TY - BOOK A1 - Bauer, Hartmut A1 - Häde, Ulrich A1 - Bickenbach, Christian A1 - Brünneck von, Alexander A1 - Haack, Stefan A1 - Hebeler, Timo A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Peine, Franz-Joseph T1 - Landesrecht Brandenburg BT - Studienbuch T3 - Nomos Studienbuch N2 - Das Studienbuch stellt in übersichtlicher und systematischer Form die wichtigsten ausbildungsrelevanten Teile des brandenburgischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts dar. Die Autoren gehen auf die für Examen und Praxis relevanten Kerngebiete (Verfassungsrecht, Verwaltungsorganisationsrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht und Bauordnungsrecht) unter Einbeziehung von Rechtsprechung und Literatur ein. Zahlreiche Beispiele vereinfachen das Verständnis und Klausurhinweise schärfen den Blick für fehlerträchtige Fragestellungen. KW - Bauordnung Brandenburg KW - Bauordnungsrecht KW - Bebauungsplan KW - Brandenburg KW - Brandenburgisches Landesrecht KW - Gefahrenabwehr KW - Gemeinde KW - Gemeindeverfassungsrecht KW - Gemeindeverwaltungsrecht KW - Landesplanung KW - Landesrecht KW - Landesrecht Brandenburg KW - Landkreis KW - Polizei- und Ordnungsrecht KW - Raumordnung KW - Verfassungsrecht Brandenburg KW - Verwaltungsorganisation KW - Verwaltungsverfahrensrecht Y1 - 2021 SN - 978-3-8487-6334-4 SN - 978-3-7489-0442-7 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748904427 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 4. Auflage ER - TY - BOOK A1 - Becker, Ulrich A1 - Benedens, Niels Peter A1 - Deppe, Volker A1 - Düwel, Martin A1 - Hermann, Klaus A1 - Kluge, Johannes A1 - Liedtke, Frank A1 - Schmidt, Jürgen A1 - Schmidt, Thorsten Ingo A1 - Baum, Christoph T1 - Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg BT - abgaberechtliche Vorschriften des Landes Berlin : Kommentar, Text T3 - Gesetze, Verordnungen, Kommentare N2 - Das Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg (KAG) ist eine für alle Kommunalverwaltungen, Zweckverbände und Anwälte wichtige Rechtsmaterie. Den 20 Paragrafen steht eine Fülle von Fragen nach Auslegung und Anwendung des Gesetzes gegenüber, die von der Rechtsprechung mit zahlreichen Entscheidungen beantwortet werden. Mit dem Werk "Kommunalabgabengesetz für das Land Brandenburg" liegt ein umfassender Kommentar vor, der sich mit der Auslegung des brandenburgischen Kommunalabgabengesetzes (KAG) und der dazu ergangenen Rechtsprechung befasst. Die zahlreichsten Gerichtsentscheidungen beinhaltet die Kommentierung zu § 6 (Benutzungsgebühren) Einerseits darf der Titel für sich in Anspruch nehmen, auch nicht speziell juristisch ausgebildete Nutzer in die Rechtsvorschriften zum KAG Brandenburg einzuführen. Andererseits will es aber auch den mit dem Abgabenrecht befassten Fachleuten in Verwaltungen, Verbänden, Gerichten und Kanzleien eine solide Grundlage für möglichst rechtssichere Entscheidungen bieten. Der engen räumlichen Nähe wegen beinhaltet das Werk die Abgabenrechtlichen Vorschriften des Landes Berlin. KW - Abgaben KW - Steuern KW - Gebühren KW - Beiträge KW - Abgabenbescheide KW - KAG Y1 - 2006 SN - 978-3-8293-0764-2 N1 - Loseblattsammlung PB - Kommunal- und Schul-Verlag CY - Wiesbaden ER - TY - BOOK A1 - Knemeyer, Franz-Ludwig A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Polizei- und Ordnungsrecht T3 - Prüfe dein Wissen : Rechtsfälle in Frage und Antwort N2 - Den Schwerpunkt des Buches bildet das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, wobei dessen Verzahnung mit dem Versammlungsrecht ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Wert wird außerdem stets auf die Herausarbeitung der Grundgedanken und Strukturen der jeweiligen Vorschriften gelegt, weniger auf reine Detailregelungen. Dabei werden an geeigneter Stelle auch Parallelen zum Zivil- und zum Strafrecht gezogen. Die Gesetzesstellen werden nach dem Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder (MEPolG) zitiert. Aus der Synopse am Ende des Buches lassen sich dann schnell die jeweiligen landesrechtlichen Parallelfundstellen ermitteln. KW - Gefahrenabwehrrecht KW - Opportunitätsprinzip KW - Polizeiliche Befugnisse KW - Polizeipflichtigkeit KW - Polizeirecht KW - Polizei- und Ordnungsrecht KW - Versammlungsrecht KW - Verwaltungszwang Y1 - 2022 SN - 978-3-406-79470-4 PB - C.H. Beck CY - München ET - 5., überarbeitete ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Der brandenburgische Zukunftsinvestitionsfonds BT - Sondervermögen ohne Zukunft? JF - Deutsches Verwaltungsblatt N2 - Der brandenburgische Landtag beschloss im Dezember 2019 kurz vor Beginn der uneingeschränkten Geltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse für die Länder ab dem 01.01.2020 mit den Stimmen der neuen Regierungskoalition aus SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Errichtung eines vollständig kreditfinanzierten Sondervermögens »Zukunftsinvestitionsfonds des Landes Brandenburg«, dessen Mittel in Höhe von einer Mrd. Euro in den kommenden Jahren zur Verbesserung der Infrastruktur eingesetzt werden sollen (I.). Dies wirft die Frage auf, ob die verfassungsrechtlichen Haushaltsgrundsätze der stetigen Aufgabenerfüllung (II.), der Einheit und Vollständigkeit des Haushalts (III.), der Haushaltsklarheit und Haushaltsöffentlichkeit (IV.), der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit (V.), des Jährlichkeitsprinzips (VI.) und nicht zuletzt des Haushaltsausgleichs (VII.) gewahrt worden sind. Letztlich steht das Budgetrecht des Parlaments selbst in Frage (VIII.). Hinzu treten etwaige europarechtliche Verwerfungen (IX.). Nach einer Darstellung der prozessualen Möglichkeiten, gegen dieses Sondervermögen vorzugehen (X.), rundet eine Zusammenfassung die Darstellung ab (XI.). Y1 - 2020 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/563b5ecb-8c34-3720-8081-aff28d4fe970 SN - 0012-1363 SN - 2366-0651 IS - 17 SP - 1109 EP - 1114 PB - Heymanns CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Die Treuepflicht der Beamten JF - Zeitschrift für das juristische Studium N2 - Das BVerwG hat mit Urt. v. 2.12.2021 einen Beamten wegen Verstoßes gegen seine Treuepflicht aus dem Dienst entfernt (I.). Dies gibt Anlass dazu, die historischen Wurzeln (II.) die- ser Pflicht und ihre gegenwärtige Ausgestaltung auf Bundes- und Landesebene (III.) zu betrachten. Im Einzelnen sind da- bei der Verpflichtete (IV.), der Berechtigte (V.) und der Inhalt dieser Pflicht (VI.) zu untersuchen. Zudem ist ihre Durch- setzbarkeit zu erörtern (VII.), bevor eine Schlussbetrachtung den Beitrag abrundet (VIII.). Y1 - 2022 UR - https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2022_2_1600.pdf SN - 1865-6331 VL - 15 IS - 2 SP - 172 EP - 176 PB - Universität Mainz CY - Mainz ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Henneke, Hans-Günter T1 - Finanzrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten zur Förderung der Bereitstellung von Wohnraum T2 - Bauen und Wohnen auf dem Lande und in der Stadt : Professorengespräch 2020 des Deutschen Landkreistages am 15./16.7.2020 in Frankfurt am Main Y1 - 2021 SN - 978-3-415-07005-9 SP - 151 EP - 162 PB - Boorberg CY - Stuttgart ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Hoffman, István ED - Rozsnyai, Krisztina F. ED - Nagy, Marianna T1 - Urbanisation and local government – an introduction T2 - Urbanisation and local government(s) N2 - This introductory essay is structured as follows: First of all, several forms of urbanisation (I.) are introduced and the processes of urbanisation and dis-urbanisation (II.) are defined. Then four fields of law which are deeply affected by urbanisation are put into the focus. These are, local government law (III.), but also public building law (IV.), civil service law (V.) and public finance law (VI.). Afterwards the effects of the corona pandemic on these fields of law are contemplated, taking account of the process of urbanisation (VII.). Finally, the main results are summarised (VIII.). KW - urbanisation KW - de-urbanisation KW - municipal law KW - public finance law KW - building law COVID-19 pandemic Y1 - 2021 SN - 978-961-7124-06-4 U6 - https://doi.org/10.4335/2021.7 SP - 5 EP - 14 PB - Institute for Local Self-Government CY - Maribor ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Shetreet, Shimon ED - Chodosh, Hiram ED - Helland, Eric T1 - The cde of conduct for the justices of the Federal Constitutional Court of Germany T2 - Challenged justice N2 - In all matters, both official and unofficial, the Justices of the Federal Constitutional Court conduct themselves in a way that does notcompromise the reputation of the Court, the dignity of their officeor confidence in their independence, impartiality, neutrality and integrity. Y1 - 2021 SN - 978-9-00442-155-4 U6 - https://doi.org/10.1163/9789004421554_016 SP - 293 EP - 299 PB - Brill Nijhoff CY - Leiden ; Boston ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Hartmann, Bernd J. ED - Pieroth, Bodo ED - Barczak, Tristan T1 - Fraktionsausschluss BT - Bundestagsauflösung, Vertrauensfrage, Gegenzeichnungspflicht ; Fraktionsausschluss – Organstreitverfahren, einstweilige Anordnung T2 - Hausarbeit im Staatsrecht : Musterlösungen und Gestaltungsrichtlinien für das Grundstudium Y1 - 2020 SN - 978-3-8114-4807-0 SP - 221 EP - 245 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ET - 4., völlig neu bearbeitete Auflage ER - TY - BOOK A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Staatsrecht I BT - Staatsorganisationsrecht mit Verfassungsprozessrecht T3 - Prüfe dein Wissen N2 - Das Staatsrecht zählt sowohl in der Praxis als auch in der juristischen Prüfung zu den zentralen Rechtsgebieten. Das Staatsorganisationsrecht bestimmt Aufbau und Verfahren der Staatsorgane und beeinflusst durch den Vorrang der Verfassung die gesamte Rechtsordnung. Der Band behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet den gesamten Pflichtwahlstoff. In Form von Fällen und Fragen wird dabei unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonderer Wert auf die staatstheoretischen Grundlagen und die europarechtlichen Bezüge dieses Rechtsgebiets gelegt. Vorteile auf einen Blick - ausführliche Behandlung in Frageund-Antwort-Fällen - systematische und umfassende Darstellung aktuell auf neuestem Rechtsstand. Zur Neuauflage Für die 4. Auflage wurde das Werk in zwei Bände aufgeteilt. Band I enthält eine ausführliche Darstellung des Staatsorganisationsrechts. Berücksichtigt wurde dabei die umfangreiche neue Rechtsprechung des BVerfG zu diesem Rechtsbereich. Enthalten sind außerdem die aktuellen Einflüsse des europäischen Rechts und der Rechtsprechung des EGMR auf das deutsche Staatsrecht. Zielgruppe Für Studierende der Anfangs- und Fortgeschrittenensemester sowie zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung. Y1 - 2019 SN - 978-3-406-72883-9 PB - Beck CY - München ET - 4. überarb. Aufl. ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - § 4 Kommunalrecht T2 - Landesrecht Brandenburg : Studienbuch Y1 - 2017 SN - 978-3-8487-2828-2 SP - 103 EP - 204 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Gosch, Dietmar ED - Hufeld, Ulrich ED - Kirchhof, Gregor ED - Rust, Alexander ED - Schenke, Ralf ED - Tappe, Henning ED - Weitemeyer, Birgit T1 - Finanzierungspflichten und Konnexitätsprinzip BT - zur Konnexitätsrelevanz der Dynamisierungsklausel des § 19 KiBiz T3 - Recht der Steuern und der öffentlichen Finanzordnung ; 10 N2 - Die Finanzkrise der Kommunen beruht auch auf der Übertragung staatlicher Aufgaben ohne entsprechenden finanziellen Ausgleich. Davor sollen nun das grundgesetzliche Aufgabenübertragungsverbot vom Bund auf die Kommunen und die landesverfassungsrechtlichen Konnexitätsregeln beim Transfer vom Land auf die Kommunen schützen. Zwar ist anerkannt, dass diese Vorschriften für Sachaufgaben gelten. Doch ist streitig, ob dies auch für die Auferlegung von Finanzierungspflichten zu gelten hat. Der Autor vergleicht die landesverfassungsrechtlichen Bestimmungen in ihrer Auslegung durch das jeweilige Landesverfassungsgericht und arbeitet unter besonderer Berücksichtigung der nordrhein-westfälischen Rechtslage heraus, dass die Übertragungsvorschriften nicht umgangen werden dürfen. Übertragung einer Sachaufgabe und Auferlegung einer Finanzierungspflicht sind funktionell gleichwertig und beide konnexitätsrelevant. Der Autor ist Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam. Y1 - 2016 SN - 978-3-8487-2822-0 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Brüning, Christoph ED - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Das Mitverwaltungsmodell T3 - Kommunalrechtliche Studien ; 3 N2 - Demographischer Wandel einerseits und zunehmende Aufgaben andererseits erzwingen bei finanzieller Notlage kommunale Reformen. Vielfach antworten die Landesgesetzgeber auf diesen Reformbedarf mit immer größeren kommunalen Einheiten. Um dieser „Flucht in die Einheitsgemeinde“ entgegenzuwirken, entwickelt der Verfasser das Mitverwaltungsmodell: Eine Gemeinde bleibt zwar rechtlich selbstständig, bedient sich aber der hauptamtlichen Verwaltung einer anderen Gemeinde. Die Möglichkeit einer solchen öffentlich-rechtlichen Geschäftsbesorgung wird unter Wahrung der Selbstverwaltungsgarantie beider Gemeinden entfaltet. Die notwendigen gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Regelungen werden entworfen. Dieses Modell soll im Rahmen der Brandenburgischen Verwaltungsstrukturreform umgesetzt werden und kann auch anderen Ländern als Vorbild dienen. Der Autor ist Direktor des Kommunalwissenschaftlichen Instituts der Universität Potsdam. Y1 - 2016 SN - 978-3-8487-2797-1 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Verfassungsprozessrecht T3 - Prüfe dein Wissen : Rechtsfälle in der Frage und Antwort Y1 - 2010 SN - 978-3-406-60336-5 VL - 34 PB - Beck CY - München ER - TY - BOOK A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Kommunalrecht Y1 - 2011 SN - 978-3-16-150871-4 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - BOOK A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Staatsrecht T3 - Prüfe dein Wissen Y1 - 2013 SN - 978-3-406-63907-4 VL - 31 PB - Beck CY - München ER - TY - BOOK A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Fallrepetitorium Allgemeines Verwaltungsrecht mit VwGO BT - Grundlagen, Examenswissen, Referendariatspraxis T3 - Deutschland ; Verwaltungsstreitverfahren ; Juristische Staatsprüfung 2 N2 - Das Fallrepetitorium bietet ein ideales Lern- und Wiederholungsinstrument für die prüfungsrelevantesten Bereiche des Öffentlichen Rechts. Referendare und Studenten in der Examensvorbereitung können anhand von ca. 800 kleinen Fällen die examensrelevanten Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts und verwaltungsprozessuale Problemkreise erfassen. Die Fragen sind je nach Schwierigkeitsgrad klassifiziert und entsprechend gekennzeichnet. So kann der Leser stets einschätzen, auf welchem Niveau er sich bewegt. Zum Nachlesen und Vertiefen verweisen die Antworten auf konkrete Randnummern gängiger Lehrbücher. So bietet sich dem Leser eine optimale „Lerneinheit“. Übersichten und Grafiken veranschaulichen einprägsam den Lerninhalt. Aufbauschemata zu den wichtigsten verwaltungsgerichtlichen Klage- und Antragsarten unterstützen das Lernen und Wiederholen und helfen bei der praktischen Falllösung. Y1 - 2020 SN - 978-3-8114-4938-1 PB - Müller CY - Heidelberg ET - 3. Aufl. ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Staatsrecht II BT - Grundrechte mit Verfassungsprozessrecht JF - Prüfe dein Wissen N2 - Die Grundrechte zählen in Ausbildung und Prüfung gleichermaßen zu den zentralen Rechtsgebieten. Sie sind zentral für das Verhältnis des einzelnen Menschen zum Staat und prägen durch den Vorrang der Verfassung die gesamte übrige Rechtsordnung. Das vorliegende Werk behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet den gesamten Pflichtfachstoff einschließlich der Verfassungsbeschwerde und der weiteren für die Durchsetzung der Grundrechte relevanten Verfahrensarten vor dem BVerfG. In Form von Fällen und Fragen wird dabei unter steter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts besonderer Wert auf die zunehmenden europarechtlichen Bezüge dieses Rechtsgebiets gelegt. Zahlreiche Übersichten veranschaulichen die Prüfung von Grundrechten, die Schutzbereiche besonders komplizierter Einzelgrundrechte sowie die Zulässigkeitsvoraussetzungen der verschiedenen Verfahrensarten. Y1 - 2021 SN - 978-3-406-76440-0 PB - Beck CY - München ET - 4. ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Die monokratische Regierung JF - JuristenZeitung N2 - Nach der Landtagswahl in Thüringen vom 27. Oktober 2019 gestaltete sich die Regierungsbildung schwierig. Zunächst wurde am 5. Februar 2020 der FDP-Politiker Kemmerich zum Ministerpräsidenten gewählt, der bereits am 8. Februar 2020 wieder seinen Rücktritt erklärte, ohne in der Zwischenzeit Minister ernannt zu haben. Mittlerweile wurde am 4. März 2020 der frühere Ministerpräsident Ramelow erneut in dieses Amt gewählt (I.). Dies wirft zum einen die Frage auf, ob die bisherigen Minister des Kabinetts Ramelow unter Kemmerich noch weiterhin geschäftsführend im Amt waren (II.), zum anderen, ob eine Regierung auch ohne Minister möglich ist (III.). Besteht hingegen eine Pflicht des Regierungschefs zur personellen Ergänzung der Regierung, sind die Folgen der Missachtung dieser Pflicht zu klären (IV.). Zudem sind die verfassungsprozessualen Möglichkeiten, den Regierungschef zur Ernennung zu zwingen, auszuloten (V.). Die Ausführungen sind dabei nicht nur für Thüringen, sondern auch für den Bund und die übrigen Länder von Bedeutung. Y1 - 2020 UR - https://www.mohrsiebeck.com/artikel/die-monokratische-regierung-101628jz-2020-01171?no_cache=1 SN - 0022-6882 SN - 1868-7067 VL - 75 IS - 7 SP - 349 EP - 353 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Der Stufenbau der Rechtsordnung JF - Juristische Ausbildung N2 - Pyramiden gibt es nicht nur in Ägypten, sondern auch in der deutschen Rechtsordnung. Dieser Beitrag soll die Feinheiten des Pyramidenbaus näher beleuchten und ihre Geheimnisse lüften. Zu diesem Zweck werden zunächst der in der Praxis besonders bedeutsame klassische Stufenbau des Bundes- rechts (I.) und dessen Erweiterungen (II.) vorgestellt, bevor einerseits das Landesrecht (III.) und andererseits das Recht der Europäischen Union (IV.) betrachtet werden. Sodann wird untersucht, ob auch ein vergleichbarer Stufenbau des Innenrechts besteht (V.). Nachdem die Veränderungen des formellen Rangs von Regelungen (VI.) betrachtet wurden, schließt der Beitrag mit einer Zusammenfassung (VII.). KW - Stufenbau der Rechtsordnung KW - Vorrangregeln KW - Vorrang der Verfassung KW - Rang der EMRK KW - Grundsatzgesetzgebung Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2434 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 9 SP - 896 EP - 905 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Christ, Josef ED - Oebbecke, Janbernd T1 - Kommunalsteuern, Realsteuern T2 - Handbuch Kommunalabgabenrecht : Steuern, Gebühren, Beiträge Y1 - 2022 SN - 978-3-406-77185-9 SP - 36 EP - 80 PB - C.H. Beck CY - München ET - 2. Auflage ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Kommunale Entschuldung durch den Bund zur Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse? JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Zahlreiche Kommunen vor allem in westdeutschen Flächenländern weisen eine sehr starke Verschuldung auf, die mittlerweile die Erfüllung nicht nur ihrer freiwilligen, sondern auch ihrer pflichtigen Aufgaben erheblich beeinträchtigt (I.). Dies hat die Diskussion angestoßen, ob von Verfassung wegen ein Staatsziel der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse besteht (II.) und sich daraus ein Recht oder gar eine Pflicht des Bundes zur finanziellen Entlastung dieser Kommunen ergibt. In diesem Zusammenhang sind nach geltender Verfassungslage direkte Leistungen des Bundes an die Kommunen (III.) von Zuweisungen des Bundes über die Länder an die Kommunen (IV.) sowie die Möglichkeiten des Bundes, die Länder zur Hilfeleistung an ihre Kommunen zu bewegen (V.), zu unterscheiden. Davon zu trennen ist die Frage, ob im Wege einer Grundgesetzänderung auch noch weitergehende finanzielle Hilfen des Bundes zur Entschuldung der Kommunen vorgesehen werden könnten (VI.). Schließlich werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (VII.). Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2020-S-818-N-1 SN - 0029-859X IS - 18 SP - 818 EP - 825 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Landesrechtsverordnungen auf bundesgesetzlicher Grundlage und verordnungsvertretende Landesgesetze JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Bislang gehört Art. GG Artikel 80 Abs. GG Artikel 80 Absatz 4 GG zu den vergessenen Normen des Grundgesetzes. Er ermöglicht, dass anstelle einer Landesrechtsverordnung auf der Grundlage eines Bundesgesetzes auch ein Landesgesetz erlassen werden kann. Einst eingefügt, um die Landesparlamente zu stärken, erwacht er erst im Zuge der Coronakrise aus seinem Dornröschenschlaf. Angesichts immer neuer grundrechtseinschränkender Verordnungen der Landesregierungen stellen sich gerade angesichts dieser Vorschrift die Fragen, ob und wann der jeweilige Landtag darüber zu informieren ist, welche weiteren Mitwirkungsrechte ihm zustehen und ob zum verordnungsvertretenden Landesgesetz gegriffen werden sollte. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2021-S-518-N-1 SN - 0029-859X IS - 12 SP - 518 EP - 526 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Ablösung von Staatsleistungen an die Kirchen JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Das Jahr 2019 markiert nicht nur 100 Jahre Weimarer Reichsverfassung, sondern zugleich 100 Jahre Staatskirchenrecht sowie 100 Jahre des nicht erfüllten Verfassungsauftrags der Ablösung der Staatsleistungen an die Kirchen gem. Art. WRV Artikel 138 Abs. WRV Artikel 138 Absatz 1 WRV (I.). Im Folgenden sollen der genaue Inhalt dieses Auftrags geklärt (II.) und die Rechtsfolgen seiner möglichen Umsetzung beleuchtet werden (III.). Zudem ist zu untersuchen, ob sich aus diesem Verfassungsauftrag ein Verbot neuer Staatsleistungen an die Kirchen und Religionsgesellschaften ergibt (IV.) und auf welche Weise dieser Auftrag ggf. verfassungsprozessual durchgesetzt werden kann (V.). Abschließend werden die Kernaussagen zusammengefasst (VI.). Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2020-S-624-N-1 SN - 0029-859X IS - 14 SP - 624 EP - 628 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Schuldenübernahme trotz Schuldenbremse BT - ein Aprilscherz? JF - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht N2 - Die Kommunen in Rheinland-Pfalz werden von erheblichen Altschulden geplagt, vor allem in Form von Kassenkrediten (I.). Zugleich schränkt die verfassungsrechtliche Schuldenbremse (II.) die Möglichkeiten des Landes stark ein, durch eigene Aufnahme von Krediten die Mittel zu beschaffen, um die Kommunen auskömmlich zu finanzieren. In dieser Lage wurde die am 1.4.2022 beschlossene Änderung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung (III.) ersonnen, welche dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit einräumt, einen Teil der kommunalen Altschulden zu übernehmen, ohne dass dies als Einnahme aus Krediten im Sinne der Schuldenbremse gewertet werden soll. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Verfassungsänderung, die sich zwar im Einklang mit den Änderungsvorschriften der Landesverfassung befindet (IV.), nicht doch gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes verstößt (V.), was Bedeutung nicht nur für Rheinland-Pfalz, sondern auch für den Bund und die anderen Länder hätte. Nach einer ergänzenden Untersuchung der europarechtlichen Vorgaben (VI.) werden die wesentlichen Ergebnisse in einer Schlussbetrachtung (VII.) zusammengefasst. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NVWZ-B-2022-S-756-N-1 SN - 0721-880X VL - 41 IS - 11 SP - 756 EP - 761 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Bedarfsorientierung im kommunalen Finanzausgleich BT - Perspektiven nicht nur für Sachsen JF - Landes- und Kommunalverwaltung N2 - Der kommunale Bedarf ist groß, die Mittel sind endlich. Der kommunale Finanzausgleich dient auch in Sachsen der angemessenen Verteilung dieser Mittel, um den Bedarf zu decken. Im Folgenden wird zunächst der Begriff des kommunalen Bedarfs beleuchtet (I.), bevor die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bedarfsorientierung im kommunalen Finanzausgleich betrachtet werden (II.). Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Bedarfsermittlung (III.) werden das klassische Mittel der Einwohnerorientierung (IV.), die Berücksichtigung von Nebenansätzen (V.) und der moderne Ansatz der Ausrichtung an den Aufgaben (VI.) erörtert. Sodann werden die aus der Bedarfsorientierung sich ergebende Gruppenbildung (VII.) einerseits und die Berücksichtigung atypischer Einzelfälle (VIII.) andererseits thematisiert. Nach einer Betrachtung der sich aus der Bedarfsorientierung ergebenden Grenzen kommunaler Ansprüche (IX.) werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (X.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LKV-B-2022-S-193-N-1 SN - 0939-0014 VL - 32 IS - 5 SP - 193 EP - 197 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Das Parlament in der Pandemie zwischen Notverordnungsrecht und Notausschuss JF - Deutsches Verwaltungsblatt N2 - Das Parlament stellt den zentralen Ort politischer Entscheidungsbildung dar.1 Die Erfüllung seiner Aufgaben der Gesetzgebung, der Wahl und Kontrolle der Regierung und anderer Verfassungsorgane, des Haushaltsbeschlusses und schließlich auch der Mitwirkung an der Verfassungsänderung sind unabdingbar für das Gelingen des demokratischen Rechtsstaates. Auch unter den Gefahren einer Pandemie ist daher unter allen Umständen die Funktionsfähigkeit des Parlaments aufrecht zu erhalten (I.). Dabei bieten sich neben technischen (II.) auch rechtliche (III.) Lösungen an, was zur Forderung nach einem parlamentarischen Notausschuss führt (IV.). Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (V.). Y1 - 2021 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/c71bdb40-323a-3417-bd17-d84fc0b55893 SN - 0012-1363 SN - 2366-0651 IS - 4 SP - 231 EP - 236 PB - Köln CY - Heymanns ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Entschädigung wegen Betriebsschließungen BT - die staatshaftungsrechtlichen Folgen der Corona-Pandemie JF - Berliner Anwaltsblatt N2 - Die Corona-Pandemie stellt nicht nur eine medizinische, sondern auch eine ökonomische Notlage dar. Möglicherweise mündet sie auch in eine juristische Krise ein, wenn es nicht gelingen sollte, ihre finanziellen Auswirkungen rechtlich adäquat zu bewältigen. Dies betrifft nicht nur Arbeitnehmer, die in Kurzarbeit gehen, sondern gerade auch die Inhaber von Betrieben, die pandemiebedingt schließen müssen. Im Folgenden sollen überblicksartig die Möglichkeiten untersucht werden, eine Entschädigung für solche Betriebsschließungen zu erhalten. Zu diesem Zweck werden zunächst die Ansprüche nach dem Infektionsschutzgesetz erörtert (I.), bevor die gefahrenabwehrrechtlichen Ansprüche (II.) sowie Ansprüche aus dem allgemeinen Staatshaftungsrecht (III.) untersucht werden. Dies leitet zu den Fragen über, ob zumindest Bestimmungen aus dem Infektionsschutzgesetz analog angewandt werden können (IV.) oder ob die Betriebsinhaber allein auf die staatlichen Hilfsprogramme zu verweisen sind (V.). Eine Schlussbetrachtung rundet die Darstellung ab (VI.). Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.03.20 SN - 0930-3065 SN - 2510-5116 IS - 3 SP - 79 EP - 80 PB - Schmidt CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Twinning als Herausforderung des Beamtenrechts JF - Zeitschrift für Beamtenrecht N2 - Twinning stellt trotz jahrelanger Praxis für viele Beamte immer noch eine terra incognita dar. Im Folgenden werden zunächst der Begriff und die Bedeutung des Twinnings geklärt (I.), bevor geeignete Rechtsformen für den Einsatz als Kurz- oder Langzeitexperte (II.) sowie als Projektleiter erörtert werden (III.), wobei besondere Fragen entstehen, wenn twinnende Behörde und Entsendebehörde nicht identisch sind (IV.). Sodann werden die finanziellen Vorteile für den twinnenden Beamten (V.), sein Versicherungsschutz (VI.) sowie die pensionsrechtlichen Folgen (VII.) betrachtet. Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (VIII.). Y1 - 2020 SN - 0514-2571 VL - 68 IS - 10 SP - 325 EP - 336 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Sondervermögen als offene Flanke des Haushaltsrechts JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Mit Urteil vom 27. Oktober 2021 erklärte der Hessische Staatsgerichtshof das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen wegen Verstoßes gegen mehrere Haushaltsgrundsätze für verfassungswidrig und ließ eine Anwendung der zugrunde liegenden Bestimmungen nur noch bis Ende März 2022 zu. Diese Entscheidung (I.) gibt Anlass, sich grundlegend mit Sondervermögen im staatlichen Haushaltsrecht zu beschäftigen. Angesichts des Konflikts von Sondervermögen mit etablierten Haushaltsgrundsätzen wird zunächst die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sondervermögen erörtert (II.), bevor konkrete Vorgaben für die Zulässigkeit von Sondervermögen entfaltet werden (III.). In einer Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Resultate zusammengefasst (IV.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2022-S-526-N-1 SN - 0029-859X IS - 13 SP - 526 EP - 531 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Verfassungswidrigkeit der Grundsteuer als Flächensteuer JF - Deutsches Steuerrecht N2 - Nach der vornehmlich auf bayerischen Druck hin erfolgten Öffnung des GG für eigene Landesgesetze im Bereich der Grundsteuer plant die Bayerische Staatsregierung, eine Grundsteuer als Flächensteuer einzuführen. Im vorliegenden Beitrag werden zunächst die bayerischen Pläne vorgestellt (1.), bevor eine in solcher Weise ausgestaltete Grundsteuer am GG (2.) und an der Bayerischen Landesverfassung (3.) gemessen wird. Schließlich werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (4.). Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DSTR-B-2020-S-249-N-1 SN - 0949-7670 SN - 0012-1347 VL - 58 IS - 6 SP - 249 EP - 257 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Der doppelte Abgeordnete BT - zur (Un)Zulässigkeit von Doppelmandaten JF - Zeitschrift für Rechtspolitik N2 - Das Abgeordnetenmandat hat sich in den letzten Jahrzehnten von einer Honoratiorentätigkeit zu einem Beruf gewandelt, was zu der Frage führt, ob Abgeordnete zugleich Mitglied in mehreren Parlamenten sein können (I), welche das BVerfG im Jahre 1976 noch bejahte (II). Im Lichte neuerer Entwicklungen ist diese Rechtsprechung jedoch kritisch zu beleuchten (III), woraus Folgerungen für eine ausdrückliche verfassungsrechtliche Regelung zu ziehen sind (IV). Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZRP-B-2021-S-94-N-1 SN - 0514-6496 VL - 54 IS - 3 SP - 94 EP - 97 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Kreditaufnahme in der Pandemie JF - JuristenZeitung N2 - Not kennt kein Gebot, aber Kreditaufnahme kennt Grenzen. Im Zuge der Corona-Pandemie ist es unter Berufung auf diese außergewöhnliche Notsituation zu Kreditaufnahmen des Bundes in bislang ungeahnter Höhe gekommen. Dies wirft vor dem Hintergrund der grundgesetzlichen Schuldenbremse und ihrer formellen Vorgaben die Frage auf, welche zeitlichen, sachlichen und weiteren Grenzen der Kreditaufnahme bei Notsituationen und Naturkatastrophen gelten. In diesem Zusammenhang kommen dem Subsidiaritätsprinzip, föderalen Gesichtspunkten und der europarechtlichen Überformung der Kreditaufnahme besondere Bedeutung zu. Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1628/jz-2021-0114 SN - 0022-6882 SN - 1868-7067 VL - 76 IS - 8 SP - 382 EP - 388 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Neue Grundsteuer als Herausforderung für die Kommunen JF - KommunalPraxis / Spezial N2 - Die Grundsteuer erbringt derzeit etwa 14 Mrd. € jährlich für die Gemeindekassen. Zugleich stellt ihre verfassungskonforme Ausgestaltung angesichts des Urteils des BVerfG vom 10.04.2018, mit dem die bisherigen Bewertungsregelungen für verfassungswidrig erklärt wurden, eine besondere Herausforderung dar. Im Folgenden werden zunächst die Ausgangslage dieser Entscheidung (I.) und das Urteil selbst skizziert (II.), bevor auf die sich daraus ergebende Grundgesetzänderung (III.) und das neue Grundsteuer- und Bewertungsrecht des Bundes (IV.) eingegangen wird. Es folgt eine Darstellung der verschiedenen teils bereits beschlossenen, teils noch im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Landesgesetze (V. bis VII.). Sodann werden weitere Folgen der Grundsteuerreform angesprochen (VIII.) und schließlich die wesentlichen Aussagen dieses Beitrages zusammengefasst (IX.). Y1 - 2021 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/d2df64a8-8f3c-3838-b77b-03ddda93db6e SN - 1617-3759 IS - 3 SP - 120 EP - 123 PB - Carl Link Kommunalverlag CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Ökologischer kommunaler Finanzausgleich JF - Zeitschrift für Rechtspolitik N2 - Der kommunale Finanzausgleich betrachtet zwar Einwohner, Aufgaben und Finanzkraft der Kommunen, lässt ökologische Gesichtspunkte bislang aber weitgehend außen vor. Ein umfassender ökologischer Lastenausgleich fehlt. In diesem Beitrag wird zunächst das Problem mangelnder ökologischer Anreize im kommunalen Finanzausgleich aufgeworfen (I.), obgleich völker- (II.), europa- (III.) und verfassungsrechtliche Vorgaben (IV.) deren Integration nahelegen. Nach einer Einordnung ökologischer Aspekte in die anerkannten Funktionen des Finanzausgleichs (V.) werden mögliche gesetzgeberische Ansätze zur Berücksichtigung ökologischer Belange im kommunalen Finanzausgleich erörtert (VI.). Zuletzt werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und Folgerungen für die weitere Ausgestaltung der Finanzausgleichssysteme gezogen (VII.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZRP-B-2022-S-252-N-1 SN - 0514-6496 VL - 55 IS - 8 SP - 252 EP - 256 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Einführung in das öffentliche Finanzrecht JF - Juristische Ausbildung N2 - Das öffentliche Finanzrecht ist für viele Studierende ein Buch mit sieben Siegeln. Da die Corona-Krise sich aber auch zu einer Krise der öffentlichen Haushalte entwickelt, erscheint es umso dringender, zumindest einige Schneisen in das Dickicht dieses Rechtsgebiets zu schlagen. So werden im Folgenden zunächst die wesentlichen Inhalte des öffentlichen Finanzrechts skizziert (I.) und seine Hauptaufgabe, die Erfüllung der öffentlichen Aufgaben dauerhaft zu gewährleisten, beschrieben (II.). Es folgen Überblicke über die Verteilung der staatlichen Ausgaben (III.) und Einnahmen (IV.). Beide sind zum Ausgleich zu bringen, was die Aufgabe des Haushaltsrechts ist (V.). Schließlich wird der Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern als ergänzendes Instrument des öffentlichen Finanzrechts umrissen (VI.). Eine Zusammenfassung rundet die Darstellung ab (VII.). Ausgeblendet werden muss dabei an dieser Stelle das Europäische Finanzrecht. Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2021-2839 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 43 IS - 9 SP - 998 EP - 1004 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Kahl, Wolfgang ED - Ludwigs, Markus T1 - § 90 Recht des öffentlichen Dienstes in Deutschland T2 - Handbuch des Verwaltungsrechts : Verwaltung und Verfassungsrecht Y1 - 2022 UR - https://www.juris.de/perma?d=clarice-CFM-HB-HBDVRB3-T0000 SN - 978-3-8114-5817-8 SN - 978-3-8114-5802-4 VL - 3 SP - 1361 EP - 1392 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Ehlers, Dirk ED - Fehling, Michael ED - Pünder, Hermann T1 - §65 Kommunale Zusammenarbeit T2 - Besonderes Verwaltungsrecht : Kommunalrecht, Haushalts- und Abgabenrecht, Ordnungsrecht, Sozialrecht, Bildungsrecht, Recht des öffentlichen Dienstes Y1 - 2021 SN - 978-3-8114-4342-6 SN - 978-3-8114-7234-1 VL - 3 SP - 84 EP - 120 PB - C. F. Müller CY - Heidelberg ET - 4., völlig neu bearbeitete und erweiterte ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Ortsteilbudgets JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Ortsteile sind ein Forum lokaler Demokratie, was manche Landesgesetzgeber bewogen hat, ihnen Budgets zuzugestehen, die nach eigener Entscheidung des Ortsbeirats zu verwenden sind. Nach einer Erörterung des Für und Wider solch kleiner Globalhaushalte (I.) werden die bisherigen Regeln zur Einführung von Ortsteilbudgets (II.) sowie deren Ausgestaltung und Höhe betrachtet (III.). Konflikte zwischen Ortsteilbudgets und Haushaltsgrundsätzen (IV.) leiten über zur Bewährung der Budgets in besonderen haushaltsrechtlichen Lagen (V.) sowie zu ihrer Einordnung in die umfassenden Finanzbeziehungen zwischen Gesamtgemeinde und Land (VI.). Endlich werden die prozessuale Verteidigung der Budgets (VII.) sowie ähnliche Erscheinungsformen in anderen Selbstverwaltungsgebieten (VIII.) betrachtet und die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (IX.). Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2023-S-796-N-1 SN - 0029-859X VL - 76 IS - 19 SP - 796 EP - 800 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - BOOK A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Öffentliches Finanzrecht N2 - In seinem Lehrbuch behandelt Thorsten Ingo Schmidt das Finanzverfassungs-, Haushalts- und Vermögensrecht von Bund, Ländern, Kommunen, Sozialversicherungen und Europäischer Union. Ausgehend von den historischen und systematischen Grundlagen stellt er zunächst das Finanzverfassungsrecht im Bundesstaat unter besonderer Berücksichtigung des Finanzausgleichs dar. Sodann erläutert er die Schuldenbremse für Bund und Länder, die weiteren Haushaltsgrundsätze und das Haushaltsverfahren. Zudem erklärt er das staatliche Vermögensrecht einschließlich der Sondervermögen, der öffentlichen Sachen und der öffentlichen Unternehmen. Diesen staatlichen Regelungen stehen das Recht der Kommunalfinanzen und die finanziellen Bestimmungen für die Sozialversicherungen gegenüber. Der Vergleich mit dem Finanzrecht der Europäischen Union schärft den Blick für die Vor- und Nachteile der deutschen Vorschriften. Nach einer Darstellung des Rechtsschutzes im öffentlichen Finanzrecht wagt der Autor einen Ausblick auf die Zukunft des öffentlichen Finanzrechts. Y1 - 2023 SN - 978-3-16-162176-5 SN - 978-3-16-162177-2 U6 - https://doi.org/10.1628/978-3-16-162177-2 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Der Vizekanzler JF - Deutsches Verwaltungsblatt N2 - Mit der zunehmenden Fragmentierung des Parteienwesens wird es auch auf Bundesebene nach Wahlen immer häufiger notwendig werden, Koalitionen mit mehr als zwei Partnern zu bilden. Dies führt nicht nur zu der bereits in den Sondierungsverhandlungen nach Bundestagswahl 2021 aufgeworfenen Frage, ob der Bundeskanzler schon aus Gründen der Koalitionsarithmetik auch mehr als einen Stellvertreter erhalten kann, sondern rückt generell die Möglichkeiten, aber auch die Begrenzungen der Funktion des Vizekanzlers in den Blickpunkt. Im Folgenden wird zunächst der Zweck der Kanzlervertretung erörtert (I.), bevor die Bestimmung des Vertreters (II.) und dessen Kompetenzen (III.) betrachtet werden. Danach sind die Beendigung der Vertreterfunktion (IV.) und das Verhältnis zur geschäftsführenden Bundesregierung (V.) zu untersuchen. Schließlich werden prozessuale Folgerungen gezogen (VI.) und die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst (VII.). Y1 - 2022 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/f1a33d94-e1c4-3514-94bf-cfa611ff4b53 SN - 0012-1363 SN - 2366-0651 IS - 3 SP - 133 EP - 137 PB - Heymanns CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Rezension zu: Brodmerkel, Stefan: Kommunale Selbstverwaltung im ländlichen Raum: entsprechen Verbands- und Samtgemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften noch dem Leitbild der Gemeinde? - Berlin: Duncker und Humblot, 2020. - 335 S. - ISBN: 978-3-428-15835-5. - (Schriften zum Öffentlichen Recht ; 1424) JF - Die Verwaltung Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.3790/verw.55.3.441 SN - 0042-4498 SN - 1865-5211 VL - 55 IS - 3 SP - 448 EP - 450 PB - Duncker und Humblot CY - Berlin ER - TY - BOOK A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Kommunalrecht T3 - Prüfe dein Wissen : Rechtsfälle in Frage und Antwort N2 - Das Kommunalrecht stellt sowohl in der Praxis als auch in der Prüfung ein wichtiges Rechtsgebiet dar. Der Band behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet die typischen Probleme des Rechts der Gemeinden, Landkreise und sonstigen kommunalen Körperschaften in Frage und Antwort. In mehr als 380 Fällen und Fragen werden die typischen Probleme des Rechts der Gemeinden, Landkreise und sonstigen kommunalen Körperschaften erörtert, wie sie sich in allen deutschen Flächenländern in vergleichbarer Weise stellen. Das Recht jedes einzelnen Landes wird dabei jeweils in den Fußnoten nachgewiesen. So ist es nicht schwer, das "eigene" Recht wieder zu finden und zudem auch Parallelen zum Recht anderer Länder zu ziehen. Die zahlreichen Hinweise auf länderübergreifende Lehrbücher und die weiteren umfangreichen Literaturangaben erleichtern die Nacharbeit. Y1 - 2022 SN - 978-3-406-79595-4 PB - C.H.Beck CY - München ET - 2., überarbeitete ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Christ, Josef ED - Oebbecke, Janbernd T1 - Abgabenerhebung und Rechtsschutz T2 - Handbuch Kommunalabgabenrecht : Steuern, Gebühren, Beiträge Y1 - 2022 SN - 978-3-406-77185-9 SP - 12 EP - 35 PB - C.H. Beck CY - München ET - 2. ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Rezension zu: Peters, Wilfried; Kukk, Alexander; Ritgen, Klaus: Der Beweis im Verwaltungsrecht : Beweismittel, Beweisantrag, Beweiswürdigung. – München: Beck, 2019. - XXII, 184 S. - ISBN: 978-3-406-72849-5 JF - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NVWZ-B-2020-S-695-N-2 SN - 0721-880X VL - 39 IS - 10 SP - 695 EP - 696 PB - Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Bauer, Hartmut ED - Häde, Ulrich ED - Peine, Franz-Joseph T1 - § 4 Kommunalrecht T2 - Landesrecht Brandenburg Y1 - 2021 SN - 978-3-8487-6334-4 SN - 978-3-7489-0442-7 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748904427-99 SP - 99 EP - 211 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 4. Auflage ER - TY - BOOK A1 - Schmidt, Thorsten Ingo A1 - Wagner, Dieter A1 - Schwerdtfeger, Roswitha A1 - Schäfer, Andrea A1 - Musil, Andreas A1 - Edeling, Thomas A1 - Bauer, Hartmut A1 - Kinyakin, Andrey A1 - Loladze, Besik A1 - Nehls, Danny A1 - Maaß, Christian A1 - Kuhlmann, Sabine A1 - Kuckei, Daniel A. A1 - Hein, Victoria A1 - Wille, Robert A1 - Franzke, Jochen A1 - Büchner, Christiane ED - Franzke, Jochen T1 - Festschrift für Dr. Christiane Büchner in Würdigung ihres Wirkens am Kommunalwissenschaftlichen Institut (1994–2022) T3 - KWI Schriften N2 - Diese eher ungewöhnliche, aber sehr persönlich gehaltene Festschrift ist dem lang­jährigen Wirken von Dr. Christiane Büchner als „Geschäftsführerin“ am Kommunal­wissenschaftlichen Institut (KWI) der Universität Potsdam gewidmet. Die von Prof. Jochen Franzke zusammengestellte und herausgegebene Publikation enthält im ersten Teil neben dem Grußwort des Geschäftsführenden Direktors des KWI Herrn Prof. Thorsten Ingo Schmidt eine Reihe persönlicher Würdigungen von Kolleginnen und Kollegen, Gastwissenschaftlern und Mitarbeitenden, die seit 1994 in verschiedenen Phasen der Entwicklung des KWIs mit Dr. Christiane Büchner eng zusammengearbeitet haben. Der abschließende Dokumentationsteil der Publikation enthält neben Auszügen aus dem Schriftenverzeichnis von Dr. Christiane Büchner auch zwei Nachdrucke aus deren Feder zum Thema der Kreisgebietsreform in Brandenburg (von 2001) sowie über den Landkreis Barnim (von 2019). T3 - KWI-Schriften - 13 KW - Festschrift KW - Kommunen KW - Landkreise KW - Kreisgebietsreform KW - Bibliografie Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-544987 SN - 978-3-86956-529-3 SN - 1867-951X SN - 1867-9528 IS - 13 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER -