TY - JOUR A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke T1 - Die Organisation der Prüfung der Jahresrechnung in der gesetzlichen Rentenversicherung (Teil 1) BT - aktuelle Praxis und Reformvorschläge auf dem verfassungs- und sozialversicherungsrechtlichen Prüfstand JF - Die Sozialgerichtsbarkeit N2 - In der gesetzlichen Rentenversicherung wird die Jahresrechnung in langjähriger Praxis durch die Innenrevision des jeweiligen Trägers geprüft. Der Bundesrechnungshof (BRH) fordert eine Reform der Prüfung der Jahresrechnung und hat deshalb das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) aufgefordert, den Rentenversicherungsträgern durch Verordnung aufzugeben, ihre Jahresrechnung künftig durch eine unabhängige, bei der Bundesvertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) anzugliedernde trägerübergreifende Prüfstelle prüfen zu lassen. Ein alternativer Reformvorschlag der DRV Bund sieht eine Errichtung einer Koordinierungsstelle in ihrem Grundsatz- und Querschnittsbereich vor, welche die wechselseitige Prüfung der Jahresrechnung durch die Rentenversicherungsträger planen und koordinieren soll. Der dreiteilige Beitrag zeigt, dass sich beide Reformvorschläge aus verfassungs- und sozialversicherungsrechtlichen Gründen nicht realisieren lassen, wohingegen der Status quo der Prüfung der Jahresrechnung rechtlich zulässig ist. Teil I des Beitrages schildert zunächst die aktuelle Praxis der Prüfung der Jahresrechnung der Rentenversicherungsträger und stellt Reformvorschläge dar (s. Ziff. I.). Anschließend werden die verfassungsrechtlichen (s. Ziff. II.) und sozialversicherungsrechtliche (s. Ziff. III. 1. bis 4.) Anforderungen an die Prüfung der Jahresrechnung erarbeitet. Teil II des Beitrages setzt mit weiteren sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen an die Prüfung der Jahresrechnung fort (s. Ziff. III. 5. und 6.) und zeigt, dass die Jahresrechnungsprüfung durch die Innenrevisionen der Rentenversicherungsträger dem geltenden Verfassungs- und Sozialversicherungsrecht entspricht (Status quo), während die Reformvorschläge des BRH und der DRV Bund verfassungs- und sozialversicherungsrechtlich unzulässig sind (s. Ziff. IV. 1. bis 3.). In Teil III werden rechtlich zulässige Alternativen für eine Neuorganisation der Prüfung der Jahresrechnung entwickelt (s. Ziff. IV. 4.). Die Ergebnisse des Beitrages sind unter Ziff. V. zusammengefass KW - Rentenversicherung KW - Prüfung Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2021.02.03 SN - 0943-1462 SN - 1864-8029 VL - 68 IS - 2 SP - 65 EP - 75 PB - Erich Schmidt CY - Berlin ER -