TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus T1 - SLAPP-Klagen als Medienrechtsproblem JF - GreifRecht Y1 - 2024 SN - 1864-8304 VL - 17 IS - 32 SP - 35 EP - 38 PB - Greifswalder Halbjahresschrift für Rechtswissenschaft e.V. CY - Greifswald ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus A1 - Meyden, Valerie T1 - Externe Meldestellen im System des Hinweisgeberschutzgesetzes JF - Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht N2 - Das neue Hinweisgeberschutzgesetz verlangt neben der Einrichtung unternehmens- bzw. behördeneigener interner Meldestellen auch den Aufbau externer Meldestellen. Diese wurden zur Vermeidung zusätzlicher Bürokratie bei bestehenden Bundesbehörden angesiedelt. System und Wirkungsweise der externen Meldestellen sollen nachfolgend erörtert werden. Zugleich bieten die Ausführungen Anlass, gesetzgeberische Verbesserungen zu erwägen. Y1 - 2024 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NVWZ-B-2024-S-1041-N-1 SN - 0721-880X SN - 1435-1382 VL - 43 IS - 14 SP - 1041 EP - 1047 PB - C.H. Beck CY - München ; Frankfurt, M. ER - TY - CHAP A1 - Schladebach, Marcus ED - Papathanasiou, Konstantina ED - Löhnig, Martin T1 - Georg Ludwig von Maurer und die griechische Staatsgründung T2 - Feuerbach 2.0? Y1 - 2024 SN - 978-3-428-58974-6 SN - 978-3-428-18974-8 U6 - https://doi.org/10.3790/978-3-428-58974-6.345926 SP - 9 EP - 18 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Steinrötter, Björn A1 - Schauer, Lina Marie T1 - Lauterkeitsrechtliche Behandlung von Dark Patterns JF - Wettbewerb in Recht und Praxis N2 - Online-Nutzer begegnen regelmäßig unterschwelligen manipulativen Designstrategien von Anbietern digitaler Produkte, welche sie zu rechtsgeschäftlich relevanten Entscheidungen bewegen sollen, die sie womöglich nicht - oder zumindest nicht so - beabsichtigt haben. Man spricht in diesem Zusammenhang von (vielgestaltig denkbaren) „Dark Patterns“ (dt. „dunkle Muster“). Der Beitrag geht der Frage nach, inwiefern diese insbesondere lauterkeitsrechtlich zulässig sind. Y1 - 2024 UR - https://www.juris.de/r3/document/jzs-WRP-2024-08-002-873 SN - 0172-049X SN - 1435-3059 VL - 38 IS - 8 SP - 873 EP - 882 PB - Deutscher Fachverlag CY - Frankfurt am Main ER - TY - THES A1 - Schauer, Lina Marie T1 - Reputation auf Online-Plattformen T2 - Datenrecht und neue Technologien N2 - Wie ist der „gute Ruf“ von Unternehmen und Einzelpersonen im Umfeld von Online-Bewertungsplattformen geschützt? Das Werk erforscht, ob und inwieweit das geltende Recht einen adäquaten und lückenlosen Schutz für die unternehmerische und personelle Reputation gewährleitstet. Die Systematisierung und Untersuchung des bestehenden Regelungsgefüges konzentriert sich auf das Lauterkeitsrecht und das allgemeine Deliktsrecht unter besonderer Berücksichtigung der rechtlichen Innovationen auf nationaler (UWG-Reform 2022) und europäischer (New Deal for Consumers, Digital Services Act) Ebene. Die Dissertation wurde für den ›Justizpreis Berlin-Brandenburg – Carl Gottlieb Svarez 2024‹ vorgeschlagen. KW - Social Media KW - Soziale Netzwerke KW - Wettbewerbsrecht KW - Deliktsrecht KW - Competition Law KW - Lauterkeitsrecht KW - tort law KW - Reputation KW - Bewertungsplattformen KW - Plattformbetreiber KW - Online-Plattformen KW - Rezension KW - Like KW - Digital Services Act KW - Fake KW - DSA KW - New Deal for Consumers KW - Digitalrecht KW - Corporate Reputation KW - online platforms KW - Bewertungen KW - unfair competition law KW - Onlineplattformen KW - good reputation KW - guter Ruf KW - personal reputation KW - reputation protection KW - review platforms KW - personelle Reputation KW - UWG reform 2022 KW - Reputationsschutz KW - unternehmerische Reputation KW - UWG-Reform 2022 Y1 - 2024 SN - 978-3-7560-1720-1 SN - 978-3-7489-4449-2 U6 - https://doi.org/10.5771/9783748944492 SN - 2749-7534 VL - 10 PB - Nomos CY - Baden-Baden ET - 1 ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Entkriminalisierung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort JF - Deutsches Autorecht N2 - Der Ruf nach gesetzgeberischen Reparaturmaßnahmen am unbestrittenermaßen missglückten § STGB § 142 StGB ist ein kriminalpolitischer Dauerbrenner. Neu sind recht konkrete Vorschläge aus dem Bundesministerium der Justiz zu einer Reduktion des objektiven Tatbestandes, durch die ein beträchtlicher Anteil der Anwendungsfälle künftig in das Ordnungswidrigkeitenrecht verlagert werden soll. Unfälle, die „reine Sachschäden“ verursachen, sollen eine nur noch bußgeldbewehrte Warte- und Feststellungsermöglichungspflicht auslösen. Die im Vorstadium eines Gesetzesentwurfs publizierten ministeriellen Ideen haben ein geteiltes Echo – Zustimmung und Ablehnung – ausgelöst. Der Beitrag befasst sich nicht mit der umstrittenen kriminalpolitischen Vernünftigkeit der Pläne, zeigt aber einige strafrechtsdogmatische Aspekte auf, die bei der Neufassung des Gesetzeswortlauts zu beachten sein werden. Y1 - 2024 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DAR-B-2024-S-15-N-1 SN - 0012-1231 VL - 94 IS - 1 SP - 15 EP - 19 PB - Juristische Zentrale des ADAC e.V. CY - München ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Fortschritte im Notwehrrecht? JF - KriPoZ : kriminalpolitische Zeitschrift N2 - Der untenstehende Text ist eine recht spontane Reaktion auf Bemerkungen, die jüngst von den Kollegen Armin Engländer und Christian Rückert zu einem Kodifizierungsvorschlag für die Regelungsthemen Notwehr, Notwehrexzess und subjektives Rechtfertigungselement in der Zeitschrift „Goltdammer’s Archiv für Strafrecht“ präsentiert wurden. Den Entwurfstext hat eine – kleine – Gruppe von Strafrechtslehrern erarbeitet. Er wurde letztes Jahr mittels eines Aufsatzes von Elisa Hoven und Wolfgang Mitsch – ebenfalls im „Goltdammer’s Archiv“ − vorgestellt und erläutert. Engländer und Rückert äußern stellenweise Zustimmung, üben aber auch zu vielen Punkten des Entwurfs und seiner Begründung Kritik. Da der hiesige Verfasser sowohl an der Entwicklung des Entwurfstextes als auch an dem genannten GA-Aufsatz als Ko-Autor beteiligt war, möchte er − im Folgenden: ich − zu einigen der Kritiken Stellung nehmen. N2 - The following text is a spontaneous reaction to the comments of colleagues Armin Engländer and Christian Rückert regarding the proposed changes of the provisions for self-defense, self-defense excess and the subjective element of a justification that were published in the journal “Goltdammer’s Archiv für Strafrecht”. The proposal was created by a small group of criminal law professors. It was also the basis of a published article by Elisa Hoven and myself in the aforementioned journal. Engländer and Rückert in part approve of the proposed changes, whilst also criticizing various other points of the text itself or the reasoning behind it. Since the present author was not just a part of the group of criminal law professors that created the original proposal but is also co-author of the earlier GA-article, he – hereinafter: I – wants to comment on some critical notions that were brought forth. Y1 - 2024 UR - https://kripoz.de/2024/05/31/fortschritte-im-notwehrrecht/ SN - 2509-6826 VL - 9 IS - 3 SP - 148 EP - 156 PB - Universität zu Köln CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Strafbare Verabredung zu verbotenen Kraftfahrzeugrennen JF - Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht N2 - Illegales Wettrasen auf öffentlichen Straßen beschäftigt Staatsanwaltschaften und Strafgerichte, wenn dieses Ereignis stattgefunden und oftmals auch schwere Schäden verursacht hat. Jeder hat noch das Verfahren um das tödliche Geschehen auf der Berliner Tauentzienstrasse im Gedächtnis und vor Augen. Naturgemäß geht einer solchen Aktion stets eine – wenn auch nur kurze und evtl. nonverbale (z. B. Kopfnicken, Handzeichen) – Verständigung der Teilnehmer voraus. Praktisch mag die Frage keine Bedeutung haben, theoretisch interessant ist sie aber schon: Ist bereits diese Kommunikation in der Anbahnungsphase möglicherweise strafbares Verhalten? Praktisch würde sich die Möglichkeit der Strafverfolgung darauf beschränken, wenn aus irgendeinem Grund das Rennen dann doch nicht stattgefunden hat. Daher sollen hier – weil das nach meiner Beobachtung noch nirgends geschehen ist – zu diesem Thema ein paar klärende Ausführungen gemacht werden. Y1 - 2024 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NZV-B-2024-S-373-N-1 SN - 0934-1307 VL - 36 IS - 8 SP - 373 EP - 377 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - BOOK A1 - Mitsch, Wolfgang A1 - Ellbogen, Klaus T1 - Fälle zum Strafprozessrecht T3 - Klausurenkurs Juristische Übungsbücher N2 - Das Werk bietet eine umfassende Fallsammlung zum Strafprozessrecht. Dabei werden jeder Falllösung eine umfassende gutachterliche Vorüberlegung sowie eine Lösungsgliederung vorangestellt. Die eigentliche ausführliche Lösung enthält zusätzlich Klausurtipps und Vertiefungshinweise. Y1 - 2024 SN - 978-3-8006-7003-1 PB - Verlag Franz Vahlen CY - München ET - 3. neu bearbeitete Auflage ER - TY - JOUR A1 - Mitsch, Wolfgang T1 - Fischer Strafgesetzbuch BT - Strafgesetzbuch. Kommentar. Von Thomas Fischer. 71. Auflage (Beck’sche Kurz-Kommentare, Bd. 10). – München, Beck 2024. LXXIX, 2810 S., geb. EUR 109,–. ISBN 978-3-406-80811-1 JF - Neue juristische Wochenschrift Y1 - 2024 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2024-S-639-N-1 SN - 0341-1915 VL - 76 IS - 10 SP - 639 EP - 640 PB - C.H. Beck CY - München ER -