TY - BOOK A1 - Baumann, Jürgen A1 - Weber, Ulrich A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht, Allgemeiner Teil Y1 - 1995 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - BOOK A1 - Baumann, Jürgen A1 - Weber, Ulrich A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht, Allgemeiner Teil Y1 - 2003 SN - 3-7694-0935-3 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - BOOK A1 - Baumann, Jürgen A1 - Weber, Ulrich A1 - Mitsch, Wolfgang A1 - Eisele, Jörg T1 - Strafrecht Allgemeiner Teil BT - Lehrbuch N2 - Der Klassiker in der Kategorie „großes Lehrbuch“, völlig neu bearbeitet durch die renommierten Strafrechtslehrer Wolfgang Mitsch (Potsdam) und Jörg Eisele (Tübingen)! Für Anfänger wie Fortgeschrittene gleichermaßen geeignet: Klare, leicht verständliche und einprägsame Darstellung mit den examensrelevanten Fragestellungen im Mittelpunkt – dabei wird (auch optisch) zwischen Grundwissen und Einzelheiten sorgfältig unterschieden. Das bewährte didaktische Konzept (v.a. zahlreiche Beispielsfälle) fördert die für den Lernerfolg entscheidende aktive Mitarbeit beim Leser. Ausführlich inbegriffen sind u.a. aktuelle und gefragte Themen wie Objektive Zurechnung (v.a. eigenverantwortliche Selbstgefährdung) Vorsatz bei mehraktigem Geschehen (dolus generalis-Fälle) „Sozialethische" Einschränkungen der Notwehr (Stichworte: Rettungsfolter/Notwehrprovokation) Anwendungsbereich des Notwehrexzesses (§ 33 StGB) Hypothetische Einwilligung Untauglicher Versuch (bei grobem Unverstand/Aberglauben) Rücktritt vom Versuch (Ausdehnung durch „korrigierten Rücktrittshorizont"/„Gesamtbetrachtungslehre“) Tätige Reue nach formal vollendeter Straftat Wahlfeststellung (Verfassungsmäßigkeit). Für Studenten und Referendare bestens geeignet, aber auch für Wissenschaftler oder Praktiker Y1 - 2016 SN - 978-3-7694-1118-8 PB - Verlag Ernst und Werner Gieseking CY - Bielefeld ET - 12., völlig neu bearb. Aufl. ER - TY - BOOK A1 - Baumann, Jürgen A1 - Weber, Ulrich A1 - Mitsch, Wolfgang A1 - Eisele, Jörg T1 - Strafrecht Allgemeiner Teil BT - Lehrbuch KW - Allgemeiner Teil KW - Deutschland KW - Strafrecht Y1 - 2021 UR - https://www.juris.de/perma?d=clarice-OVS-HB-STAT-T0000&psml=jurisw.psml&max=true&action=JLoginUser&username=HEBISUP.autologin SN - 978-3-7694-1246-8 PB - Verlag Ernst und Werner Gieseking GmbH CY - Bielefeld ET - 13., neu bearbeitete ER - TY - BOOK A1 - Eisele, Jörg A1 - Heinrich, Bernd A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrechtsfälle und Lösungen Y1 - 2019 SN - 978-3-7694-1215-4 PB - Verlag Ernst u. Werner Gieseking GmbH CY - Bielefeld ET - 7. Aufl. ER - TY - JOUR A1 - Giraud, Alix A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Le meurte aggravé en droit pénal allemand et français Y1 - 2014 SN - 978-3-8487-119-2 ER - TY - BOOK A1 - Küpper, Georg A1 - Gropp, Walter A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Fallsammlung zum Strafrecht Y1 - 2003 SN - 3-540-42484-9 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-642-55882-5 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Heranwachsende im deutschen Strafrecht JF - Schriften zum deutschen und russischen Strafrecht Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-67596 SN - 2191-0898 IS - 3 SP - 93 EP - 96 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht, Besonderer Teil 2 BT - Vermögensdelikte T3 - Springer-Lehrbuch N2 - Dieses Lehrbuch informiert umfassend über die examensrelevanten Straftatbestände des StGB, die Vermögen, Eigentum oder sonstige Vermögensgüter schützen. Der Text bereitet den Stoff systematisch auf und hebt dabei schwierige und umstrittene Einzelfragen durch ausführliche Darstellung der dazu vertretenen Meinungen deutlich hervor. Unterstützt wird der Lernprozess mittels zahlreicher Fallbeispiele mit Lösungshinweisen, die dem Benutzer Gelegenheit zu aktiven Übungen an Strafrechtsfällen geben. Der Leser sollte daher zunächst versuchen, die Fälle selbst zu lösen und danach den Text weiter lesen. Auch die am Ende jedes Kapitels gestellten „Kontrollfragen“ sind eine Aufforderung zur Überprüfung des Lernerfolges und gegebenenfalls Wiederholung der Lektüre. Über den Bereich des Besonderen Teils hinausgehende Repetitionseffekte verspricht das Buch dem Leser auf Grund der vielfältigen Bezugnahmen auf das Allgemeine Strafrecht, beispielsweise zu Fragen von Täterschaft und Teilnahme oder Versuch, Vollendung und Beendigung. Y1 - 2015 SN - 978-3-662-44933-2 PB - Springer CY - Berlin ET - 3. Aufl. ER - TY - THES A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Rechtfertigung und Opferverhalten T2 - Strafrecht in Forschung und Praxis Y1 - 2004 SN - 3-8300-1153-9 SN - 1615-8148 VL - 37 PB - Kova? CY - Hamburg ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht, Besonderer Teil : Bd. 2. 