert T1 - Digitales Versammlungsrecht? JF - Zeitschrift für das gesamte Sicherheitsrecht N2 - Das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist bekanntermaßen entwicklungsoffen. Geschützt werden also nicht nur historisch gewachsene „klassische“ Versammlungstypen. Immer wieder zeigen sich neuartige Erscheinungsformen, die es in den Schutzbereich des Art. GG Artikel 8 GG einzuordnen gilt. Aus jüngerer Zeit sind etwa Flashmobs oder Demonstrationen auf Schienen zur Fussnote 1 und mit Wohnmobilen zur Fussnote 2 zu nennen. Diskutiert werden auch Online-Versammlungen, bei denen die Teilnehmenden vollständig auf ein körperliches Zusammentreffen verzichten und sich nur virtuell via Computer oder Smartphone zusammenschalten. Angesichts absoluter und relativer Versammlungsverbote in coronabedingten Lockdowns zur Fussnote 3 steht mehr denn je die verfassungsrechtliche Dimension dieserart nichtphysischer Zusammentreffen im Streit. Der Beitrag befasst sich daher mit der Frage, ob die Versammlungsfreiheit des Art. GG Artikel 8 GG im digitalen Zeitalter auch eine virtuelle Seite hat. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GSZ-B-2021-S-161-N-1 SN - 2567-3823 VL - 4 IS - 4 SP - 161 EP - 164 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias A1 - Penski, Florian T1 - Erfordernis einer Kostenprognose im Konnexitätsprinzip BT - keine Vorschusspflicht von Kommunen für die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben JF - Kommunaljurist N2 - Das Konnexitätsprinzip gewährleistet einen Anspruch der Kommunen gegen das Land auf Ausgleich von Mehrbelastungen, die ihnen dadurch entstehen, dass sie anstelle des Landes staatliche Aufgaben wahrnehmen. Das Land treffen in diesem Zusammenhang unterschiedliche Verpflichtungen. Abgesehen davon, dass es bei Vorliegen der verfassungsrechtlichen Voraussetzungen gehalten ist, eine Ausgleichsbestimmung zu erlassen, obliegt es ihm auch, Art und Weise, vor allem die Höhe des Ausgleichs zu bestimmen. Im Regelfall macht dies eine Prognose der entstehenden Kosten erforderlich: Die Anforderungen, die hiermit verbunden sind, stehen im Mittelpunkt der nachstehenden Darstellung. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-KOMMJUR-B-2020-S-121-N-1 SN - 1613-0235 VL - 17 IS - 4 SP - 121 EP - 125 PB - Baden-Baden CY - Nomos ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias A1 - Hoffmann, Judith T1 - Straßenbeleuchtung aus öffentlich-rechtlicher Perspektive BT - Anmerkungen zu einem praxisrelevanten Thema JF - Landes- und Kommunalverwaltung N2 - Der rechtliche Rahmen für die Straßenbeleuchtung – das Thema erscheint auf den ersten Blick als juristisch banal. Praktisch ist das Interesse von Gemeinden an einem rechtsfehlerfreien Straßenbeleuchtungskonzept jedoch groß. Die rechtliche Auseinandersetzung mit dem Themenkomplex der Straßenbeleuchtung hat damit hohe Praxisrelevanz und verdient eine ausführlichere Darlegung. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LKV-B-2020-S-1-N-1 SN - 0939-0014 VL - 30 IS - 1 SP - 1 EP - 7 PB - München CY - C.H. Beck ER - TY - JOUR A1 - Peters, Wilfried A1 - Janz, Norbert T1 - Treckerdemos und Klimastreik BT - aktuelle Fragen des Versammlungsrechts : Rechtsprechungsübersicht JF - Zeitschrift für das gesamte Sicherheitsrecht N2 - Der Beitrag zeigt die Entwicklung des Versammlungsrechts in der Rechtsprechung seit 2016 auf. Angesichts legislatorischer Ruhe steht die Judikatur des BVerfG und der Verwaltungsgerichte im Fokus der Betrachtung. In vielen Entscheidungen spiegeln sich aktuelle versammlungsrechtliche Problemstellungen wider. Art. 8 GG erweist sich als ein äußerst lebendiges Grundrecht, welches auch im digitalen Zeitalter nichts an seiner urdemokratischen Attraktivität und politischen Wirkkraft eingebüßt hat. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GSZ-B-2020-S-19-N-1 SN - 2567-3823 VL - 3 IS - 1 SP - 19 EP - 25 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias T1 - Die Tötung nicht benötigter Labortiere BT - Anmerkungen zum Umgang mit § 17 TierSchG JF - Wissenschaftsrecht N2 - There are several reasons why the question of the legal requirements for the killing of unneeded laboratory animals is currently being raised more frequently in research institutions. The starting point is the wording of the relevant regulations. In view of the public's increased awareness of animal experimentation, which is usually not based on expert knowledge, the lack of clarity in these regulations is leading to uncertainty in the handling of these regulations by the authorities, and in some cases even to the involvement of investigating authorities in order to clarify under criminal law whether and to what extent the legal requirements for the killing of laboratory animals have been observed in a specific case. Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.1628/wissr-2022-0003 SN - 0948-0218 SN - 1868-680X VL - 55 IS - 1-2 SP - 3 EP - 20 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Wunderlich, Patrice Maximilian T1 - Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb JF - Marburg law review N2 - Der Gründungszuschuss wurde 2011 umfassend reformiert. Insgesamt ist das Arbeitsmarktinstrument weiterhin ein Erfolg: Die meisten Geförderten sind auch knapp dreieinhalb Jahre nach der Gründung noch selbstständig. Die Förderung erhöht ihren Arbeitsmarkterfolg und ihre Jobzufriedenheit deutlich, aber bei ihrer sozialen Absicherung besteht Verbesserungsbedarf. Y1 - 2022 UR - https://www.law-review.de/wp-content/uploads/2022/12/MLR_2022_02.pdf SN - 2748-7628 SN - 1866-4415 VL - 2 IS - 2 SP - 212 EP - 220 PB - Marburg Law Review e.V. CY - Marburg an der Lahn ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus A1 - Bârsan, Catinca T1 - Der Mondbergbau als völkerrechtliche Herausforderung JF - Zeitschrift für Bergrecht Y1 - 2023 SN - 0340-3939 VL - 164 IS - 2 SP - 97 EP - 107 PB - Carl Heymanns Verlag CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Andresen, Lea T1 - Fortgeschrittenenklausur – Öffentliches Recht BT - Kommunalrecht – Wolfsfreie Zone JF - Juristische Schulung Y1 - 2020 SN - 0022-6939 VL - 60 IS - 7 SP - 656 EP - 660 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke A1 - Friedlein, Nicole T1 - Mehr Eigenverantwortung in der GKV BT - Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung JF - Gesundheitsrecht.blog N2 - Im Zuge der Corona-Pandemie ist die alte Debatte über eine stärkere Berücksichtigung von gesundheitsschädlichem Vorverhalten Versicherter neu entflammt. Sollen nichtgeimpfte Versicherte bei einer Erkrankung mit Covid-19 an ihren Behandlungskosten beteiligt werden?[1] Mit § 52 SGB V existiert zwar eine Vorschrift, die es den Krankenkassen ermöglicht, Versicherte an den Kosten ihrer Krankenbehandlung zu beteiligen, eine Beteiligung nichtgeimpfter Versicherter an den Kosten ihrer Coronakrankheit wirft aber materiell-rechtlich und prozessual Probleme auf. Der Gesetzgeber könnte allerdings bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des allgemeinen Gleichheitssatzes eine Vorschrift zur Kostenbeteiligung Versicherter bei Nichtimpfung gegen Covid-19 einführen und das Solidarprinzip auf diese Weise neu justieren. Der Grundsatz der Eigenverantwortung ist Kernbestandteil und nicht Fremdkörper des Solidarprinzips. Das solidarische Finanzierungskonzept der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist langfristig nur tragfähig, wenn jeder Versicherte die ihm zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um seine Gesundheit zu erhalten und den Eintritt von Krankheit zu vermeiden (vgl. § 1 S. 3 SGB V). KW - Coronaimpfung KW - Eigenverantwortung KW - GKV KW - Gesetzliche Krankenkasse KW - Grundrechte KW - Kostenübernahme KW - Verfassungsrecht Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.13154/294-9661 SN - 2940-3170 VL - 1 PB - Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR) CY - Bochum ER - TY - JOUR A1 - Lemke, Tristan T1 - Übergewinnsteuer durch die Hintertür JF - Verfassungsblog.de KW - Deutschland KW - Finanzverfassung KW - Sonderabgabe KW - Umlageverfahren Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.17176/20220909-230727-0 SN - 2366-7044 PB - Verfassungsblog.de CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Ortsteilbudgets JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Ortsteile sind ein Forum lokaler Demokratie, was manche Landesgesetzgeber bewogen hat, ihnen Budgets zuzugestehen, die nach eigener Entscheidung des Ortsbeirats zu verwenden sind. Nach einer Erörterung des Für und Wider solch kleiner Globalhaushalte (I.) werden die bisherigen Regeln zur Einführung von Ortsteilbudgets (II.) sowie deren Ausgestaltung und Höhe betrachtet (III.). Konflikte zwischen Ortsteilbudgets und Haushaltsgrundsätzen (IV.) leiten über zur Bewährung der Budgets in besonderen haushaltsrechtlichen Lagen (V.) sowie zu ihrer Einordnung in die umfassenden Finanzbeziehungen zwischen Gesamtgemeinde und Land (VI.). Endlich werden die prozessuale Verteidigung der Budgets (VII.) sowie ähnliche Erscheinungsformen in anderen Selbstverwaltungsgebieten (VIII.) betrachtet und die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (IX.). Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2023-S-796-N-1 SN - 0029-859X VL - 76 IS - 19 SP - 796 EP - 800 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke T1 - Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen – Teil 2 JF - Die Sozialgerichtsbarkeit N2 - Der Beitrag hat sich in Teil 1 (abgedruckt in SGb 2023, 461 ff.) dem rechtlichen Rahmen und den offenen Rechtsfragen bei der Gliederung des Gefahrtarifs nach Tarifstellen gewidmet. Teil 2 zeigt anhand des aktuellen Falls des 4. Gefahrtarifs der BG BAU, welche Rechtsfehler zur Rechtswidrigkeit von Gefahrtarifen führen. Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.09.04 SN - 0943-1462 SN - 1864-8029 VL - 70 IS - 9 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke T1 - Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen (Teil I) JF - Die Sozialgerichtsbarkeit N2 - Bei der Festsetzung des Gefahrtarifs steht den Unfallversicherungsträgern nach § 157 SGB VII ein weiter Gestaltungsspielraum zu. An Grenzen stößt er bei der Zusammenfassung verschiedener Gewerbezweige in einer Tarifstelle. Unternehmensarten, die ein vom Durchschnitt der Tarifstelle erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko haben, steht ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigene Tarifstelle oder auf Neuzuordnung zu einer anderen, passenderen Tarifstelle zu. Ein fester Grenzwert für eine nicht mehr zulässige Abweichung der Belastungsziffer von Unternehmen von der Belastungsziffer des Tarifstellendurchschnitts hat sich aber bislang nicht herausgebildet. Der vorliegende Teil I befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen für die Tarifstellenbildung im Gefahrtarif. Teil II (abgedruckt in einem der nächsten Hefte der SGb 2023) geht auf den aktuellen Fall des 4. Gefahrtarifs der BG BAU ein. Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.08.03 SN - 0943-1462 SN - 1864-8029 VL - 70 IS - 8 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Huggins, Benedikt A1 - Bilgen, Isa A1 - Bustami, Ammar A1 - Hillermann, Tessa Maria A1 - Emanuel, Florian T1 - Widerstand gegen Klimaschutz und der Deckmantel der Rechtswissenschaft BT - zugleich eine Replik auf Windoffer (GewArch 2023, 46) JF - Gewerbearchiv Y1 - 2023 SN - 0016-9404 VL - 69 IS - 6 SP - 227 EP - 233 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Janz, Norbert A1 - Heise, Kristian T1 - Das neue Fraktionsgesetz in Brandenburg BT - ein Überblick JF - Landes- und Kommunalverwaltung N2 - Nach einer kurzen Einführung in das Thema (I.) setzen sich die Verfasser mit der Entstehung des neuen Fraktionsgesetzes auseinander (II.). Im Anschluss geben sie einen Überblick über den Gesetzesinhalt und zeigen bedeutsame Änderungen auf (III.). Weiter gehen sie auf die finanzielle Ausstattung der Fraktionen im Brandenburger Landtag ein (IV.). Bevor sie dann zur Zusammenfassung und zum Ausblick kommen (VI.), erfolgt ein Rückblick auf den ersten Gesetzesentwurf zum neuen Fraktionsgesetz (V.). Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LKV-B-2020-S-13-N-1 SN - 0939-0014 VL - 30 IS - 1 SP - 13 EP - 17 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Kaneza, Elisabeth T1 - Black Lives Matter BT - warum Rasse nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden darf JF - Recht und Politik N2 - In den USA und auch in Deutschland fordern Schwarze Menschen ihr verfassungsmäßiges Recht ein, nicht durch den Staat diskriminiert, verfolgt und ermordet zu werden. Sie wollen, dass Schwarze Leben in weiß dominierten Gesellschaften zählen. In der öffentlichen Diskussion jedoch scheint daran gezweifelt zu werden, dass Rasse als Rechtsbegriff und Marker von Zugehörigkeit von Bedeutung ist – was sich auch in den Forderungen widerspiegelt, den Begriff aus dem Grundgesetz zu streichen. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.3790/rup.56.4.536 SN - 0344-7871 SN - 2366-6757 VL - 56 IS - 4 SP - 536 EP - 541 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Windoffer, Alexander T1 - Die Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte gemäß § 47 VwVfG JF - Juristische Ausbildung N2 - Die Umdeutung von Verwaltungsakten gemäß § 47 VwVfG steht ungeachtet ihrer Examensrelevanz nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit aller Studierender. Um auch vor dem Hintergrund jüngerer höchstrichterlicher Entscheidungen den Blick für dieses Rechtsinstitut zu schärfen, kennzeichnet der Verfasser zunächst das nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz ablesbare Wesen der Umdeutung und grenzt diese von anderen Instrumenten zur Interpretation, Korrektur und Aufrechterhaltung von Verwaltungsakten ab. Sodann stellt er im Einzelnen die Voraussetzungen und Ausschlussgründe des § 47 VwVfG vor. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2418 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 8 SP - 791 EP - 798 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Windoffer, Alexander T1 - Wirtschafts- und Sozialverträglichkeit des Klimaschutzes als Verfassungsgebot und Staatsräson JF - Gewerbearchiv Y1 - 2023 SN - 0016-9404 VL - 69 IS - 2 SP - 46 EP - 51 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Zimmermann, Andreas A1 - Herrmann, Franziska T1 - 70 Jahre Genfer Flüchtlingskonvention BT - Versuch einer Bilanz JF - Informationsbrief Ausländerrecht Y1 - 2021 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/2c925f57-8d47-351f-87f5-26bc36668bb7 SN - 0174-2108 SN - 2366-195X IS - 6 SP - 221 EP - 227 PB - Luchterhand CY - Köln ; Neuwied ER - TY - JOUR A1 - Zimmermann, Andreas A1 - Berdefy, Alina-Camille T1 - Internationale Gerichtsbarkeit im Kontext des Krieges gegen die Ukraine BT - Rechtsschutzmöglichkeiten der Ukraine vor internationalen Gerichten JF - Europäische Grundrechte-Zeitschrift N2 - Angesichts der dramatischen Lage in der Ukraine untersucht der folgende Beitrag, auf welchem Wege, vor welchen völkerrechtlichen Gerichten, in welchem Umfang und mit welcher Aussicht auf Erfolg die Ukraine oder einzelne ukrainische Staatsangehörige Sicherheitsschutz vor der russischen Invasion und/oder den im Zusammenhang damit bereits begangenen oder noch bevorstehenden Völkerrechtsverstößen Rechtsschutz erlangen können. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um zwei anhängige Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, mehrere Staaten- sowie eine große Vielzahl von Individualbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; ein Verfahren vor dem Internationalen Seegerichtshof; zahlreiche Investitionsverfahren vor internationalen Schiedsgerichten sowie schließlich zwei "Situationen" vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Abschließend wird die Option der Schaffung eines ad-hoc-Tribunals für das Verbrechen der Aggression behandelt. KW - Internationale Gerichtsbarkeit KW - Ukraine Y1 - 2023 SN - 0341-9800 SN - 2750-2767 VL - 50 IS - 1-8 SP - 40 EP - 48 PB - Engel CY - Kehl am Rhein ER - TY - JOUR A1 - Zimmermann, Andreas T1 - Internationaler Strafgerichtshof am Scheideweg JF - JuristenZeitung N2 - Das Völkerstrafrecht steht fast zwanzig Jahre nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts – der völkervertraglichen Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs – angesichts einer inzwischen deutlich veränderten Weltlage an einem Scheideweg. Daher erscheint es geboten, wenn nicht gar zwingend, die Herausforderungen, mit denen sich der Internationale Strafgerichtshof heute konfrontiert sieht, zu analysieren. Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1628/jz-2022-0083 SN - 0022-6882 SN - 1868-7067 VL - 77 IS - 6 SP - 261 EP - 266 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Zimmermann, Andreas A1 - Berdefy, Alina-Camille T1 - Strafverfolgung und Beendigung von Straflosigkeit angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine BT - Möglichkeiten und Erfolgsaussichten der Einrichtung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression JF - Ukraine-Krieg und Recht Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-UKUR-B-2023-S-164-N-1 VL - 2 IS - 4 SP - 164 EP - 167 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Zimmermann, Andreas A1 - Weiß, Norman T1 - Völker- und verfassungsrechtliche Parameter eines deutschen Lieferkettengesetzes JF - Archiv des Völkerrechts N2 - Currently a political debate is ongoing in Germany as to whether Germany should, following the example of several other European countries such as France and the Netherlands, adopt a Supply Chain Act (Lieferkettengesetz). If adopted, the act in question would impose due diligence obligations on German corporations to prevent human rights violations taking place in their respective global supply chains. It is against this background that the article examines the preconditions that must be met in order for such act to be eventually compatible with both, German constitutional and international law. The authors further deal with the question whether Germany might even be obliged under international, as well as under German constitutional law, to enact such a supply chain law in order to protect the human rights of workers employed by companies forming part of the global supply chains of German companies. As far as German constitutional law is concerned the article notably deals with the question whether it is the Federal parliament that may adopt such a law also taking into account the competencies of the European Union in the field, and what are the requirements of legal specificity and proportionality in order for the draft law to stand constitutional scrutiny. The authors further offer detailed suggestions how corporate due diligence standards might be best provided for in the envisaged law and propose a risk analysis approach that varies not only according to specific countries and sector-specific characteristics, but that by the same token also takes into account the ability of the respective German company to exercise an appropriate due diligence standard when it comes to human rigths issues arising within the framewok of their supply chain. As far as the substantive human rights standards are concerned that should serve as benchmarks for the envisaged Supply Chain Act the authors propose to rely on, and refer to, those instruments such as the ICCPR and the CESCR, as well as the ILO treaties containing core labour standards, that enjoy almost universal acceptance and reflect customary international law. Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1628/avr-2020-0028 SN - 0003-892X SN - 1868-7121 VL - 58 IS - 4 SP - 424 EP - 463 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Windoffer, Alexander T1 - Öffentlich-rechtliche Regulierung des Einsatzes künstlicher Intelligenz JF - Gewerbearchiv Y1 - 2022 SN - 0016-9404 VL - 68 IS - 4 SP - 130 EP - 133 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Der Stufenbau der Rechtsordnung JF - Juristische Ausbildung N2 - Pyramiden gibt es nicht nur in Ägypten, sondern auch in der deutschen Rechtsordnung. Dieser Beitrag soll die Feinheiten des Pyramidenbaus näher beleuchten und ihre Geheimnisse lüften. Zu diesem Zweck werden zunächst der in der Praxis besonders bedeutsame klassische Stufenbau des Bundes- rechts (I.) und dessen Erweiterungen (II.) vorgestellt, bevor einerseits das Landesrecht (III.) und andererseits das Recht der Europäischen Union (IV.) betrachtet werden. Sodann wird untersucht, ob auch ein vergleichbarer Stufenbau des Innenrechts besteht (V.). Nachdem die Veränderungen des formellen Rangs von Regelungen (VI.) betrachtet wurden, schließt der Beitrag mit einer Zusammenfassung (VII.). KW - Stufenbau der Rechtsordnung KW - Vorrangregeln KW - Vorrang der Verfassung KW - Rang der EMRK KW - Grundsatzgesetzgebung Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2434 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 9 SP - 896 EP - 905 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Die monokratische Regierung JF - JuristenZeitung N2 - Nach der Landtagswahl in Thüringen vom 27. Oktober 2019 gestaltete sich die Regierungsbildung schwierig. Zunächst wurde am 5. Februar 2020 der FDP-Politiker Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt, der bereits am 8. Februar 2020 wieder seinen Rücktritt erklärte, ohne in der Zwischenzeit Minister ernannt zu haben. Mittlerweile wurde am 4. März 2020 der frühere Ministerpräsident Ramelow erneut in dieses Amt gewählt (I.). Dies wirft zum einen die Frage auf, ob die bisherigen Minister des Kabinetts Ramelow unter Kemmerich noch weiterhin geschäftsführend im Amt waren (II.), zum anderen, ob eine Regierung auch ohne Minister möglich ist (III.). Besteht hingegen eine Pflicht des Regierungschefs zur personellen Ergänzung der Regierung, sind die Folgen der Missachtung dieser Pflicht zu klären (IV.). Zudem sind die verfassungsprozessualen Möglichkeiten, den Regierungschef zur Ernennung zu zwingen, auszuloten (V.). Die Ausführungen sind dabei nicht nur für Thüringen, sondern auch für den Bund und die übrigen Länder von Bedeutung. Y1 - 2020 UR - https://www.mohrsiebeck.com/artikel/die-monokratische-regierung-101628jz-2020-01171?no_cache=1 SN - 0022-6882 SN - 1868-7067 VL - 75 IS - 7 SP - 349 EP - 353 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Einführung in das öffentliche Finanzrecht JF - Juristische Ausbildung N2 - Das öffentliche Finanzrecht ist für viele Studierende ein Buch mit sieben Siegeln. Da die Corona-Krise sich aber auch zu einer Krise der öffentlichen Haushalte entwickelt, erscheint es umso dringender, zumindest einige Schneisen in das Dickicht dieses Rechtsgebiets zu schlagen. So werden im Folgenden zunächst die wesentlichen Inhalte des öffentlichen Finanzrechts skizziert (I.) und seine Hauptaufgabe, die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dauerhaft zu gewährleisten, beschrieben (II.). Es folgen Überblicke über die Verteilung der staatlichen Ausgaben (III.) und Einnahmen (IV.). Beide sind zum Ausgleich zu bringen, was die Aufgabe des Haushaltsrechts ist (V.). Schließlich wird der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern als ergänzendes Instrument des öffentlichen Finanzrechts umrissen (VI.). Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (VII.). Ausgeblendet werden muss dabei an dieser Stelle das Europäische Finanzrecht. Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2021-2839 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 43 IS - 9 SP - 998 EP - 1004 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Neue Grundsteuer als Herausforderung für die Kommunen JF - KommunalPraxis / Spezial N2 - Die Grundsteuer erbringt derzeit etwa 14 Mrd. € jährlich für die Gemeindekassen. Zugleich stellt ihre verfassungskonforme Ausgestaltung angesichts des Urteils des BVerfG vom 10.04.2018, mit dem die bisherigen Bewertungsregelungen für verfassungswidrig erklärt wurden, eine besondere Herausforderung dar. Im Folgenden werden zunächst die Ausgangslage dieser Entscheidung (I.) und das Urteil selbst skizziert (II.), bevor auf die sich daraus ergebende Grundgesetzänderung (III.) und das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht des Bundes (IV.) eingegangen wird. Es folgt eine Darstellung der verschiedenen teils bereits beschlossenen, teils noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Landesgesetze (V. bis VII.). Sodann werden weitere Folgen der Grundsteuerreform angesprochen (VIII.) und schließlich die wesentlichen Aussagen dieses Beitrages zusammengefasst (IX.). Y1 - 2021 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/d2df64a8-8f3c-3838-b77b-03ddda93db6e SN - 1617-3759 IS - 3 SP - 120 EP - 123 PB - Carl Link Kommunalverlag CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Ökologischer kommunaler Finanzausgleich JF - Zeitschrift für Rechtspolitik N2 - Der kommunale Finanzausgleich betrachtet zwar Einwohner, Aufgaben und Finanzkraft der Kommunen, lässt ökologische Gesichtspunkte bislang aber weitgehend außen vor. Ein umfassender ökologischer Lastenausgleich fehlt. In diesem Beitrag wird zunächst das Problem mangelnder ökologischer Anreize im kommunalen Finanzausgleich aufgeworfen (I.), obgleich völker- (II.), europa- (III.) und verfassungsrechtliche Vorgaben (IV.) deren Integration nahelegen. Nach einer Einordnung ökologischer Aspekte in die anerkannten Funktionen des Finanzausgleichs (V.) werden mögliche gesetzgeberische Ansätze zur Berücksichtigung ökologischer Belange im kommunalen Finanzausgleich erörtert (VI.). Zuletzt werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und Folgerungen für die weitere Ausgestaltung der Finanzausgleichssysteme gezogen (VII.