TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Die Unternehmensgründung JF - Juristische Arbeitsblätter Y1 - 2022 SN - 0720-6356 VL - 54 IS - 7 SP - 548 EP - 554 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Kein mittelbarer Besitz und kein gutgläubiger Mobiliarerwerb bei widerstreitenden Besitzmittlungsversprechen BT - die Fräsmaschine zum Ersten, zum Zweiten und zum Dritten JF - Archiv für die civilistische Praxis N2 - Die Regeln über den gutgläubigen Erwerb beweglicher Sachen sind unebenes Gelände, denn sie führen in das Recht des Besitzes und namentlich des mittelbaren Besitzes, und hier ist vieles schwankender Boden. Oft geht es um widerstreitende Übereignungsgeschäfte im Zusammenhang mit der Kreditsicherung, so wie die Sicherungsübereignung von Vorbehaltsgut oder die mehrfache Sicherungsübereignung derselben Sache. Wenn ein Vorbehaltskäufer die ihm noch nicht gehörende Sache einer Bank zur Sicherheit übereignen will und ihr den Besitz zu vermitteln verspricht, erwirbt die Bank zwar kein Eigentum (§ 933 BGB). Aber wenn man der Bank den mittelbaren Besitz zuspricht, kann von ihr später ein anderer Sicherungsnehmer durch die Abtretung des aus dem Sicherungsvertrag entspringenden Herausgabeanspruchs der Bank gegen den Vorbehaltskäufer gutgläubig Eigentum erwerben (§ 934 Fall 1 BGB). So sehen es jedenfalls die meisten, und auch der Bundesgerichtshof hat 1968 in dem vielerörterten »Fräsmaschinen-Urteil« so entschieden. Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.1628/acp-2023-0003 SN - 0003-8997 SN - 1868-7113 VL - 223 IS - 1 SP - 76 EP - 122 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Fortgeschrittenenklausur – Zivilrecht BT - Kreditsicherungsrecht und AGB-Recht – Die Baufinanzierung JF - Juristische Schulung N2 - In der folgenden Klausur geht es um das alte Problem der Kollision eines verlängerten Eigentumsvorbehalts mit der Globalzession von Forderungen. Die Fallkonstellation ist allerdings ungewöhnlich, so dass man die Zusammenhänge neu überdenken und überlieferte Wissenselemente neu zusammenfügen muss. Dem Format nach entspricht das Ganze ungefähr einer Klausuraufgabe für den Erwerb des großen BGB-Scheins, wobei die inhaltlichen Anforderungen eher hoch sind und schon in Richtung Staatsexamen gehen. KW - Studium KW - Baufinanzierung Y1 - 2020 SN - 0022-6939 VL - 60 SP - 949 EP - 954 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers JF - Archiv für die civilistische Praxis N2 - Wenn ein Bürgschaftsgläubiger vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten gegenüber dem Bürgen verletzt, kann der Bürge sich von der Bürgschaft lossagen, sei es durch Arglistanfechtung (§§ 123, 142 Abs. 1 BGB) oder im Wege des Naturalschadensersatzes aus culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB). Inwieweit vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers bestehen, ist allerdings alles andere als klar. Es gibt hierzu interessante Rechtsprechung, aber oberhalb der Einzelfallebene sind die Begründungszusammenhänge dünn. Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1628/acp-2022-0020 SN - 0003-8997 SN - 1868-7113 VL - 222 IS - 4-5 SP - 461 EP - 499 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Die Nichtigkeit des Jahresabschlusses (§ 256 AktG) BT - wie der Gesetzgeber sich in ein schlimmes Regelwerk verstrickt hat und wie man sich pragmatisch herausretten kann JF - Wertpapier-Mitteilungen : Teil 4, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht Y1 - 2020 UR - https://www.wiso-net.de/document/WM__5889b2a13fc18aa76d6d9de22bae08613ef8c7eb SN - 0342-6971 VL - 74 IS - 45 SP - 2093 EP - 2101 PB - Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann CY - Frankfurt ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Anschauungsfälle zur Unmöglichkeit der Leistung im gegenseitigen Vertrag JF - Jura : juristische Ausbildung N2 - Die folgenden Fallstudien wollen Standardwissen zu klassischen Themen des allgemeinen Schuldrechts in Erinnerung rufen und vor allem die Systematik der Falllösung deutlich machen. Man darf sich nicht dazu verleiten lassen, alles auf einmal lösen zu wollen, sondern muss auf die einzelnen Ansprüche blicken und sich fragen: (1) Was wird aus dem primären Erfüllungsanspruch auf die gestörte Leistung? (2) Gibt es Schadensersatzansprüche, die als Sekundäransprüche an die Stelle des Primäranspruchs oder neben ihn treten? Und schließlich (3): Was ist mit dem Anspruch auf die Gegenleistung? Vom Schwierigkeitsgrad her ist das Folgende ungefähr im Bereich einer gehobenen Zwischenprüfungsklausur anzusiedeln. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2019-2350 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 4 SP - 378 EP - 383 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Die Entnahme JF - Jura : juristische Ausbildung N2 - Die Fallstudie thematisiert ein zentrales Element des GmbH-Rechts, nämlich das Stammkapital und den Gesetzessatz: »Das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen der Gesellschaft darf an die Gesellschafter nicht ausgezahlt werden« (§ 30 Abs. 1 Satz 1 GmbHG). Wenn man diesen Satz versteht, hat man Kapitalgesellschaftsrecht verstanden. Im Folgenden wird diese Regel thematisiert, und es wird aufgezeigt, dass sich das Gebot der Stammkapitalerhaltung nicht nur an die Gesellschafter richtet, sondern auch an den Geschäftsführer. Die einen dürfen nicht nehmen, und der anderen darf nicht geben. Außerdem gibt es im GmbH-Recht noch weitere Rechtsschutzbehelfe zum Schutz des Gesellschaftsvermögens gegenüber Gesellschaftern und Organmitgliedern, die ebenfalls zur Sprache kommen. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2019-2415 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 9 SP - 945 EP - 952 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Die Geschäftsidee JF - Jura : juristische Ausbildung N2 - In der Klausuraufgabe geht es vordergründig um das Bürgschaftsrecht und eine besondere Form der Bürgschaft, nämlich die Globalbürgschaft. Bei ihr bezieht sich die Bürgenhaftung nicht nur auf eine bestimmte einzelne Verbindlichkeit des Hauptschuldners, sondern auch auf künftig mögliche weitere Verbindlichkeiten; das ist schon bedenklich. Aber letzten Endes geht es wie in den meisten juristischen Klausuraufgaben nicht so sehr um diese oder jene Einzelfrage, sondern um einen größeren Zusammenhang, der sich hier auf das allgemeine Vertragsrecht erstreckt. Vom Schwierigkeitsgrad und Umfang her liegt die Aufgabe zwischen einer anspruchsvollen Zwischenprüfungs-Klausur und einer eher leichten Klausur im Rahmen der Fortgeschrittenenübung zum Erwerb des großen BGB-Scheins. KW - Bürgschaftsrecht KW - AGB-Recht KW - Anfechtung von Willenserklärungen Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2019-2408 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 42 IS - 8 SP - 845 EP - 851 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman A1 - Nicolas-Maguin, Marie-France ED - Bezzenberger, Tilman ED - Gruber, Joachim ED - Rohlfing-Dijoux, Stephanie T1 - Lohnt sich das Abstraktionsprinzip? BT - Eine rechtsvergleichende Skizze aus deutscher und französischer Sicht JF - Liber Amicorum Otmar Seul : Die deutsch-französischen Rechtsbeziehungen, Europa und die Welt JF - Liber Amicorum Otmar Seul : Les relations juridiques franco-allemandes, l'Europe et le monde N2 - Ein wichtiges Anliegen aller Privatrechtsordnungen ist die Sicherheit und Verlässlichkeit des Gütertransfers. In einer entwickelten Wirtschaft, die auf Arbeitsteilung und Umsatz basiert, gibt es lange Lieferketten. Person A liefert ein Gut an B, dann liefert B an C und immer so weiter. Die einzelnen Glieder in der Kette müssen das Gut sicher und verlässlich erwerben können. Wenn nun aber das Geschäft zwischen A und B von Anfang an ungültig ist oder nachträglich hinfällig wird, stellt sich die Frage, wem das Gut gehört. Das deutsche Recht begegnet dieser Frage unter anderem mit dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip: Kauf und Übereignung sind zwei gesonderte Verträge, und die Wirksamkeit der Übereignung ist unabhängig vom Bestand und von der Wirksamkeit des Kaufvertrag. Das wird von deutschen Juristen als Schlüssel