1. Vermögensdelikte (Kernbereich) Y1 - 2002 SN - 3-540-61067-7 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-662-00072-4 PB - Springer CY - Berlin, Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Die Strafbarkeit des "Containerns" vor und nach der Entscheidung des BVerfG JF - Zeitschrift für Lebensrecht Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.3790/zfl.29.4.457 SN - 0944-4521 SN - 2747-6480 VL - 29 IS - 4 SP - 457 EP - 465 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Jugendstrafrecht JF - Strafrecht in der alten Bundesrepublik 1949–1990 : Grundlagen, Allgemeiner Teil und Rechtsfolgenseite im zeitgeschichtlichen Spiegel von Gesellschaft und Politik Y1 - 2020 SN - 978-3-8487-7027-4 SN - 978-3-7089-2068-9 SN - 978-3-03891-287-3 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748910862-529 SP - 529 EP - 544 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht in der Examensklausur T3 - Academia iuris N2 - Das vorliegende Buch ist der Versuch einer etwas anderen Systematik der Stoffvermittlung, bei der die Vorgehensweise der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles die Funktion des leitenden und strukturierenden roten Fadens hat. Die Fülle des strafrechtlichen Stoffes wird hier nicht streng nach AT und BT gegliedert, sondern danach, an welcher Stelle im Prozess der Bearbeitung eines Strafrechtsfalles etwas zum Tragen kommt. Daher sollte die Arbeit mit dem Buch den nicht zu unterschätzenden Nebeneffekt haben, mit der Vermehrung und Verfestigung des Strafrechtswissens zugleich den Rhythmus der strafrechtlichen Fallbearbeitung zu verinnerlichen. Von einem Lehrbuch unterscheidet sich das vorliegende Werk noch in einem zweiten Punkt, der gerade in der heißen Examensvorbereitungsphase von nicht zu unterschätzender Bedeutung ist: der behandelte Stoff wird begrenzt durch die Vorgaben der Juristenausbildungsordnungen der Bundesländer, die sich in dieser Hinsicht jedenfalls im Kern nur unwesentlich unterscheiden. Was nicht prüfungsrelevant ist, bleibt außen vor. Vor allem aus dem Besonderen Teil werden daher manche Tatbestände überhaupt nicht angesprochen, weil sie in allen oder den meisten Bundesländern nicht zum Prüfungsstoff gehören. Y1 - 2022 SN - 978-3-8006-6597-6 SN - 978-3-8006-6598-3 PB - Vahlen CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafrecht im Zivilrecht BT - betrügerische Probefahrt JF - Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht N2 - Dass die Entscheidung eines Zivilgerichts die gesteigerte Aufmerksamkeit von Strafrechtlern auf sich zieht, ist sicher nicht die Regel. Steht aber im Mittelpunkt einer solchen Entscheidung eine BGB-Vorschrift, die das Tatbestandsmerkmal „gestohlen“ enthält, liegt es nahe, dass der Fall etwas mit § STGB § 242 StGB zu tun haben könnte. Das interessiert dann natürlich auch einen Juristen, der Zivilrecht zwar wie alle im Studium und Referendariat gelernt hat, danach aber hauptsächlich im Strafrecht unterwegs ist. In dem Fall, der dem Urteil des 5. Zivilsenats des BGH vom BGH 18.9.2020 zur Fussnote 1 zugrunde lag, ging es um die Anwendung des § BGB § 935 BGB § 935 Absatz I BGB, die durch das erwähnte Wort mit dem Strafrecht verknüpft ist. Überraschenderweise ging der BGH in seiner Entscheidung mit keiner Zeile auf Diebstahl ein. Das wird dem Sachverhalt nicht ganz gerecht. Es mag sein, dass die Richtigkeit des Ergebnisses dadurch nicht in Frage gestellt wird. Begründungstechnisch erscheint die Vorgehensweise der BGH-Richter jedoch ergänzungsbedürftig. Im Folgenden soll die gebotene strafrechtliche Würdigung nachgeholt werden. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZV-B-2021-S-447-N-1 SN - 0934-1307 VL - 34 IS - 9 SP - 447 EP - 451 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Wirklicher Täter, falscher Name, richtiger Betroffener? BT - Bemerkungen anlässlich der Entscheidung des OLG Stuttgart vom 19.11.2020, DAR 2021, 646 JF - Deutsches Autorecht N2 - Auftreten unter falschem Namen in Straf- und Bußgeldverfahren ist gewiss kein alltägliches Ereignis. Existiert die Person tatsächlich, deren Namen ein anderer im Verfahren als Betroffener oder Beschuldigter verwendet, stellt sich vor allem die Frage, wen die verfahrensabschließende Entscheidung (Bußgeldbescheid, Urteil, Beschluss) betrifft. Verschiedene Konstellationen sind denkbar. Das OLG Stuttgart hatte es mit einem Fall zu tun, in dem letztlich der „richtige Täter“ verurteilt wurde. Ob sich das Verfahren auch gegen den „richtigen Betroffenen“ richtete, ist eine andere Frage. KW - Identitätstäuschung Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DAR-B-2021-S-614-N-1 SN - 0012-1231 VL - 91 IS - 11 SP - 614 EP - 617 PB - Juristische Zentrale des ADAC e.V. CY - München ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Heintschel-Heinegg, Bernd von T1 - Vorbemerkung zu § 77 T2 - Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch : §§ 38-79b Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-MuekoStGB-G-StGB-VOR-1-P-77 SN - 978-3-406-74602-4 VL - 2 SP - 1630 EP - 1640 PB - C.H. Beck CY - München ET - 4 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Summa cum laude JF - Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik Y1 - 2020 UR - https://www.zis-online.com/dat/artikel/2020_12_1400.pdf SN - 1863-6470 VL - 15 IS - 12 SP - 522 EP - 523 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Nahestehende Personen im Allgemeinen Teil des Strafrechts JF - Juristische Ausbildung Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2707 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 43 IS - 2 SP - 136 EP - 144 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Das "Donaulied" BT - strafwürdige Verharmlosung sexueller Übergriffe oder sozialadäquate Traditionspflege? JF - KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift N2 - In der niederbayerischen Metropole Passau sowie einigen weiteren Städten der Region ist gegenwärtig in der Bevölkerung eine heftige Auseinandersetzung über ein Lied im Gang, das regelmäßig auf Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen aufgeführt und gesungen wird. Es handelt sich um das „Donaulied“, das die Initiatoren einer Petition – Studenten der Universität Passau – wegen sexistischer Textpassagen verbieten lassen wollen, während es ihre Widersacher als Ausdrucksform bayerischer Volkstümlichkeit für unantastbar erklären. „Weg mit dem Donaulied“ und „Hände weg vom Donaulied“ könnte man die konträren Standpunkte propagandistisch zugespitzt etikettieren. Die Trumpfkarte des Strafrechts wird in diesem Streit von den Gegnern des Liedes zur Bekräftigung ihrer Forderungen offenbar noch nicht ausgespielt. Das kann daran liegen, dass diese Karte (noch) nicht sticht, weil das Strafrecht in Bezug auf diesen Gegenstand seine vielgepriesene Fragmentarität zeigt, also eine Strafbarkeitslücke aufweist. Angesichts des Bestrafungseifers, mit dem die Politik in den letzten Jahren das Strafrecht vielfältig zur Bekämpfung sexuell konnotierter Übergriffe – z.B. zuletzt „Upskirting“ – ertüchtigt hat, wäre das ein überraschender Befund. Aber die Analyse des geltenden Strafrechts wird bestätigen, dass hier tatsächlich noch eine strafrechtsfreie Nische existiert. Die nunmehr öffentlich wahrgenommene Anstößigkeit des Donaulieds könnte also im wahrsten Sinne des Wortes Anstoß sein zu einer Gesetzgebungsinitiative. Ob es dieser aber wirklich bedarf, sollte gründlich überlegt werden. N2 - In the Lower Bavarian metropolis of Passau as well as in some other cities in the region, there is currently a fierce debate among the population about a song that is regularly performed and sung at folk festivals and similar events. It is the „Donaulied“, which the initiators of a petition – students of the