TY - CHAP A1 - Bickenbach, Christian ED - Bauer, Hartmut ED - Häde, Ulrich T1 - § 6 Bauordnungsrecht, Recht der Raumordnung und Landesplanung T2 - Landesrecht Brandenburg : Studienbuch Y1 - 2024 SN - 978-3-7560-0392-1 SN - 978-3-7489-3485-1 SP - 273 EP - 328 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 5. Auflage ER - TY - JOUR A1 - Bickenbach, Christian ED - Schmidt, Thorsten Ingo ED - Bickenbach, Christian ED - Gronewold, Ulfert ED - Kuhlmann, Sabine ED - Ulrich, Peter T1 - Gedanken zum Klimaschutz- und Klimaanpassungsrecht auf kommunaler Ebene JF - Kommunalwissenschaften an der Universität Potsdam (KWI-Schriften ; 15) KW - Kommunalrecht KW - Klimaschutz KW - Klimaanpassung KW - Kommune KW - Mehrebensystem Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-647833 SN - 978-3-86956-581-1 SN - 1867-951X SN - 1867-9528 IS - 15 SP - 47 EP - 58 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - GEN A1 - Bilgen, Isa T1 - Unsere Würde in Euren Händen T2 - Verfassungsblog : on matters constitutional Y1 - 2024 UR - https://verfassungsblog.de/unsere-wurde-in-euren-handen/ U6 - https://doi.org/10.17176/20240204-004217-0 SN - 2366-7044 PB - Max Steinbeis Verfassungsblog gGmbH CY - Berlin ER - TY - THES A1 - Braun, Isabel Laura T1 - Die Medienkonzentrationskontrolle im digitalen Zeitalter T2 - Studien zum Medienrecht N2 - Dass vielfältige Inhalte und Meinungen über eine Vielzahl an Medien verbreitet werden, ist für unsere demokratische Gesellschaft heute wichtiger denn je. Gerade deshalb ist es unabdingbar, Meinungsmacht einzelner Medienunternehmen zu verhindern und dadurch zur Meinungsvielfalt beizutragen. Diese bedeutende Aufgabe kommt der Medienkonzentrationskontrolle des Medienstaatsvertrages zu. Doch haben die digitalisierungsbedingten Veränderungen in der Medienlandschaft zu einem inkonsistenten Prüfungsregime der Medienkonzentrationskontrolle geführt, da medienrechtlich aktuell nicht alle für die Meinungsbildung relevanten Medienakteure ausreichend erfasst werden. Die Arbeit untersucht die Thematik im Kontext der nationalen sowie internationalen medien- und wettbewerbsrechtlichen Rahmenbedingungen. Basierend auf den dabei gewonnenen Erkenntnissen wird ein den aktuellen Erfordernissen entsprechender normativer Vorschlag unterbreitet. N2 - In the interest of democracy, individual media companies must be prevented from gaining opinion power. To this end, media concentration is regulated in accordance with the Interstate Media Treaty. However, recent developments in the media sector have led to an inconsistent regulatory regime, which no longer adequately covers all media players relevant to the formation of public opinion. This publication analyzes the issue in the context of both a media law and competition law framework and presents a legislative proposal suitable for restoring regulatory effectiveness KW - Deutschland KW - Regulierung KW - Medienangebot KW - Meinungsbildung KW - Massenmedien KW - Medienstaatsvertrag (2020 April 14) KW - Unternehmenskonzentration KW - Fusionskontrolle Y1 - 2024 SN - 978-3-428-19073-7 SN - 978-3-428-59073-5 U6 - https://doi.org/10.3790/978-3-428-59073-5 VL - 4 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - BOOK A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke A1 - Gersdorf, Hubertus T1 - Das neue System der Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation durch die Rentenversicherung BT - § 15 SGB VI auf dem Prüfstand des (EU-)Wettbewerbs- und Verfassungsrechts N2 - Die Beschaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation wurde durch den neuen § 15 SGB VI zum 1. Juli 2023 grundlegend reformiert. Seither gilt ein mehrstufiges System aus Zulassung der Rehabilitationskliniken, Belegungsvertrag, Belegungsentscheidung und Vergütung. Sämtliche Beschaffungsstufen werden von der DRV Bund durch verbindliche Entscheidungen gesteuert. Dieses neue Beschaffungssystem verstößt gegen das Wettbewerbsrecht der Europäischen Union und ist deshalb unwirksam. Das Unionsrecht (Art. 106 Abs. 1 AEUV), aber auch das nationale Kartellrecht (§ 19 Abs. 2 Nr. 1 GWB) und das Verfassungsrecht (Art. 12 Abs. 1 GG) verlangen eine Trennung von hoheitlichen Befugnissen und unternehmerischen Funktionen der Rentenversicherungsträger. Anderenfalls ist die gebotene Gleichbehandlung (Nichtdiskriminierung) der Rehabilitationskliniken freigemeinnütziger und privater Träger mit den Rehabilitationskliniken der Rentenversicherungsträger bei der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation nicht gewährleistet. Dieses Trennungsprinzip ist verletzt. Denn die Rentenversicherungsträger