TY - JOUR A1 - Stadion, Mandy A1 - Schürmann, Annette T1 - Intermittierendes Fasten BT - was gibt es Neues aus der Wissenschaft? BT - what’s new from science? JF - Der Diabetologe N2 - Obesity increases the risk of metabolic disorders and can lead to type 2 diabetes. Therefore, the treatment and prevention of obesity represent important medical challenges. Increased physical activity and a reduction in daily caloric intake of 25-30% are often recommended. Another possibility is intermittent fasting, by limiting dietary caloric content over certain times, i.e. one or more days a week or for more than 14 h a day. Animal and human studies provide evidence that intermittent fasting in obesity leads to a reduction in body fat mass as well as to improvements of metabolic parameters and insulin sensitivity. These positive effects are mediated not only by the decrease in body mass, but also by the activation of metabolic pathways and cellular processes that are specific for fasting conditions. In this article, we describe the current knowledge about the mechanisms induced by intermittent fasting and present results from randomized controlled human trials. N2 - Übergewicht und Adipositas erhöhen die Risiken für Stoffwechselstörungen und können zu einem Typ-2-Diabetes führen. Deshalb stellen die Behandlung und Prävention von Fettleibigkeit eine große medizinische Herausforderung dar. Häufig werden eine erhöhte körperliche Aktivität und die Reduktion der täglichen Kalorienaufnahme um 25–30 % angeraten. Eine andere Möglichkeit bietet intermittierendes Fasten, also eine Kalorieneinschränkung über bestimmte Zeiten, d. h. an einem oder mehreren Tagen pro Woche oder über mehr als 14 h pro Tag. Tier- und Humanstudien lieferten Hinweise darauf, dass intermittierendes Fasten bei Adipositas zu einer Verringerung der Körperfettmasse sowie zu Verbesserungen der Stoffwechselparameter und der Insulinsensitivität führt. Diese positiven Effekte werden nicht nur allein durch die Abnahme der Körpermasse, sondern auch durch die Aktivierung von Stoffwechselwegen und zellulären Prozessen ausgelöst, die für Fastenbedingungen spezifisch sind. In diesem Artikel beschreiben wir die derzeit bekannten Mechanismen, die durch intermittierendes Fasten induziert werden, und stellen Ergebnisse aus randomisierten kontrollierten Studien am Menschen vor. T2 - Intermittent fasting KW - Glucose metabolism disorders KW - Lipid metabolism KW - Insulin sensitivity KW - Energy metabolism KW - Circadian rhythm KW - Glukosestoffwechselstörungen KW - Fettstoffwechsel KW - Insulinsensitivität KW - Energiestoffwechsel KW - Zirkadianer Rhythmus Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1007/s11428-020-00666-z SN - 1860-9716 SN - 1860-9724 VL - 16 IS - 7 SP - 641 EP - 646 PB - Springer Medizin CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Ullrich, André A1 - Gronau, Norbert T1 - Bestimmung nachhaltiger Anwendungssystemarchitekturen JF - ERP-Management : Auswahl, Einführung und Betrieb von ERP-Systemen N2 - Die teilweise sehr kurzfristig notwendige Reaktion auf Veränderungen erfordert von Unternehmen ein hohes Maß an Flexibilität und Reaktionsgeschwindigkeit. Anwendungssystemarchitekturen, die im Wesentlichen aus alten und selbst entwickelten Systemen bestehen, erfüllen häufig diese Anforderungen nicht. Investitionsmittel für neue Software sind jedoch begrenzt, daher müssen Prioritäten in der Ablösung von Altsystemen gesetzt werden. Eine effiziente Analysemethode zur Planung der Erneuerung der Anwendungssystemlandschaft stellt die Wandlungsfähigkeitsanalyse dar. Dieser Beitrag beschreibt Vorgehen und Ergebnisse am Beispiel eines international tätigen Automobilzulieferers. N2 - The sometimes necessary reaction to changes requires a high degree of adaptability and speed of reaction from companies. Application system architectures, which essentially consist of old and self-developed systems, often do not meet these requirements. However, investment funds for new software are limited, so priorities must be set in the replacement of old systems. An efficient analysis method for planning the renewal of the application system landscape is the adaptability analysis. This article describes the procedure and results using the example of an internationally active automotive supplier. KW - Anpassungsfähigkeit KW - Anwendungssystemarchitekturen KW - Bewertung KW - adaptability KW - application system architectures KW - assessment Y1 - 2020 UR - https://www.wiso-net.de/document/ERP__1ba9f709bedd19d76acba5daebbc08c9befe5b9f U6 - https://doi.org/10.30844/ERP_20-1_54-57 SN - 1860-6725 VL - 16 IS - 1 SP - 54 EP - 57 PB - GITO mbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Balkenhol, Jasper A1 - Tiberius, Victor A1 - Cesinger, Beate T1 - Partizipative Leitbilderstellung und Mitarbeitermotivation BT - eine Action-Research-Studie in einem deutschen Startup JF - Zeitschrift für KMU und Entrepreneurship N2 - Unternehmensleitbilder sind zu einem beliebten strategischen Instrument geworden, dem eine motivationssteigernde Wirkung zugeschrieben wird. In KMU und Startups wird die Notwendigkeit von Leitbildern infrage gestellt, da entsprechende Inhalte in der persönlichen Führung vermittelt werden. Doch gerade die gemeinsame Erstellung eines Leitbilds kann dessen Akzeptanz sowie die Mitarbeitermotivation erhöhen. Entsprechend verfolgen wir einen explorativen Aktionsforschungsansatz und entwickelten in einem Workshop mit Mitarbeitern eines in Berlin ansässigen E-Commerce-Startups ein Leitbild. Eine Woche vor und nach dem Workshop wurde die Motivation der Mitarbeiter quantitativ mit Hinblick auf Engagement, Mitarbeiterzufriedenheit, Commitment und Kündigungsabsicht gemessen. Unsere Ergebnisse legen nahe, dass die gemeinsame Formulierung eines Leitbilds einen signifikanten positiven Effekt auf die Mitarbeitermotivation hat, insbesondere für Mitarbeiter mit einem niedrigen initialen Motivationsniveau. N2 - Mission statements have become a popular strategic tool, which increases employee motivation. In SMEs and start-ups, the necessity of mission statements is being questioned as their content can also be communicated by personal leadership. However, especially the participatory development of a mission statement can increase its acceptance and work motivation. Therefore, we pursue an explorative action research approach and developed a mission statement in a workshop with employees of a Berlin-based e-commerce startup. One week before and after the workshop, the employees’ motivation was assessed concerning engagement, satisfaction, commitment and intention to quit. Our results suggest that the participatory development of a mission statement leads to a signifi­cant positive effect on work motivation, especially for employees with a low level of motivation. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.3790/zfke.68.3-4.127 SN - 1860-4633 SN - 1865-5114 VL - 68 IS - 3-4 SP - 127 EP - 148 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Musil, Andreas T1 - Reform der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen BT - das Verbot der Doppelbesteuerung als letzte offene Frage JF - Deutsches Steuerrecht N2 - Schon von Beginn an wird über die Verfassungskonformität der Reform der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen diskutiert. Die meisten Fragen konnten bereits höchstrichterlich geklärt werden. Die Frage, ob die entsprechende Übergangsregelung zu verfassungswidrigen Doppelbesteuerungen führt, wird allerdings weiter unterschiedlich beurteilt. Vorliegend wird zu zeigen sein, dass die Regelung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Y1 - 2020 SN - 0949-7670 SN - 0012-1347 VL - 58 IS - 35 SP - 1881 EP - 1892 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Gronau, Norbert A1 - Teichmann, Malte T1 - ERP-Auswahl für ein Professional Services Unternehmen JF - ERP-Management : Auswahl, Einführung und Betrieb von ERP-Systemen N2 - Die Branche der Dienstleistungsunternehmen (Professional Services) hat einige Anforderungen, die sie von den „klassischen“ ERP-Branchen Industrie und Handel unterscheidet. Dieser Beitrag beschreibt einige der aktuellen Herausforderungen dieses immer wichtiger werdenden Wirtschaftszweigs und geht dann am Beispiel eines mittelständischen Ingenieurdienstleisters auf typische Anforderungen dieser Branche, infrage kommende Systeme und das Vorgehen zur Auswahl ein. KW - ERP-Systeme KW - ERP-Auswahl KW - Auswahlvorgehen KW - Professional Services Unternehmen Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.30844/ERP_20-2_31-35 SN - 1860-6725 VL - 16 IS - 2 SP - 31 EP - 35 PB - Gito mbh Verlag für Industrielle Informationstechnik und Organisation CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Gronau, Norbert T1 - Fabriksoftware BT - eine Typologie JF - Fabriksoftware : die digitale Fabrik realisieren N2 - Immer mehr Konzepte versprechen die Digitale Fabrik, die Industrie 4.0-Fabrik, die Smart Factory usw. Allen ist gemeinsam, dass dahinter der erheblich ausgeweitete Einsatz von vernetzter Software steht. Allein der Begriff Fabriksoftware selbst ist noch nicht definiert bzw. gegenüber nahestehenden Begriffen abgegrenzt. Der vorliegende Beitrag stellt dazu einen für Forschung und Praxis tauglichen Ansatz zur Einordnung von Software in Fertigung und Logistik vor. N2 - More and more concepts promise the Digital Factory, the Industry 4.0 Factory, the Smart Factory etc. What they all have in common is that they are based on the considerably expanded use of networked software is up and running. However, the term Factory Software itself is not yet defined or is not yet defined or delimited from adjacent terms. The present contribution presents a for research and practice suitable approach for the classification of software in production and logistics. KW - Fabriksoftware KW - MES KW - Klassifikationsschema KW - factory software KW - classification scheme Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.30844/FS20-2_17-20 SN - 2569-7692 VL - 25 IS - 2 SP - 17 EP - 20 PB - GITO CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Gronau, Norbert T1 - Die Balanced ERP Scorecard (BESC) JF - ERP-Management : Auswahl, Einführung und Betrieb von ERP-Systemen N2 - Wodurch zeichnen sich die besten ERP-Systeme aus? Diese Frage wird dem Autor dieses Beitrags immer wieder gestellt. Mit der Vorstellung der Balanced ERP Scorecard (BESC) besteht nun eine Möglichkeit, ein System aus verschiedenen Perspektiven zu bewerten und so individuell zu einer Einschätzung des für eine konkrete Unternehmenssituation besten Systems zu gelangen. Daher beschreibt dieser Beitrag zunächst die Perspektiven der BESC und dann mögliche Kriterien für eine Ausgestaltung dieser Scorecard. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.30844/ERP-II_20-2_6-9 SN - 1860-6725 IS - 2 SP - 6 EP - 9 PB - GITO mbH Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Gronau, Norbert T1 - Handlungsmuster der Feuerwehr für das Störungsmanagement? JF - Zeitschrift für wirtschaftlichen Fabrikbetrieb N2 - Einsatzorganisationen, wie z. B. Feuerwehr oder Technisches Hilfs-werk, müssen sehr schnell auf teilweise unbekannte Lagen reagieren und angemessene Hilfeleistung erbringen. Können Handlungsweisen und vorbereitende Maßnahmen dieser Organisationen auf die Störungsbeseitigung in Produktionssystemen übertragen werden? Ein Experiment in einem Cyber-Physischen Produktionssystem geht dieser Frage nach. Es zeigt sich, dass durch die Anwendung geeigneter Handlungsmuster sowohl die Dauer von Störungen als auch die Zeit für die Behebung verkürzt werden können. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.3139/104.112227 SN - 2511-0896 SN - 0947-0085 VL - 115 IS - 1-2 SP - 82 EP - 85 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Vladova, Gergana A1 - Wotschack, Philip A1 - Lareiro, Patricia de Paiva A1 - Gronau, Norbert A1 - Thim, Christof T1 - Lernen mit Assistenzsystemen T1 - Learning with assistance systems BT - vor lauter Aufgaben den Prozess nicht sehen? BT - not seeing the process for the tasks? JF - Industrie 4.0 Management : Gegenwart und Zukunft industrieller Geschäftsprozesse N2 - Der Beitrag beschreibt die Konzeption und Durchführung und bietet einen Einblick in die ersten Ergebnisse einer Untersuchung mit experimentellem Design in einer simulierten Prozessumgebung im Forschungs- und Anwendungszentrum Industrie 4.0 in Potsdam. Im Mittelpunkt stehen Anlernprozesse im Bereich der Einfacharbeit (Helfertätigkeiten) und ihre Gestaltung durch den Einsatz digitaler Assistenzsysteme. In der Arbeitsforschung finden sich Hinweise darauf, dass mit dem Einsatz dieser Systeme Prozesswissen verloren geht, im Sinne einer guten Kenntnis des gesamten Arbeitsprozesses, in den die einzelnen Tätigkeiten eingebettet sind. Das kann sich als Problem erweisen, vor allem wenn unvorhersehbare Situationen oder Fehler eintreten. Um die Rolle von Prozesswissen beim Einsatz von digitalen Assistenzsystemen zu untersuchen, wird im Experiment eine echte Fabriksituation simuliert. Die Probanden werden über ein Assistenzsystem Schritt für Schritt in ihre Aufgabentätigkeit angelernt, einem Teil der Probanden wird allerdings am Anfang zusätzlich Prozesswissen im Rahmen einer kurzen Schulung vermittelt. N2 - The paper describes the conception and implementation as well as offers an insight into the first results of a study with experimental design in a simulated process environment at the Research and Application Center Industry 4.0 in Potsdam. The focus is on learning processes in the field of simple work and their organization through the use of digital assistance systems. In labour research, there are indications that process knowledge is lost with the use of these systems, in the sense of a good knowledge of the entire work process in which the individual activities are embedded. To investigate the role of process knowledge in the use of digital assistance systems, a real factory situation is simulated in the experiment. KW - Assistenzsysteme KW - Industrie 4.0 KW - Prozesswissen KW - Lernfabrik KW - assistance systems KW - industry 4.0 KW - process knowledge KW - learning factory Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.30844/I40M_20-3_S16-20 SN - 2364-9208 VL - 36 IS - 3 SP - 16 EP - 20 PB - GITO mbH Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Teichmann, Malte A1 - Ullrich, André A1 - Wenz, Julian A1 - Gronau, Norbert T1 - Herausforderungen und Handlungsempfehlungen betrieblicher Weiterbildungspraxis in Zeiten der Digitalisierung T1 - Challenges and recommended actions for in-company vocational training in times of digitization JF - HMD Praxis der Wirtschaftsinformatik N2 - Die Digitalisierung von Produktionsprozessen schreitet mit einer hohen Intensität voran. Weiterbildung hat eine hohe Relevanz für betriebliche Transformationsprozesse. Die betriebliche Weiterbildungspraxis ist den aktuellen Herausforderungen der Digitalisierung jedoch nicht gewachsen. Herausforderungen sind Kompetenzlücken der Mitarbeiter, ungewisse Anforderungsprofile und Tätigkeitstypen, demographischer Wandel sowie veraltete didaktische Ansätze. Zudem wird bestehender inhaltlicher und pädagogischer Freiraum bei der Gestaltung von Weiterbildung oftmals nur unzureichend ausgenutzt. Die skizzierte Situation führt dazu, dass der Mehrwert gegenwärtiger Qualifizierungsangebote sowohl für Unternehmen als auch Beschäftigte nicht ausgeschöpft wird. Ausgehend von Veränderungen durch Digitalisierung in der Produktion und deren Auswirkungen auf die Kompetenzentwicklung diskutiert dieser Beitrag Herausforderungen gegenwärtiger betrieblicher Weiterbildung. Er leitet Handlungsempfehlungen ab, die mithilfe von Beispielen gewerkschaftlich unterstützter Weiterbildungspraxis illustriert werden. Im Ergebnis erhalten Interessierte einen Überblick über gegenwärtige Herausforderungen und Handlungsempfehlungen für die Gestaltung und Durchführung von Weiterbildung in Zeiten der Digitalisierung. N2 - The digital transformation of production processes is constantly progressing. The human workforce is a central success factor, but employees must be prepared for the requirements induced by change, using inter alia competence development. In reality, however, the content-related and pedagogical freedom to design vocational training is often inadequately addressed. Based on the changes trough digitization in production processes, the challenges of current continuing vocational training in enterprises are discussed. Recommendations for action are then derived and illustrated by examples. The recommendations for action can serve as a basis for the design and implementation of their further vocational training practice. KW - betriebliche Weiterbildungspraxis KW - Digitalisierung von Produktionsprozessen KW - gewerkschaftlich unterstützte Weiterbildungspraxis KW - Kompetenzentwicklung KW - vocational training KW - digitization of production processes KW - labour union education KW - competence development Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1365/s40702-020-00614-x SN - 1436-3011 SN - 2198-2775 VL - 57 SP - 512 EP - 527 PB - Springer Vieweg CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Kaneza, Elisabeth T1 - Black Lives Matter BT - warum Rasse nicht aus dem Grundgesetz gestrichen werden darf JF - Recht und Politik N2 - In den USA und auch in Deutschland fordern Schwarze Menschen ihr verfassungsmäßiges Recht ein, nicht durch den Staat diskriminiert, verfolgt und ermordet zu werden. Sie wollen, dass Schwarze Leben in weiß dominierten Gesellschaften zählen. In der öffentlichen Diskussion jedoch scheint daran gezweifelt zu werden, dass Rasse als Rechtsbegriff und Marker von Zugehörigkeit von Bedeutung ist – was sich auch in den Forderungen widerspiegelt, den Begriff aus dem Grundgesetz zu streichen. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.3790/rup.56.4.536 SN - 0344-7871 SN - 2366-6757 VL - 56 IS - 4 SP - 536 EP - 541 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Musil, Andreas T1 - Die Entwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts in der AO BT - 100 Jahre Geschichte und Zukunftsperspektiven JF - Steuer und Wirtschaft N2 - Die AO enthält in ihrem dritten Abschnitt die Regelungen zumsteuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht. Dessen Entwicklung vonder Weimarer Republik bis heute wird in diesem Beitrag dar-gestellt. Dabei wird auf die von der RFH-Rechtsprechung ge-schaffenen Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts und auf dieKodifikation im Zuge des Inkrafttretens der AO 1977 eingegan-gen. Es werden aktuelle Diskussionspunkte aufgezeigt, wie derausufernde Zweckkatalog des § 52 AO, der Umgang mit diskri-minierenden Vereinszwecken und die Anerkennung politischerBetätigung durch gemeinnützige Körperschaften. Die von der Fi-nanzverwaltung im Rahmen von § 51 Abs. 2 AO aufgestelltenAnforderungen an ausländische gemeinnützige Körperschaftenwerden als unionsrechtswidrig erachtet. Weiterhin erweist sichdas Gemeinnützigkeitsrecht in Hinblick auf das unionsrechtlicheBeihilfeverbot als angreifbar, was jedoch in der Praxis bisherohne Konsequenzen bleibt. Als weiterer Problembereich wird derWettbewerberschutz aufgegriffen, wobei insbesondere die Aus-führungen in der AEAO zu § 66 AO als bedenklich erachtet wer-den. Schließlich werden die Problemfälle der kooperativen Auf-gabenerfüllung in den Blick genommen. Die entsprechenden Re-formvorschläge des Bundesrates zur Änderung der §§ 57 f. AO sind als geeignete Maßnahmen zur Anpassung des Gemeinnüt-zigkeitsrechts im Kontext von Verbundstrukturen anzusehen. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.9785/stuw-2020-970210 SN - 0341-2954 SN - 2366-1461 VL - 97 IS - 2 SP - 171 EP - 179 PB - Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schroth, Johannes T1 - Verfahrensbeschleunigung durch Präklusionsandrohung JF - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht N2 - Der Beitrag beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Funktionalität der Präklusionsandrohung aus § 296 Abs. 1 ZPO . Einleitend werden kurz Normenhistorie, berufungsinstanzliche Stellung und Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift sowie die Rechtsprechung zum Verzögerungsbegriff betrachtet. Sodann stellt der Verfasser die Fluchtmöglichkeiten der präklusionsbedrohten Partei dar und arbeitet die bestehenden Problemlagen heraus. In einer kritischen Stellungnahme werden unter Berücksichtigung des Gebots der Prozessökonomie Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, um § 296 Abs. 1 ZPO zu derjenigen Stellung zu verhelfen, die der Gesetzgeber mit der Vereinfachungsnovelle von 1976 vor Augen hatte. Y1 - 2020 UR - https://www.juris.de/perma?d=jzs-GVRZ-2020-01-0006-01-A-006 SN - 2625-1868 VL - 3 IS - 1 PB - Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schoeps, Julius H. T1 - Vergiftetes Kulturerbe BT - Die Debatte um die Entfernung der Judensau-Skulpturen aus den Kirchen etwas weitergedacht JF - Zeitschrift für Religions- und Geistesgeschichte N2 - Medieval sculptures of so-called, Jew-Sows" inside and outside famous Church buildings, especially in the German-speaking countries, have a disastrous tradition and a poisoning impact until today. There are sharp controversies now on how to deal with these "unappetizing" sculptures, visible for example at the City church of Wittenberg, the town where protestant reformer Martin Luther had lived and worked. But the problem goes deeper. Obscene and perfidious representations of Jews, as they were usual in Christian-dominated Europe over centuries, have also penetrated the thought world and language use until today. Swearwords like "Jew-Sow" and "Jew-Pig" are used in order to attack and discredit Jews, non-Jews and disliked coevals. New strategies of combatting this "poisoning traditions" are needed. This article also refers to the roots of early Christian Jew-hatred and recommends an impartial critical discussion on relevant anti-Jewish passages in the Christian Bible. KW - Religionsgeschichte KW - Religionswissenschaften KW - Geistesgeschichte KW - Geschichte Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1163/15700739-07204003 SN - 0044-3441 SN - 1570-0739 VL - 72 IS - 4 SP - 390 EP - 411 PB - Brill CY - Leiden [u.a.] ER - TY - JOUR A1 - Schertz, Christian T1 - Unzulässige Bildberichterstattung im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren JF - AfP : Zeitschrift für das gesamte Medienrecht : Archiv für Presserecht Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.9785/afp-2020-510619 SN - 0949-2100 SN - 2366-0945 VL - 51 IS - 6 SP - 508 EP - 517 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Beismann, Lukas T1 - (Corona-)Homeoffice und betriebliche Übung JF - NJW spezial N2 - Homeoffice und mobiles Arbeiten haben sich infolge der Covid-19-Pandemie bei vielen Unternehmen bekanntlich etabliert. Die Anweisung bzw. „Duldung“ des Homeoffice beruhte allerdings meist mehr auf tatsächlicher als auf rechtlicher Grundlage. Letztere könnte aber aus betrieblicher Übung erwachsen. Dieser Beitrag geht dem rechtlichen Rahmen dafür nach. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2020-S-626-N-1 SN - 1613-4621 VL - 17 IS - 20 SP - 626 EP - 627 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Jöris, Nils T1 - Arbeitsschutz bei Corona BT - Versuch einer Entwirrung JF - NJW spezial N2 - Den Überblick im Arbeitsschutzrecht zu behalten, ist schwierig. Der Arbeitsschutz spielt sich in unterschiedlichen Bereichen und auf verschiedenen Ebenen ab. Außerdem sind die einschlägigen Rechtsnormen überaus verästelt. Der folgende Beitrag soll daher zur Entwirrung beitragen. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-SPEZIAL-B-2020-S-370-N-1 SN - 1613-4621 VL - 17 IS - 12 SP - 370 EP - 371 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Jöris, Nils T1 - Tarifverträge für Solo-Selbstständige und ihre Mitgliedschaft in Koalitionen JF - Der Betrieb N2 - Solo-Selbstständige stehen - wie sich auch aktuell zeigt - wirtschaftlich oft auf wackeligen Beinen. Die Tarifvertragsparteien haben in der Vergangenheit versucht, Tarifverträge auf sie zu erstrecken. Dies sowohl der Mitgliedsbeiträge wegen, als auch um die Lage der Solo-Selbstständigen zu verbessern. Der Beitrag untersucht, ob das geht und ob Koalitionen (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) Solo-Selbstständige überhaupt als Mitglieder aufnehmen können. KW - Arbeitnehmerähnliche Person KW - Solo-Selbständiger Y1 - 2020 UR - https://www.wiso-net.de/document/MCDB__7c24a7669bd8482dd7c2627a2dd3d2b88e4291fa SN - 0005-9935 VL - 73 IS - 44 SP - 2353 EP - 2356 PB - Fachmedien Otto Schmidt KG CY - Düsseldorf ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert A1 - Jöris, Nils T1 - Corona BT - das Spannungsverhältnis zwischen Arbeitsschutz und Lohnrisiko JF - Neue Zeitschrift für Arbeitsrecht N2 - ie Sorge vor einer „zweiten Welle“ steigt, die Gefahr einer Infektion mit dem Corona-Virus bleibt allgegenwärtig. Die Arbeitgeber bleiben aufgrund der Vorschrift des § BGB § 618 BGB dazu verpflichtet, ihre Arbeitnehmer davor soweit zu schützen, wie es die Natur der Arbeitsleistung gestattet. Gleichzeitig berufen sich Arbeitnehmer in unterschiedlichen Fallgestaltungen darauf, dass für sie die Arbeitsleistung gem. § BGB § 275 BGB § 275 Absatz III BGB unzumutbar ist. Das kann etwa der Fall sein, wenn ein Arbeitnehmer Angehöriger einer „Risikogruppe“ ist. Sofern diese Einrede rechtlich zutrifft, gewährt sie dem Arbeitnehmer ein Zurückbehaltungsrecht. Macht er dies geltend, ist ihm die Arbeitsleistung unmöglich und kann unterbleiben. Die spannende Frage ist nun, ob der Arbeitnehmer in diesem Fall dennoch weiter „die Gegenleistung“ (gem. § BGB § 326 BGB § 326 Absatz I 1 BGB), dh seinen Arbeitslohn verlangen kann oder – anders gewendet – wer das so genannte „Lohnrisiko“ trägt. Um diese Frage beantworten zu können, soll hier geklärt werden, in welchem Zusammenhang die Erfüllung bzw. Nichterfüllung der Corona-bezogenen Arbeitsschutzpflichten, die etwaige Unzumutbarkeit der Arbeitsleistung iSd § BGB § 275 BGB § 275 Absatz III BGB und das Lohnrisiko stehen. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZA-B-2020-S-1368-N-1 SN - 0943-7525 VL - 38 IS - 20 SP - 1368 EP - 1371 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Stam, Fabian T1 - Die feindliche Willensrichtung als Element der Heimtücke im Sinne des § 211 Abs. 2 StGB JF - Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik Y1 - 2020 UR - https://www.zis-online.com/dat/artikel/2020_7-8_1376.pdf SN - 1863-6470 VL - 15 IS - 7-8 SP - 336 EP - 342 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Neues Internationales Privatrecht zur Adoption JF - Das Standesamt N2 - Nach einer kurzen Darstellung des bislang geltenden Internationalen Privatrechts und der Hauptkritik hieran werden im Beitrag die Entstehungsgeschichte und der Inhalt der neuen internationalprivat- und verfahrensrechtlichen Vorschriften zur Adoption dargestellt. KW - Adoption KW - Reform Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LSK-B-2020-N-21807369 SN - 0341-3977 VL - 73 SP - 129 EP - 135 PB - Verl. für Standesamtswesen CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Czychowski, Christian T1 - Kein Urheberrechtsschutz für computergeneriertes Bild BT - UrhG §§ 2 I Nr. 5, 72 JF - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis N2 - Eine am Computer mittels elektronischer Befehle erstellte Abbildung eines virtuellen Gegenstandes stellt kein Erzeugnis iSd § URHG § 72 UrhG dar, das ähnlich wie ein Lichtbild hergestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Grafik wie eine Fotografie wirkt, da es auf das Ergebnis des Schaffensprozesses nicht entscheidend ankommt. Maßgeblich ist vielmehr allein das Herstellungsverfahren und insoweit die Vergleichbarkeit der technischen Prozesse. (Leitsätze des Gerichts) Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRURPRAX-B-2020-S-156-N-1 SN - 1869-3849 VL - 12 IS - 8 SP - 156 EP - 156 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Stadion, Mandy A1 - Schürmann, Annette T1 - Intermittent fasting T1 - Intermittierendes Fasten BT - What effects does it have in humans? BT - Welche Effekte hat es beim Menschen? JF - Psychotherapeut N2 - A long-term positive energy balance leads to overweight and obesity. Adiposity is the main risk factor for cardiovascular diseases, type 2 diabetes and cancer and is often accompanied by depression. The increasing prevalence creates a major problem for the healthcare system. The conservative management of obesity strives for weight loss by reducing the daily caloric intake and increasing physical activity as well as an improvement in the quality of life supported by psychological interventions. For reducing body weight, intermittent fasting represents an alternative to continuous calorie restriction as it can be easily integrated into daily life. In this form of diet calorie intake is limited in time, i.e. on 2 days in the week or 6-10 h per day. Animal and human studies provide evidence that intermittent fasting over a longer time period is a suitable method to decrease body fat and to improve many metabolic parameters. Fasting alters metabolism and activates specific cellular pathways. These have not only cardioprotective effects but also neuroprotective and antidepressive effects. In this article the currently discussed mechanisms induced by intermittent fasting are highlighted and the essential observations from randomized controlled human trials are presented. KW - Obesity KW - Brain-derived neurotrophic factor KW - Insulin sensitivity KW - Metabolic flexibility KW - Circadian rhythm Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1007/s00278-020-00471-5 SN - 0935-6185 SN - 1432-2080 VL - 66 IS - 1 SP - 23 EP - 27 PB - Springer CY - New York ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Vollstreckungsabwehrantrag vor deutschen Gerichten gegen Unterhaltstitel aus anderen Mitgliedstaaten der EU-Unterhaltsverordnung? BT - Neues vom EuGH JF - Neue Zeitschrift für Familienrecht KW - ausländischer Unterhaltstitel KW - ausländisches Urteil Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZFAM-B-2020-S-741-N-1 SN - 2198-2333 VL - 7 IS - 17 SP - 741 EP - 746 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Internationale und örtliche Zuständigkeit für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Virusinfektionen JF - COVID-19 und alle Rechtsfragen zur Corona-Krise N2 - Die Sars-CoV-2-Virus-Epidemie hat die Welt in die größte Krise seit dem zweiten Weltkrieg gestürzt. Die einen Staaten kommen mit dieser Krise besser zurecht als die anderen. Wie es mit der „Bekämpfung“ dieses neuen Virus weitergeht, kann niemand präzise vorhersagen. Die Aussagen zur Frage, wann ein Impfstoff vorliegen könnte, gehen weit auseinander. Mitunter wird bezweifelt, dass es in absehbarer Zeit überhaupt einen Impfstoff geben wird. Zukünftige Epidemien desselben Ausmaßes aufgrund anderer Viren werden für möglich erachtet. Die zivilrechtliche Aufarbeitung der derzeitigen Epidemie steckt noch in den Anfängen. Im Zivilrecht geht es darum, in Einzelfällen zivilrechtliche Schadensersatzansprüche für diejenigen zu „konstruieren“, die mit dem Sars-CoV-2-Virus von einer anderen Person infiziert worden sind. Dass dies nicht einfach ist, liegt auf der Hand. Wer sich näher damit beschäftigt, stellt schnell fest, dass hierbei ganz unterschiedliche Fallkonstellationen denkbar sind. Sofern solche Schadensersatzansprüche aus Vertrag oder aus unerlaubter Handlung gerichtlich durchgesetzt werden sollen, stellt sich als erstes die Frage nach dem zuständigen Gericht. Die Antwort hierauf ist in Sachverhalten mit Auslandsberührung alles andere als leicht zu geben. Der folgende Beitrag soll daher Hilfestellungen bei der komplexen Suche nach einem international und örtlich zuständigen Gericht geben, wenn in einem Sachverhalt mit Auslandsberührung ein Schadensersatzanspruch aus Vertrag bzw. unerlaubter Handlung aufgrund einer Infektion mit dem Sars-CoV-2-Virus oder (zukünftig) einem neuen Virus vor Gericht geltend gemacht werden soll. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-COVUR-B-2020-S-566-N-1 SN - 2700-3051 VL - 1 IS - 11 SP - 566 EP - 573 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Windoffer, Alexander T1 - Die Umdeutung fehlerhafter Verwaltungsakte gemäß § 47 VwVfG JF - Juristische Ausbildung N2 - Die Umdeutung von Verwaltungsakten gemäß § 47 VwVfG steht ungeachtet ihrer Examensrelevanz nicht im Zentrum der Aufmerksamkeit aller Studierender. Um auch vor dem Hintergrund jüngerer höchstrichterlicher Entscheidungen den Blick für dieses Rechtsinstitut zu schärfen, kennzeichnet der Verfasser zunächst das nicht ohne Weiteres aus dem Gesetz ablesbare Wesen der Umdeutung und grenzt diese von anderen Instrumenten zur Interpretation, Korrektur und Aufrechterhaltung von Verwaltungsakten ab. Sodann stellt er im Einzelnen die Voraussetzungen und Ausschlussgründe des § 47 VwVfG vor. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2418 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 8 SP - 791 EP - 798 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Aktuelle deutsche Rechtsprechung zur EuErbVO JF - Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge N2 - Mit der Erbrechtsverordnung (EuErbVO) hat der Europäische Gesetzgeber in vielerlei Hinsicht juristisches Neuland betreten. Es ist daher nicht verwunderlich, dass die Instanzgerichte immer wieder mit der Auslegung dieser facettenreichen Verordnung befasst sind. Nachdem nunmehr bereits die erste Entscheidung des BGH zur EuErbVO vorliegt, gibt der folgende Beitrag einen Überblick über die aktuelle deutsche Rechtsprechung zu dieser Verordnung (einschließlich des IntErbRVG). Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZEV-B-2020-S-204-N-1 SN - 0945-4969 VL - 27 IS - 4 SP - 204 EP - 209 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Aktuelle Entwicklungen in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen JF - Neue juristische Wochenschrift N2 - Anknüpfend an den letztjährigen Bericht des Autors (Wagner NJW 2019, NJW Jahr 2019 Seite 1782) informiert dieser Beitrag die Praxis über die jüngsten rechtsvereinheitlichenden Arbeiten in Brüssel in der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen sowie über den Stand der deutschen „Begleitgesetzgebung“. Darüber hinaus wird die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zur justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen vorgestellt. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2020-S-1864-N-1 SN - 0341-1915 VL - 73 IS - 26 SP - 1864 EP - 1870 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Anwendbares Recht für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund von Virusinfektionen JF - COVID-19 und alle Rechtsfragen zur Corona-Krise N2 - In dieser Zeitschrift ist bereits darauf hingewiesen worden, dass eine Person, die mit dem Sars-CoV-2-Virus infiziert worden ist, in bestimmten Fällen daran denken kann, gegen die Person, die sie infiziert hat, oder gegen eine andere Person einen zivilrechtlichen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. zur Fussnote 1 Derartige Schadensersatzansprüche können sich aus der Nichtbeachtung von Hygiene-, Abstands- und Quarantäneregelungen sowie von Regelungen zum Mund- und Nasenschutz ergeben. Im Vorbericht zur Fussnote 2 ist bereits geklärt worden, welche Gerichte anzurufen sind, wenn der Sachverhalt eine Auslandsberührung aufweist. Mit der Bestimmung des international zuständigen Gerichts hat es in diesen Sachverhalten aber nicht schon sein Bewenden. Denn wenn das zuständige Gericht feststeht, darf dieses nicht sogleich prüfen, ob der geltend gemachte Schadensersatzanspruch besteht. Vielmehr muss es in Sachverhalten mit Auslandsberührung erst einmal ermitteln, welches Recht auf den Schadensersatzanspruch anwendbar ist. Der folgende Beitrag widmet sich dieser Frage. Die Ausführungen sind nicht nur für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aufgrund Infektionen mit dem Sars-CoV-2-Virus von Nutzen, sondern auch dann, wenn zukünftig zivilrechtliche Schadensersatzansprüche aufgrund Infektionen mit anderen, ggfs. auch neu auftretenden, Viren geltend gemacht werden sollen. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-COVUR-B-2020-S-738-N-1 SN - 2700-3051 VL - 1 IS - 14 SP - 738 EP - 742 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Ehescheidung nach italienischem Recht BT - was tun mit der Trennung ohne Auflösung des Ehebandes? JF - Neue Zeitschrift für Familienrecht Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZFAM-B-2020-S-937-N-1 SN - 2198-2333 VL - 7 IS - 21 SP - 937 EP - 943 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Czychowski, Christian T1 - Vergütungsregeln nur für vertraglich berechtigte Werknutzer BT - UrhG § 36, § 36 a III Nrn. 2 u. 3a JF - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRURPRAX-B-2020-N-24007 SN - 1869-3849 VL - 12 IS - 24 SP - 622 EP - 622 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mansel, Heinz-Peter A1 - Thorn, Karsten A1 - Wagner, Rolf T1 - Europäisches Kollisionsrecht 2019 BT - Konsolidierung und Multilateralisierung JF - Praxis des internationalen Privat- und Verfahrensrechts N2 - This article provides an overview of developments in Brussels in the field of judicial cooperation in civil and commercial matters from January/February 2019 until November 2019. It provides an overview of newly adopted legal instruments and summarizes current projects that are presently making their way through the EU legislative process. It also refers to the laws enacted at the national level in Germany as a result of new European instruments. Furthermore, the authors look at areas of law where the EU has made use of its external competence. They discuss important decisions of the CJEU. In addition, the article looks at current projects and the latest developments at the Hague Conference of Private International Law. Y1 - 2020 UR - https://www.juris.de/perma?d=jzs-IPRAX-2020-02-0097-1-A-01 SN - 0720-6585 VL - 40 IS - 2 SP - 97 EP - 126 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Steinrötter, Björn A1 - Bohlsen, Stefan T1 - Digitale Daten und Datenträger in Zwangsvollstreckung und Insolvenz JF - Zeitschrift für Zivilprozess N2 - Die Vollstreckung eines Titels, gerichtet auf die Herausgabe von Daten "an sich", hat regelmäßig über § 887 I ZPO zu erfolgen. § 857 I ZPO ist unter Zugrundelegung der Domain-Rechtsprechung auf Daten anwendbar. § 811 ZPO nimmt den Aspekt der Personenbezogenheit von Daten nur unzureichend auf. Datenschutzrechtliche Erwägungen lassen sich jedoch unter Anknüpfung an die Übertragbarkeit iSd § 851 I ZPO berücksichtigen. Daten fallen gem. § 35 I InsO in die Insolvenzmasse. Jedoch ist die Ausdehnung des Massebegriffs aus § 36 II InsO teleologisch zu reduzieren, wenn und soweit die Personenbezogenheit von Daten der Verwertung entgegensteht. Zum Zwecke der Inbesitznahme, Verwaltung und Information gilt § 36 II InsO jedoch ohne Einschränkung auch für Daten. KW - Zwangsvollstreckung KW - Insolvenzmasse Y1 - 2020 SN - 0342-3468 VL - 133 IS - 4 SP - 459 EP - 489 PB - Carl Heymanns Verlag CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Steinrötter, Björn A1 - Bohlsen, Stefan T1 - Beschränkung des Sicherungsumfangs im Reiseinsolvenzrecht JF - Zeitschrift für Rechtspolitik N2 - Der Beitrag befasst sich mit der Frage, ob und inwieweit es bei der Insolvenz von Reiseveranstaltern eine Begrenzung der Insolvenzabsicherungspflicht geben sollte – eine Problematik, die sich durch die Insolvenz von Thomas Cook zuletzt deutlich verschärft hat und die im Zuge der „Coronakrise“ erneut virulent geraten könnte. Die Verfasser argumentieren vor dem Hintergrund der Richtlinienwidrigkeit der deutschen lex lata für eine ersatzlose Streichung der Haftungshöchstsumme. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZRP-B-2020-S-105-N-1 SN - 0514-6496 VL - 53 IS - 4 SP - 105 EP - 108 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Steinrötter, Björn T1 - Legal Tech im Reiserecht JF - ReiseRecht aktuell N2 - Mit dem Schlagwort„Legal Tech“ verbinden sich große Hoffnungen und Faszination, aber auch Existenzängste, gar Verachtung. Losgelöst davon, wie man nun zur viel diskutierten Thematik steht - die wenigsten Reiserechtspraktiker dürfte sie emotional gänzlich kalt lassen. Denn eins erscheint sicher: Legal Tech-Produkte verändern den Reiserechtsmarkt in nicht unerheblicher Art und Weise - und diese Entwicklung wird (zumindest in ihren großen Linien) unumkehrbar sein. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.9785/rra-2020-280603 SN - 0944-7490 SN - 2193-9535 VL - 28 IS - 6 SP - 259 EP - 266 PB - Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Steinrötter, Björn T1 - Datenschutzrechtliche Implikationen beim Einsatz von Pflegerobotern BT - frühzeitig eingeholte Einwilligungen als Schlüssel für zulässige Geriatronik-Anwendungen JF - Zeitschrift für Datenschutz Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZD-B-2020-S-336-N-1 SN - 2192-5593 VL - 10 IS - 7 SP - 336 EP - 340 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Steinrötter, Björn T1 - Anforderungen an die Einwilligung des Internetnutzers beim Setzen und Auslesen von Cookies BT - Anmerkung zu: Urt. v. 1.10.2019 – C-673/17 – Planet49 JF - Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.9785/gpr-2020-170303 SN - 2364-7205 SN - 2364-7213 VL - 17 IS - 3 SP - 106 EP - 111 PB - Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Zimmermann, Andreas A1 - Weiß, Norman T1 - Völker- und verfassungsrechtliche Parameter eines deutschen Lieferkettengesetzes JF - Archiv des Völkerrechts N2 - Currently a political debate is ongoing in Germany as to whether Germany should, following the example of several other European countries such as France and the Netherlands, adopt a Supply Chain Act (Lieferkettengesetz). If adopted, the act in question would impose due diligence obligations on German corporations to prevent human rights violations taking place in their respective global supply chains. It is against this background that the article examines the preconditions that must be met in order for such act to be eventually compatible with both, German constitutional and international law. The authors further deal with the question whether Germany might even be obliged under international, as well as under German constitutional law, to enact such a supply chain law in order to protect the human rights of workers employed by companies forming part of the global supply chains of German companies. As far as German constitutional law is concerned the article notably deals with the question whether it is the Federal parliament that may adopt such a law also taking into account the competencies of the European Union in the field, and what are the requirements of legal specificity and proportionality in order for the draft law to stand constitutional scrutiny. The authors further offer detailed suggestions how corporate due diligence standards might be best provided for in the envisaged law and propose a risk analysis approach that varies not only according to specific countries and sector-specific characteristics, but that by the same token also takes into account the ability of the respective German company to exercise an appropriate due diligence standard when it comes to human rigths issues arising within the framewok of their supply chain. As far as the substantive human rights standards are concerned that should serve as benchmarks for the envisaged Supply Chain Act the authors propose to rely on, and refer to, those instruments such as the ICCPR and the CESCR, as well as the ILO treaties containing core labour standards, that enjoy almost universal acceptance and reflect customary international law. Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1628/avr-2020-0028 SN - 0003-892X SN - 1868-7121 VL - 58 IS - 4 SP - 424 EP - 463 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Der Stufenbau der Rechtsordnung JF - Juristische Ausbildung N2 - Pyramiden gibt es nicht nur in Ägypten, sondern auch in der deutschen Rechtsordnung. Dieser Beitrag soll die Feinheiten des Pyramidenbaus näher beleuchten und ihre Geheimnisse lüften. Zu diesem Zweck werden zunächst der in der Praxis besonders bedeutsame klassische Stufenbau des Bundes- rechts (I.) und dessen Erweiterungen (II.) vorgestellt, bevor einerseits das Landesrecht (III.) und andererseits das Recht der Europäischen Union (IV.) betrachtet werden. Sodann wird untersucht, ob auch ein vergleichbarer Stufenbau des Innenrechts besteht (V.). Nachdem die Veränderungen des formellen Rangs von Regelungen (VI.) betrachtet wurden, schließt der Beitrag mit einer Zusammenfassung (VII.). KW - Stufenbau der Rechtsordnung KW - Vorrangregeln KW - Vorrang der Verfassung KW - Rang der EMRK KW - Grundsatzgesetzgebung Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2434 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 9 SP - 896 EP - 905 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Die monokratische Regierung JF - JuristenZeitung N2 - Nach der Landtagswahl in Thüringen vom 27. Oktober 2019 gestaltete sich die Regierungsbildung schwierig. Zunächst wurde am 5. Februar 2020 der FDP-Politiker Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt, der bereits am 8. Februar 2020 wieder seinen Rücktritt erklärte, ohne in der Zwischenzeit Minister ernannt zu haben. Mittlerweile wurde am 4. März 2020 der frühere Ministerpräsident Ramelow erneut in dieses Amt gewählt (I.). Dies wirft zum einen die Frage auf, ob die bisherigen Minister des Kabinetts Ramelow unter Kemmerich noch weiterhin geschäftsführend im Amt waren (II.), zum anderen, ob eine Regierung auch ohne Minister möglich ist (III.). Besteht hingegen eine Pflicht des Regierungschefs zur personellen Ergänzung der Regierung, sind die Folgen der Missachtung dieser Pflicht zu klären (IV.). Zudem sind die verfassungsprozessualen Möglichkeiten, den Regierungschef zur Ernennung zu zwingen, auszuloten (V.). Die Ausführungen sind dabei nicht nur für Thüringen, sondern auch für den Bund und die übrigen Länder von Bedeutung. Y1 - 2020 UR - https://www.mohrsiebeck.com/artikel/die-monokratische-regierung-101628jz-2020-01171?no_cache=1 SN - 0022-6882 SN - 1868-7067 VL - 75 IS - 7 SP - 349 EP - 353 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Schiborn, Catarina A1 - Schulze, Matthias Bernd T1 - Diabetes risk scores T1 - Diabetesrisikoscores BT - use in diabetes prevention BT - Einsatz in der Diabetesprävention JF - Der Diabetologe N2 - Risk scores are used to identify high-risk individuals for type 2 diabetes (T2DM) who benefit from preventive measures. The DIfE-DEUTSCHER DIABETES-RISIKO-TEST (R) (DRT) is used to determine the absolute 5-year risk for T2DM. Since the calculation is based on non-clinical information, the test can be used independently of a doctor's visit. Data from prospective population-based long-term studies serve as the basis for the development of risk scores. As in the case of the DRT, the very good predictive quality of a score should be confirmed in independent populations. In addition to the use by doctors and for individual self-anamnesis, non-clinical risk scores can be used in the context of broader, population-based prevention concepts and information offers to reduce the risk of disease. Prevention services billable by health insurance companies should support the integration of health-promoting behavior into everyday life within the meaning of the German Prevention Act. Although obesity and diet are relevant lifestyle risk factors for T2DM, the proportion of preventive courses taken on this topic is only 3% of the courses billed. Appropriate recommendations in medical examinations could promote more extensive use. The use of risk scores as the basis for systematic and targeted recommendations for behavioral prevention could also support this, as is already established in guidelines for cardiovascular prevention. The further development of implementation research is also important for the efficient use of risk scores. N2 - Risikoscores werden zur Identifizierung von Hochrisikopersonen für Typ-2-Diabetes (T2DM) eingesetzt, die von Präventionsmaßnahmen profitieren. Der DIfE – DEUTSCHER DIABETES-RISIKO-TEST® (DRT [DIfE: Deutsches Institut für Ernährungsforschung Potsdam‐Rehbrücke]) wird genutzt, um das absolute 5‑Jahres-Risiko für T2DM zu bestimmen. Da die Berechnung auf nichtklinischen Informationen basiert, kann der Test unabhängig von einem Arztbesuch genutzt werden. Als Grundlage für die Entwicklung von Risikoscores dienen Daten aus prospektiven populationsbezogenen Langzeitstudien. Die sehr gute Vorhersagegüte eines Scores sollte, wie im Fall des DRT, in unabhängigen Populationen bestätigt werden. Neben dem Einsatz durch Ärzte/‑innen und zur individuellen Selbstanamnese können nichtklinische Risikoscores im Kontext breiterer, bevölkerungsbezogener Präventionskonzepte und Informationsangebote zur Senkung des Erkrankungsrisikos Anwendung finden. Durch Krankenkassen abrechenbare Präventionsleistungen sollen im Sinne des deutschen Präventionsgesetzes die Integration von gesundheitsförderndem Verhalten in den Alltag unterstützen. Obwohl Übergewicht und Ernährung relevante Lebensstilrisikofaktoren für T2DM sind, beträgt der Anteil der in Anspruch genommenen Präventionskurse in diesem Bereich nur 3 % der abgerechneten Kurse. Entsprechende Empfehlungen in ärztlichen Untersuchungen könnten eine umfangreichere Inanspruchnahme fördern. Die Verwendung von Risikoscores als Grundlage für systematische und gezielte Handlungsempfehlungen hinsichtlich einer Verhaltensprävention könnte dies, wie es bereits in Richtlinien der kardiovaskulären Prävention etabliert ist, darüber hinaus unterstützen. Auch die Weiterentwicklung der Implementationsforschung ist für den effizienten Einsatz von Risikoscores von Bedeutung. KW - Type 2 diabetes KW - preventive measures KW - risk assessment KW - life style KW - behavior KW - screening KW - Typ-2-Diabetes KW - Prävention KW - Risikoeinschätzung KW - Lebensstil KW - Verhalten Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1007/s11428-020-00592-0 SN - 1860-9716 SN - 1860-9724 VL - 16 IS - 3 SP - 226 EP - 233 PB - Springer CY - Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer als Flächensteuer JF - Deutsches Steuerrecht N2 - Nach der vornehmlich auf bayerischen Druck hin erfolgten Öffnung des GG für eigene Landesgesetze im Bereich der Grundsteuer plant die Bayerische Staatsregierung, eine Grundsteuer als Flächensteuer einzuführen. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die bayerischen Pläne vorgestellt (1.), bevor eine in solcher Weise ausgestaltete Grundsteuer am GG (2.) und an der Bayerischen Landesverfassung (3.) gemessen wird. Schließlich werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (4.). Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DSTR-B-2020-S-249-N-1 SN - 0949-7670 SN - 0012-1347 VL - 58 IS - 6 SP - 249 EP - 257 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Twinning als Herausforderung des Beamtenrechts JF - Zeitschrift für Beamtenrecht N2 - Twinning stellt trotz jahrelanger Praxis für viele Beamte immer noch eine terra incognita dar. Im Folgenden werden zunächst der Begriff und die Bedeutung des Twinnings geklärt (I.), bevor geeignete Rechtsformen für den Einsatz als Kurz- oder Langzeitexperte (II.) sowie als Projektleiter erörtert werden (III.), wobei besondere Fragen entstehen, wenn twinnende Behörde und Entsendebehörde nicht identisch sind (IV.). Sodann werden die finanziellen Vorteile für den twinnenden Beamten (V.), sein Versicherungsschutz (VI.) sowie die pensionsrechtlichen Folgen (VII.) betrachtet. Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (VIII.). Y1 - 2020 SN - 0514-2571 VL - 68 IS - 10 SP - 325 EP - 336 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Das Jahr 2019 markiert nicht nur 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung, sondern zugleich 100 Jahre Staatskirchenrecht sowie 100 Jahre des nicht erfüllten Verfassungsauftrags der Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gem. Art. WRV Artikel 138 Abs. WRV Artikel 138 Absatz 1 WRV (I.). Im Folgenden sollen der genaue Inhalt dieses Auftrags geklärt (II.) und die Rechtsfolgen seiner möglichen Umsetzung beleuchtet werden (III.). Zudem ist zu untersuchen, ob sich aus diesem Verfassungsauftrag ein Verbot neuer Staatsleistungen an die Kirchen und Religionsgesellschaften ergibt (IV.) und auf welche Weise dieser Auftrag ggf. verfassungsprozessual durchgesetzt werden kann (V.). Abschließend werden die Kernaussagen zusammengefasst (VI.). Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2020-S-624-N-1 SN - 0029-859X IS - 14 SP - 624 EP - 628 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Kommunale Entschuldung durch den Bund zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse? JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Zahlreiche Kommunen vor allem in westdeutschen Flächenländern weisen eine sehr starke Verschuldung auf, die mittlerweile die Erfüllung nicht nur ihrer freiwilligen, sondern auch ihrer pflichtigen Aufgaben erheblich beeinträchtigt (I.). Dies hat die Diskussion angestoßen, ob von Verfassung wegen ein Staatsziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse besteht (II.) und sich daraus ein Recht oder gar eine Pflicht des Bundes zur finanziellen Entlastung dieser Kommunen ergibt. In diesem Zusammenhang sind nach geltender Verfassungslage direkte Leistungen des Bundes an die Kommunen (III.) von Zuweisungen des Bundes über die Länder an die Kommunen (IV.) sowie die Möglichkeiten des Bundes, die Länder zur Hilfeleistung an ihre Kommunen zu bewegen (V.), zu unterscheiden. Davon zu trennen ist die Frage, ob im Wege einer Grundgesetzänderung auch noch weitergehende finanzielle Hilfen des Bundes zur Entschuldung der Kommunen vorgesehen werden könnten (VI.). Schließlich werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (VII.). Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2020-S-818-N-1 SN - 0029-859X IS - 18 SP - 818 EP - 825 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Fontana, Sina A1 - Heinze, Alexander A1 - Lange, Pia A1 - Thöne, Meik T1 - Editorial JF - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.9785/gvrz-2020-030101 SN - 2625-1868 VL - 3 IS - 1 PB - Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Thöne, Meik T1 - Von (Un-)Freiwilligkeit und (Un-)Parteilichkeit in der Sportschiedsgerichtsbarkeit JF - SchiedsVZ N2 - Mit der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache Pechstein neigt sich eine scheinbar endlose Geschichte dem Ende entgegen. Es bleibt zu hoffen, dass auf die Frage der (un-)zulässigen Inanspruchnahme verfahrensgestaltender Marktmacht schlussendlich eine überzeugende Antwort gefunden wird, die bestehende Defizite benennt, die schutzwürdigen Athletenrechte stärkt und den Anstoß für eine sach- und interessengerechte Strukturreform in der Sportschiedsgerichtsbarkeit gibt. N2 - With the upcoming decision of the German Federal Constitutional Court in the Pechstein case, a seemingly endless story comes to an end. It is to be hoped that the Court will ultimately find a convincing answer to the question of the (in)admissible use of procedure-forming market power, name the existing deficiencies, strengthen the athletes’ rights worthy of protection and provide the impetus for an appropriate and interest-based structural reform in sports arbitration. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-SCHIEDSVZ-B-2020-S-176-N-1 SN - 1610-322X VL - 18 IS - 4 SP - 176 EP - 182 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Reibis, Rona K. A1 - Völler, Heinz T1 - Non pharmacological secondary prevention and rehabilitation T1 - Nicht pharmakologische Sekundärprävention und Rehabilitation BT - current evidence BT - aktuelle Evidenz JF - Aktuelle Kardiologie N2 - Die Sekundärprävention der koronaren Herzkrankheit umfasst einerseits eine pharmakologische, andererseits eine lebensstilbasierte Säule, die idealerweise interagieren und sich potenzieren. Neben der medikamentösen Blutdruck- und Lipideinstellung auf leitlinienorientierte Zielwerte ermöglichen moderne Antidiabetika eine Optimierung des glukometabolischen Kontinuums und eine Prognosebesserung. Die Lebensstiloptimierung setzt sich aus koronarprotektiver Ernährung, einer individualisierten Trainingstherapie, einer konsequenten Nikotinkarenz und stressreduzierenden Maßnahmen zusammen. Die kardiologische Rehabilitation (Phase II) schließt sich idealerweise unmittelbar einem stationären Aufenthalt wegen eines akuten Koronarereignisses an, kann aber auch im Rahmen einer stabilen Koronarsituation im Rahmen eines allgemeinen Antragsverfahrens durchgeführt werden. Randomisierte und prospektiv angelegte Interventionsstudien belegen die prognostische Wertigkeit der kardiologischen Rehabilitation auch im Zeitalter akuter Revaskularisationstherapie mit 24-h-PCI und moderner Pharmakotherapie. N2 - Secondary prevention of coronary artery disease includes pharmacological and lifestyle-based therapy that ideally interact and potentiate. In addition to blood pressure and lipid adjustment to guideline-oriented target values, modern antidiabetic agents enable an optimization of the glucometabolic continuum and improve prognosis. Lifestyle optimization consists of coronary protective nutrition, individualized training therapy, consistent nicotine withdrawal and stress-reducing measures. Cardiological rehabilitation (phase II) ideally immediately follows an inpatient stay due to an acute coronary event, but can also be carried out in the context of a stable coronary situation. Randomized and prospective intervention studies prove the prognostic value of cardiological rehabilitation even in the age of acute revascularization therapy with 24-hour PCI and modern pharmacotherapy. KW - cardiac rehabilitation KW - physical activity KW - nutrition KW - professional KW - reintegration KW - secondary prevention KW - Sekundärprävention KW - kardiologische Rehabilitation KW - Trainingstherapie KW - Ernährung KW - berufliche Wiedereingliederung Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1055/a-1185-8460 SN - 2193-5203 SN - 2193-5211 VL - 9 IS - 03 SP - 297 EP - 302 PB - Thieme CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Der brandenburgische Zukunftsinvestitionsfonds BT - Sondervermögen ohne Zukunft? JF - Deutsches Verwaltungsblatt N2 - Der brandenburgische Landtag beschloss im Dezember 2019 kurz vor Beginn der uneingeschränkten Geltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse für die Länder ab dem 01.01.2020 mit den Stimmen der neuen Regierungskoalition aus SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Errichtung eines vollständig kreditfinanzierten Sondervermögens »Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg«, dessen Mittel in Höhe von einer Mrd. Euro in den kommenden Jahren zur Verbesserung der Infrastruktur eingesetzt werden sollen (I.). Dies wirft die Frage auf, ob die verfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätze der stetigen Aufgabenerfüllung (II.), der Einheit und Vollständigkeit des Haushalts (III.), der Haushaltsklarheit und Haushaltsöffentlichkeit (IV.), der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (V.), des Jährlichkeitsprinzips (VI.) und nicht zuletzt des Haushaltsausgleichs (VII.) gewahrt worden sind. Letztlich steht das Budgetrecht des Parlaments selbst in Frage (VIII.). Hinzu treten etwaige europarechtliche Verwerfungen (IX.). Nach einer Darstellung der prozessualen Möglichkeiten, gegen dieses Sondervermögen vorzugehen (X.), rundet eine Zusammenfassung die Darstellung ab (XI.). Y1 - 2020 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/563b5ecb-8c34-3720-8081-aff28d4fe970 SN - 0012-1363 SN - 2366-0651 IS - 17 SP - 1109 EP - 1114 PB - Heymanns CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Steinberg, Georg T1 - Lässt sich "Leichtfertigkeit" als Straftatbestandsmerkmal sinnvoll handhaben? JF - Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/zstw-2019-0032 SN - 0084-5310 SN - 1612-703X VL - 131 IS - 4 SP - 888 EP - 966 PB - De Gruyter CY - Berlin ER -