TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht BT - Kreditsicherungsrecht und AGB-Recht – Die Baufinanzierung JF - Juristische Schulung N2 - In der folgenden Klausur geht es um das alte Problem der Kollision eines verlängerten Eigentumsvorbehalts mit der Globalzession von Forderungen. Die Fallkonstellation ist allerdings ungewöhnlich, so dass man die Zusammenhänge neu überdenken und überlieferte Wissenselemente neu zusammenfügen muss. Dem Format nach entspricht das Ganze ungefähr einer Klausuraufgabe für den Erwerb des großen BGB-Scheins, wobei die inhaltlichen Anforderungen eher hoch sind und schon in Richtung Staatsexamen gehen. KW - Studium KW - Baufinanzierung Y1 - 2020 SN - 0022-6939 VL - 60 SP - 949 EP - 954 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Die Nichtigkeit des Jahresabschlusses (§ 256 AktG) BT - wie der Gesetzgeber sich in ein schlimmes Regelwerk verstrickt hat und wie man sich pragmatisch herausretten kann JF - Wertpapier-Mitteilungen : Teil 4, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht Y1 - 2020 UR - https://www.wiso-net.de/document/WM__5889b2a13fc18aa76d6d9de22bae08613ef8c7eb SN - 0342-6971 VL - 74 IS - 45 SP - 2093 EP - 2101 PB - Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann CY - Frankfurt ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Anschauungsfälle zur Unmöglichkeit der Leistung im gegenseitigen Vertrag JF - Jura : juristische Ausbildung N2 - Die folgenden Fallstudien wollen Standardwissen zu klassischen Themen des allgemeinen Schuldrechts in Erinnerung rufen und vor allem die Systematik der Falllösung deutlich machen. Man darf sich nicht dazu verleiten lassen, alles auf einmal lösen zu wollen, sondern muss auf die einzelnen Ansprüche blicken und sich fragen: (1) Was wird aus dem primären Erfüllungsanspruch auf die gestörte Leistung? (2) Gibt es Schadensersatzansprüche, die als Sekundäransprüche an die Stelle des Primäranspruchs oder neben ihn treten? Und schließlich (3): Was ist mit dem Anspruch auf die Gegenleistung? Vom Schwierigkeitsgrad her ist das Folgende ungefähr im Bereich einer gehobenen Zwischenprüfungsklausur anzusiedeln. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2019-2350 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 4 SP - 378 EP - 383 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Die Entnahme JF - Jura : juristische Ausbildung N2 - Die Fallstudie thematisiert ein zentrales Element des GmbH-Rechts, nämlich das Stammkapital und den Gesetzessatz: »Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden« (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Wenn man diesen Satz versteht, hat man Kapitalgesellschaftsrecht verstanden. Im Folgenden wird diese Regel thematisiert, und es wird aufgezeigt, dass sich das Gebot der Stammkapitalerhaltung nicht nur an die Gesellschafter richtet, sondern auch an den Geschäftsführer. Die einen dürfen nicht nehmen, und der anderen darf nicht geben. Außerdem gibt es im GmbH-Recht noch weitere Rechtsschutzbehelfe zum Schutz des Gesellschaftsvermögens gegenüber Gesellschaftern und Organmitgliedern, die ebenfalls zur Sprache kommen. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2019-2415 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 9 SP - 945 EP - 952 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Die Geschäftsidee JF - Jura : juristische Ausbildung N2 - In der Klausuraufgabe geht es vordergründig um das Bürgschaftsrecht und eine besondere Form der Bürgschaft, nämlich die Globalbürgschaft. Bei ihr bezieht sich die Bürgenhaftung nicht nur auf eine bestimmte einzelne Verbindlichkeit des Hauptschuldners, sondern auch auf künftig mögliche weitere Verbindlichkeiten; das ist schon bedenklich. Aber letzten Endes geht es wie in den meisten juristischen Klausuraufgaben nicht so sehr um diese oder jene Einzelfrage, sondern um einen größeren Zusammenhang, der sich hier auf das allgemeine Vertragsrecht erstreckt. Vom Schwierigkeitsgrad und Umfang her liegt die Aufgabe zwischen einer anspruchsvollen Zwischenprüfungs-Klausur und einer eher leichten Klausur im Rahmen der Fortgeschrittenenübung zum Erwerb des großen BGB-Scheins. KW - Bürgschaftsrecht KW - AGB-Recht KW - Anfechtung von Willenserklärungen Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2019-2408 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 8 SP - 845 EP - 851 PB - De Gruyter CY - Berlin ER -