nehmen hoheitliche Zulassungs-, Belegungs- und Vergütungsaufgaben wahr und sind gleichzeitig unternehmerisch mit eigenen Rehabilitationseinrichtungen auf dem Markt der Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation tätig. Freigemeinnützige und private Rehabilitationskliniken werden auf allen Stufen der Beschaffung gegenüber den Kliniken der Rentenversicherungsträger diskriminiert. Das gilt insbesondere für die Belegungsentscheidungen der Rentenversicherungsträger, weil hierdurch systematisch eigene Kliniken gegenüber freigemeinnützigen und privaten Kliniken begünstigt werden. Y1 - 2024 SN - 978-3-428-19066-9 SN - 978-3-428-59066-7 U6 - https://doi.org/10.3790/978-3-428-59066-7 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - THES A1 - Drescher, Cedric T1 - Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit T1 - The fight against transnational crime in the context of state fragility BT - eine kritische Betrachtung des geltenden Rechtsrahmens zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene und dessen Zusammenwirken mit dem Phänomen fragiler Staatlichkeit BT - a critical analysis of the current legal framework to combat transnational crime phenomena and its connection with the phenomenon of fragile statehood N2 - Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen. Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht. In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte. N2 - The thesis "The fight against transnational crime in the context of fragile statehood" addresses the phenomenon of transnational organized crime actors who benefit from the fact that some internationally recognized governments exercise insufficient control over parts of their territory. It examines why the legal framework created by the international community to combat transnational crime phenomena in the context of these fragile states does not or only insufficiently contribute to combating the crime phenomena. After first defining what is meant by the term transnational crime in the context of this analysis, the international legal framework for combating transnational crime is described on the basis of five selected examples of transnational crime phenomena. The following chapter examines the question of why this legal framework created by the international community makes little contribution to effectively countering such criminal phenomena, especially in fragile states. It is determined that the genesis of the international legal framework leads to a legitimacy deficit of the same. Furthermore, the inadequate consideration of the specific circumstances found in many fragile states has a negative impact on the effectiveness of the international legal framework. It is then explained that different levels of human rights protection standards can lead to norm conflicts in international cooperation between states, particularly in the context of international legal assistance. Since fragile states are frequently characterized by a deficient human rights record, this can pose challenges for consolidated states in their cooperation with fragile states. It is also shown that extraterritorial jurisdiction and thus the criminal prosecution of transnational offenses by third countries is accompanied by legal and practical problems. Against this background, the final chapter of the thesis examines the question of whether an alternative criminal prosecution mechanism should not be created for the purpose of prosecuting transnational criminal phenomena committed out of fragile states and how such an alternative criminal prosecution mechanism could be organized. KW - internationales Strafrecht KW - Völkerrecht KW - transnationale Kriminalität KW - transnationales Strafrecht KW - Bekämpfungskonventionen KW - organisierte Kriminalität KW - fragile Staaten KW - FATF KW - alternative Strafverfolgungsmechanismen KW - international criminal law KW - international law KW - transnational crime KW - transnational criminal law KW - organized crime KW - fragile states KW - suppression conventions KW - terrorism KW - drug trafficking KW - corruption KW - money laundering KW - legitimacy KW - amnesties KW - FATF KW - human rights KW - international mutual legal assistance KW - alternative criminal prosecution mechanisms KW - Terrorismus KW - Betäubungsmittelkriminalität KW - Korruption KW - Geldwäsche KW - Legitimität KW - Amnestien KW - Menschenrechte KW - internationale Rechtshilfe Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-628542 ER - TY - THES A1 - Franke, Vanessa T1 - Die Entwicklung des Verantwortungseigentums anhand der Carl-Zeiss-Stiftung unter Ernst Abbe T2 - Europäische Hochschulschriften Recht N2 - Die Dissertation untersucht die Entwicklung des Verantwortungseigentums insbesondere anhand der Carl-Zeiss-Stiftung unter Ernst Abbe. Der Begriff des Verantwortungseigentums wird seit einigen Jahren in der rechtspolitischen Debatte zu alternativen Unternehmens- und Eigentumsformen diskutiert. Dabei wird die Einführung einer eigenen Gesellschaftsform gefordert. Die Dissertation widmet sich diesen Forderungen und den Entwicklungen des Verantwortungseigentums anhand der Carl-Zeiss-Stiftung und ihrer Stiftungsbetriebe Zeiss und Schott. Dort wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts eine Form dessen, was Jurist:innen heute unter Verantwortungseigentum verstehen, kautelar-juristisch eingeführt und geprägt. Ziel und Zweck der Arbeit war es, die Überschneidungen, Parallelen und Unterschiede der Rechtssubjekte zu untersuchen und der Frage auf den Grund zu gehen, ob das Verantwortungseigentum einer längeren Rechtstradition folgt oder eine rein zeitgenössische Idee ist. Y1 - 2024 SN - 978-3-631-92255-2 SN - 978-3-631-92268-2 SN - 978-3-631-92269-9 U6 - https://doi.org/10.3726/b22044 SN - 0531-7312 VL - 6798 PB - Peter Lang CY - Berlin ER - TY - THES A1 - Fritz, Sylvia T1 - Sozialisierung im Gewährleistungsstaat BT - ein Beitrag zu Auslegung und Anwendung von Artikel 15 des Grundgesetzes T2 - Studien zum öffentlichen Recht N2 - Artikel 15 Grundgesetz als sozialistische Utopie? Keineswegs. Die Sozialisierungsnorm gibt dem Gesetzgeber ein Instrument an die Hand, um staatliche Gewährleistungsverantwortung mithilfe gemeinwirtschaftlicher Organisationsformen wahrzunehmen. Sozialisierungsmaßnahmen greifen in das Eigentumsgrundrecht ein. Sie treffen zudem auf grundrechtliche Funktionsgarantien einer marktwirtschaftlichen Ordnung und die unionsrechtliche Systemgarantie zugunsten des freien Wettbewerbs. Die Arbeit untersucht daher die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sozialisierungsgesetzgebung auf Bundes- und Landesebene einschließlich der gerichtlichen Kontrolle. Ferner zeigt die Arbeit auf, wie sich Sozialisierungsgesetze unionsrechtskonform verhalten können. Y1 - 2024 VL - 35 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - THES A1 - Kaneza, Elisabeth T1 - Rassische Diskriminierung in Deutschland BT - Verwirklichung eines positiven Rechts für die Gleichberechtigung von Schwarzen Menschen T2 - Schriften des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam N2 - Diese Arbeit zeigt auf, wie historisch und rechtlich eine Ungleichheit zwischen Schwarzen und Weißen in Deutschland gewachsen ist und geht der Frage nach, welche Anforderungen das Verfassungsrecht, die Rechtspraxis und die Politik erfüllen müssen, um sie auszugleichen. Eingangs wird die Entwicklung des Verbots der rassischen Diskriminierung im internationalen und nationalen Recht dargelegt. Folglich zeichnet die Verfasserin die Diskriminierungsgeschichte von Schwarzen Menschen nach. Zur Überwindung der nach wie vor bestehenden strukturellen Diskriminierung schlägt sie ein positives Recht vor, das sich auf Menschenrechtsstandards und Lösungsansätzen aus Rechtsvergleichen stützt und die Gleichberechtigung von Schwarzen Menschen bewirken soll. N2 - This work shows how historically and legally inequality between blacks and whites has grown in Germany and explores the question of what requirements constitutional law, legal practice and politics must fulfill in order to balance it out. It begins by outlining the development of the prohibition of racial discrimination in international and national law. The author then traces the history of discrimination against Black people. In order to overcome the structural discrimination that still exists, she proposes a positive law based on human rights standards and comparative law approaches to achieve equality for Black people. KW - Deutschland KW - black people KW - Diskriminierung KW - constitutional law KW - Diskriminierungsausgleich KW - evelopment of the prohibition of racial KW - Diskriminierungsgeschichte KW - equality KW - Germany Y1 - 2024 SN - 978-3-7560-1461-3 SN - 978-3-7489-1998-8 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748919988 VL - 49 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Köhne, Lea T1 - Anforderungen an die Verfassungstreue von Hoheitsträgern JF - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht Y1 - 2024 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NVWZ-B-2024-S-646-N-1 SN - 0721-880X VL - 43 IS - 9 SP - 646 EP - 648 PB - C.H. Beck CY - München ER -