University of Passau – want to have banned because of sexist lyrics, while their opponents declare it to be inviolable as an expression of Bavarian folklore. „Away with the Donaulied“ and „Hands off the Donaulied“ you/one could label the opposing positions propagandistical pointedly. The trump card of criminal law is apparently not played out yet in this dispute by the opponents of the song in support of their demands. This may be due to the fact that this card does not sting (yet), because criminal law shows its much-vaunted fragmentary character with regard to this subject, that means there is a gap in punishability. In view of the eagerness with which politics has used criminal law in recent years in various ways to combat sexual assaults – e.g., most recently „Upskirting“ – this would be a surprise finding. But an analysis of the existing criminal law will confirm, that there is still a niche here that is free of criminal law. The offensiveness of the Donaulied, which is now perceived publicly, could be the impuls for a legislative initiative. If this is really necessary, should be thoroughly considered. Y1 - 2020 UR - https://kripoz.de/2020/09/21/das-donaulied-strafwuerdige-verharmlosung-sexueller-uebergriffe-oder-sozialadaequate-traditionspflege/ SN - 2509-6826 VL - 5 IS - 5 SP - 277 EP - 280 PB - Universität zu Köln CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Gerechtfertigtes Einzelrasen JF - Juristische Schulung N2 - Der Gesetzgeber hat den Prüfungsstoff im Pflichtfach Strafrecht 2017 durch Einführung des § 315 d um eine Strafvorschrift erweitert, die – zB durch eine Reihe von Gerichtsentscheidungen – schnell als Quelle schwieriger und gewiss examensrelevanter Auslegungsprobleme identifiziert worden ist. Insbesondere die gegen „Einzelraser“ gerichtete Tatbestandsvariante § 315 d I Nr. 3 bereitet den Gerichten erhebliche Probleme, von denen sich Verfasser von Prüfungsaufgaben und Prüfer in mündlichen Prüfungsgesprächen sicher gern inspirieren lassen. Studenten und Examenskandidaten müssen also damit rechnen, zu § 315 d befragt zu werden. Die spezifischen Tatbestandsprobleme sind inzwischen in Lehrbüchern und Kommentaren umfassend aufbereitet. Darauf kann in der Examensvorbereitung Bezug genommen werden. Noch nicht hinreichend berücksichtigt sind nach meiner Beobachtung Fallkonstellationen, in denen eine Erfüllung des „Einzelrasertatbestands“ § 315 d I Nr. 3 unter Begleitumständen in Betracht kommt, die geeignet sind, das Handeln des Rasers zu rechtfertigen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die einschlägigen Fallsituationen und führt in die damit verbundenen Strafrechtsprobleme ein. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JUS-B-2020-S-924-N-1 SN - 0022-6939 VL - 60 IS - 10 SP - 924 EP - 928 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Dolus alternativus, Anstiftung und Tatsachenalternativität JF - Juristische Ausbildung N2 - »Dolus alternativus« und »Anstiftung« sind zwei Begriffe des materiellen Strafrechts, die zum Stoff des juristischen Studiums und der ersten juristischen Prüfung gehören. Die »Tatsachenalternativität« ist ein spezielles Ergebnis der Beweisaufnahme in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung, das eine besondere Herausforderung für die gerichtliche Urteilsfindung darstellt. Es handelt sich also um ein strafprozessuales Phänomen, mit dem der angehende Jurist in seinem Studium meistens in Gestalt der »Wahlfeststellung« konfrontiert wird. Zwar haben die Themen »dolus alternativus« und »Wahlfeststellung« in der juristischen Prüfung eher periphere Bedeutung, sollten aber bei der Vorbereitung auf das Examen nicht vernachlässigt werden. Da der Aspekt der Alternativität beiden Gegenständen ihre spezifische Prägung verleiht, bestehen Ähnlichkeiten und somit auch Verwechslungsgefahr. Deswegen wird beides hier in einem Text behandelt. Die Anstiftung wurde hinzugefügt, weil die Komplexität der dolus-alternativus-Fälle dadurch erhöht wird. Zudem wird dieser Aspekt in der Literatur zum dolus alternativus bislang nicht berücksichtigt. KW - Vorsatz KW - dolus alternativus KW - dolus cumulativus KW - aberratio ictus KW - Gesetzeskonkurrenz KW - Anstiftung KW - Rücktritt KW - in dubio pro reo KW - Wahlfeststellung Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2022-3231 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 45 IS - 1 SP - 57 EP - 63 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - "Verschaffen" als Merkmal des Straftatbestandes JF - Juristische Arbeitsblätter N2 - Der sehr examensrelevante Straftatbestand Hehlerei (§ STGB § 259 StGB) ist infolge einer neuen BGH-Entscheidung um einen Streitpunkt zwischen Strafrechtslehre und Rechtsprechung reicher: Die durch eine Täuschung erwirkte Übergabe der gestohlenen Sache vom Vortäter (oder Vorbesitzer) auf den Anschlusstäter soll nach dem BGH ein tatbestandsmäßiges „Verschaffen“ sein. Die Fachliteratur sieht das überwiegend anders. Der Beitrag versucht davon zu überzeigen, dass die Strafrechtslehre Recht hat. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JA-B-2020-S-32-N-1 SN - 0720-6356 VL - 52 IS - 1 SP - 32 EP - 36 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Beck, Susanne ED - Kusche, Carsten ED - Valerius, Brian T1 - Roboter und Notwehr T2 - Digitalisierung, Automatisierung, KI und Recht : Festgabe zum 10-jährigen Bestehen der Forschungsstelle RobotRecht Y1 - 2020 SN - 978-3-8487-7705-1 SN - 978-3-7489-2098-4 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748920984-365 SP - 365 EP - 386 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Bublitz, Jan Christoph ED - Bung, Jochen ED - Grünewald, Anette ED - Magnus, Dorothea ED - Putzke, Holm ED - Scheinfeld, Jörg T1 - Die Weigerung ein menschlicher Schutzschild zu sein T2 - Recht - Philosophie - Literatur : Festschrift für Reinhard Merkel zum 70. Geburtstag Y1 - 2020 SN - 978-3-428-55566-6 SN - 978-3-428-15566-8 VL - 2 SP - 827 EP - 844 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Hilgendorf, Eric ED - Lerman, Marcelo David ED - Córdoba, Fernando Jorge T1 - Rücktritt vom untauglichen Deliktsunternehmen T2 - Brücken bauen Y1 - 2020 SN - 978-3-428-18027-1 SN - 978-3-428-58027-9 SP - 829 EP - 844 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Jeßberger, Florian ED - Burghardt, Boris ED - Vormbaum, Moritz T1 - Unterlassene Hilfeleistung als Antragsdelikt T2 - Strafrecht und Systemunrecht Y1 - 2022 SN - 978-3-16-158862-4 SN - 978-3-16-161046-2 SP - 825 EP - 838 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Bemerkungen zur "präventiven" Triage und zur "ex-post"-Triage JF - Zeitschrift für Internationale Strafrechtswissenschaft N2 - Mit ähnlich rasender Geschwindigkeit wie das Coronavirus sich ausbreitet, hat der Begriff der „Triage“ einen Spitzenplatz in der Rangliste der Lieblingsthemen strafrechtswissenschaftlicher Publikationen errungen. Die Zahl der Aufsätze, in denen über die strafrechtliche Behandlung der „ex ante“-, „ex post“- und „präventiven“ Triage informiert wird, ist beachtlich. Über vieles herrscht Konsens, z.B. die Relevanz der „Pflichtenkollision“ für die „ex ante“-Triage. Deutlich sind inzwischen auch die Akzente der kontroversen Debatte um die „ex post“-Triage“ herausgearbeitet. Eher ein Schattendasein fristet die „präventive“ Triage. Der vorliegende Beitrag setzt Bekanntes weitgehend voraus und möchte der Diskussion einige Denkanstöße hinzufügen, die nach meiner Beobachtung noch nicht (genügend) thematisiert wurden. Y1 - 2022 UR - https://www.zfistw.de/dat/artikel/2022_4_1493.pdf SN - 2750-8218 VL - 1 IS - 4 SP - 323 EP - 328 PB - Prof. Dr. Thomas Rotsch CY - Gießen ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Leipold, Klaus ED - Tsambikakis, Michael ED - Zöller, Mark A. T1 - Straftaten gegen das Leben (§§ 211-222) T2 - AnwaltKommentar StGB Y1 - 2020 UR - https://www.juris.de/perma?d=clarice-SHJR-K-stgb-T0000 SN - 978-3-8114-0648-3 SN - 978-3-8114-4125-5 SP - 1501 EP - 1589 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg, München, Landsberg, Frechen, Hamburg ET - 3., neu bearbeitet ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Bornemann, Roland ED - Erdemir, Murad ED - Braml, Birgit T1 - § 24 Ordnungswidrigkeiten T2 - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-BorErdKoJSchSV-G-JMStV-P-24 SN - 978-3-8487-6502-7 SP - 517 EP - 543 