wissenschaftlichen Rechtsdenkens hochgehalten, stößt aber außerhalb Deutschlands und speziell in Frankreich auf Unverständnis. Denn im französischen Recht sind Kauf und Übereignung Eins. Im Folgenden geht es nicht so sehr um die geistige Qualität des deutschen Trennungs- und Abstraktionsprinzips, die unbestreitbar ist, sondern vor allem um die Frage, ob diese Prinzi-pien im Vergleich zur französischen Einheit von Kauf und Übereignung praktische Vorteile haben. Die Untersuchung konzentriert sich auf die Übertragung von beweglichen Sachen und von Rechten. Das Grundstücksrecht bleibt dagegen ausgeklammert, denn es ist wegen seiner Formalien schwerer zu vergleichen und trägt keine grundlegend neuen Erkenntnisse bei. KW - Abstraktionsprinzip KW - Trennungsprinzip KW - Eigentum KW - Verfügungsgeschäft KW - Verpflichtungsgeschäft Y1 - 2014 UR - https://www.nomos-shop.de/Bezzenberger-Gruber-Rohlfing-Dijoux-deutsch-franz%C3%B6sischen-Rechtsbeziehungen-Europa-Welt-relations-juridiques-franco-allemandes-l/productview.aspx?product=22217 SN - 978-3-8487-1119-2 SP - 21 EP - 31 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman A1 - Nicolas-Maguin, Marie-France T1 - Lohnt sich das Abstraktionsprinzip ? eine rechtsvergleichende Skizze aus deutscher und französicher Sicht Y1 - 2014 SN - 978-3-8487-119-2 ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman A1 - Bezzenberger, Gerold T1 - Kapitalaufbringung und verdreckte Sacheinlagen bei der Aktienplatzierung durch Emissionsbanken Y1 - 2010 SN - 978-3-89949-628-4 ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Die Europäische Aktiengesellschaft Y1 - 2003 SN - 0170-1452 ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Rücktritt, Widerufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen Y1 - 2004 SN - 3-933188-22-9 ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Der negatorische Beseitigungsanspruch und die Kosten der Ersatzvornahme Y1 - 2005 ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Verdeckte Sacheinlage in der Aktiengesellschaft : Anmerkung zum BGH-Urteil v. 20.11.2006 - II ZR 176/05 (OLG Hamm) N2 - Der BGH schreibt die ueberlieferte Rechtsfigur der verdeckten Sasheinlage im Aktienrecht noch einmal zusammenfassend fest. Tilman Bezzenberger (JZ 2007, 946) stimmt dem Urteil im Ergebnis und in der Begruendung zu, ruft aber auch in Erinnerung, dass der Gerechtigkeitsgehalt der zu Grunde liegenden Gesetzesregeln fragwuerdig ist. Y1 - 2007 ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Kommentierung der §§ 67 - 75 Y1 - 2008 SN - 978-3-504-31173-5 ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Coexistence and Harmonization of Company Laws JF - Developing Intra-regional Exchanges through the Abolition of Commercial and Tariff Barriers : Myth or Reality? (Cultures juridiques et politiques ; 10) JF - L’abolition des barrières commerciales et tarifaires dans la région de l’Océan indien : Mythe ou réalité? (Cultures juridiques et politiques ; 10) Y1 - 2017 SN - 978-2-8076-0126-0 U6 - https://doi.org/10.3726/978-2-8076-0127-7 SN - 2235-1078 SP - 181 EP - 192 PB - Lang CY - Bruxelles ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Institutional Choice BT - Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft? JF - KWI-Schriften N2 - Tilmann Bezzenberger, Professur für Bürgerliches Recht, Gesellschaftsrecht und Europäisches Zivilrecht an der Universität Potsdam, befasst sich in seinem Beitrag zum Thema „Institutional Choice: Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft?“ mit den Interessen und der Organisation in Genossenschaften und Kapitalgesellschaften. Er diskutiert die Frage, welche Rolle Genossenschaften oder Kapitalgesellschaften für die öffentliche Hand spielen. Im Detail geht er auf genossenschaftliche Privatisierungen, auf Energieversorgungs-Genossenschaften von öffentlicher Hand und von Bürgern sowie auf Aktiengesellschaften als Alternative ein. Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-71025 SN - 1867-951X SN - 1867-9528 IS - 8 SP - 49 EP - 56 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER -