TY - GEN A1 - Ernst, Sebastian A1 - Pröve, Ralf A1 - Krieger, Jannis M. T1 - Konstruktivistisches Prozessmodell Historischer Erkenntnisbildung T1 - Constructivist modell of historiography N2 - Vergangenheit ist vergangen, Geschichte wird gemacht. An diesem Konstruktionsprozess sind nicht nur die historischen Akteur:innen und deren Quellen, sondern in besonderem Maße auch die Historiker:innen, die sich mit diesen auseinandersetzen, beteiligt. Sie sind es, die die Quellen erst zum Sprudeln bringen. Was dabei zutage tritt, ist somit in hohem Maße von den Forschenden selbst, von ihren Vorannahmen und Methoden aber auch von ihren sozialen, kulturellen und biografischen Prägungen abhängig. Das hier vorgestellte Prozessmodell versucht, diese als Einflussfaktoren zu fassen und sichtbar zu machen, um auf dieser Basis eine erweiterte wissenschaftliche (Selbst-)Reflexion zu ermöglichen. N2 - The past is gone, history is made. In the process of making history, not only the historical actors and their sources are involved, but also historians who engage with them, to a significant extent. They are the ones who bring the sources to life. What emerges from this is therefore highly dependent on the researchers themselves, their assumptions and methods, but also on their social, cultural, and biographical backgrounds. The process model presented here attempts to capture these factors as influences and make them visible, in order to enable an extended scholarly (self-)reflection on this basis. KW - Konstruktivismus KW - Geschichte KW - Geschichtswissenschaft KW - history KW - constructivism Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-626341 ER - TY - GEN A1 - Miechielsen, Milena A1 - Schmidt, Katja T1 - Leitfaden für die Erstellung von kommunalen Aktionsplänen zur Steigerung der urbanen Klimaresilienz N2 - Die durch Klimaveränderungen hervorgerufenen Auswirkungen auf Menschen und Umwelt werden immer offensichtlicher: Neben der gesundheitlichen Gefährdung durch Hitzewellen, die deutschlandweit seit einigen Jahren eine steigende Rate an Todes- und Krankheitsfällen zur Folge hat sind in den letzten Jahren zunehmend Starkniederschläge und daraus resultierenden Überschwemmungen bzw. Sturzfluten aufgetreten. Diese ziehen zum Teil immensen wirtschaftlichen Schäden, aber auch Beeinträchtigungen für die menschliche Gesundheit – sowohl physisch als auch psychisch – sowie gar Todesopfer nach sich. Es ist davon auszugehen, dass diese Extremwetterereignisse zukünftiger noch häufiger auftreten werden. Um die Bevölkerung besser vor den Folgen dieser Wetterextreme zu schützen, sind neben Klimaschutzmaßnahmen auch Vorsorge- und Anpassungsmaßnahmen zur Steigerung der kommunalen Klimaresilienz dringend notwendig. Dazu bedarf es einerseits einer Auseinandersetzung mit den eigenen kommunalen Risiken und daraus resultierenden Handlungsbedarfen, und andererseits eines interdisziplinären, querschnittsorientierten und prozessorientierten Planens und Handelns. Aktionspläne sollen diese beiden Aspekte bündeln. In den letzten Jahren sind einige kommunale und kommunenübergreifende (Hitze-) aufgestellt worden. Diese unterscheiden sich jedoch in ihrem Inhalt und Umfang zum Teil erheblich. Mit dem vorliegenden Leitfaden soll eine effektive Hilfestellung geschaffen werden, um Kommunen bzw. die kommunale Verwaltung auf dem Weg zum eigenen Aktionsplan zu unterstützt. Dabei fokussiert der Leitfaden auf die Herausforderungen, die sich durch vermehrte Hitze- und Starkregenereignisse ergeben. Er stützt sich auf schon vorhandene Arbeitshilfen, Handlungsempfehlungen, Leitfäden und weitere Hinweise und verweist an vielen Stellen auch darauf. So soll ein praxistauglicher Leitfaden entstehen, der flexibel anwendbar ist. Mit Hilfe des vorliegenden Leitfadens können Kommunen ihre Aktivitäten auf Hitze oder Starkregen fokussieren oder einen umfassenden Aktionsplan für beide Themenbereiche erstellen. N2 - The effects of climate change on people and the environment are becoming ever more apparent: in addition to the health risks posed by heatwaves, which have resulted in an increasing number of deaths and illnesses across Germany in recent years, heavy rainfall and the resulting floods and flash floods have become more frequent in recent years. In some cases, these have caused immense economic damage, but have also had a negative impact on human health - both physically and psychologically - and even resulted in fatalities. It can be assumed that these extreme weather events will occur even more frequently in the future. In order to protect the population from the consequences of these extreme weather events, precautionary and adaptation measures to increase municipal climate resilience are urgently needed in addition to climate protection measures. This requires, on the one hand, an examination of the local authority's own risks and the resulting need for action and, on the other hand, interdisciplinary, cross-sectional and process-oriented planning and action. Action plans should combine these two aspects. A number of municipal and cross-municipal (heat) plans have been drawn up in recent years. However, some of these differ considerably in terms of content and scope. The aim of this guide is to provide effective assistance to support municipalities and municipal administrations on the path to their own action plan. It focuses on the challenges posed by increased heat and heavy rainfall events. It is based on existing work aids, recommendations for action, guidelines and other information and also refers to them in many places. The aim is to create a practical guide that can be applied flexibly. With the help of this guide, local authorities can focus their activities on heat or heavy rainfall or create a comprehensive action plan for both topics. KW - Klimaresilienz KW - Hitzeaktionsplan KW - Starkregen KW - Klimaanpassung KW - climate mitigation KW - pluvial flooding KW - heat action plan KW - climate resilience KW - Stadtplanung Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-630578 ER - TY - GEN A1 - Dannemann, Udo T1 - Antidemokratische Positionen und Einstellungen in Schulen N2 - Die Krisen der letzten Jahre machen antidemokratische Tendenzen in der Gesellschaft immer wieder sichtbar. Diskriminierende Äußerungen werden für Lehrkräfte zu einer zunehmenden Herausforderung. Y1 - 2024 UR - https://www.bpb.de/themen/rechtsextremismus/dossier-rechtsextremismus/544538/antidemokratische-positionen-und-einstellungen-in-schulen/ PB - Bundeszentrale für politische Bildung CY - Bonn ER - TY - GEN ED - Carlà-Uhink, Filippo ED - García Morcillo, Marta T1 - Discursive Constructions of Corruption in Ancient Rome T2 - Cultural History Y1 - 2024 U6 - https://doi.org/10.3366/cult.2024.0293 SN - 2045-290X SN - 2045-2918 VL - 13 IS - 1 PB - Edinburgh University Press CY - Edinburgh ER - TY - GEN A1 - Krause, Werner A1 - Gahn, Christina T1 - How powerful are polls in influencing election outcomes? T2 - The LOOP : ECPR's Political Science Blog N2 - Werner Krause and Christina Gahn argue that we need to pay more attention to how the media communicates the results of opinion polls to the public. Reporting methodological details, such as margins of error, can alter citizens’ vote choices on election day. This has important implications for elections around the world KW - elections KW - margins of error KW - opinion polls KW - ÖVP KW - politics and the media KW - polling KW - Sebastian Kurz KW - voters KW - voting Y1 - 2024 UR - https://theloop.ecpr.eu/how-powerful-are-polls-in-influencing-election-outcomes/ PB - European Consortium for Political Research CY - Colchester ER - TY - GEN A1 - Muster, Judith T1 - Ein Leitbild entwickeln – ohne Scheu vor Heuchelei T2 - Neues Lernen : Personal.magazin : Inspiration für die Entwicklung von Mensch und Organisation Y1 - 2024 UR - https://www.wiso-net.de/document/PNL__7795c56858bb00583915f4954c893c31f8abf146 SN - 2941-3028 VL - 37 IS - 2 SP - 33 EP - 33 PB - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG CY - Freiburg ER - TY - GEN A1 - Muster, Judith T1 - Wenn Regeln die Interaktion blockieren T2 - Neues Lernen : Personal.magazin : Inspiration für die Entwicklung von Mensch und Organisation Y1 - 2024 UR - https://www.wiso-net.de/document/PNL__b15fbb48668b55f7d7d2fd146a1c380da043bfde SN - 2941-3028 VL - 37 IS - 1 SP - 39 EP - 39 PB - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG CY - Freiburg ER - TY - GEN A1 - Muster, Judith T1 - Unterwachung lernen T2 - Neues Lernen : Personal.magazin : Inspiration für die Entwicklung von Mensch und Organisation Y1 - 2024 UR - https://www.wiso-net.de/document/PNL__f9c8c89b2f4cdb54cf0913b29d79bcbccdfc1cd7 SN - 2941-3028 VL - 37 IS - 3 SP - 35 EP - 35 PB - Haufe-Lexware GmbH & Co. KG CY - Freiburg ER - TY - GEN A1 - Struß, Lukas ED - Kollodzeiski, Ulrike ED - Hafner, Johann Evangelist T1 - Von Koscher bis Frutarismus BT - Eine Themenwoche in der Mensa am Neuen Palais – Interview mit dem Mensachef T2 - Du sollst nicht essen: Warum Menschen auf Nahrung verzichten – interdisziplinäre Zugänge Y1 - 2024 SN - 978-3-98740-007-0 SN - 978-3-98740-008-7 U6 - https://doi.org/10.5771/9783987400087 SP - 161 EP - 168 PB - Ergon Verlag CY - Baden-Baden ER - TY - GEN A1 - Hafner, Johann Evangelist ED - Kollodzeiski, Ulrike ED - Hafner, Johann Evangelist T1 - Kochbücher à la religion T2 - Du sollst nicht essen: Warum Menschen auf Nahrung verzichten – interdisziplinäre Zugänge Y1 - 2024 SN - 978-3-98740-007-0 SN - 978-3-98740-008-7 U6 - https://doi.org/10.5771/9783987400087 SP - 157 EP - 160 PB - Ergon Verlag CY - Baden-Baden ER - TY - GEN T1 - Open-Science-Leitlinien der Universität Potsdam N2 - Diese Leitlinien wurden am 10. Mai 2023 vom Senat der Universität Potsdam zustimmend zur Kenntnis genommen. Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-594897 ET - Version 1.0, Mai 2023 ER - TY - GEN A1 - Brady, David A1 - Kohler, Ulrich A1 - Zheng, Hui T1 - Novel estimates of mortality associated with poverty in the U.S. T2 - The journal of the American Medical Association : JAMA N2 - The US perennially has a far higher poverty rate than peer-rich democracies.1 This high poverty rate in the US presents an enormous challenge to population health given that considerable research demonstrates that being in poverty is bad for one’s health.2 Despite valuable contributions of prior research on income and mortality, the quantity of mortality associated with poverty in the US remains uknown. In this cohort study, we estimated the association between poverty and mortality and quantified the proportion and number of deaths associated with poverty. Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.1001/jamainternmed.2023.0276 SN - 0254-9077 SN - 1538-3598 PB - American Medical Association CY - Chicago, Ill. ER - TY - GEN A1 - Degen, Andreas T1 - Analyse visueller Wahrnehmungsqualitäten von Lyrik T2 - Textpraxis : digitales Journal für Philologie / Sonderausgabe N2 - Das Projekt beschäftigt sich mit der visuellen Wirkungsdimension von Lyrik und der Möglichkeit ihrer analytischen Beschreibung. Dafür werden die Anordnung von Versen und Wörtern, Auszeichnungen und andere typographische Strukturen von nicht experimentellen Gedichten seit Ende des 18. Jahrhunderts im Rahmen von Modellanalysen untersucht. Y1 - 2023 UR - https://www.textpraxis.net/andreas-degen-visuelle-wahrnehmungsqualitaeten U6 - https://doi.org/10.17879/19958489288 SN - 2191-8236 VL - 7 IS - 2 PB - Westfälische Wilhelms-Universität CY - Münster ER - TY - GEN A1 - Panzer, Marcel T1 - Factory Innovation Award BT - die Jury T2 - Factory Innovation : agil und smart mit Industrie 4.0 N2 - Einmal mehr brachte die Hannover Messe die Spitzen der Industrie zusammen, um die wegweisenden Innovationen des Jahres mit dem begehrten Factory Innovation Award 2023 zu ehren. Dieser renommierte Preis, der erstmals auf der Industrial Transformation Stage verliehen wurde, markierte den Höhepunkt einer spannungsgeladenen Veranstaltung. KW - Industrie 4.0 KW - Digitalisierung KW - Unternehmen KW - Preisverleihung KW - Innovation KW - Industrieanlage Y1 - 2023 UR - https://www.wiso-net.de/document/BLIS__e3fff99e58dea33713181b8a4db3c9170e117953 SN - 2749-7593 SN - 2749-7607 IS - 3 SP - 8 EP - 11 PB - GITO mbH - Verlag für Industrielle Informationstechnik und Organisation CY - Berlin ER - TY - GEN T1 - Open Science Guidelines of the University of Potsdam N2 - The Open Science Guidelines of the University of Potsdam were developed by a working group of the Senate Commission for Research and Young Academics (FNK) and approved by the Senate on 10.05.2023. The guidelines are published here with minor editorial changes. Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-594900 ET - Version 1.0, May 2023 ER - TY - GEN A1 - Buser, Andreas T1 - Der Menschenrechtsausschuss der Vereinten Nationen und die Klimakrise BT - Die Entscheidung Billy et al. gegen Australien und ihr Beitrag zur „Begrünung“ des Menschenrechtsschutzes T2 - MenschenRechtsMagazin N2 - Die Entscheidung des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Fall Billy et al. gegen Australien zum Schutz der Beschwerdeführenden vor den Folgen des Klimawandels wurde als bedeutsamer Erfolg gefeiert. Der Ausschuss bewertet allerdings nur die Adaptationsmaßnahmen Australiens als unzureichend. Der Artikel untersucht, ob die Entscheidung einen Beitrag zur Weiterentwicklung des Klimaschutz- und Klimaanpassungsrechts auf Menschenrechtsebene leistet. Eine nähere Analyse der Entscheidungsgründe zeigt, dass sie weniger progressiv sind als teilweise angenommen. Dennoch stellt die Entscheidung einen Präzedenzfall dar, der angesichts der zunehmenden Bedeutung der Klimaanpassung, auch für nationale Gerichte und regionale Menschenrechtsgerichtshöfe wegweisend ist. N2 - The decision of the UN Human Rights Committee in the case of Billy et al. v Australia for the protection of the complainants from the consequences of climate change was celebrated as a significant victory. The Committee, however, only evaluated Australia's adaptation measures as insufficient. The article examines whether the decision contributes to the further development of climate protection and adaptation law on a human rights level. A closer analysis of the case demonstrates that findings by the Committee are less progressive than sometimes assumed. Nevertheless, the decision constitutes a precedent, which, given the increasing importance of climate adaptation, is also important for national courts and regional human rights courts. Y1 - 2023 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-587901 SN - 2941-1149 VL - 28 IS - 1 SP - 74 EP - 84 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - GEN A1 - Klettke, Cornelia T1 - Demonizzazione dell'umano: nebulosa dantesca e imagerie populaire in L'ultimo capodanno dell'umanità di Niccolò Ammaniti T2 - Letteratura e arte per Marcello Ciccuto Y1 - 2023 PB - ETS CY - Pisa ER - TY - GEN A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke T1 - Funktionsgerechte Krankenhausfinanzierung und Krankenhausreform BT - staatliche Krankenhausfinanzierung auf dem Prüfstand des Krankenhausfinanzierungsgesetzes, des Grundgesetzes und des EU-Beihilferechts N2 - 1. Der Staat ist nach dem Krankenhausfinanzierungsgesetz und dem Grundgesetz zur funktionsgerechten Finanzierung der in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser verpflichtet. Um die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung sicherzustellen, müssen die Länder sämtliche bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser decken (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG). Es gilt das Kostendeckungsprinzip. Die Sozialleistungsträger müssen Krankenhäuser durch leistungsgerechte Erlöse aus den Pflegesätzen wirtschaftlich sichern (§ 1 Abs. 1, § 4 Nr. 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 GG). 2. Die Vergütung der Krankenhäuser durch die Sozialleistungsträger ist unzureichend. Die Fallpauschalen des DRG-Systems bleiben hinter dem zur Betriebskostenfinanzierung erforderlichen Maß zurück, weil die anhaltenden Preissteigerungen in den Landesbasisfallwerten nicht ausreichend berücksichtigt sind. 3. Die Länder kommen ihrer gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Übernahme der notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser seit vielen Jahren ungenügend nach. 4. Vor allem Kommunen, aber auch Länder gewähren staatlichen Krankenhäusern Ausgleichsleistungen wie Jahresfehlbetragsdeckungen, Investitions- und Betriebskostenzuschüsse, Eigenkapitalerhöhungen, zinsvergünstigte Darlehen, kostenfreie Bürgschaften und Liquiditätshilfen (sog. Defizitausgleich). Eine weitere Form des selektiven Defizitausgleichs ist die Übernahme der Kosten von Entlastungstarifverträgen staatlicher Kliniken durch Länder. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser erhalten bislang keinen solchen Defizitausgleich. 5. Der selektive Defizitausgleich eines Landes nur für staatliche Krankenhäuser verstößt gegen das gesetzliche (§ 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG) und verfassungsrechtliche (Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG) Gebot der Gleichbehandlung der Plankrankenhäuser (Prinzip der Trägervielfalt). Er ist des halb rechts- und verfassungswidrig. 6. Ein selektiver Defizitausgleich von Kommunen nur für eigene (kommunale) Krankenhäuser verstößt gegen das landesgesetzliche Prinzip der Trägervielfalt und das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 1 GG und ist somit unzulässig. 7. Auf eigene Krankenhäuser beschränkte Ausgleichsleistungen von Kommunen oder Ländern sind eine unzulässige Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV und deshalb unvereinbar mit dem EU-Beihilferecht. Das gilt sowohl, wenn staatliche Krankenhäuser Ausgleichsleistungen für die Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung (s. § 109 Abs. 1 S. 1 und 2, Abs. 4 S. 2 SGB V) erhalten, als auch, wenn der Ausgleich „Gegenleistung“ für eine hoheitlich auferlegte Betriebspflicht ist. Eine wirksame Durchsetzung des EU-Beihilferechts und effektiver Rechtsschutz für nicht begünstigte freigemeinnützige und private Krankenhäuser erfordern Transparenz und eine entsprechende Veröffentlichung der Betrauungsakte der Länder und Kommunen. 8. Ein Defizitausgleich für alle in den Krankenhausplan eines Landes aufgenommenen (Plan-)Krankenhäuser ist beihilferechtlich zulässig. Da sämtliche Plankrankenhäuser Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichen Interesse (DAWI) erbringen (gesetzliche Pflicht zur Versorgung der Bevölkerung mit Krankenhausbehandlung), müssen sie nach dem EU-Beihilferecht bei staatlichen Ausgleichsleistungen für die Erfüllung der Versorgungspflicht gleichbehandelt werden. Art. 107 Abs. 1 AEUV ist entsprochen, wenn entweder ein selektiver Defizitausgleich für staatliche Plankrankenhäuser unterbleibt bzw. aufgehoben und rückabgewickelt wird oder alle – staatlichen, freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäuser – gleichgefördert werden. 9. Diese nach dem EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit kann den Ländern nach nationalem Recht verschlossen sein. Ein Ausgleich der Länder für Investitionskosten ist prinzipiell erforderlich, um der gesetzlichen Verpflichtung aus § 1 Abs. 1, § 4 Nr. 1, § 9 Abs. 5 KHG nachzukommen und die notwendigen Investitionskosten der Plankrankenhäuser unter Beachtung betriebswirtschaftlicher Grundsätze zu decken. Freigemeinnützige und private Krankenhäuser haben Anspruch auf Ausgleichsleistungen zur Investitionskostendeckung bereits wegen des gesetzlichen Gebots funktionsgerechter Finanzierung (§ 8 Abs. 1 S. 1 KHG) und aus ihrem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Ihnen kann dieser Anspruch aber auch wegen des gesetzlichen und verfassungsrechtlichen Gebots der Gleichbehandlung zustehen. Gewähren die Länder staatlichen Plankrankenhäusern bei wirtschaftlicher Betriebsführung Ausgleichsleistungen, um ihrer Verpflichtung zur Übernahme notwendiger Investitionskosten nachzukommen, müssen sie freigemeinnützigen und privaten Plankrankenhäusern nach dem Gleichbehandlungsgebot einen entsprechenden Ausgleich zahlen (§ 8 Abs. 1 S. 1 i.V.m. § 1 Abs. 2 S. 1 und 2 KHG, Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG). Einer nach nationalem Recht gebotenen, gleichen Förderung aller Plankrankenhäuser steht das EU-Beihilferecht nicht entgegen. 10. Die Kommunen sind dagegen nach nationalem Recht (über die Krankenhausumlage hinaus) nicht zur Krankenhausfinanzierung verpflichtet. Sie entscheiden gem. Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG (Gemeinden) bzw. gem. Art. 28 Abs. 2 S. 2 GG i.V.m. Landeskrankenhausrecht (Gemeindeverbände) eigenverantwortlich, ob und in welchem Umfang sie Plankrankenhäuser unter Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots finanziell unterstützen (Investitions- und Betriebskosten). Dementsprechend engt das nationale Recht die nach EU-Beihilferecht bestehende Wahlmöglichkeit für Kommunen nicht ein, selektive Ausgleichsleistungen für kommunale Krankenhäuser zu unterlassen bzw. aufzuheben und rückabzuwickeln oder sie so umzugestalten, dass freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser die gleiche Förderung erhalten. Scheidet allerdings eine Rückzahlung der von Kommunen an ihre Krankenhäuser gezahlten Finanzmittel wegen tatsächlicher Unmöglichkeit aus, wird dem EU-Beihilferecht nur entsprochen, wenn die Kommunen freigemeinnützige und private Plankrankenhäuser gleichermaßen fördern. 11. Ohne eine Nachzahlung der in den letzten Jahren unterbliebenen Förderung durch die Sozialleistungsträger und die Länder ist die anstehende Krankenhausreform für die Krankenhäuser nicht zu bewältigen. Um die geplante Umstellung auf neue Versorgungslevel und Leistungsgruppen vornehmen und die hiermit verbundenen kostenintensiven Umstrukturierungsprozesse leisten zu können, muss die infolge unzureichender Krankenhausfinanzierung entstandene Unterfinanzierung der Krankenhäuser vor der Reform behoben werden. Die Forderungen nach „Vorschaltgesetzen“ sind daher berechtigt. Y1 - 2023 UR - https://die-katholischen-krankenhaeuser.de/wp-content/uploads/2023/11/2023_11_30_Rechtsgutachten-Funktionsgerechte-Krankenhausfinanzierung.pdf PB - [Verlag nicht ermittelbar] CY - [Erscheinungsort nicht ermittelbar] ER - TY - GEN A1 - Steinrötter, Björn T1 - Alkohol als fluggastrechtliche Betreuungsleistung und "besoffene" künstliche Intelligenz BT - Editorial T2 - ReiseRecht aktuell Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.9785/rra-2023-310302 SN - 0944-7490 SN - 2193-9535 VL - 31 IS - 3 SP - 109 EP - 110 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - GEN A1 - Matsunaga, Miku A1 - Krause, Werner T1 - Right-wing violence and the persistence of far-right popularity T2 - The LOOP : ECPR's Political Science Blog N2 - Miku Matsunaga and Werner Krause reveal how voters who support radical-right parties are sticking by them, despite the current upsurge in right-wing violence. Their findings raise crucial concerns about the broader ramifications of growing far-right movements across the globe KW - AfD KW - Alternative für Deutschland KW - far-right extremism KW - far-right groups KW - far-right parties KW - far-right populism KW - populist radical right KW - right-wing politics Y1 - 2023 UR - https://theloop.ecpr.eu/right-wing-violence-and-the-persistence-of-far-right-popularity/ PB - European Consortium for Political Research CY - Colchester ER -