TY - JOUR A1 - Heiland, Stefan A1 - Tischer, Martin A1 - Döring, Thomas A1 - Jessel, Beate T1 - Kommunale Nachhaltigkeitsindikatorensysteme : Anspruch, Eignung, Wirklichkeit N2 - This article provides an overview of similarities and differences of local and regional indicator systems for sustainability. While there is a high degree of correspondence in basic matters (e.g., the definition of sustainable development), there are differences regarding the substance dealt with and the choice of indicators. A table presents characteristics of existing indicator systems and contains valuable information for local actors who plan to introduce such a system. Finally, it is concluded that currently indicator systems at the local level fall short of expectations and lag behind their possibilities. The article discusses reasons and presents a modular structure of indicator systems taking into account target groups and functions. Y1 - 2003 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Die Eingriffsregelung: Bewahrung des Status quo von Natur und Landschaft - mittlerweile ein Alltagsgeschäft? N2 - Zusammenfassung Die Eingriffsregelung wurde 1976 mit dem Bundesnaturschutzgesetz eingeführt, griff dabei aber bereits auf eine längere Tradition von "Landschaftspflegeplänen" zurück, die bei verschiedenen Vorhaben überwiegend zu deren Eingrünung erstellt wurden. Entsprechend dauerte es seine Zeit, bis sich über derartige "Gestaltungsmaßnahmen" hinaus die differenzierte wirkungsbezogene Herleitung und Umsetzung von Vermeidungs-, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen durchsetzen konnte. Deutschland hat sich damit eine Regelung gegeben, die den Anspruch eines umfassenden Verschlechterungsverbots der Leistungsfähigkeit von Naturhaushalt und Landschaftsbild verfolgt und im Anwendungsbereich wie auch in den Rechtsfolgen weitergehender ist als in allen anderen Ländern (z.B. USA, Schweiz, Niederlande), in denen gleichfalls Regelungen zur Bewältigung von Umweltauswirkungen existieren. Im Alltagsgeschäft der Naturschutzbehörden ist es dabei eine hohe Zahl an Vorgängen - vielfach mehrere 100 im Jahr -, die von den Fachreferenten zu bewältigen ist. Eine kritische Betrachtung, inwieweit die Eingriffsregelung die in sie gesetzten Erwartungen tatsächlich erfüllt hat, ergibt ein differenziertes Bild: - Y1 - 2003 ER - TY - JOUR A1 - Finke, Lothar A1 - Jessel, Beate T1 - Einführung in das Schwerpunktthema : Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie Y1 - 2003 ER - TY - JOUR A1 - Jacobs, Jörg A1 - Jessel, Beate T1 - Entwicklung von Landschaftsszenarien als Grundlage für das Management von Flusseinzugsgebieten N2 - Zusammenfassung Bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie wird, etwa zur Reduzierung diffuser Stoffeinträge, auch an der Landnutzung in den Einzugsgebieten anzusetzen sein. Um dabei eintretende Auswirkungen auf die Gewässergüte abzubilden und abzuschätzen, können verschiedene Fachdisziplinen mit ihrem jeweils spezifischen Instrumentenspektrum zum Einsatz kommen. Landschaftsszenarien sind eine Möglichkeit, um verschiedene Methodenbausteine zu integrieren, raumbezogene Auswirkungen der WRRL zu kommunizieren und entsprechenden Handlungsbedarf aufzuzeigen. Der Beitrag beschreibt am Beispiel des Einzugsgebiets der Havel einen naturräumlich begründeten Ansatz für die Erstellung solcher Landschaftsszenarien. Abstract The implementation of the Water Framework Directive will also address land uses in the catchment areas (e.g. the reduction of diffuse input of material). Several disciplines with their specific methods can contribute to the evaluation of the effects on water quality. Landscape scenarios are useful to integrate different methods, to communicate the results and to highlight the need for action. This article describes such a landscape scenario by using the catchment of the River Havel as an example. Y1 - 2003 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Alles im Fluss : BDLA-Tagung verdeutlicht Perspektiven gewässerbezogener Planungen Y1 - 2003 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate A1 - Rudolf, Ralf A1 - Feickert, Uwe A1 - Wellhöfer, Ute T1 - Nachkontrollen in der Eingriffsregelung: Erfahrungen aus 4 Jahren Kontrollpraxis in Brandenburg N2 - Zusammenfassung: Im Auftrag des brandenburgischen Ministeriums für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung wurden in den Jahren 1999 bis 2002 stichprobenhafte Nachkontrollen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen ausgewählter Vorhaben vorgenommen. Untersucht wurden im Rahmen einer sog. "Durchführungskontrolle" die Vollständigkeit und die Qualität der Herstellung der betreffenden Maßnahmen sowie die Qualität ihrer Pflege. Mittlerweile sind zusammen 391 Flächen erfasst, die zwar nicht statistisch abgesichert, aber doch in der Tendenz Aussagen zur Praxis der Eingriffsregelung in Brandenburg ermöglichen. Aus den Ergebnissen wird insbesondere deutlich, dass Ausgleichs- und Ersatzaßnahmen zwar oft qualitativ hochwertig realisiert werden, die Qualität ihrer Pflege in vielen Fällen jedoch nur als mittel oder unzureichend einzustufen war. Daran anknüpfend werden Folgerungen für die Praxis der Eingriffsregelung diskutiert; sie betreffen die Qualität der Planunterlagen, Anforderungen an die Erstellung der landschaftspflegerischen Ausführungsplanung sowie die Prioritätensetzung bei der Durchführung von Kontrollen. Schlagworte: Nachkontrolle, Eingriffsregelung, Ausgleichsmaßnahmen (ökologisch), Ersatzmaßnahmen, Landschaftspflegerischer Begleitplan Y1 - 2003 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate A1 - Szaramowicz, Martin T1 - Methodische Bausteine zur Umsetzung naturschutzfachlicher Anforderungen in regionalen Flächenpools Y1 - 2003 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate A1 - Fischer-Hüftle, Peter T1 - Bewältigung von Eingriffen durch Verkehrsvorhaben in das Landschaftsbild : rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Anforderungen N2 - Zusammenfassung In der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird das Landschaftsbild gegenüber den Belangen des Naturhaushalts oft nachrangig behandelt, obwohl es von den Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes her gleichermaßen in alle Schritte der Folgenbewältigung einzubeziehen ist. Für diese Schritte werden exemplarisch rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Anforderungen aufgezeigt. Ingesamt wird so eine strukturierte Herangehensweise deutlich, die über die einzelnen Arbeitsschritte der Erfassung des Ist-Zustandes, der Aufstellung eines Zielkonzeptes, der Ableitung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie der Begründung von Maßnahmen zur landschaftsgerechten Wiederherstellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes hinweg durchgängig auf denselben Beschreibungsmerkmalen aufbaut und damit einen durchgängigen Ableitungszusammenhang von den ermittelten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu darauf Bezug nehmenden Maßnahmen begründet. Wesentlich ist, dass dabei die Charakteristik des jeweiligen Landschaftsraumes im Vordergrund steht und dass nicht nur einzelne Beeinträchtigungen betrachtet, sondern diese jeweils in ihrem Zusammenwirken auf den wahrgenommenen Raumeindruck beleuchtet werden. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Rechtssicherheit, weshalb sich der verwendete Rahmen eng an die Terminologie des Bundesnaturschutzgesetzes anlehnt Summary How to deal with Disturbance of the Visual Landscape by Traffic Projects? Legal framework conditions and special requirements The impact regulation of nature conservation only gives inferior treatment to the visual landscape compared to other natural resources although nature conservation legislation requires its equal integration into all steps of consequential dealing. For these steps the study shows exemplary legal framework conditions and specialist requirements. They should make clearer a structural approach including individual working steps, such as recording of present site conditions, establishment of a target concept, derivation of measures of avoidance and justification of measures for a