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 2 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Versuchte Beteiligung an der unerlaubten Abgabe von Betäubungsmitteln (§§ 29 a Abs. 1 Nr. 1, 30 Abs. 1 Nr. 2 BtMG, § 30 StGB) JF - Juristische Rundschau Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1515/juru-2020-0098 SN - 0022-6920 SN - 1612-7064 VL - 2021 IS - 3 SP - 93 EP - 99 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Kudlich, Hans ED - Hilgendorf, Eric ED - Valerius, Brian T1 - § 62 Medienstrafrecht T2 - Handbuch des Strafrechts : Teildisziplinen des Strafrechts Y1 - 2022 UR - https://www.juris.de/perma?d=samson-SHJRHBDSR6T0000 SN - 978-3-8114-8806-9 VL - 6 SP - 935 EP - 1005 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Bornemann, Roland ED - Erdemir, Murad ED - Braml, Birgit T1 - § 23 Strafbestimmung T2 - Jugendmedienschutz-Staatsvertrag Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-BorErdKoJSchSV-G-JMStV-P-23 SN - 978-3-8487-6502-7 SP - 494 EP - 516 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 2 ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Heintschel-Heinegg, Bernd von T1 - § 77e Ermächtigung und Strafverlangen T2 - Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch : §§ 38-79b Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-MuekoStGB-G-StGB-P-77e SN - 978-3-406-74602-4 VL - 2 SP - 1685 EP - 1686 PB - C.H. Beck CY - München ET - 4 ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Kudlich, Hans ED - Hilgendorf, Eric ED - Valerius, Brian T1 - § 69 Strafantrag, Ermächtigung und Strafverlangen T2 - Handbuch des Strafrechts : Strafrecht Allgemeiner Teil II Y1 - 2021 UR - https://www.juris.de/perma?d=samson-SHJRHBDSR3T0000 SN - 978-3-8114-9003-1 VL - 3 SP - 1261 EP - 1288 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Heintschel-Heinegg, Bernd von T1 - § 77a Antrag des Dienstvorgesetzten T2 - Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch : §§ 38-79b Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-MuekoStGB-G-StGB-P-77a SN - 978-3-406-74602-4 VL - 2 SP - 1652 EP - 1656 PB - C.H. Beck CY - München ET - 4., neu bearbeitet ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Heintschel-Heinegg, Bernd von T1 - § 77d Zurücknahme des Antrags T2 - Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch : §§ 38-79b Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-MuekoStGB-G-StGB-P-77d SN - 978-3-406-74602-4 VL - 2 SP - 1674 EP - 1684 PB - C.H. Beck CY - München ET - 4 ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Heintschel-Heinegg, Bernd von T1 - § 77 Antragsberechtigte T2 - Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch : §§ 38-79b Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-MuekoStGB-G-StGB-P-77 SN - 978-3-406-74602-4 VL - 2 SP - 1641 EP - 1651 PB - C.H. Beck CY - München ET - 4 ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Kudlich, Hans ED - Hilgendorf, Eric ED - Valerius, Brian T1 - § 70 Verjährung T2 - Handbuch des Strafrechts : Strafrecht Allgemeiner Teil II Y1 - 2021 UR - https://www.juris.de/perma?d=samson-SHJRHBDSR3T0000 SN - 978-3-8114-9003-1 VL - 3 SP - 1289 EP - 1320 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Heintschel-Heinegg, Bernd von T1 - § 77c Wechselseitig begangene Taten T2 - Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch : §§ 38-79b Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-MuekoStGB-G-StGB-P-77c SN - 978-3-406-74602-4 VL - 2 SP - 1672 EP - 1673 PB - C.H. Beck CY - München ET - 4 ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Heintschel-Heinegg, Bernd von T1 - § 77b Antragsfrist T2 - Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch : §§ 38-79b Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-MuekoStGB-G-StGB-P-77b SN - 978-3-406-74602-4 VL - 2 SP - 1657 EP - 1671 PB - C.H. Beck CY - München ET - 4 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Mord durch Unfallflucht BT - Bemerkungen anlässlich des Beschlusses des BGH vom 24.3.2021 (Az. BGH Aktenzeichen 4STR41620 4 StR 416/20 = DAR 2021, DAR Jahr 2021 Seite 398) JF - Deutsches Autorecht N2 - Jüngst hat der BGH zu der Frage Stellung genommen, ob Garantenstellungen