TY - JOUR A1 - Czychowski, Christian A1 - Nordemann, Jan Bernd T1 - Die Entwicklungen der unter- und obergerichtlichen Rechtsprechung zum Urheberrecht im Jahr 2020 JF - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Rechtsprechungs-Report N2 - Im Urheberrecht war auch das Jahr 2020 wieder durch die höchstrichterliche Rechtsprechung von EuGH und BGH geprägt. Daneben gab es aber auch eine Vielzahl bemerkenswerter Entscheidungen der Instanzgerichte. Der vorliegende Beitrag verschafft einen Überblick über die ober- und unterinstanzliche Rechtsprechung. Gegenstand sind Entscheidungen, die im Jahr 2020 in Zeitschriften veröffentlicht wurden. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRUR-RR-B-2021-S-193-N-1 SN - 1616-2277 VL - 22 IS - 5 SP - 193 EP - 202 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Czychowski, Christian A1 - Nordemann, Jan Bernd T1 - Aktuelle Gesetzgebung und höchstrichterliche Rechtsprechung im Urheberrecht JF - Neue juristische Wochenschrift N2 - Zwar war der Gesetzgeber im Jahr 2020 wenig aktiv, die Gerichte haben jedoch eine Vielzahl bedeutender urheberrechtlicher Entscheidungen getroffen. Dieser Bericht widmet sich im Anschluss an Nordemann/Waiblinger (NJW 2020, NJW Jahr 2020 Seite 737) der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH und des BGH im Urheberrecht. Die wichtigsten Entscheidungen der Instanzgerichte werden, wie üblich, demnächst in GRUR-RR dargestellt. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2021-S-740-N-1 SN - 0341-1915 VL - 74 IS - 11 SP - 740 EP - 746 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Czychowski, Christian A1 - Nordemann, Jan Bernd T1 - Schutzbereich und unzulässige Umarbeitung bei Computerprogrammen – verletzen „Cheat Bots“ für Computerspiele das Urheberrecht? BT - zugleich eine Anmerkung zu OLG Hamburg "Action Replay" und "Replay PSP" JF - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht N2 - Liegt eine zustimmungsbedürftige Umarbeitung einer Software vor, wenn Cheat-Bots Variablen verändern? Diskutiert wurde dies bisher alleine auf Basis der Prämisse, dass ein unmittelbarer Eingriff in den Code nicht stattfindet. Dieser Beitrag weitet den Blick auf den Schutzbereich und zeigt, dass auch altbekannte Fragen neu gedacht werden müssen. Denn § URHG § 69a URHG § 69A Absatz I UrhG umfasst auch vom Programm im Arbeitsspeicher abgelegte Variablen. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRUR-B-2022-S-457-N-1 SN - 0016-9420 VL - 124 IS - 7 SP - 457 EP - 464 PB - C.H. Beck CY - München ER -