sensitive regeneration and design of the visual landcape. The approach continuously bases on the same features of description, leading to a consistent connection between identified disturbances of the visual landscape and related measures. The focus of attemtion should be given to the characteristics of the respective landscape and the analysis should not only consider disturbances or compensation measures individually but also in combination with the general spatial perception. Another important aspect is the legal security; therefore the text closely follows the terminology of the Federal Nature Conservation Legislation. Y1 - 2003 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate A1 - Müller-Pfannenstiel, Klaus A1 - Rößling, Holger T1 - Die künftige Stellung der Landschaftsplanung zur Strategischen Umweltprüfung (SUP) / Future Relation of Landscape Planning to Strategic Environmental Assessment (SEA) N2 - Zusammenfassung Eine Diskussion um das künftige Verhältnis von Landschaftsplanung und Strategischer Umweltprüfung (SUP) hat von den unterschiedlichen Aufgabenstellungen beider Instrumente auszugehen (Umweltfolgenprüfung durch die SUP und konzeptionell-planungsbezogener Ansatz der Landschaftsplanung). Um Überschneidungsbereiche von SUP und Landschaftsplanung zu identifizieren, werden in dem Beitrag verfahrensmäßige und inhaltliche Aspekte getrennt betrachtet. Deutlich wird, dass die Landschaftsplanung für den Bereich Natur und Landschaft eine zentrale Daten- und Informationsgrundlage für die SUP sein kann. Es bleibt zu hoffen, dass vor diesem Hintergrund die im Entwurf zu einem SUP-Stammgesetz vom Juli 2003 vorgesehene SUP- Pflicht für Landschaftsplanungen noch einmal überdacht wird. Bei der Zuarbeit zur SUP besteht für die Landschaftsplanung sowohl die Gefahr einer Überfrachtung als auch die Chance für eine substanzielle inhaltliche Weiterentwicklung: Insbesondere können von der SUP Impulse für mehr Prozesshaftigkeit der Landschaftsplanungen, eine größere Aktualität sowie häufigere und zielgenauere Fortschreibungen ihrer Planwerke ausgehen. Eine zu starke Fixierung der Landschaftsplanung auf die SUP würde allerdings zu einer zu starken fachlichen Einengung auf die Folgenprüfung führen. Um dem zu begegnen, scheint eine flexible Kombination beider Instrumente zielführend. Diese kann erreicht werden, indem die Landschaftsplanung einzelne problembezogen angelegte Module zur SUP erarbeitet und damit für sie den wesentlichen Baustein für die Aufarbeitung der Naturschutzaspekte liefert. A discussion abuot the future relation of Landscape Planning and Strategic Environmental Assessment (SEA) has to base on the different tasks of both instruments (analysis of environmental consequences by the SEA and conceptional approach related to planning by Landscape Planning). In order to identify overlapping parts of SEA and Landscape Planning the study separately investigates aspects of procedure and content. The results show that landscape planning can provide a central base of data and information for the SEA. Against this setting the draft of a SEA core law of July 2003 requiring the conduction of SEA for Landscape Planning will hopefully be reconsidered. The contribution of SEA to Landscape Planning on the one hand holds the risk of overloading but also offers the chance for a substantial further development: The SEA can improve the process aspect of Landscape Planning as well as stimulate more topicality and more frequent and exact updating of planning projects. On the other hand, however, a very strong specification of Landscape Planning towards SEA would lead to a restriction on the analysis of environmental consequences. A flexible combination of both instruments appears to fulfil the target. This means that Landscape Planning develops individual problem-related modules of SEA providing the fundamental component to deal with the nature conservation aspects. Y1 - 2003 ER - TY - JOUR A1 - Rößling, Holger A1 - Jessel, Beate T1 - Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen : langfristig betreut Y1 - 2003 ER -