TY - JOUR A1 - Rößling, Holger T1 - Die Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung beim Ausbau der BAB A9 : Ergebnisse einer Untersuchung in verschiedenen Bundesländern N2 - Beim Ausbau der BAB A9 wurde die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung in den verschiedenen Bundesländern zwar vom Grundsatz vergleichbar, in vielen Details (z.B. Kompensationsumfang, Maßnahmenunterhaltung) jedoch unterschiedlich angewendet. Diese Unterschiede kommen weniger durch die rechtlichen Vorgaben als durch unterschiedliche methodische und inhaltliche Herangehensweisen zustande. So ist festzustellen, dass die naturschutzfachlichen Ergebnisse in den untersuchten Beispielen nicht von der Art des Zulassungsverfahrens abhängen. Entscheidend sind vielmehr die fachliche Qualität und die Umsetzungsorientierung der Begleitplanungen und die Bereitschaft von Planungsträgern, Naturschutzbehörden und Flächeneigentümern, bei der Abarbeitung der Eingriffsregelung zusammenzuarbeiten. Trotz ähnlicher Vorhabensmerkmale wurden die Beeinträchtigungen von Naturhaushalt und Landschaftsbild unterschiedlich detailliert ermittelt. Es besteht eine sehr klare Tendenz, im LBP lediglich einige Hauptbeeinträchtigungen zu ermitteln und zu quantifizieren und daraus pragmatisch den Kompensationsbedarf abzuleiten. Wurden detailliertere schutzgut- oder funktionsbezogenen Darstellungen der Beeinträchtigungen, z.B. auf Basis einer UVS vorgenommen, dienten sie dazu, unterschiedliche Typen von Kompensationsmaßnahmen zu begründen. Den Umfang der Kompensation beeinflussen die Flächengröße und die Wertigkeit der beanspruchten Biotope. In allen Beispielen wurden hauptsächlich Ersatzmaßnahmen geplant und realisiert. Der tatsächliche Erfolg der Maßnahmen hängt ganz entscheidend von der langfristigen Unterhaltung und Sicherung der Maßnahmen ab. Hier verfolgen die Planungsträger unterschiedliche Strategien. Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Neue Aspekte der Gewässerentwicklung Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jacobs, Jörg A1 - Jessel, Beate T1 - Landnutzungsszenarien zur Entscheidungsunterstützung : ein Beispiel aus dem Einzugsgebiet der Havel N2 - Zusammenfassung Über 70 % der Stickstoffeinträge in die Gewässer stammen aus diffusen Quellen. Art und Intensität der Landnutzung im Einzugsgebiet haben daran einen wesentlichen Anteil. Bei der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie wird es deshalb auch darauf ankommen, Strategien für eine angepasste, gewässerverträgliche Landntzung zu entwickeln. Szenarien können verschiedene Wege zum Ziel, dem guten Zustand nach WRRL, aufzeigen, ihre Auswirkungen in komplexen Zusammenhängen darstellen und damit Entscheidungsprozesse unterstützen. Im Artikel wird eine Methodik zur Entwicklung von Landnutzungsszenarien vorgestellt, die im Rahmen des Verbundprojektes "Bewirtschaftungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet der Havel" erarbeitet wurde. Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Noch einige Fragezeichen in der Gewässerplanung Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Wendler, Wiebke A1 - Jessel, Beate T1 - Anwendung und Akzeptanz der FFH-Richtlinie in Deutschland und in Frankreich : ein Vergleich in ausgewählten Gemeinden N2 - Application and Acceptance of the Habitats Directive in Germany and France - Comparison of Selected Areas. Since 1992, when the Habitats Directive (92/43/EWG) came into effect, all EU member states are obligated to contribute to the establishment of a coherent ecological framework of special protection areas, called Natura 2000. The guideline states both protection objects and protection aims more precisely but its implementation is, to a large extent, left to the member states. In the neighbouring states Germany and France the organisation report strategy, and area management of the Natura 2000 areas differ significantly. Based on these conditions, in both countries two exemplary regions (mountain range and low mountain range) with 3 Natura 2000-areas were selected. In exemplary municipalities the local decision-makers and other relevant activists were interviewed regarding their acceptance of Natura 2000. The results showed altogether a higher acceptance in the 12 German municipalities than in the 12 French but at the same time an extensive insecurity regarding the new obligations on order to implement the protection system. In the French examples the lack of public participation organised by the state government contributed to a reduced acceptance during the first years of the implementation of the Habitats Guideline. Besides, crucial elements for a local acceptance of the Natura 2000 system in both states were the land owners, existing plans and development aims of the municipality, land use and a possibly existing protection status of the area. Additionally the study showed that a transparent establishment of a management plan offers the opportunity to co-ordinate different land use and protection interests. The designation of a separate area co-ordinator for each Natura 2000-area, at the same time contact for the local community like in France, can provide a valuable, confidence-building measure. Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Die Integration von Umweltbelangen in die Entscheidungsfindung in der Bauleitplanung N2 - Mit dem zum 20. Juli 2004 novellierten Baugesetzbuch (BauGB) dienen in der Bauleitplanung Umweltprüfung und Umweltbericht nummehr dazu, die für eine sachgerechte Abwägung erforderlichen Umweltdaten umfassend und im Zusammenhang zu ermitteln, aufzubereiten und zu bewerten. Die Umweltprüfung bildet dabei nun das Trägerverfahren, mit dem SUP und Projekt-UVP, Eingriffsregelung sowie Prüfung nach $ 34 BNatSchG in einen einheitlichen Ablauf überführt werden und bereitet die Entscheidung über die Berücksichtigung der jeweiligen Belange vor. Während dabei das Ergebnis von SUP und UVP in der Abwägung lediglich zu berücksichtigen ist, ohne eigene materielle Rechtsfolgen zu entfalten, müssen in der bauleitplanerischen Abwägung weiterhin die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung differenziert beachtet werden. Eigene zwingende Rechtsfolgen ergeben sich nach nationalem und europäischem Recht auch aus dem Ergebnis einer Prüfung nach $ 34 BNatSchG, das keiner Abwägung im eigentlichen Sinne zugänglich ist, sondern beim Auftreten erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzziele in einem Ausnahmeverfahren das Abprüfen eng definierter Ausnahmetatbestände erfordert. Gesondert zu betrachten sind weiterhin Beeinträchtigungen von Schutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen oder besonders geschützten Arten, die eigene naturschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen bzw. das Vorliegen einer sog. "Befreiungslage" als Voraussetzungen für eine weitere Beplanung erfordern. Damit rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, ist es notwendig, diese Tatbestände darin weiterhin differenziert zu betrachten. Es wird dabei Aufgabe vor allem der Planbegründung zu einem Bauleitplan sein, die einzelnen Verfahrensbestandteile, die der Gesetzgeber im Verfahren der Umweltprüfung gebündelt haben will, wieder aufzugliedern und sie jeweils gesondert darzulegen, selbst wenn es dabei zu Redundanzen kommen sollte. Die mit den einzelnen Belangen verbundenen Anforderungen sollten zudem bereits bei der Ermittlung der Grundlagen für einen Bauleitplan und ihrer Bewertung entsprechend beachtet werden; Letzteres wird sich besonders für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als wichtig erweisen. Y1 - 2004 SN - 0721-7390 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate A1 - Jacobs, Jörg T1 - Top-dorn versus bottom-up : possibilies and limitations of stakeholder's involvement within the implmentation of the WFD in the Havel river basin Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Kühling, Matthias A1 - Burkart, Michael A1 - Hinrichsen, Arne A1 - Oehlschläger, Susanne A1 - Wallschläger, Hans-Dieter A1 - Wiegleb, Gerhard A1 - Wolters, Steffen T1 - Offene Sandlandschaften Mitteleuropas, Truppenübungsplätze und Naturschutz Y1 - 2004 SN - 3-540-22449-1 ER - TY - JOUR A1 - Lindenmaier, Falk A1 - Zehe, Erwin A1 - Ihringer, Jürgen T1 - The role of detailed hydrological investigation for the identification of dominating structures and processes which lead to mass movement in mountainous regions Y1 - 2004 SN - 3-8325-0585-7 ER - TY - JOUR A1 - Kühling, Matthias T1 - Online-Datenbank für die Wanderfalterforschung Y1 - 2004 SN - 0942-9328 ER - TY - JOUR A1 - Zehe, Erwin A1 - Stehlik, Jiri A1 - Bárdossy, András T1 - Hydrologische Auswirkungen eines Klimaänderungsszenarios im Rheineinzugsgebiet Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Die UVP in der Bauleitplanung : Verbesserung der Umweltvorsorge durch die neuen Regelungen? N2 - Zusammenfassung und Facit Durch die seit August 2001 im Kraft getretene geänderte Gesetzeslage hat sich in puncto materieller Wirkung der UVP auch in der Bauleitplanung nicht viel geändert. Wirklich neu ist lediglich der Umweltbericht, über den eine prozessbegleitend angelegte, besser strukturierte Aufbereitung des relevanten Abwägungsmaterials zu erwarten ist, die aber keine die Entscheidung präjudizierende Wirkung hat. WULFHORST (2001, 252) spricht hier von einer allerdings nicht zu unterschätzenden "verfahrenspsychologischen Wirkung". Handlungsbedarf besteht - zumal vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der Plan-UVP - gerade in der Bauleitplanung im Hinblick darauf, welche Möglichkeiten der Integration und Abstimmung der verschiedenen Instrumente zur Folgenbewältigung gegeben sind. Diese Betrachtung sollte aber nicht nur eingeschränkt auf eine inhaltliche Zusammenfassung bei gleichzeitiger Erstellung getrennter Dokumente für die verschiedenen Verfahren erfolgen. Vielmehr ist einer inhaltlichen Differenzierung der verschiedenen Aufgaben die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie der formal angelegten Beachtung der verfahrensmäßigen Anforderungen. Mit Spannung bleibt schließlich abzuwarten, wie der EuGH seine interpretierende Rechtsprechung zu den nationalen Umsetzungen der geänderten UVP-Richtlinie und hier insbesondere zur Umsetzung der geforderten Einzelfallprüfung gestalten wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der EuGH gerade unter dem Vorsorgeaspekt zu einer recht weitgehenden Auslegung entsprechenden Bestimmungen neigt. Man ist daher sicher nicht schlecht beraten, den Anwendungsbereich der UVP in der Bauleitplanung im Ermessensfall eher weit zu gestalten. Y1 - 2004 SN - 3- 929797-85-2 ER - TY - JOUR A1 - Szaramowicz, Martin T1 - "Hierarchy" und "Scale" : Interessante Denkmuster für die Landschaftsplanung? N2 - Theoretische Ansätze unter den Oberbegriffen "Hierarchy" und "Scale" sind in der Ökologie seit den 1980er-Jahren entwickelt und intensiv diskutiert worden. Das wissenschaftliche Paradigma kann mit dem Begriff "Hierarchical Patch Dynamics" beschrieben werden. Obwohl auch Anwendungsbezüge diskutiert und konzipiert wurden, hat es in Deutschland bisher in der Landschaftsplanung kein größeres Echo hervorgerufen. Gleichwohl gibt es eine Reihe interessanter Anknüpfungspunkte zwischen Aussagen der ökologischen Hierarchie-Theorie und konkreten landschaftsplanerischen und naturschutzfachliceh Aufgabenstellungen. Vor diesem Hintergrund werden Grundzüge dieser Theorie bzw. der unter dem Dach des Paradigmas "Hierarchical Patch Dynamics" versammelten theoretischen Ansätze dargestellt. Wesentlich ist die erkenntnistheoretische Grundhaltung, die versucht, unzulässige Verallgemeinerungen oder Absolutheitsansprüche auszuschließen, indem sie zunächst den Gegenstandsbereich der Ökologie beschreibt und analysiert. Auf dieser Grundlage werden Herangehensweisen zur Behandlung ökologischer Fragestellungen vorgeschlagen. Diese Herangehensweisen lassen sich auf landschaftsplanerische Aufgaben übertragen. Es wird gezeigt, für welche Bereiche eine solche Übertragung denkbar wäre. Letztlich bedürfte es einer Praxisüberprüfung, um herauszufinden, ob mit Hilfe von Ansätzen der ökologischen Hierarchie- Theorie die Bearbeitung planerischer Fragestellungen verbessert oder ergänzt werden könnte. Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Landschaftskultur : gestern, heute und in Zukunft ; Ansätze zum Umgang mit Kulturlandschaft im deutsch- italienischen Vergleich Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Landschaftskultur : Gestern, heute und in Zukunft Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Bearbeitung des Landschaftsbildes in der Eingriffsregelung N2 - Zur Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes in der Eingriffsregelung gibt es im Straßenbau mittlerweile ein breites Spektrum an Leitfäden und planerischen Grundlagen. Als mit Problemen behaftet erweist sich jedoch häufig die darauf aufbauende, auf konkrete Beeinträchtigungen Bezug nehmende Ableitung von Maßnahmen. Vor diesem Hintergrund hatte ein vom Bundesamt für Naturschutz beauftragtes FuE-Vorhaben (JESSEL et al. 2003) die Aufgabe, am Beispiel linienförmiger Verkehrsvorhaben des Bundes (Straße und Schiene) Hinweise zu erarbeiten, wie konkrete Vorkehrungen zur Vermeidung und Minderung von Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie umsetzungsorientierte Maßnahmen zu seiner landschaftsgerechten Wiederherstellung und Neugestaltung begründet werden können. Berücksichtigt wurden insbesondere die neuen rahmenrechtlichen Vorgaben des zum 04.04.2002 novellierten Bundesnaturschutzgesetzes (im Folgenden: BNatSchG 2002). Des Weiteren wurden exemplarische Nachkontrollen zum Landschaftsbild durchgeführt, um Empfehlungen abzuleiten wie die spezifischen Belange dieses Schutzguts bei derartigen Überprüfungen zu berücksichtigen sind. The road construction sector in Germany already has a large number of guidelines and legal planning principles that govern the collection of landscape data and landscape evaluation for the German Impact Regulation. However, deriving measures that are both based on these guidelines and principles, and take concrete interference into account often prove problematic. In view of this fact, the German Federal Agency for Nature Conservation commissioned a research project that could be used to justify concrete precautionary measures that seek to avoid and reduce interference in the landscape, and implementation-oriented measures for landscape-friendly restauration and rearrangement. The project was based on the Federal Government's transport plans for the road and rail sector. It focussed in particular on the new legal standards set out in the Federal Nature Conservation Act that was amended on 4.4.2002. In addition, exemplary follow-up checks on the landscape were made with the aim of formulating recommendations as to how the specific needs of the landcape can be taken into account when carrying out such assessments. Y1 - 2004 SN - 0039-2219 ER - TY - JOUR A1 - Szaramowicz, Martin A1 - Rößling, Holger A1 - Jessel, Beate T1 - Nature Conservation through land use? : compensation measures and compensation pools Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Hasch, Bernhard A1 - Jessel, Beate T1 - Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Flussauen : Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft N2 - Summary Possibilities of Co-Operation between Nature Conservation and Water Management. The EU Water Framework Directive (WFD) issued different regulations in the context of flodplains although not listing them directly as target areas to be dealt with. This makes clear that flodplains are assed as functional areas and therefore also need concrete requirements for their protection and development from a water management point of view. Additionally measures along rivers and streams necessary to reach the environmental aims of the WFD can result in changed conditions in floodplains. This is illustrated by examples of the Lower HAvel River. This may lead to conflicts with the aims and tasks of nature conservation. Particularly the definition of development aims needs an early identification of agreements and possible conflicts. Therefore the water management authorities have to consider the influence of the floodplains on the condition of the water bodies in an early stage: as soon as reference conditions are described, for the assessment of the risks to achieve the environmental aims as well as for the development of measurement programmes. Further it will be the task of nature conservation institutions to establish own target systems for the water bodies additionally to the NATURA2000- syetem of protection areas as well as for the development of measurement programmes of the WFD. Zusmamenfassung Die EU- Wasserrahmenrichtlinie benennt Auen zwar nicht direkt als Handlungsobjekte. Betrachtet man jedoch ihre verschiedenen Vorgaben im Zusammenhang, wird deutlich, dass Auen als Funktionsräume mit erfasst sind, weshalb zukünftig aus wasserwirtschaftlicher Sicht auch konkrete Anforderungen an ihren Schutz und ihre Entwicklung zu stellen sein werden. Zudem können Maßnahmen am Fließgewässer, die zum Erreichen der Umweltziele der WRRL erforderlich sind, zu Veränderungen der Bedingungen in Flussauen führen. Dies wird an Beispielen aus der Unteren Havel näher erläutert. Damit ergeben sich Überschneidungen mit den Zielen und Aufgaben des Naturschutzes in Flussauen, die eine enge Abstimmung von Wasserwirtschaft und Naturschutz erforderlich machen. Besonders bei der Festlegung von Entwicklungszielen sind Gemeinsamkeiten und mögliche Konfliktpotenziale frühzeitig zu identifizieren. Dazu ist es erforderlich, dass von der Wasserwirtschaft der Einfluss der Auen auf den Zustand der Wasserkörper bereits bei der Beschreibung der Referenzzustände, der Bewertung der Risiken für das Erreichen der Umweltziele sowie der Entwicklung von Maßnahmenprogrammen berücksichtigt wird. Um Einfluss auf die Maßnahmenprogramme n. WRRL nehmen zu können, wird es Aufgabe des Naturschutzes sein, auch über das Schutzgebietssystem NATURA2000 hinaus eigene gewässerbezogene Zielsysteme zum Auenschutz aufzustellen. Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate A1 - Wübbe, Irmela T1 - Genehmigungspraxis und Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz gemäß § 32 BbgNatSchG. N2 - Zusammenfassung Auf der Grundlage von $ 32 BbgNatschG gesetzlich geschützte Biotope unterliegen einem strengen Schutz vor Veränderungen, von dem nur unter bestimmten Voraussetzungen (nach $ 36 BbgNatSchG) Ausnahmen erteilt werden dürfen. In einer Untersuchung von 79 Bescheiden wurden die Genehmigungspraxis und die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Erteilung von Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz in drei Kreisen und zwei kreisfreien Städten Brandenburgs analysiert. Hierbei wurde deutlich, dass bei zwei Dritteln der realisierten Beeinträchtigungen die zur Kompensation beauflagten Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. Umsetzungsmängel bestehen in der Art der Herstellung wie auch in der Pflege der Maßnahmen. Gründe können sowohl in unklaren Formulierungen der Bescheide als auch im mangelnden Umsetzungswillen der Antragsteller bestehen. Daneben fällt auf, dass gewisse Bestimmungen (z.B. das Vorliegen einer "Geringfügigkeit" von Beeinträchtigungen als Voraussetzung für die Erteilung einer Ausnahme) uneinheitlich gehandhabt werden. Um den Vollzug der Umsetzung stärker voranzutreiben, müssen Nachkontrollen einen höheren Stellenwert in der Arbeit der Naturschutzbehörden bekommen. Hier kann bei der Formulierung der Bescheide bereits wichtige Vorarbeit geleistet werden. Offizielle Musterbescheide und aktualisierte Vollzugshilfen mit Erläuterungen von Rechtsbegriffen sind ein wichtiger Baustein für die tägliche Verwaltungsarbeit. Wenn die Umsetzung dann wenigstens stichprobenartig begleitet und weiterverfolgt wird, können auch die Antragsteller stärker in die Pflicht genommen werden. Y1 - 2004 SN - 0942-9328 ER - TY - JOUR A1 - Heller, Wilfried A1 - Doka, Dhimiter A1 - Bërxholi, A. A1 - Felgentreff, Carsten T1 - Internal population redistribution in post-socialist Albania Y1 - 2004 SN - 0721-2887 ER -