TY - JOUR A1 - Pörner, Till T1 - Pyrotechnische Zwischenfälle im deutschen Fußball BT - eine straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Untersuchung JF - Kölner Schriften zum Sportrecht N2 - Die Verwendung von Pyrotechnik im und um das Stadion ist wohl eines der größten Reizthemen im Fußball, der gemeinhin als Volkssport Nummer eins gilt. Kaum ein Stilmittel polarisiert mehr als dasjenige der Bengalos, Böller, Rauchbomben und Leuchtraketen. Der Autor nimmt sich in seiner Untersuchung der Verwendung pyrotechnischer Gegenstände im Fußball aus der Perspektive des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts an. Dabei untersucht er differenziert die sich in diesem Zusammenhang ergebenden straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Fragestellungen mit Blick auf das geltende Recht, lässt es jedoch auch nicht vermissen, mögliche Reformansätze aufzuzeigen. Das Werk nimmt sich dem Phänomen der Pyrotechnik hierbei in einem bis dato einmaligen Umfang an. N2 - The use of pyrotechnics in and around the stadium is probably one of the biggest irritants in soccer, which is generally regarded as the number one national sport. Hardly any stylistic device polarizes more than that of bengalos, firecrackers, smoke bombs and flares. In his study, the author addresses the use of pyrotechnic objects in soccer from the perspective of criminal and administrative offence law. In doing so, he examines in a differentiated manner the criminal and administrative offence law issues arising in this context with a view to the applicable law, but also does not fail to point out possible approaches to reform. The work addresses the phenomenon of pyrotechnics to an unprecedented extent. Y1 - 2023 SN - 978-3-7560-1145-2 SN - 978-3-7489-1706-9 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748917069 VL - 4 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Mord durch Unfallflucht BT - Bemerkungen anlässlich des Beschlusses des BGH vom 24.3.2021 (Az. BGH Aktenzeichen 4STR41620 4 StR 416/20 = DAR 2021, DAR Jahr 2021 Seite 398) JF - Deutsches Autorecht N2 - Jüngst hat der BGH zu der Frage Stellung genommen, ob Garantenstellungen i. S.v. § STGB § 13 StGB zur Fussnote 1 „besondere persönliche Merkmale“ sind und bei Beteiligung mehrerer an einem unechten Unterlassungsdelikt folglich § STGB § 28 StGB zu beachten ist. Der BGH hat diese Frage bejaht. Nicht dazu soll hier ein Diskussionsbeitrag geliefert werden, sondern zu einem Teil der Entscheidung, der nicht strittig zu sein scheint: die Erfüllung von Mordmerkmalen gemäß § STGB § 211 Abs. STGB § 211 Absatz 2 StGB durch eine Tat, die ein unechtes Unterlassungsdelikt ist. Für die Leser einer Fachzeitschrift mit dem Fokus „Straßenverkehr“ könnte das Thema interessant sein, weil sich der Fall im Straßenverkehr ereignete und das entscheidungsgegenständliche Verhalten ein Akt der Teilnahme am Straßenverkehr war. Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DAR-B-2023-S-73-N-1 SN - 0012-1231 VL - 93 IS - 2 SP - 73 EP - 75 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Versuchter Wohnungseinbruchsdiebstahl JF - Juristische Arbeitsblätter N2 - Zahlreiche aktuelle Gerichtsentscheidungen haben der strafrechtswissenschaftlichen Diskussion über den Beginn des Versuchs beim Wohnungseinbruchsdiebstahl neue Impulse gegeben. Dabei geraten sogar strafrechtsdogmatische Lehrsätze, die eine feste Verankerung zu haben scheinen, ins Wanken. Da Diebstahl in allen Variationen zum Kernbereich des strafrechtlichen Examensstoffes gehört, sollten Studierende über diese Entwicklung informiert sein. Denn klausurtaugliche Sachverhalte realer Fälle kehren oft nach einiger Zeit als Prüfungsaufgabe wieder. Damit fließen auch neue Vorschläge der strafrechtlichen Lehre, die durch derartige Fälle inspiriert wurden, in das Prüfungsgeschehen ein. Nicht alles muss man kennen, wenn man im Examen Erfolg haben will. Aber umfassende Informiertheit über herrschende und abweichende (Minder-)Meinungen schadet nicht. Der Beitrag erklärt, worauf es bei der Prüfung des versuchten Wohnungseinbruchsdiebstahls nach bislang herrschender Lehre ankommt und auf welche argumentativen Neuerungen man sich möglicherweise einstellen muss. Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JA-B-2023-S-18-N-1 SN - 0720-6356 VL - 55 IS - 1 SP - 18 EP - 22 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Referendarexamensklausur – Strafrecht: Vollendung und Beendigung des Diebstahls und weitere Vermögensdelikte JF - Juristische Schulung N2 - Zentrales Problem des Falles ist die Bedeutung der Phase zwischen Vollendung und Beendigung eines Diebstahls für die Strafbarkeit von Beteiligten und die Erfüllung von Qualifikationsmerkmalen. Außerdem sind einige weitere „klassische“ Probleme der Vermögensdelikte zu bewältigen. Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JUS-B-2023-S-57-N-1 SN - 0022-6939 VL - 63 IS - 1 SP - 57 EP - 63 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Die „Vorprüfung“ beim Versuch in der Fallbearbeitung JF - Zeitschrift für das juristische Studium N2 - Der Beitrag behandelt eine Marginalie der strafrechtlichen Fallbearbeitung, die "Vorprüfung“ bei der Erörterung von Versuchsstrafbarkeit. Fehler sind hier selten, kommen aber in der Universitäts- und Examensrealität vor. Zu ihrer Vermeidung gibt der vorliegende Beitrag einige Ratschläge und Hinweise. Y1 - 2023 UR - https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2023_4_1770.pdf SN - 1865-6331 IS - 4 SP - 729 EP - 736 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Raub mit Luftpumpe JF - Juristische Rundschau Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.1515/juru-2023-2082 SN - 0022-6920 SN - 1612-7064 VL - 2023 IS - 12 SP - 633 EP - 636 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Bonifer, Judith A1 - Wiese, Sidney Louisa T1 - § 219a StGB BT - vom Entwurf bis zur Streichung JF - Kritische Justiz N2 - „Und damit ist der Gesetzentwurf angenommen“, heißt es am Freitag den 24. Juni 2022 um 10:33 Uhr im Deutschen Bundestag. Unter Zustimmung der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wurde soeben die Streichung des § 219a StGB beschlossen. § 219a StGB stellte es bis dahin unter Strafe, wenn Ärzt:innen frei zugänglich Informationen zum Schwangerschaftsabbruch etwa auf ihrer Website zur Verfügung stellten. Der vorliegende Beitrag gibt einen chronologischen Überblick über diese nun historische Norm von deren Entstehung bis zu ihrer jüngst beschlossenen Abschaffung. Eine vollumfängliche Beleuchtung des § 219a StGB ist insbesondere aufgrund der divergierenden Ansichten zur Geschichte der Norm, des Normcharakters und der mit der Abschaffung einhergehenden weiteren Reformbestrebungen lohnenswert. Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.5771/0023-4834-2023-2-221 SN - 0023-4834 SN - 2942-3295 VL - 56 IS - 2 SP - 221 EP - 230 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Albrecht, Anna Helena T1 - Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht in der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts – Klarstellung, Konkretisierung oder Nachjustierung? JF - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht N2 - Das Spannungsverhältnis zwischen Meinungsfreiheit und allgemeinem Persönlichkeitsrecht hat das Bundesverfassungsgericht seit Jahrzehnten und wiederholt beschäftigt. Insbesondere in den letzten drei Jahren hatte sich das Gericht erneut intensiv damit zu befassen, einen angemessenen Ausgleich zwischen den sich gegenüberstehenden Grundrechtspositionen zu formulieren. Der Beitrag analysiert überblicksartig, inwieweit es in seinen neueren Entscheidungen seine bisherige Rechtsprechung fortgeführt, ergänzt oder gar nachjustiert hat. Y1 - 2023 SN - 0177-6762 IS - 1 SP - 8 EP - 15 PB - Nomos ER - TY - JOUR A1 - Albrecht, Anna Helena T1 - Kommentar zum Regelungsentwurf des § 33 E-StGB BT - Notwehrexzess und Putativnotwehrexzess JF - KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift N2 - Der Text analysiert den Gesetzesentwurf des Kriminalpolitischen Kreises zur Regelung des Notwehrexzesses und des Putativnotwehrexzesses, veröffentlicht unter Hoven/Mitsch in GA 2023, S. 241 ff., ausgehend vom aktuellen Diskussionsstand in Rechtsprechung und Literatur. Im Schwerpunkt widmet er sich dem Anwendungsbereich des Regelungsvorschlags, insbesondere der Reichweite des intensiven Notwehrexzesses, der Erfassung des extensiven Notwehrexzesses sowie den Voraussetzungen eines entschuldigenden Putativnotwehrexzesses. Er beruht auf einem Kommentar, den die Verfasserin im Juni 2023 auf dem Online-Workshop „Ein neues Konzept der Notwehr“ des kriminalpolitischen Kreises gehalten hat. Der Vortragsstil wurde beibehalten. N2 - Based on the current state of discussion in jurisprudence and literature, the text analyses the proposed regulation on “Notwehrexzess” (excess of self-defence) and “Putativnotwehrexzess” (excess of putative self-defence), as drafted by the Kriminalpolitischer Kreis and published under Hoven/Mitsch in GA 2023, p. 241 ff. It focuses on the scope of application of the proposed regulation, in particular the breadth of the intensive “Notwehrexzess”, the inclusion of the extensive “Notwehrexzess” as well as the preconditions of an excusable “Putativnotwehrexzess”. It is based on a commentary given by the author in June 2023 at the online workshop „A new concept of self-defence“ of the Kriminalpolitischer Kreis. The style of the presentation has been maintained. Y1 - 2023 UR - https://kripoz.de/2023/11/29/kommentar-zum-regelungsentwurf-des-%c2%a7-33-e-stgb-notwehrexzess-und-putativnotwehrexzess/ SN - 2509-6826 VL - 8 IS - 6 SP - 445 EP - 447 PB - Universität zu Köln CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Albrecht, Anna Helena T1 - Medien und Strafverfahren 2.0 JF - Zeitschrift für die gesamte Strafrechtswissenschaft Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.1515/zstw-2023-0021 SN - 0084-5310 SN - 1612-703X VL - 135 IS - 3 SP - 523 EP - 576 PB - de Gruyter CY - Berlin ER -