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZRP-B-2022-S-252-N-1 SN - 0514-6496 VL - 55 IS - 8 SP - 252 EP - 256 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Kreditaufnahme in der Pandemie JF - JuristenZeitung N2 - Not kennt kein Gebot, aber Kreditaufnahme kennt Grenzen. Im Zuge der Corona-Pandemie ist es unter Berufung auf diese außergewöhnliche Notsituation zu Kreditaufnahmen des Bundes in bislang ungeahnter Höhe gekommen. Dies wirft vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Schuldenbremse und ihrer formellen Vorgaben die Frage auf, welche zeitlichen, sachlichen und weiteren Grenzen der Kreditaufnahme bei Notsituationen und Naturkatastrophen gelten. In diesem Zusammenhang kommen dem Subsidiaritätsprinzip, föderalen Gesichtspunkten und der europarechtlichen Überformung der Kreditaufnahme besondere Bedeutung zu. Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1628/jz-2021-0114 SN - 0022-6882 SN - 1868-7067 VL - 76 IS - 8 SP - 382 EP - 388 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Der doppelte Abgeordnete BT - zur (Un)Zulässigkeit von Doppelmandaten JF - Zeitschrift für Rechtspolitik N2 - Das Abgeordnetenmandat hat sich in den letzten Jahrzehnten von einer Honoratiorentätigkeit zu einem Beruf gewandelt, was zu der Frage führt, ob Abgeordnete zugleich Mitglied in mehreren Parlamenten sein können (I), welche das BVerfG im Jahre 1976 noch bejahte (II). Im Lichte neuerer Entwicklungen ist diese Rechtsprechung jedoch kritisch zu beleuchten (III), woraus Folgerungen für eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Regelung zu ziehen sind (IV). Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZRP-B-2021-S-94-N-1 SN - 0514-6496 VL - 54 IS - 3 SP - 94 EP - 97 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer als Flächensteuer JF - Deutsches Steuerrecht N2 - Nach der vornehmlich auf bayerischen Druck hin erfolgten Öffnung des GG für eigene Landesgesetze im Bereich der Grundsteuer plant die Bayerische Staatsregierung, eine Grundsteuer als Flächensteuer einzuführen. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die bayerischen Pläne vorgestellt (1.), bevor eine in solcher Weise ausgestaltete Grundsteuer am GG (2.) und an der Bayerischen Landesverfassung (3.) gemessen wird. Schließlich werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (4.). Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DSTR-B-2020-S-249-N-1 SN - 0949-7670 SN - 0012-1347 VL - 58 IS - 6 SP - 249 EP - 257 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Twinning als Herausforderung des Beamtenrechts JF - Zeitschrift für Beamtenrecht N2 - Twinning stellt trotz jahrelanger Praxis für viele Beamte immer noch eine terra incognita dar. Im Folgenden werden zunächst der Begriff und die Bedeutung des Twinnings geklärt (I.), bevor geeignete Rechtsformen für den Einsatz als Kurz- oder Langzeitexperte (II.) sowie als Projektleiter erörtert werden (III.), wobei besondere Fragen entstehen, wenn twinnende Behörde und Entsendebehörde nicht identisch sind (IV.). Sodann werden die finanziellen Vorteile für den twinnenden Beamten (V.), sein Versicherungsschutz (VI.) sowie die pensionsrechtlichen Folgen (VII.) betrachtet. Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (VIII.). Y1 - 2020 SN - 0514-2571 VL - 68 IS - 10 SP - 325 EP - 336 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Sondervermögen als offene Flanke des Haushaltsrechts JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Mit Urteil vom 27. Oktober 2021 erklärte der Hessische Staatsgerichtshof das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen wegen Verstoßes gegen mehrere Haushaltsgrundsätze für verfassungswidrig und ließ eine Anwendung der zugrunde liegenden Bestimmungen nur noch bis Ende März 2022 zu. Diese Entscheidung (I.) gibt Anlass, sich grundlegend mit Sondervermögen im staatlichen Haushaltsrecht zu beschäftigen. Angesichts des Konflikts von Sondervermögen mit etablierten Haushaltsgrundsätzen wird zunächst die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sondervermögen erörtert (II.), bevor konkrete Vorgaben für die Zulässigkeit von Sondervermögen entfaltet werden (III.). In einer Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Resultate zusammengefasst (IV.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2022-S-526-N-1 SN - 0029-859X IS - 13 SP - 526 EP - 531 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER -