TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Christ, Josef ED - Oebbecke, Janbernd T1 - Abgabenerhebung und Rechtsschutz T2 - Handbuch Kommunalabgabenrecht : Steuern, Gebühren, Beiträge Y1 - 2022 SN - 978-3-406-77185-9 SP - 12 EP - 35 PB - C.H. Beck CY - München ET - 2. ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias T1 - Am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe BT - von sozialpolitischen Wohltaten und verfassungsrechtlichen Unzuträglichkeiten JF - Nachrichtendienst des Deutschen Vereins für Öffentliche und Private Fürsorge N2 - Das im vergangenen Jahr in Kraft getretene KJSG rückt in den verfassungsgerichtlichen Fokus. Die Städte Schwerin und Rostock wehren sich mit Verfassungsbeschwerden gegen die mit dem neuen Gesetz verbundenen Kosten – weil die Schätzung des Bundes zu niedrig ist, und das Konnexitätsprinzip der Landesverfassung in Mecklenburg-Vorpommern bisher noch leerläuft. Die Grundzüge der kommunalen Rechtsposition werden nachstehend erläutert – um damit Sensibilität für ein Thema zu schaffen, dem auf der kommunalen Ebene weiterhin Beachtung geschenkt werden sollte. Y1 - 2022 UR - https://www.wiso-net.de/document/NDV__2f594a47d39be771fa8081fe3adc50e95e851d66 SN - 0012-1185 VL - 102 IS - 12 SP - 570 EP - 574 PB - Deutscher Verein für Öffentliche und Private Fürsorge CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Peters, Wilfried A1 - Janz, Norbert T1 - Art. 8 GG in der Pandemie BT - vier aktuelle Fragestellungen des Versammlungsrechts JF - Nordrhein-Westfälische Verwaltungsblätter Y1 - 2022 UR - https://publicus.boorberg.de/art-8-gg-in-der-pandemie-vier-aktuelle-fragestellungen-des-versammlungsrechts/ SN - 0932-710X IS - 7 SP - 269 EP - 274 PB - Boorberg CY - Stuttgart ER - TY - CHAP A1 - Janz, Norbert ED - Brocker, Lars ED - Droege, Michael ED - Jutzi, Siegfried ED - Arnold, Natalie ED - Steinkühler, Martin T1 - Artikel 120 Rechnungsprüfung T2 - Verfassung für Rheinland-Pfalz : Handkommentar Y1 - 2022 SN - 978-3-84877-058-8 SP - 1159 EP - 1177 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 2 ER - TY - CHAP A1 - Bickenbach, Christian ED - Brocker, Lars ED - Droege, Michael ED - Jutzi, Siegfried T1 - Artikel 13 Vereinigungsfreiheit T2 - Verfassung für Rheinland-Pfalz : Handkommentar Y1 - 2022 SN - 978-3-8487-7058-8 SP - 242 EP - 249 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 2. ER - TY - CHAP A1 - Windoffer, Alexander ED - Brocker, Lars ED - Droege, Michael ED - Jutzi, Siegfried ED - Arnold, Natalie ED - Steinkühler, Martin T1 - Artikel 2 Freiheit von ungesetzlichem Zwang T2 - Verfassung für Rheinland-Pfalz : Handkommentar Y1 - 2022 SN - 978-3-8487-7058-8 SP - 110 EP - 120 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 2 ER - TY - CHAP A1 - Windoffer, Alexander ED - Brocker, Lars ED - Droege, Michael ED - Jutzi, Siegfried ED - Arnold, Natalie ED - Steinkühler, Martin T1 - Artikel 5 Freiheit der Person; Freiheitsentziehung T2 - Verfassung für Rheinland-Pfalz : Handkommentar Y1 - 2022 SN - 978-3-8487-7058-8 SP - 153 EP - 162 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 2 ER - TY - CHAP A1 - Bickenbach, Christian ED - Brocker, Lars ED - Droege, Michael ED - Jutzi, Siegfried T1 - Artikel 8 Glaubens- und Gewissensfreiheit T2 - Verfassung für Rheinland-Pfalz : Handkommentar Y1 - 2022 SN - 978-3-8487-7058-8 SP - 186 EP - 192 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 2 ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Bedarfsorientierung im kommunalen Finanzausgleich BT - Perspektiven nicht nur für Sachsen JF - Landes- und Kommunalverwaltung N2 - Der kommunale Bedarf ist groß, die Mittel sind endlich. Der kommunale Finanzausgleich dient auch in Sachsen der angemessenen Verteilung dieser Mittel, um den Bedarf zu decken. Im Folgenden wird zunächst der Begriff des kommunalen Bedarfs beleuchtet (I.), bevor die verfassungsrechtlichen Vorgaben der Bedarfsorientierung im kommunalen Finanzausgleich betrachtet werden (II.). Vor dem Hintergrund der Schwierigkeiten der Bedarfsermittlung (III.) werden das klassische Mittel der Einwohnerorientierung (IV.), die Berücksichtigung von Nebenansätzen (V.) und der moderne Ansatz der Ausrichtung an den Aufgaben (VI.) erörtert. Sodann werden die aus der Bedarfsorientierung sich ergebende Gruppenbildung (VII.) einerseits und die Berücksichtigung atypischer Einzelfälle (VIII.) andererseits thematisiert. Nach einer Betrachtung der sich aus der Bedarfsorientierung ergebenden Grenzen kommunaler Ansprüche (IX.) werden die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (X.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LKV-B-2022-S-193-N-1 SN - 0939-0014 VL - 32 IS - 5 SP - 193 EP - 197 PB - Beck CY - München ER - TY - BOOK ED - Musil, Andreas ED - Küffner, Thomas T1 - Besteuerung der öffentlichen Hand N2 - Die Besteuerung der öffentlichen Hand erfreut sich in Praxis und Wissenschaft derzeit stark steigender Aufmerksamkeit. Dafür gibt es eine Reihe von Gründen. Zum einen hat sich die organisatorische Struktur der Aufgabenerfüllung durch die öffentliche Hand in den vergangenen Jahrzehnten stark verändert. Privatisierung und Kooperation mit Privaten bzw. Outsourcing sind hier zentrale Stichworte. Diese neuen, teilweise hybriden Strukturen der Aufgabenerfüllungen ziehen steuerliche Folgefragen nach sich. So kann die früher häufig geäußerte Formel, dass der Staat von sich selbst keine Steuern erheben solle, heute so nicht mehr gelten. Vielmehr muss eine Besteuerung immer dann erfolgen, wenn die öffentliche Hand zu privaten Mitbewerbern in ein – wenn auch nur potentielles – Konkurrenzverhältnis tritt. Zum anderen haben sich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen verändert. Durch die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, etwa zur Umsatzsteuer, wurde beispielsweise der steuerliche Nexus auf Bereiche der öffentlichen Hand ausgeweitet, die früher nicht als steuerpflichtig galten. Umgekehrt hat der Gesetzgeber versucht, die ertragsteuerliche Lage von Dauerverlustbetrieben der öffentlichen Hand im KStG abschließend zu regeln. Es wird in der Wissenschaft bezweifelt, ob das gelungen ist. So könnten noch viele Beispiele ergänzt werden. Dieses Handbuch systematisiert die auftretenden Fragen wobei alle Lebens- und Wirtschaftsbereiche Berücksichtigung finden, die mit dem Staat und seinen Untergliederungen in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang stehen und für die Besteuerung relevant sind und somit ein umfassendes Kompendium der Besteuerung der öffentlichen Hand bietet. Y1 - 2022 SN - 978-3-504-23032-6 SN - 978-3-504-38679-5 U6 - https://doi.org/10.9785/9783504386795 PB - Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Wunderlich, Patrice Maximilian T1 - Das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb JF - Marburg law review N2 - Der Gründungszuschuss wurde 2011 umfassend reformiert. Insgesamt ist das Arbeitsmarktinstrument weiterhin ein Erfolg: Die meisten Geförderten sind auch knapp dreieinhalb Jahre nach der Gründung noch selbstständig. Die Förderung erhöht ihren Arbeitsmarkterfolg und ihre Jobzufriedenheit deutlich, aber bei ihrer sozialen Absicherung besteht Verbesserungsbedarf. Y1 - 2022 UR - https://www.law-review.de/wp-content/uploads/2022/12/MLR_2022_02.pdf SN - 2748-7628 SN - 1866-4415 VL - 2 IS - 2 SP - 212 EP - 220 PB - Marburg Law Review e.V. CY - Marburg an der Lahn ER - TY - BOOK A1 - Musil, Andreas A1 - Kirchner, Sören T1 - Das Recht der Berliner Verwaltung BT - unter Berücksichtigung kommunalrechtlicher Bezüge T3 - Springer-Lehrbuch N2 - Dieses Buch widmet sich dem Landesrecht des Stadtstaats Berlin, insbesondere mit Blick auf dessen organisatorische Strukturen. Berlin weist hier gegenüber den Flächenländern grundlegende Besonderheiten auf, da es keine Gemeinden gibt, sondern nur Bezirke ohne eigene Rechtspersönlichkeit. Die Besonderheiten Berlins werden anhand eines Vergleichs mit dem Kommunalrecht der Flächenländer aufgezeigt. Dabei findet die aktuelle Rechtsprechung und Literatur mit Bezug zur Berliner Verwaltung eine vollständige Berücksichtigung. Der weiteren Vertiefung dienen Übungsfälle aus der Rechtsprechung der Berliner Gerichte. Das Buch richtet sich an Studierende der Rechtswissenschaft, Rechtsreferendare und Praktiker in Gerichten, Verwaltungen und Beraterschaft. KW - Berlin KW - Berliner Verwaltung KW - Bezirke Berlins KW - Kommunalrecht KW - Stadtstaaten Y1 - 2022 SN - 978-3-662-65500-9 SN - 978-3-662-65501-6 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-662-65501-6 SN - 0937-7433 SN - 2512-5214 PB - Springer CY - Berlin ET - 5. Auflage ER - TY - THES A1 - Herold, Antje T1 - Das Totenfürsorgerecht BT - der postmortale Persönlichkeitsschutz und die dogmatische Einordnung des Leichnams (2 Teilbände) T2 - Juristische Schriftenreihe N2 - Die vorliegende Untersuchung befasst sich mit den allgegenwärtigen Fragen, welches rechtliche Schicksal der menschliche Körper nach dem Tod nimmt, ob der Leichnam vererbt wird und wer in welchem Umfang über ihn bestimmen darf. Die Autorin gelangt zu dem Ergebnis, dass das Totenfürsorgerecht als wesentlicher Bestandteil des - im Grundgesetz als Staatszielbestimmung zu verankernden - sog. postmortalen Persönlichkeitsschutzes auf die Wahrung der Pietät ziele und zuvörderst dem Willen des Verstorbenen verpflichtet sei. Bei unbekanntem Verstorbenenwillen dürfe der Totenfürsorgeberechtigte aber in einigen wenigen Bereichen auch eigene Entscheidungen über den ihm anvertrauten Leichnam treffen. Der Umgang mit dem Leichnam lasse sich bislang keinem bekannten Rechtsinstitut zuordnen und stelle Gewohnheitsrecht dar. Gegenwärtig herrsche Rechtsunsicherheit. Zur Behebung des gesetzgeberischen Defizits schlägt die Autorin ein Bundesgesetz vor und unterbreitet hierfür einen Gesetzesvorschlag. Y1 - 2022 SN - 978-3-643-25006-3 SN - 978-3-643-45006-7 IS - 306 PB - Lit CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Der Luftzwischenfall über Belarus BT - eine luftrechtliche Betrachtung JF - Zeitschrift für Luft- und Weltraumrecht Y1 - 2020 UR - https://resources-eu-prd.wk-onega.com/docmedia/attach/WKDE-LTR-DOCS-PHC/zlw_2022_01_0037.pdf SN - 0340-8329 VL - 71 IS - 1 SP - 37 EP - 46 PB - Wolters Kluwer CY - Hürth ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Der Vizekanzler JF - Deutsches Verwaltungsblatt N2 - Mit der zunehmenden Fragmentierung des Parteienwesens wird es auch auf Bundesebene nach Wahlen immer häufiger notwendig werden, Koalitionen mit mehr als zwei Partnern zu bilden. Dies führt nicht nur zu der bereits in den Sondierungsverhandlungen nach Bundestagswahl 2021 aufgeworfenen Frage, ob der Bundeskanzler schon aus Gründen der Koalitionsarithmetik auch mehr als einen Stellvertreter erhalten kann, sondern rückt generell die Möglichkeiten, aber auch die Begrenzungen der Funktion des Vizekanzlers in den Blickpunkt. Im Folgenden wird zunächst der Zweck der Kanzlervertretung erörtert (I.), bevor die Bestimmung des Vertreters (II.) und dessen Kompetenzen (III.) betrachtet werden. Danach sind die Beendigung der Vertreterfunktion (IV.) und das Verhältnis zur geschäftsführenden Bundesregierung (V.) zu untersuchen. Schließlich werden prozessuale Folgerungen gezogen (VI.) und die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst (VII.). Y1 - 2022 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/f1a33d94-e1c4-3514-94bf-cfa611ff4b53 SN - 0012-1363 SN - 2366-0651 IS - 3 SP - 133 EP - 137 PB - Heymanns CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Die Kunstfreiheit als verfassungsrechtliche Herausforderung JF - Zeitschrift für öffentliches Recht KW - Öffentliches Recht Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.33196/zoer202203076301 SN - 0948-4396 SN - 1613-7663 VL - 77 IS - 3 SP - 763 EP - 769 PB - Verlag Österreich CY - Wien ER - TY - THES A1 - Dağcı, Zeynep Bukle T1 - Die Perspektiven eines internationalen Wettbewerbsrechts N2 - Während das nationale und das europäische Wettbewerbsrecht seit vielen Jahrzehnten eine differenzierte Regelung und wissenschaftliche Durchdringung erfahren haben, ist ein vergleichbarer wettbewerbsrechtlicher Normenbestand auf internationaler Ebene nicht zu verzeichnen. Diese Dissertation greift diese Forschungslücke auf und plädiert für die Schaffung eines internationalen, multilateralen Wettbewerbsrechts. Dabei wird der Bestand an hard-law und soft-law untersucht und als Ergebnis gefordert, neue multilaterale Wettbewerbsregelungen zu entwerfen. In institutioneller Hinsicht ist zu fragen, innerhalb welcher internationaler Organisation dies sinnvoll erfolgen kann. Insgesamt unternimmt die Dissertation den Versuch, mögliche Konturen einer globalen Wettbewerbsrechtsordnung aufzuzeigen und vertieft zu begründen. KW - Internationaler Wettbewerb KW - Wettbewerbspolitik KW - Internationales Wettbewerbsrecht KW - World Trade Organization Y1 - 2022 SN - 978-3-631-87807-1 SN - 978-3-631-88015-9 SN - 978-3-631-88016-6 SN - 978-3-631-88017-3 U6 - https://doi.org/10.3726/b19747 PB - Lang CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Die Treuepflicht der Beamten JF - Zeitschrift für das juristische Studium N2 - Das BVerwG hat mit Urt. v. 2.12.2021 einen Beamten wegen Verstoßes gegen seine Treuepflicht aus dem Dienst entfernt (I.). Dies gibt Anlass dazu, die historischen Wurzeln (II.) die- ser Pflicht und ihre gegenwärtige Ausgestaltung auf Bundes- und Landesebene (III.) zu betrachten. Im Einzelnen sind da- bei der Verpflichtete (IV.), der Berechtigte (V.) und der Inhalt dieser Pflicht (VI.) zu untersuchen. Zudem ist ihre Durch- setzbarkeit zu erörtern (VII.), bevor eine Schlussbetrachtung den Beitrag abrundet (VIII.). Y1 - 2022 UR - https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2022_2_1600.pdf SN - 1865-6331 VL - 15 IS - 2 SP - 172 EP - 176 PB - Universität Mainz CY - Mainz ER - TY - JOUR A1 - Bickenbach, Christian T1 - Die Urteile des Bundesverfassungsgerichts zur Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen JF - Zeitschrift für öffentliches Recht Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.33196/zoer202203048501 SN - 0948-4396 SN - 1613-7663 VL - 77 IS - 3 SP - 485 EP - 488 PB - Verlag Österreich CY - Wien ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus A1 - Banzer, Jacqueline T1 - Ein deutsches Weltraumgesetz als Standortpolitik JF - Deutsche Richterzeitung Y1 - 2022 SN - 0340-8612 VL - 100 IS - 12 SP - 482 EP - 485 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - BOOK ED - Musil, Andreas ED - Weber-Grellet, Heinrich T1 - Europäisches Steuerrecht BT - Kommentar Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-MusilWeberGrelletHdBEuropStR SN - 978-3-406-77808-7 PB - C.H. Beck CY - München ET - 2 ER - TY - JOUR A1 - Janz, Norbert A1 - Peters, Wilfried T1 - Everything goes BT - der "Corona-Spaziergang" im Versammlungsrecht JF - Zeitschrift für das gesamte Sicherheitsrecht N2 - Die Versammlungsfreiheit des Art. 8 GG stellt sich – auch und gerade in jüngster Zeit – immer wieder aufs Neue als ein höchst lebendiges und streitbares Grundrecht dar. Unverändert analog bietet es den Bürgerinnen und Bürgern räumlich die Möglichkeit, ihre Anliegen öffentlichkeits- und medienwirksam zur Sprache zu bringen. Der Klimaschutz und der Ukrainekrieg sind aktuell zwei zentrale Themenstellungen. Auch die Covid-19-Pandemie beschert den Rechtsanwendern neue und oftmals fundamentale Fragestellungen, auf die Antworten gegeben werden müssen. So sieht sich das Versammlungsrecht mit seinem Art. 8 GG als Basisnorm mit einer Vielzahl neuartiger Probleme konfrontiert. Zu Beginn standen der Pandemie vor allem die teilweise absoluten und flächendeckenden Versammlungsverbote im Streit. Seit kurzem sind Verbote von „Corona-Spaziergängen“ durch Allgemeinverfügungen in der Diskussion, und zwar für den Zeitraum einiger Wochen und begrenzt für das Gebiet einer Gemeinde oder eines Landkreises. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit dieser Thematik. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GSZ-B-2022-S-132-N-1 SN - 2567-3823 VL - 5 IS - 3 SP - 132 EP - 134 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Influencer-Marketing im Medienrecht JF - Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft N2 - Influencer-Marketing ist ein Phänomen der Werbebranche, dessen immense wirtschaftliche Bedeutung in reziproker Relation zu seiner rechtlichen Durchdringung steht. Während die Umsätze kontinuierlich steigen,1 steht die juristische Strukturierung erst am Anfang.2 Die rechtliche Einordnung dieser etwa seit 2007 existierenden Werbestrategie hat jedoch kürzlich durch drei parallele BGH-Urteile vom 09.09.2021 deutlichere Flankierungen erfahren.3 Hierdurch gewinnt die Thematik eine erhebliche Aktualität, die durch die nachfolgenden Ausführungen illustriert werden soll. Y1 - 2022 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/7cca99c6-c023-329a-a196-151853b2fcd7 SN - 2702-4040 VL - 2 IS - 5 SP - 168 EP - 173 PB - Wolters Kluwer CY - Hürth ER - TY - JOUR A1 - Zimmermann, Andreas T1 - Internationaler Strafgerichtshof am Scheideweg JF - JuristenZeitung N2 - Das Völkerstrafrecht steht fast zwanzig Jahre nach dem Inkrafttreten des Römischen Statuts – der völkervertraglichen Grundlage des Internationalen Strafgerichtshofs – angesichts einer inzwischen deutlich veränderten Weltlage an einem Scheideweg. Daher erscheint es geboten, wenn nicht gar zwingend, die Herausforderungen, mit denen sich der Internationale Strafgerichtshof heute konfrontiert sieht, zu analysieren. Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1628/jz-2022-0083 SN - 0022-6882 SN - 1868-7067 VL - 77 IS - 6 SP - 261 EP - 266 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - GEN A1 - Schladebach, Marcus A1 - Gräfe, Hans-Christian T1 - Kaum neue Freiheiten durch Media Freedom Act T2 - Tagesspiegel Background: Digitalisierung & KI N2 - So richtig schlüssig finden die Medienrechtler Marcus Schladebach und Hans-Christian Gräfe den Vorschlag der EU-Kommission für den Europäischen Media Freedom Act nicht. Unter einer überpathetischen Überschrift regelt er fiktive Fragen, die eigentlich keiner Regelung bedürfen. Zudem ohne Kompetenz auf dem Gebiet der Medienpolitik. Y1 - 2022 UR - https://background.tagesspiegel.de/digitalisierung/kaum-neue-freiheiten-durch-media-freedom-act PB - Verlag Der Tagesspiegel GmbH CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Bickenbach, Christian T1 - Kitas und Schulen während der Corona-Pandemie im Vergleich mit anderen grundrechtlich geschützten Lebensbereichen JF - Recht der Jugend und des Bildungswesens N2 - Der Beitrag legt dar, dass Kitas und Schulen während der Corona-Pandemie von Behörden undGerichten wie andere grundrechtlich geschützte Lebensbereiche behandelt wurden. Im Zweifelrechtfertigte die staatliche Schutzpflicht für Leben und Gesundheit schwere Grundrechtsein‐griffe. Kitas und Schulen sind jedoch in einem Land, dessen Wohlstand vom Erziehungs- und Bildungsgrad seiner Bevölkerung abhängt und dessen Gesellschaft in vielerlei Hinsicht hetero‐gen ist, eine besonders wichtige Infrastruktur, deren Funktionen im Rahmen behördlicher undgerichtlicher Entscheidungen zur Pandemiebekämpfung genauer ermittelt und stärker gewichtet werden müssen, als dies bisher geschehen ist. N2 - The article shows that during the Corona pandemic, daycare centres and schools were treatedby authorities and courts like other areas of life protected by fundamental rights. In case ofdoubt, the state's duty to protect life and health justified severe encroachments on fundamentalrights. However, in a country whose prosperity depends on the level of education and trainingof its population and whose society is heterogeneous in many respects, daycare centres andschools are a particularly important infrastructure whose functions must be identified moreprecisely and weighted more heavily in the context of official and judicial decisions to combatthe pandemic than has been done so far. Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.5771/0034-1312-2022-3-433 SN - 0034-1312 SN - 2366-6749 VL - 70 IS - 3 SP - 433 EP - 450 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Musil, Andreas A1 - Burchard, Daniel T1 - Klausurenkurs im Europarecht BT - ein Fall- und Repetitionsbuch für Pflichtfach und Schwerpunktbereich T3 - Schwerpunkt Klausurenkurs N2 - Jetzt mit neuem Fall! Die 6. Auflage enhält einen ganz neuen Fall zum PSPP-Beschluss des BVerfG. Die Konzeption: Dieser Klausurenkurs ist die optimale Ergänzung zum Standardlehrbuch zum Europarecht von Streinz. Angesprochen werden neben den Studierenden des Schwerpunktbereichs Internationales Recht/Europarecht, (deren Bedürfnisse durch das Buch in vollem Umfang abgedeckt werden) auch und insbesondere Pflichtfachstudierende. Sie erhalten das nötige Rüstzeug für examensrelevante Fragestellungen im Europarecht und erhalten einen Eindruck von der Vielfalt von Aufgabenstellungen, den unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden sowie den damit verbundenen Erwartungshaltungen an den Klausurschreiber. Der Inhalt im Einzelnen: Der Band ist in drei Kapitel untergliedert. Zu Beginn werden die Arbeitsmöglichkeiten für die beiden angesprochenen Zielgruppen aufgezeigt. Im 2. Kapitel werden sodann auf abstrakter Ebene diejenigen Klausurkonstellationen dargestellt, die im Gemeinschaftsrecht relevant werden können. Hier findet der Leser den allgemeinen Zugang zu klausurrelevanten Fallgestaltungen. Den Kern des Buches bildet der Klausurenteil im 3. Kapitel. Er enthält 23 Fälle, welchen jeweils Leitentscheidungen des EuGH und anderer Gerichte zugrunde liegen. Die entschiedenen Fälle werden klausurtechnisch aufbereitet und um angrenzende Problempunkte ergänzt, so dass jeweils komplette Klausuraufgaben entstehen. Die Verwendungsmöglichkeit als Prüfungsleistung (Schwerpunkt- oder Pflichtfachklausur) wird im Rahmen der Vorüberlegungen zu jedem Fall erläutert. Abgerundet wird der Klausurenteil durch entsprechende Prüfungsschemata Y1 - 2022 SN - 978-3-8114-5831-4 SN - 978-3-8114-5928-1 PB - Müller CY - Heidelberg ET - 6., neu bearb Aufl. ER - TY - CHAP A1 - Bickenbach, Christian ED - Cole, Mark D. ED - Schiedermair, Stephanie ED - Wagner, Eva Ellen T1 - Klimaschutzgesetzgebung zwischen lokalen Verfassungsbindungen und globalen Kipppunkten BT - zugleich ein Beitrag zur Konvergenz der Grundrechtsfunktionen T2 - Die Entfaltung von Freiheit im Rahmen des Rechts Y1 - 2022 SN - 978-3-8114-5909-0 SP - 135 EP - 152 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias T1 - Kommunale Amts- und Mandatsträger in privaten Unternehmen BT - Weisungsrechte und Unterrichtungspflichten JF - Niedersächsische Verwaltungsblätter N2 - Die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen gehört zum Kernbereich der Selbstverwaltung. Die Selbstverwaltungsgaran­tie des Art. 28 II GG schützt die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen auf der örtlichen Ebene. Eine rein erwerbswirt­schaftlich-fiskalische Tätigkeit ist Kommunen zwar untersagt, geht es aber darum, zur Erledigung kommunaler Aufgaben, also zu öffentlichen Zwecken tätig zu werden, ist es ihnen nicht nur erlaubt, sich wirtschaftlich zu betätigen, sondern hierdurch auch Gewinne zu erzielen. Welche Rechtsform hierfür genutzt wird, ist ohne Belang. Die Gemeinde kann kraft Formenwahl­rechts bei wirtschaftlichen Betätigungen öffentlich-rechtlich und privatrechtlich handeln und für wirtschaftliche Unterneh­men öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Organisations­formen wählen.3 Damit stehen der Kommune - im Beitrag soll vereinfachend nur von der Gemeinde die Rede sein - auch die Gestaltungsformen des Gesellschaftsrechts zur Verfügung. Gründet die Gemeinde eine Aktiengesellschaft4 oder GmbH, sehen die gesetzlichen Vorgaben in den Bundesländern vor, dass ausreichende kommunale Einwirkungs-, Mitsprache- und Kont­rollrechte in der Gesellschaft gewahrt sein müssen, doch kann das Gesellschaftsrecht des Bundes durchaus zu Beschränkungen führen, die in der Praxis manchmal kommunalpolitische Ent­täuschungen auslösen können. Mancher Gemeindevertreter verbindet mit der Beteiligung an einer privatrechtlich struktu­rierten Gesellschaft die Hoffnung auf weitreichende unbe­schränkte Einflussmöglichkeiten, also vor allem die Möglich­keit, durch Weisungen oder Informationsverlangen gegenüber den gemeindlichen Vertretern - bildlich gesprochen -, die Ge­sellschaft zur verlängerten Werkbank für die Erfüllung kommu­naler Aufgaben zu machen. KW - Kommunaler Amtsträger KW - Weisungsrecht Y1 - 2022 SN - 0946-7971 IS - 5 SP - 133 EP - 137 PB - Boorberg CY - Stuttgart ER - TY - BOOK A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Kommunalrecht T3 - Prüfe dein Wissen : Rechtsfälle in Frage und Antwort N2 - Das Kommunalrecht stellt sowohl in der Praxis als auch in der Prüfung ein wichtiges Rechtsgebiet dar. Der Band behandelt anschaulich, umfassend und systematisch geordnet die typischen Probleme des Rechts der Gemeinden, Landkreise und sonstigen kommunalen Körperschaften in Frage und Antwort. In mehr als 380 Fällen und Fragen werden die typischen Probleme des Rechts der Gemeinden, Landkreise und sonstigen kommunalen Körperschaften erörtert, wie sie sich in allen deutschen Flächenländern in vergleichbarer Weise stellen. Das Recht jedes einzelnen Landes wird dabei jeweils in den Fußnoten nachgewiesen. So ist es nicht schwer, das "eigene" Recht wieder zu finden und zudem auch Parallelen zum Recht anderer Länder zu ziehen. Die zahlreichen Hinweise auf länderübergreifende Lehrbücher und die weiteren umfangreichen Literaturangaben erleichtern die Nacharbeit. Y1 - 2022 SN - 978-3-406-79595-4 PB - C.H.Beck CY - München ET - 2., überarbeitete ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Christ, Josef ED - Oebbecke, Janbernd T1 - Kommunalsteuern, Realsteuern T2 - Handbuch Kommunalabgabenrecht : Steuern, Gebühren, Beiträge Y1 - 2022 SN - 978-3-406-77185-9 SP - 36 EP - 80 PB - C.H. Beck CY - München ET - 2. Auflage ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Christoph T1 - Kommunikation in sozialen Medien und Grundrechte BT - zur Drittwirkung der Meinungsfreiheit und Ausgestaltung einer dienenden Medienfreiheit JF - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht Y1 - 2022 SN - 0177-6762 IS - 12 SP - 861 EP - 869 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK ED - von Brünneck, Alexander ED - Härtel, Ines ED - Dombert, Matthias T1 - Landesrecht Brandenburg BT - Textsammlung T3 - NomosGesetze N2 - Die aktuelle 26. Auflage enthält die wichtigsten Vorschriften des Landes Brandenburg und eignet sich für das Studium und das Referendariat ebenso wie für die juristische Praxis. Schaubilder verdeutlichen den Aufbau der Gerichtsbarkeit und der Verwaltung. Ein ausführliches Register und die durchgängige Satznummerierung führen schnell zur gesuchten Norm. Die Sammlung ist in Brandenburg zu den Staatsexamina zugelassen. Y1 - 2022 SN - 9783848774111 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 26. Auflage, Stand: 1. August 2022 ER - TY - BOOK A1 - Bauer, Hartmut T1 - Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis N2 - Das Rechtsverhältnis ist ein Strukturelement der Verwaltungsrechtsordnung, ein Basisbegriff verwaltungsrechtlichen Denkens und ein Grundbaustein der Verwaltungsrechtslehre. Dieser herausragende Stellenwert ist freilich nicht unumstritten. Vielmehr haben allerlei Vorbehalte das Verwaltungsrechtsverhältnis in Fundamentaldebatten verstrickt, die als Richtungsstreit wahrgenommen werden. Hier setzen die Lehren vom Verwaltungsrechtsverhältnis an. Sie entfalten die Rechtsverhältnislehre als dogmatischen Ordnungsrahmen des Verwaltungsrechts. Dabei zeigt sich in vielen Kontexten ein spezifischer Eigen- und Mehrwert des Denkens in Rechtsverhältnissen, der zu Perspektivenerweiterungen und -wechseln anregt. Das betrifft unter anderem die Rechtsquellenlehre, Schlüsselbegriffe wie die subjektiven öffentlichen Rechte, die Handlungsformen der Verwaltung und den Dialog mit der Steuerungswissenschaft. N2 - Thinking in categories of the legal relationship (Rechtsverhältnis) stimulates a change of perspective in many key areas of administrative law – for example with regard to the sources of law, subjective public rights, forms of action and organization of the administration, and concerning the dialogue with the administrative management science. Y1 - 2022 SN - 978-3-16-161840-6 SN - 978-3-16-161848-2 U6 - https://doi.org/10.1628/978-3-16-161848-2 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - BOOK A1 - Asemissen, Konrad A1 - Bellinghausen, Till A1 - Böcker, Ulrich A1 - Booth, John Leonhard A1 - Dombert, Matthias A1 - Witt, Karsten ED - Dombert, Matthias ED - Witt, Karsten T1 - Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht T3 - Beck-online Bücher N2 - Das bewährte Handbuch befasst sich mit allen praxisrelevanten Aspekten dieses äußerst facettenreichen Rechtsgebiets.Wie alle Münchener Anwaltshandbücher bereitet auch dieses Werk die behandelten Themen und Rechtsmaterien praxis- und mandatsorientiert auf. Die juristischen, wirtschaftlichen, gesellschaftspolitischen und technischen Besonderheiten agrarrechtlicher Mandatsverhältnisse werden anhand konkreter Handlungs- und Gestaltungshinweise ausführlich erläutert. Die systematische Darstellung der sehr breit gestreuten Themen wird durch vielfältige Checklisten, Formulierungsbeispiele, Muster und Praxistipps aufgelockert, so dass ein schnelles Auffinden der konkreten Problemlage und eine rasche, interessengerechte Fall-Lösung gewährleistet sind.Der gesamte Katalog des 14m FAO wird behandelt; auch darüberhinausgehende, praxisrelevante Fragen werden mit eigenen Kapiteln oder Kapitelabschnitten bedacht. Y1 - 2022 SN - 978-3-406-76324-3 PB - C.H. Beck CY - München ET - 3., überarbeitete ER - TY - GEN A1 - Hummel, Lars A1 - Lammers, Lutz T1 - Nachruf für Prof. Dr. Andreas Musil T2 - FinanzRundschau : Zeitschrift für das gesamte Ertragsteuerrech Y1 - 2022 SN - 2567-4897 U6 - https://doi.org/10.9785/fr-2022-1041602 SN - 2567-4765 VL - 104 IS - 16 SP - 741 EP - 743 PB - Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - THES A1 - Hoof, Karsten T1 - Organisatorische Rückwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 GG auf die Ausgestaltung beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren BT - eine Untersuchung zu den Rechtsschutzmöglichkeiten übergangener Bewerber unter besonderer Berücksichtigung der Entscheidung des BVerwG vom 04.11.2010, Az. 2 C 16-19, BVerwGE 138, 102 T2 - Schriften zum Öffentlichen Recht ; 1477 N2 - Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tatsächliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitsprüfung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Berücksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein öffentliches Amt nun zwar ein formell lückenloser Primärrechtsschutz eingeräumt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschränkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des behördlichen Auswahlverfahrens gewährleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her. N2 - The author examines the system of judicial legal protection against civil service personnel selection decisions with regard to its actual effectiveness in enforcing the fundamental right to equal access to public offices from Art. 33 para. 2 Basic law. The benchmark for the effectiveness test is the legal protection guarantee from Art. 19 para. 4 sentence 1 Basic law. Having the practical obstacles to effectiveness identified, the author concludes that the official selection process needs to be designed in a way that is friendly to judicial legal protection and derives certain minimum organizational requirements for the selection process. Y1 - 2022 SN - 978-3-428-15955-0 SN - 978-3-428-55955-8 SN - 0582-0200 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - THES A1 - Biagi, Enzo T1 - Pensionskassen BT - Alternative Investments im Aufsichtsrecht und Steuerrecht T2 - Recht der Steuern und der öffentlichen Finanzordnung = Tax law and public finance N2 - Die Kapitalanlage von Pensionskassen in Investmentfonds wird dadurch erschwert, dass sich die sie betreffenden aufsichts- und steuerrechtlichen Normen widersprechen. Die den Pensionskassen aufsichtsrechtlich zugestandene Kaitalanlage, wird durch die aktuelle Lesart ihrer Steuerbefreiung beschränkt. Die Steuerbefreiung soll demnach entfallen, soweit die Pensionskasse durch die Kapitalanlage gewerbliche Einkünfte erzielt. Dann sei die dauernde Einkünfte- und Vermögensbindung für die Zwecke der Kasse nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 lit. c KStG nicht gesichert. Das benachteiligt die Pensionskassen bei der Erwirtschaftung von Rentenleistungen. Zugleich findet diese Lesart bei der Auslegung der entsprechenden steuerrechtlichen Normen keinen Zuspruch. N2 - The investment of German Pension Funds (Pensionskassen) in AIF is difficult by the fact, that the supervisory and tax legislation concerning them contradict each other. Their permissible investments under the supervisory law are restricted by the current reading of their tax exemption. The Pension Fund loses its tax exemption if the investments of the Pension Fund are generating commercial income for German tax purposes. This puts Pension Funds at a disadvantage when it comes to investments. At the same time, this reading does not find support in the interpretation of the corresponding tax legislation. KW - Steuerrecht KW - Betriebliche Altersversorgung KW - Versicherungsaufsichtsrecht KW - Investmentfonds KW - Kapitalanlagerecht KW - bAV KW - AnlV KW - Steuerbefreiung KW - Steuerbefreiung von Pensionskassen Y1 - 2022 SN - 978-3-8487-7392-3 SN - 978-3-7489-1369-6 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748913696 IS - 25 PB - Nomos Verlagsgesellschaft CY - Baden-Baden ER - TY - BOOK A1 - Knemeyer, Franz-Ludwig A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Polizei- und Ordnungsrecht T3 - Prüfe dein Wissen : Rechtsfälle in Frage und Antwort N2 - Den Schwerpunkt des Buches bildet das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht, wobei dessen Verzahnung mit dem Versammlungsrecht ein besonderes Augenmerk geschenkt wird. Wert wird außerdem stets auf die Herausarbeitung der Grundgedanken und Strukturen der jeweiligen Vorschriften gelegt, weniger auf reine Detailregelungen. Dabei werden an geeigneter Stelle auch Parallelen zum Zivil- und zum Strafrecht gezogen. Die Gesetzesstellen werden nach dem Musterentwurf eines einheitlichen Polizeigesetzes des Bundes und der Länder (MEPolG) zitiert. Aus der Synopse am Ende des Buches lassen sich dann schnell die jeweiligen landesrechtlichen Parallelfundstellen ermitteln. KW - Gefahrenabwehrrecht KW - Opportunitätsprinzip KW - Polizeiliche Befugnisse KW - Polizeipflichtigkeit KW - Polizeirecht KW - Polizei- und Ordnungsrecht KW - Versammlungsrecht KW - Verwaltungszwang Y1 - 2022 SN - 978-3-406-79470-4 PB - C.H. Beck CY - München ET - 5., überarbeitete ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Privatisierung der Raumfahrt BT - eine weltraumrechtliche Bestandsaufnahme JF - Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL N2 - Während Raumfahrt lange Zeit eine staatliche Angelegenheit war, nehmen in jüngerer Zeit die Weltraumaktivitäten privater Raumfahrtunternehmen kontinuierlich zu. Die Positionierung von Satelliten, das Angebot von Weltraumflügen für Private und der Abbau von Rohstoffen auf Himmelskörpern werden mittlerweile von privaten Akteuren geplant bzw. durchgeführt. Diese wirtschaftlichen Initiativen werfen die Frage auf, ob das in den 1960er Jahren entstandene Weltraumrecht hierauf adäquat vorbereitet ist und sachgerechte Antworten auf die neuen Herausforderungen zu geben vermag. Der Beitrag möchte aufzeigen, in welcher Weise private Raumfahrtunternehmen im existierenden Weltraumrecht bereits verortet sind und bei welchen Themen Handlungsbedarf für die internationale Gemeinschaft besteht. Y1 - 2022 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/0ef3ad1f-462e-3cf7-81f1-3ba95e2da4f2 SN - 0012-1363 SN - 2366-0651 IS - 13 SP - 753 EP - 757 PB - Wolters Kluwer CY - Köln ER - TY - BOOK A1 - Lichtenberg, Carola A1 - Schladebach, Marcus T1 - Quick Guide Recht im Influencer Marketing BT - kompakte Einführung für Influencer, Unternehmen und Agenturen T3 - Quick Guide N2 - Dieser Quick Guide bringt die für das Influencer Marketing relevanten Rechtsthemen auf den Punkt. Es eignet sich als kompakte Einführung für Influencer, Unternehmen sowie Marketing- und Kommunikations-Agenturen. Das Internet ist alles andere als ein rechtsfreier Raum. Ganz im Gegenteil: viele Rechtsgebiete wirken auch in das Influencer Marketing hinein. Wer sich hier als handelnder Akteur nicht den notwendigen Überblick verschafft, setzt sich großen Risiken aus – es drohen Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Die Autoren liefern mit diesem Werk einen für Nicht-Juristen verständlichen Überblick zu den relevanten Rechtsfragen – angelehnt an den Medienstaatsvertrag und die Änderungen des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Sommer 2022. Sie erklären die Zusammenhänge und schaffen durch Fallbeispiele eine hilfreiche Praxisnähe und eine verlässliche rechtliche Orientierung für Influencer und Marketing-Professionals. Aus dem Inhalt: - Welche Rechtsbereiche und Gesetze für Influencer Marketing relevant sind - Wie man die Kennzeichnungspflicht für Werbung richtig erfüllt - Welche Folgen der Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften hat - Was in einen Vertrag zwischen Influencer und Unternehmer gehört - Mit zahlreichen Beispielen und Erläuterungen zu Gerichtsurteilen KW - Werbung kennzeichnen im Influencer Marketing KW - Kennzeichnung Pflicht Influencer Marketing KW - Werbung Schleichwerbung Produktplatzierung Influencer KW - Gerichtsurteil Cathy Hummels und Pamela Reif KW - Abmahnung Bußgeld Influencer Marketing KW - Vertrag Influencer Marketing KW - Medienstaatsvertrag und Influencer Marketing KW - Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb UWG von 2022 KW - DSGVO Datenschutz-Grundverordnung für Influencer KW - Impressumspflicht für Influencer KW - Werberegelungen Influencer Marketing KW - Leitfaden Landesmedienanstalten Influencer KW - Jugendmedienschutz Influencer Marketing KW - Haftung Influencer Marketing KW - Wettbewerbsrecht Influencer Marketing KW - Affiliate Links Influencer Marketing KW - Urheberrecht Influencer Marketing KW - Social Bots Influencer Marketing KW - Telemedien Gesetz TMG für Influencer KW - Sponsoring im Influencer Marketing Y1 - 2022 SN - 978-3-658-38419-7 SN - 978-3-658-38420-3 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-658-38420-3 SN - 2662-9240 SN - 2662-9259 PB - Springer Gabler CY - Wiesbaden ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias A1 - Gärditz, Klaus Ferdinand T1 - Rechtsstaatlicher Umgang mit Tierversuchen! JF - Forschung & Lehre N2 - Wer entscheidet über die Zulässigkeit von Tierversuchen in der Grundlagenforschung? Die Autoren sagen: Die Behörden überschreiten oft ihre Kompetenz. Y1 - 2022 UR - https://www.forschung-und-lehre.de/recht/rechtsstaatlicher-umgang-mit-tierversuchen-4327 SN - 0945-5604 IS - 1 PB - Deutscher Hochschulverband CY - Bonn ER - TY - JOUR A1 - Janz, Norbert T1 - Rezension zu: Jaschke, Franziska-Maria: Die Passivlegitimation im Amtshaftungsrecht bei Handeln auf Weisung : dargestellt am Beispiel der Bundesauftragsverwaltung. – Berlin: Duncker & Humblot, 2020. - 317 S. - (Schriften zum Öffentlichen Recht [SÖR] ; 1427). - ISBN: 978-3-428-15551-4 JF - Landes- und Kommunalverwaltung Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-LKV-B-2022-S-356-N-1 SN - 0939-0014 VL - 32 IS - 8 SP - 356 EP - 356 PB - C. H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Rezension zu: Brodmerkel, Stefan: Kommunale Selbstverwaltung im ländlichen Raum: entsprechen Verbands- und Samtgemeinden sowie Verwaltungsgemeinschaften noch dem Leitbild der Gemeinde? - Berlin: Duncker und Humblot, 2020. - 335 S. - ISBN: 978-3-428-15835-5. - (Schriften zum Öffentlichen Recht ; 1424) JF - Die Verwaltung Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.3790/verw.55.3.441 SN - 0042-4498 SN - 1865-5211 VL - 55 IS - 3 SP - 448 EP - 450 PB - Duncker und Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Bickenbach, Christian T1 - Rezension zu: Schoch, Friedrich; Schneider, Jens-Peter (Hrsg.): Verwaltungsrecht VwGO : Kommentar. - 42. Ergänzungslieferung - München : C.H. Beck, 2022. - ISBN 978-3-406-78609-9 JF - Bayerische Verwaltungsblätter : Zeitschrift für öffentliches Recht und öffentliche Verwaltung Y1 - 2022 SN - 0522-5337 VL - 153 IS - 5 SP - 179 EP - 180 PB - Boorberg CY - München ER - TY - JOUR A1 - Grohmann, Nils-Hendrik T1 - Rückholungsansprüche von IS-Rückkehrern im Lichte nationaler und internationaler Rechtsprechungsentwicklungen JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Für deutsche Kinder, die sich im Gebiet des sog. Islamischen Staats aufhalten, kann sich aus Art. GG Artikel 2 Abs. GG Artikel 2 Absatz 2 Satz 1 GG i.V.m. Art. GG Artikel 1 Abs. GG Artikel 1 Absatz 1 Satz 2 GG ein Anspruch auf Rückholung ergeben. Bei der Erfüllung der dem Anspruch zugrunde liegenden Schutzpflicht steht der Bundesregierung jedoch ein weiter Ermessenspielraum zu. Genaueren Aufschluss über weitergehende Anhaltspunkte zur Konkretisierung der Schutzpflicht geben die Spruchpraxen deutscher Gerichte und der UN-Menschenrechtsvertragsorgane, denen sich auch Hinweise für eine mögliche Erstreckung der Schutzpflicht auf Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit entnehmen lassen. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2022-S-164-N-1 SN - 0029-859X VL - 75 IS - 4 SP - 164 EP - 171 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Satelliten-Megakonstellationen im Weltraumrecht JF - Kommunikation & Recht : K & R / Beihefter Y1 - 2022 SN - 1434-6354 IS - 2 SP - 26 EP - 29 PB - dfv-Mediengruppe CY - Frankfurt am Main ER - TY - CHAP A1 - Schladebach, Marcus ED - Gräfe, Hans-Christian T1 - Satelliten-Megakonstellationen im Weltraumrecht T2 - Tagungsband zur Sommerkonferenz 2022 : Telemedicus – Recht der Informationsgesellschaft Y1 - 2022 UR - https://rainermuehlhoff.de/media/publications/telemedicus-2022-tagungsband-isbn-978-3-8005-1857-9.pdf SN - 978-3-8005-1857-9 VL - 6 SP - 68 EP - 75 PB - Fachmedien Recht und Wirtschaft, dfv Mediengruppe CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Schuldenübernahme trotz Schuldenbremse BT - ein Aprilscherz? JF - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht N2 - Die Kommunen in Rheinland-Pfalz werden von erheblichen Altschulden geplagt, vor allem in Form von Kassenkrediten (I.). Zugleich schränkt die verfassungsrechtliche Schuldenbremse (II.) die Möglichkeiten des Landes stark ein, durch eigene Aufnahme von Krediten die Mittel zu beschaffen, um die Kommunen auskömmlich zu finanzieren. In dieser Lage wurde die am 1.4.2022 beschlossene Änderung der rheinland-pfälzischen Landesverfassung (III.) ersonnen, welche dem Landesgesetzgeber die Möglichkeit einräumt, einen Teil der kommunalen Altschulden zu übernehmen, ohne dass dies als Einnahme aus Krediten im Sinne der Schuldenbremse gewertet werden soll. Es bestehen erhebliche Zweifel, ob diese Verfassungsänderung, die sich zwar im Einklang mit den Änderungsvorschriften der Landesverfassung befindet (IV.), nicht doch gegen die Schuldenbremse des Grundgesetzes verstößt (V.), was Bedeutung nicht nur für Rheinland-Pfalz, sondern auch für den Bund und die anderen Länder hätte. Nach einer ergänzenden Untersuchung der europarechtlichen Vorgaben (VI.) werden die wesentlichen Ergebnisse in einer Schlussbetrachtung (VII.) zusammengefasst. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NVWZ-B-2022-S-756-N-1 SN - 0721-880X VL - 41 IS - 11 SP - 756 EP - 761 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Sondervermögen als offene Flanke des Haushaltsrechts JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Mit Urteil vom 27. Oktober 2021 erklärte der Hessische Staatsgerichtshof das Corona-Sondervermögen des Landes Hessen wegen Verstoßes gegen mehrere Haushaltsgrundsätze für verfassungswidrig und ließ eine Anwendung der zugrunde liegenden Bestimmungen nur noch bis Ende März 2022 zu. Diese Entscheidung (I.) gibt Anlass, sich grundlegend mit Sondervermögen im staatlichen Haushaltsrecht zu beschäftigen. Angesichts des Konflikts von Sondervermögen mit etablierten Haushaltsgrundsätzen wird zunächst die grundsätzliche verfassungsrechtliche Zulässigkeit von Sondervermögen erörtert (II.), bevor konkrete Vorgaben für die Zulässigkeit von Sondervermögen entfaltet werden (III.). In einer Schlussbetrachtung werden die wesentlichen Resultate zusammengefasst (IV.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2022-S-526-N-1 SN - 0029-859X IS - 13 SP - 526 EP - 531 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Bickenbach, Christian T1 - Staatlicher Klimaschutz unter CO2-Budgetvorbehalt? JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Das Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) sieht jährlich sinkende Treibhausgasemissionsmengen vor. Gemäß § KSG § 3 Abs. KSG § 3 Absatz 2 Satz 1 KSG soll 2045 Netto-Treibhausgasneutralität erreicht sein, d.h. ein Gleichgewicht zwischen den anthropogenen Emissionen von Treibhausgasen aus Quellen und dem Abbau solcher Gase durch Senken. Unausgesprochene Grundlage der Vorgaben ist ein auf Deutschland entfallendes CO 2 -Budget. Der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) empfiehlt der Bundesregierung, ein solches Budget zu benennen, um die gesetzlichen Klimaschutzmaßnahmen besser bewerten zu können. Fraglich ist jedoch, wie groß dieses Budget ist, ob es verbindlich festgelegt ist und ob es sich um ein Instrument der Freiheitssicherung handelt oder die Gefahr der Freiheitsstrangulierung besteht. Y1 - 2022 SN - 0029-859X VL - 75 IS - 14 SP - 561 EP - 569 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - THES A1 - Ritt, Vanessa T1 - Unbemannte Schiffe im Internationalen Seerecht T2 - Acta Iuridica Universitatis Potsdamiensis N2 - Die internationale Schifffahrt erhofft sich mit der Entwicklung unbemannter Schiffe, die nur noch von Kontrollzentren an Land durch Personal überwacht werden und sonst durch Elektromotoren und Solarenergie betrieben und mit selbstlernenden Navigationsprogrammen ausgestattet weitgehend autark agieren, eine Einsparung von Transportkosten von über 20 %. Diese voranschreitende technische Entwicklung wird insbesondere das internationale Seerecht in Zukunft vor Herausforderungen stellen. Das Werk untersucht vor diesem Hintergrund primär die Kompatibilität dieser Schiffe mit dem Seerechtsübereinkommen. Zunächst wird eine Schiffsdefinition für den Vertrag entwickelt und eine Anwendung des Regelwerks auf autonome Schiffe überprüft. Dann wird auf Problemfelder wie die Einhaltung von Pflichten durch die Schiffe, die Notwendigkeit besonderer Schutzrechte vor allem in Bezug auf Zwangsmaßnahmen durch die Küstenstaaten an Bord und die Anwendbarkeit der bestehenden Piraterievorschriften auf diese Schiffe eingegangen. Weiter wirft die Arbeit die Frage auf, ob die Staatengemeinschaft, besonders mit Hinblick auf den maritimen Umweltschutz, nach dem Seerechtsübereinkommen eine Pflicht zur Förderung unbemannter Schiffe hat. Abschließend wird auf erforderliche Cyber Security Maßnahmen für diesen besonderen Schiffstyp eingegangen. Insgesamt zeigt sich nach dieser Analyse, dass das Seerechtsübereinkommen, mit überschaubaren Anpassungen, gut Anwendung auf autonome Schiffe finden kann. N2 - With the development of unmanned ships, which are only monitored by personnel from control centers on land and otherwise operated by electric motors, solar energy and equipped with self-learning navigation programs, international shipping hopes that transport costs will be reduced by more than 20%. This advancing technical development will present international maritime law with challenges in the future. Against this background, the thesis primarily examines the compatibility of these ships with the United Nations Convention on the Law of the Sea. First the author develops a definition for the term ship and evaluates the application of the contract to autonomous ships. Then problem areas such as compliance with contractual obligations, the need for special protective rights for the flag states, especially with regard to coercive measures by the coastal states on board, and the applicability of the existing piracy regulations to these ships are discussed. The thesis also raises the question whether the international community, especially with regard to maritime environmental protection, has an obligation to promote unmanned ships under the United Nations Convention on the Law of the Sea. Finally, the necessary cyber security measures for this particular type of ship are evaluated. In conclusion, the analysis shows that the Convention on the Law of the Sea, with minor adjustments, can be applied to unmanned vessels. T2 - Unmanned vessels and the International Law of the Sea T3 - Acta Iuridica Universitatis Potsdamiensis - 8 KW - Seerecht KW - unbemannte Schiffe KW - internationales Seerecht KW - maritimer Umweltschutz KW - Piraterie KW - Seerechtsübereinkommen KW - piracy KW - law of the sea KW - United Nations Convention on the Law of the Sea KW - international law of the sea KW - maritime environmental protection KW - unmanned vessel KW - unmanned ship Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-519385 SN - 978-3-86956-522-4 SN - 2199-9686 SN - 2199-9694 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - CHAP A1 - Bilgen, Isa ED - Ammann, Odile ED - Bottega, Fiona ED - Bukovac, Jasmina T1 - Verantwortungsvoller Parentalismus BT - Der Staat im Dienst der Selbstbestimmung T2 - Verantwortung und Recht N2 - ndividuelle Selbstbestimmung ist Kernelement der Menschenwürde und damit ein Höchstwert der Verfassung. Dennoch scheint sich ihr Schutz auf die Abwesenheit des Staates zu beschränken. Tatsächlich ist sie zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Der Beitrag will darum ihren Schutz auf das gebotene Niveau heben. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat nicht nur zur Achtung, sondern auch zum Schutz der Menschenwürde. Will er diesen Auftrag ernstnehmen, muss er sich entsprechend in den Dienst der Selbstbestimmung seiner Bürger stellen. Dazu darf und muss er ihnen bisweilen Grenzen setzen, um ihre Verantwortungsfähigkeit zu fördern. Y1 - 2022 SN - 978-3-8487-8497-4 SN - 978-3-7489-2876-8 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748928768-357 SP - 357 EP - 376 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - GEN A1 - Bilgen, Isa ED - Ammann, Odile ED - Bottega, Fiona ED - Bukovac, Jasmina T1 - Verantwortungsvoller Parentalismus BT - Der Staat im Dienst der Selbstbestimmung T2 - Verantwortung und Recht N2 - Individuelle Selbstbestimmung ist Kernelement der Menschenwürde und damit ein Höchstwert der Verfassung. Dennoch scheint sich ihr Schutz auf die Abwesenheit des Staates zu beschränken. Tatsächlich ist sie zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Der Beitrag will darum ihren Schutz auf das gebotene Niveau heben. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat nicht nur zur Achtung, sondern auch zum Schutz der Menschenwürde. Will er diesen Auftrag ernstnehmen, muss er sich entsprechend in den Dienst der Selbstbestimmung seiner Bürger stellen. Dazu darf und muss er ihnen bisweilen Grenzen setzen, um ihre Verantwortungsfähigkeit zu fördern. T3 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe - 10 Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-589300 SN - 978-3-8487-8497-4 SN - 978-3-7489-2876-8 ER - TY - CHAP A1 - Geiß, Robin A1 - Zimmermann, Andreas ED - Safferling, Christoph T1 - VStGB § 10 Kriegsverbrechen gegen humanitäre Operationen und Embleme T2 - Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch : Bd. 9. Nebenstrafrecht III : Strafvorschriften aus: AufenthG, FreizügG/EU, AsylG, StAG, WaffG, KrWaffG, SprengG, WStG, EGWStG, Völkerstrafgesetzbuch Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-MuekoStGB-G-VStGB-P-10 SN - 978-3-406-74609-3 VL - 9 PB - C.H. Beck CY - München ET - 4 ER - TY - CHAP A1 - Geiß, Robin A1 - Zimmermann, Andreas ED - Safferling, Christoph T1 - VStGB § 8 Kriegsverbrechen gegen Personen T2 - Münchener Kommentar zum Strafgesetzbuch : Bd. 9. Nebenstrafrecht III : Strafvorschriften aus: AufenthG, FreizügG/EU, AsylG, StAG, WaffG, KrWaffG, SprengG, WStG, EGWStG, Völkerstrafgesetzbuch Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-400-W-MuekoStGB-G-VStGB-P-8 SN - 978-3-406-74609-3 VL - 9 PB - C.H. Beck CY - München ET - 4 ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus A1 - Triems, Viviane T1 - Water Grabbing als Völkerrechtsproblem JF - Klima und Recht N2 - Die Wasserknappheit in einigen Regionen Asiens, Afrikas und Südamerikas geht nicht nur auf den Klimawandel und die damit verbundene Erderwärmung zurück, sondern ist oft auch Folge der Ansiedlungspolitik global agierender Konzerne, die für ihre Produktionsstandorte in den Entwicklungsländern große Mengen an Nutzwasser brauchen. Nicht immer wird dabei auf die wasserwirtschaftlichen Interessen der einheimischen Bevölkerung Rücksicht genommen. Zur Rechtfertigung verweisen die Konzerne gern auf die positiven wirtschaftlichen Effekte für den Gaststaat. Dieses als „Water Grabbing“ bezeichnete Verhalten ist aus rechtlicher Perspektive bislang noch nicht problematisiert worden, wozu es jedoch großen Anlass gibt. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-KLIMR-B-2022-S-198-N-1 SN - 2750-0551 VL - 1 IS - 7 SP - 198 EP - 202 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - Weiche Werbetrenner im Rundfunkrecht JF - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht N2 - Die Präsentation von Werbung im TV setzt auf technisch immer ausgefeiltere Methoden, um dem Zuschauer die jeweilige Werbebotschaft zu vermitteln. Zu diesem Zweck wird gelegentlich darauf hingewirkt, den Zuschauer nicht erkennen zu lassen, ob gerade noch das redaktionell-gestaltete Programm oder aber die ausschließlich kommerziellen Interessen dienende Werbung läuft. Diese bewusste Aufweichung der gebotenen Trennung von Programm und Werbung überschreitet klare medienrechtliche Grenzen, die der nachfolgende Beitrag thematisiert. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZUM-B-2022-S-870-N-1 SN - 0177-6762 VL - 66 IS - 12 SP - 870 EP - 874 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus A1 - Neubauer, Marie-Theres T1 - Werbung im Rundfunkrecht JF - Juristische Schulung Y1 - 2022 SN - 0022-6939 SN - 1437-644X VL - 62 IS - 7 SP - 631 EP - 635 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Flindt, Jan Ole T1 - ZR-Examensklausur zum Deliktsrecht JF - Juristische Ausbildung N2 - Gegenstand der anspruchsvollen Examensübungsklausur ist im ersten Teil ein aufsehenerregendes Urteil des OLG Hamm zu einer sog. cold-water-Challenge (NJOZ 2018, 1289). Eine große Herausforderung besteht zunächst in der Wahl eines übersichtlichen Aufbaus, der vollständig ist und zugleich Redundanzen vermeidet. Darüber hinaus eignet sich die Aufgabenstellung angesichts ihrer Stofffülle hervorragend zum Einüben der Schwerpunktsetzung. Im Detail bietet sich immer wieder die Möglichkeit, sich »nach oben abzusetzen«. Für eine gute Bewertung müssen nicht alle Einzelfragen diskutiert werden. Inhaltlich ist mit den Verkehrspflichten ein deliktsrechtlicher Klassiker zu bewerkstelligen, und eher unbekanntere Anspruchsgrundlagen aus dem Deliktsrecht wollen erkannt und subsumiert werden. Insoweit sind Auslegungs‑ und Argumentationsvermögen unter Beweis zu stellen. Sodann erfolgt ein Streifzug durch das Schadensrecht, wenn es um die Erstattung von Besuchskosten geht. Abschließend geht es im zweiten Teil um eine Entscheidung des BGH zu den umstrittenen Anforderungen an einen Kündigungsgrund nach dem Eintritt von Haushaltsangehörigen in den Mietvertrag infolge des Todes der Mieterpartei (BGHZ 217, 263 = NJW 2018, 2397), deren Kenntnis von Studierenden nicht erwartet werden kann. Die Grundzüge des Mietrechts müssen beherrscht und mit einem geschickten Argumentationsvermögen verbunden werden. KW - Deliktsrecht KW - Verkehrspflichten KW - entgehender Unterhalt KW - Hinterbliebenengeld KW - Mietrecht KW - Tod der Mieterpartei Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2626 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 44 IS - 5 SP - 600 EP - 611 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - RPRT A1 - Protze, Valentin T1 - Zur völkerstrafrechtlichen Bewertung rein störender Cyberoperationen T2 - Staat, Recht und Politik – Forschungs- und Diskussionspapiere T2 - State, Law, and Politics - Research and Discussion Papers N2 - This paper addresses the classification under international criminal law of purely disruptive, i.e. non-destructive, cyber operations. After the necessary clarification of terms, the individual questions of the applicability of international criminal law are discussed and it is examined which elements of crime can be realized by such actions. N2 - Dieses Papier thematisiert die völkerstrafrechtliche Einordnung rein störender, also nicht zerstörender Cyberoperationen. Nach der erforderlichen Begriffsklärung werden die einzelnen Fragen der Anwendbarkeit des Völkerstrafrechts erörtert und geprüft, welche Tatbestände durch solche Aktionen verwirklicht werden können. T3 - Staat, Recht und Politik – Forschungs- und Diskussionspapiere = State, Law, and Politics - Research and Discussion Papers - 12 Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-543318 SN - 2509-6974 IS - 12 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - CHAP A1 - Dombert, Matthias ED - Dombert, Matthias ED - Witt, Karsten T1 - § 1 Agrarrecht als Querschnittsrecht BT - Versuch einer Systematisierung T2 - Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht Y1 - 2022 SN - 978-3-406-76324-3 SP - 1 EP - 3 PB - C.H. Beck CY - München ET - 3., überarbeitete Auflage ER - TY - CHAP A1 - Dombert, Matthias ED - Dombert, Matthias ED - Witt, Karsten T1 - § 13 Allgemeines Umweltrecht T2 - Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht Y1 - 2022 SN - 978-3-406-76324-3 SP - 489 EP - 510 PB - C.H. Beck CY - München ET - 3., überarbeitete Auflage ER - TY - CHAP A1 - Dombert, Matthias ED - Dombert, Matthias ED - Witt, Karsten T1 - § 16 Baurecht T2 - Münchener Anwaltshandbuch Agrarrecht Y1 - 2022 SN - 978-3-406-76324-3 SP - 576 EP - 615 PB - C.H. Beck CY - München ET - 3., überarbeitete Auflage ER - TY - CHAP A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke ED - Ruland, Franz ED - Becker, Ulrich ED - Axer, Peter ED - Althammer, Jörg ED - Papier, Hans-Jürgen ED - Wallrabenstein, Astrid T1 - § 8 Leistungserbringungsrecht in der Sozialversicherung T2 - Sozialrechtshandbuch Y1 - 2022 SN - 978-3-8487-8638-1 SP - 404 EP - 467 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 7. Auflage ER - TY - CHAP A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke ED - Kahl, Wolfgang ED - Ludwigs, Markus T1 - § 83 Sozialstaatlichkeit T2 - Handbuch des Verwaltungsrechts : Verwaltung und Verfassungsrecht Y1 - 2022 UR - https://www.juris.de/perma?d=clarice-CFM-HB-HBDVRB3-T0000 SN - 978-3-8114-5817-8 SN - 978-3-8114-5802-4 VL - 3 SP - 1053 EP - 1096 PB - Müller CY - Heidelberg ER - TY - CHAP A1 - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Kahl, Wolfgang ED - Ludwigs, Markus T1 - § 90 Recht des öffentlichen Dienstes in Deutschland T2 - Handbuch des Verwaltungsrechts : Verwaltung und Verfassungsrecht Y1 - 2022 UR - https://www.juris.de/perma?d=clarice-CFM-HB-HBDVRB3-T0000 SN - 978-3-8114-5817-8 SN - 978-3-8114-5802-4 VL - 3 SP - 1361 EP - 1392 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ER - TY - JOUR A1 - Windoffer, Alexander T1 - Öffentlich-rechtliche Regulierung des Einsatzes künstlicher Intelligenz JF - Gewerbearchiv Y1 - 2022 SN - 0016-9404 VL - 68 IS - 4 SP - 130 EP - 133 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Bilgen, Isa T1 - Ökologische Langzeitverantwortung im Verfassungswandel T1 - Ecological long-term responsibility in constitutional change BT - Anmerkung zu BVerfG, Beschluss vom 23. 3. 2022 - 1 BvR 1187/17 JF - Zeitschrift für Lebensrecht N2 - In its “Windenergie”-decision, the BVerfG declared the legal obligation of wind turbine operators to involve citizens and communities in the vicinity of new wind farms in the projects essentially to be constitutional. The intention of the discussed provisions to promote acceptance for the expansion of wind energy serves the climate protection requirement under Article 20a Grundgesetz. The decision continues the line of the “Klimaschutz”-decision. The legal obligation of private persons is based on the factual necessity of the participation of all social actors to prevent climate change. The ecological long-term responsibility in Article 20a Grundgesetz is moved into the private sphere and thus, to a certain extent, subjectivized. These decisions pave the way for a constitutional change. They open up new perspectives for taking account of Article 20a Grundgesetz when weighing up the interests of freedom. Following the logic of the BVerfG, not only companies but also individuals would have to be obliged. In light of the decision, this article examines the possibilities of an emerging constitutional change toward a basic obligation (Grundpflicht) to use freedom in a sustainable manner. Thus, the discussed decision has a fundamental significance that has been too little appreciated and underestimated so far. KW - Grundpflicht KW - Langzeitverantwortung KW - ökologisch-soziale Transformation KW - Verfassungswandel KW - Klimaschutz KW - Nachhaltigkeit Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.3790/zfl.31.4.453 SN - 0944-4521 SN - 2747-6480 VL - 31 IS - 4 SP - 453 EP - 466 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Ökologischer kommunaler Finanzausgleich JF - Zeitschrift für Rechtspolitik N2 - Der kommunale Finanzausgleich betrachtet zwar Einwohner, Aufgaben und Finanzkraft der Kommunen, lässt ökologische Gesichtspunkte bislang aber weitgehend außen vor. Ein umfassender ökologischer Lastenausgleich fehlt. In diesem Beitrag wird zunächst das Problem mangelnder ökologischer Anreize im kommunalen Finanzausgleich aufgeworfen (I.), obgleich völker- (II.), europa- (III.) und verfassungsrechtliche Vorgaben (IV.) deren Integration nahelegen. Nach einer Einordnung ökologischer Aspekte in die anerkannten Funktionen des Finanzausgleichs (V.) werden mögliche gesetzgeberische Ansätze zur Berücksichtigung ökologischer Belange im kommunalen Finanzausgleich erörtert (VI.). Zuletzt werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und Folgerungen für die weitere Ausgestaltung der Finanzausgleichssysteme gezogen (VII.). Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZRP-B-2022-S-252-N-1 SN - 0514-6496 VL - 55 IS - 8 SP - 252 EP - 256 PB - Beck CY - München ER - TY - GEN A1 - Lemke, Tristan T1 - Übergewinnsteuer durch die Hintertür T2 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe T3 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe - 12 KW - Deutschland KW - Finanzverfassung KW - Sonderabgabe KW - Umlageverfahren Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-603771 ER - TY - JOUR A1 - Lemke, Tristan T1 - Übergewinnsteuer durch die Hintertür JF - Verfassungsblog.de KW - Deutschland KW - Finanzverfassung KW - Sonderabgabe KW - Umlageverfahren Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.17176/20220909-230727-0 SN - 2366-7044 PB - Verfassungsblog.de CY - Berlin ER -