i. S.v. § STGB § 13 StGB zur Fussnote 1 „besondere persönliche Merkmale“ sind und bei Beteiligung mehrerer an einem unechten Unterlassungsdelikt folglich § STGB § 28 StGB zu beachten ist. Der BGH hat diese Frage bejaht. Nicht dazu soll hier ein Diskussionsbeitrag geliefert werden, sondern zu einem Teil der Entscheidung, der nicht strittig zu sein scheint: die Erfüllung von Mordmerkmalen gemäß § STGB § 211 Abs. STGB § 211 Absatz 2 StGB durch eine Tat, die ein unechtes Unterlassungsdelikt ist. Für die Leser einer Fachzeitschrift mit dem Fokus „Straßenverkehr“ könnte das Thema interessant sein, weil sich der Fall im Straßenverkehr ereignete und das entscheidungsgegenständliche Verhalten ein Akt der Teilnahme am Straßenverkehr war. Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DAR-B-2023-S-73-N-1 SN - 0012-1231 VL - 93 IS - 2 SP - 73 EP - 75 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Angriffsprovokation und Nothilfe JF - Juristische Schulung N2 - "Angriffsprovokation" ist die Bezeichnung für eine Fallgruppe der sog. sozialethischen Notwehreinschränkungen. Dieses Thema ist extrem prüfungsrelevant und wegen seiner Komplexität bei Studierenden wahrscheinlich gefürchtet. Rechtsprechung und Literatur dazu sind nahezu uferlos. Eine spezielle Konstellation lauerte aber bis jetzt im Verborgenen, weil Lehrbücher über sie hinweggehen und die Rechtsprechung noch keine Gelegenheit hatte, zu ihr Stellung zu nehmen: die „Nothilfeprovokation“. Nunmehr liegt eine BGH-Entscheidung vor, in deren Mittelpunkt dieses Thema steht. Wahrscheinlich werden Verfasser von Prüfungsaufgaben sich davon gern inspirieren lassen. Leser der folgenden Abhandlung sollten solchen „Prüferattacken“ furchtlos entgegensehen können. Y1 - 2022 SN - 0022-6939 VL - 62 IS - 1 SP - 18 EP - 23 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Rücktritt vom fehlgeschlagenen Mordversuch JF - Deutsch-georgische Strafrechtszeitschrift Y1 - 2022 UR - https://www.dgstz.de/storage/documents/nPWyBDH2Jd9Kmzu0quNWWXOP3mU1thd740A7EGo9.pdf SN - 2566-5758 VL - 6 IS - 2 SP - 29 EP - 38 PB - Prof. Dr. Martin Heger, Humboldt-Universität zu Berlin, Juristische Fakultät CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Lieferkettengesetz und Ordnungswidrigkeitenrecht JF - Neue Zeitschrift für Wirtschafts-, Steuer- und Unternehmensstrafrecht N2 - Am 11.6.2021 hat der Deutsche Bundestag das „Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten“ verabschiedet. Das Gesetzgebungsprojekt war von Anfang an umstritten und der Gesetzestext, der jetzt vom Parlament mit der Mehrheit der Regierungskoalition beschlossen wurde, stellt auch nicht jeden zufrieden. Klärungsbedarf bringt die Einbeziehung des Ordnungswidrigkeitenrechts in dieses Gesetz mit sich. Dazu sollen hier einige Bemerkungen gemacht werden. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZWIST-B-2021-S-409-N-1 SN - 2193-5777 VL - 10 IS - 11 SP - 409 EP - 413 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Mitsch, Wolfgang ED - Hilgendorf, Eric ED - Hoven, Elisa ED - Rostalski, Frauke T1 - Die rechtfertigende Pflichtenkollision als dogmatische Basis der Triage T2 - Triage in der (Strafrechts-) Wissenschaft Y1 - 2021 SN - 978-3-8487-8352-6 SN - 978-3-7489-2738-9 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748927389-249 SP - 249 EP - 264 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Entfernen vom Unfallort und rechtfertigender Notstand JF - Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht N2 - Der Straftatbestand „Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort“ (§ STGB § 142 StGB) hat zu Rechtfertigungsgründen eine ambivalente Beziehung: einerseits schließt der Rechtfertigungsgrund – wie bei jedem tatbestandsmäßigen Verhalten − die Rechtswidrigkeit und damit die Strafbarkeit aus. Das betrifft den Absatz 1 des § STGB § 142 StGB. Andererseits begründet diese Rechtfertigung die Tatbestandsmäßigkeit und damit eine Voraussetzung der Strafbarkeit, hat also strafbarkeitsbegründende Wirkung. Das betrifft Absatz 2 Nr. 2 des § STGB § 142 StGB. Im letzteren Kontext ist es für den Täter also günstig, wenn eine Rechtfertigung − der den Tatbestand des § STGB § 142 Abs. STGB § 142 Absatz 1 StGB erfüllenden Tat – verneint wird. Diese Wechselwirkung ist ein Grund, sich mit der Beziehung von § STGB § 142 StGB und einem Rechtfertigungsgrund – z. B. dem rechtfertigenden Notstand (§ STGB § 34 StGB) – einmal näher zu beschäftigen. Ein anderer Grund ist, dass in der Strafrechtsliteratur das Entfernen vom Unfallort vielfach zur Veranschaulichung eines grundlegenden Dogmas der Lehre von den Rechtfertigungsgründen benutzt wird. Dabei werden von den Autoren Ungenauigkeiten begangen und darauf beruhend evident falsche Lehrsätze zum „subjektiven Rechtfertigungselement“ formuliert. Es ist an der Zeit, diese Fehler aufzudecken und zu korrigieren. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZV-B-2021-S-545-N-1 SN - 0934-1307 VL - 34 IS - 11 SP - 545 EP - 551 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Folter im Besonderen Teil des Strafgesetzbuches JF - KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift N2 - Der am 3. Januar 2021 im Abendprogramm der ARD gesendete Film „Feinde“ nach literarischer Vorlage des Autors Ferdinand von Schirach hat das in den letzten Jahren etwas verblasste Thema „Rettungsfolter“ wieder in das Blickfeld interessierter Bürger und Wissenschaftler zurückgeholt. Die Kollegen Katharina Beckemper, Elisa Hoven und Thomas Weigend gestalteten dazu am 5. Januar 2021 an der Universität Leipzig eine sehr instruktive Diskussionsveranstaltung, an der sich über 600 online zugeschaltete Personen als Zuhörer und Diskutanten beteiligten. Dabei kamen viele juristische und nichtjuristische Aspekte zur Sprache, über die bereits vor fast zwei Jahrzehnten im Anschluss an die Entführung und Ermordung des Bankierssohns Jakob von Metzler mit großer Intensität gestritten wurde. N2 - The film „Feinde“ („Enemies“), based on the literary work of the author Ferdinand von Schirach, was broadcasted on ARD’s evening program on January 3, 2021. The film brought the topic of „rescue torture“ (the use of torture in the ticking tomb bomb scenario) back into the field of vision of interested citizens and scholars, which has faded somewhat in recent years. Colleagues Katharina Beckemper, Elisa Hoven and Thomas Weigend organized a very instructive discussion session on this topic at the University of Leipzig on January 5, 2021. More than 600 people participated online as listeners and discussants. Many legal and non-legal aspects were discussed, which had already been hotly debated almost two decades ago following the kidnapping and murder of the banker’s son Jakob von Metzler. Y1 - 2021 UR - https://kripoz.de/2021/09/28/folter-im-besonderen-teil-des-strafgesetzbuches/ SN - 2509-6826 VL - 6 IS - 5 SP - 272 EP - 278 PB - Universität zu Köln CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Mord mit gemeingefährlichen Mitteln und "Mehrfachtötung" JF - Juristische Arbeitsblätter N2 - Gleich mehrere Entscheidungen des BGH beschäftigten sich in letzter Zeit mit einer Abgrenzungsfrage innerhalb des Mordtatbestandes, die bald Gegenstand von Examensaufgaben sein könnte: Es geht um den Unterschied des Mordmerkmals „mit gemeingefährlichen Mitteln“ zur sog. schlichten Mehrfachtötung. Letztere ist – sofern kein anderes Mordmerkmal erfüllt ist – nach hM „nur“ Totschlag gem. § STGB § 212 StGB. Sämtliche entscheidungsgegenständlichen Taten wurden mittels Brandstiftung oder Brandlegung begangen. Angesichts der Überschrift des 28. Abschnitts im Besonderen Teil des StGB liegt in derartigen Fällen die Annahme einer (versuchten) Tötung mit einem gemeingefährlichen Mittel also sehr nahe. Daher überrascht es, dass sich der BGH veranlasst sah, die Erfüllung dieses Mordmerkmals einer kritischen Prüfung zu unterziehen und dabei die Abgrenzung zur „schlichten Mehrfachtötung“ zu thematisieren. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JA-B-2021-S-726-N-1 SN - 0720-6356 VL - 53 IS - 9 SP - 726 EP - 731 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafvereitelung und Ersatzfreiheitsstrafe JF - Neue Zeitschrift für Strafrecht Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NSTZ-B-2020-S-249-N-1 SN - 0720-1753 VL - 40 IS - 5 SP - 249 EP - 253 PB - C.H. Beck CY - München ER -