TY - JOUR A1 - Böttcher, Karl-Ludwig ED - Bauer, Hartmut ED - Büchner, Christiane ED - Markmann, Friedrich T1 - Modelle zur Sicherung von Schulstandorten aus Brandenburger Sicht JF - Schulen im kommunalen Bildungsmanagement Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-88573 SP - 61 EP - 66 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - CHAP A1 - Bauer, Hartmut A1 - Markmann, Friedrich A1 - Wichmann, Maren A1 - Becker, Ulrike A1 - Hebeler, Timo A1 - Böttcher, Karl-Ludwig A1 - Glittenberg, Barbara A1 - Kluth, Winfried A1 - Rombey, Wolfgang A1 - Große, Gerrit A1 - Thies, Heike A1 - Pflüger, Georg A. ED - Bauer, Hartmut ED - Büchner, Christiane ED - Markmann, Friedrich T1 - Schulen im kommunalen Bildungsmanagement N2 - Die Schule steckt mitten in einem Umbruch: Dieser wird durch verschiedene Faktoren wie sinkende Schülerzahlen, Zu- und Abwanderungen von Familien mit ihren Kindern, wachsenden Zahlen von Schulpflichtigen mit Migrationshintergrund und anderes mehr gekennzeichnet. Damit steht die Schule vor neuen Herausforderungen. Außerdem hält der Trend zum Gymnasium an. Auch wechselvolle Dauerreformen schaffen unübersichtliche Schulstrukturen und erschweren sichere Orientierung. Und: Im zunehmend raueren Wettbewerb der Schultypen laufen den öffentlichen Schulen immer mehr Schüler davon und zu den Privatschulen über. Schon jetzt sehen sich zahlreiche Kommunen gezwungen, ihre Bildungsangebote zurückzuschrauben und ihre Schulen zu schließen. Kann eine Kommune ihren Bürgern aber nicht mehr die schulische „Grundversorgung“ anbieten, so hat dies weitreichende Folgen. Wo Schulen schließen müssen, „stirbt auch der Ort“. Ein umfangreiches, vielfältiges und flächendeckendes Bildungsangebot dagegen ist für die Kommune tragender Pfeiler einer funktionsfähigen Infrastruktur. Hier setzt die 21. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes der Universität Potsdam an. Sie behandelt zentrale Themen der nachhaltigen Gewährleistung schulischer Infrastruktur in den Kommunen einschließlich der dazugehörigen Erfahrungsberichte, die über Best-Practice-Modelle sowie über Erfolgsbedingungen und Fallstricke in der Verwaltungspraxis informieren. Damit gibt die Tagung zugleich Impulse den kommunalen Entscheidungsträgern für die Generierung von und den Umgang mit Gestaltungsoptionen zur Standortsicherung im kommunalen Bildungsmanagement. T3 - KWI-Schriften - 9 Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-74977 SN - 978-3-86956-326-8 SN - 1867-951X SN - 1867-9528 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Böttcher, Karl-Ludwig T1 - Positionierung des Städte- und Gemeindebundes Brandenburg zu den Gesetzgebungsverfahren des Bundes zur Grundsicherung für Arbeitssuchende JF - KWI-Schriften N2 - „Optionskommunen“ Arbeitsgemeinschaften Geschäftsführer Personal Gremien Aufsicht EDV, Verwaltungskostenanteil Fazit Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-52093 SN - 1867-951X SN - 1867-9528 IS - 4 SP - 59 EP - 68 ER - TY - BOOK A1 - Bauer, Hartmut A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke A1 - Lindemann, Rolf A1 - Bermig, Klaus A1 - Vorholz, Irene A1 - Böttcher, Karl-Ludwig A1 - Hebeler, Timo A1 - Regg, Jens A1 - Geiger, Udo ED - Bauer, Hartmut ED - Büchner, Christiane ED - Brosius-Gersdorf, Frauke T1 - Hartz IV im Umbruch : aktuelle Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende N2 - Hartz IV steht als Chiffre für eine Sozialrechtsreform, mit der 2005 die Grundsicherung für Arbeitsuchende auf ein neues Fundament gestellt wurde. Die Reform war von Anbeginn umstritten. Streitpunkte waren sowohl die organisationsrechtliche Zuordnung der Trägerschaft (ARGE, Optionskommunen) als auch Voraussetzungen, Art und Höhe der Leistungen nach dem damals neuen SGB II. Inzwischen hat das Bundesverfassungsgericht die in § 44b SGB II geregelten Arbeitsgemeinschaften als verfassungswidrige Mischverwaltung eingestuft. Die Karlsruher Richter setzten dem Gesetzgeber für die Herstellung grundgesetzkonformer Zustände eine Frist längstens bis Ende 2010. Mit Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 91e), in Kraft getreten am 27.07.2010, hat der Gesetzgeber den Auftrag des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt. Die Verfassung wurde um einen neuen Artikel 91e ergänzt. Er schafft eine verfassungsrechtliche Grundlage für die Fortsetzung der Aufgabenwahrnehmung der SGB II-Leistungsträger in gemeinsamen Einrichtungen. Dadurch wird eine Ausnahme vom Verbot der Mischverwaltung für das Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende eingeführt. Nach Art. 91e Abs. 2 GG kann eine begrenzte Anzahl von kommunalen Trägern als alleinige Träger der Grundsicherung für Arbeitssuchende zugelassen werden. Die Zulassung erfolgt auf Antrag des kommunalen Trägers und bedarf der Zustimmung der obersten Landesbehörde. Doch beschränken sich die Schwierigkeiten nicht allein auf die Verwaltungsorganisation und das Organisationsrecht. Vielmehr haben sich bei der praktischen Handhabung des SGB II auch im Leistungsrecht viele Schwachstellen gezeigt. Folge davon ist eine Klagenflut bei den Sozialgerichten, in deren Urteilen manche eine Fundgrube für gesetzgeberischen Nachbesserungsbedarf sehen. Hinzu kommen Reformvorschläge aus der Politik, die bis hin zu einer Arbeitspflicht reichen. Weitere Reformimpulse gehen vom Bundesverfassungsgericht aus, das unlängst in dem zentralen Bereich der Regelleistungen verfassungswidrige Vorschriften ausgemacht und damit weit über den konkreten Einzelfall hinaus zu einer Neubestimmung sozialstaatlicher Leistungen anregt. Die 16. Fachtagung des Kommunalwissenschaftlichen Institutes (KWI) der Universität Potsdam greift die ebenso aktuellen wie brisanten Entwicklungen bei der Trägerschaft und den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende auf. T3 - KWI-Schriften - 4 Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-50177 SN - 978-3-86956-119-6 ER -