TY - THES A1 - Börner, René T1 - Die Zueignungsdogmatik der §§ 242, 246 StGB T2 - Schriften zum Strafrecht : 157 Y1 - 2004 SN - 3-428-11579-1 SN - 0558-9126 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Börner, René T1 - Stets eine Fröhliche Wissenschaft BT - zum Tod des Juristen Georg Küpper JF - Studere : Rechtszeitschrift der Universität Potsdam Y1 - 2016 SN - 1867-6170 VL - 16 SP - 4 EP - 4 PB - studere e.V. CY - Potsdam ER - TY - CHAP A1 - Börner, René ED - Leipold, Klaus ED - Tsambikakis, Michael ED - Zöller, Mark A. T1 - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306-323c) T2 - AnwaltKommentar StGB Y1 - 2020 UR - https://www.juris.de/perma?d=clarice-SHJR-K-stgb-T0000 SN - 978-3-8114-0648-3 SN - 978-3-8114-4125-5 SP - 2416 EP - 2577 PB - C.F. Müller CY - Heidelberg ET - 3., neu bearbeitet ER - TY - JOUR A1 - Börner, René T1 - Vermögensabschöpfung als Königsweg im System des Strafrechts BT - Auswirkungen auf Rolle und Aufgabe der Strafverteidigung JF - Strafverteidiger-Forum N2 - Der Beitrag beschäftigt sich mit der systematischen Stellung und den dogmatischen Grundlagen der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung und behandelt auf dieser Basis einige ausgewählte Rechtsfragen des im Jahr 2017 reformierten Einziehungsrechts. Der Verfasser geht dabei, unter anderem, auf die Bedeutung des strafrechtlichen Rückwirkungsverbots sowie des ne bis in idem Grundsatzes für den hoheitlichen Kondiktionsanspruch bei der Einziehung ein. Im weiteren werden Bedenken gegen das Bruttoprinzip geäußert und auch Kritik im Hinblick auf die Anforderungen an die Wahrheitsfindung im Einziehungsverfahren geübt. Darüber hinaus geht der Verfasser noch auf die Regelung des § 73e StGB, die Anforderungen an die Information des Angeklagten im Rahmen des § 265 StPO und die Einziehung im Jugendstrafrecht ein. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Vermögensabschöpfung kein Königsweg, aber eine dritte Säule des Strafrechtssystems ist. Die Statistik mahne zur Vorsicht, da der Gesetzgeber seine Ziele öfter verfehlt hat. Y1 - 2020 SN - 0947-9252 SP - 89 EP - 96 PB - Dt. Anwaltverl. CY - Bonn ER - TY - BOOK A1 - Börner, René T1 - Umweltstrafrecht T3 - Springer-Lehrbuch N2 - Die Verwaltungsrechtsakzessorietät ist der prägende Begriff des Umweltstrafrechts. Bei näherem Hinsehen verbergen sich dahinter aber sehr verschiedene Dinge. Die einfachste Aussage könnte lauten: Ohne Umweltrecht kein Umweltstrafrecht. Das besagt für sich genommen aber kaum mehr, als dass sich ein Bereich des Verwaltungsrechts mit der Umwelt beschäftigt und dass das Strafrecht Tatbestände enthält, welche diesen verwaltungsrechtlichen Bereich betreffen. Die Verwaltungsrechtsakzessorietät ist indes weit konkreter und behandelt die Frage, ob und wann und auf welche Weise das Strafrecht an Begriffe und Verfahrensergebnisse des Verwaltungsrechts gebunden ist. Wer aber von dem öffentlich-rechtlichen Umweltrecht keine konkreten Vorstellungen hat, wird schwerlich die Einzelfragen der Akzessorietät im Allgemeinen und anhand des jeweiligen Straftatbestandes im Besonderen beurteilen können. In diesem Sinne gilt der Satz: Ohne Umweltrecht kein Umweltstrafrecht. Da kein einheitliches Umweltgesetzbuch existiert, sieht sich der Rechtsanwender mit verstreuten Vorschriften konfrontiert, die aufgefunden und zueinander ins Verhältnis gesetzt werden wollen. Das wird durch ein Grundverständnis für die Rechtsgebiete und deren Funktionsweise ermöglicht, was insbesondere für den Bereich des Verwaltungsrechts gilt. Aus der Perspektive des Strafrechts flankiert § 330d StGB i. V. m. den jeweiligen Straftatbeständen die zu bewältigende Aufgabe, indem dort für das Strafrecht bedeutsame Anknüpfungspunkte hervorgehoben und modifiziert werden. Ein Gesamtbild ergibt sich aus § 330d StGB und den Delikten aber bei weitem nicht. KW - Abfallstrafrecht KW - Atomstrafrecht KW - Bodenschutzstrafrecht KW - Gewässerschutzstrafrecht KW - Immissionsschutzstrafrecht Y1 - 2020 SN - 978-3-662-60628-5 SN - 978-3-662-60629-2 U6 - https://doi.org/10.1007/978-3-662-60629-2 PB - Springer CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Börner, René T1 - Die Verschleppungsabsicht im Grenzbereich von Beweisantragsrecht und Rügepräklusion JF - Neue Zeitschrift für Strafrecht N2 - Durch das Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens vom 10.12.2019 zur ist im Anschluss an die am 24.8.2017 in Kraft getretene Einführung der Fristsetzung für Beweisanträge nunmehr eine weitere Änderung des § STPO § 244 Abs. STPO § 244 Absatz 6 StPO erfolgt. Der Gesetzgeber hat hiermit die Verschleppungsabsicht in die Schnittmenge von Beweisantragsrecht und Rügepräklusion gesetzt und somit neue dogmatische Problemfelder geschaffen, die nachfolgend skizziert und gelöst werden sollen. KW - Beweisantrag KW - Ablehnung Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NSTZ-B-2020-S-460-N-1 SN - 0720-1753 VL - 40 IS - 8 SP - 460 EP - 463 PB - München CY - Beck ER - TY - JOUR A1 - Börner, René T1 - Urlaubsbedingte Verhinderung eines Richters BT - StPO § 338 Nr. 1 JF - Neue Zeitschrift für Strafrecht Y1 - 2020 SN - 0720-1753 VL - 41 IS - 4 SP - 251 EP - 253 PB - Beck CY - Frankfurt ER - TY - JOUR A1 - Börner, René T1 - Die Dogmatik des Verwertungsverbots im Spiegel der Mühlenteichtheorie BT - ein Beitrag zu Wahrheit und Kommunikation im Strafprozess JF - Strafverteidiger N2 - Auf dem Nordseetreffen des Deutsche Strafverteidiger e.V. Anfang Juli 1996 nahm eine Theorie ihren Anfang, die schon allein wegen ihrer drei Begründer Beachtung verdient. Mit Claus Roxin, Gerhard Schäfer und Gunter Widmaier treten namhafte Vertreter der deutschen Strafrechtswissenschaft, des BGH sowie der Strafverteidigung geschlossen für die Rechtsposition des Angeklagten ein. Was sich in lebendiger Diskussionen als Standpunkt entwickelte, wurde damals vergnügt in Anlehnung an den Tagungsort als »Mühlenteichtheorie« bezeichnet und schließlich rund zehn Jahre später unter dem Titel »Die Mühlenteichtheorie – Überlegungen zur Ambivalenz von Verwertungsverboten« publiziert. Bis dahin bestand Gelegenheit, erste Auswirkungen des entwickelten Gedankens in der Rechtsprechung des BGH sowie auch Kritik im Schrifttum in den Blick zu nehmen. Seither sind abermals fünfzehn Jahre verstrichen – und es wurde ruhig um die Mühlenteichtheorie. KW - Beweiswürdigung KW - entlastender Inhalt Y1 - 2022 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/7437f47c-f96e-3a02-a044-6726be76f4d4 SN - 0720-1605 VL - 42 IS - 12 SP - 806 EP - 814 PB - Carl Heymanns Verlag CY - Köln ER - TY - CHAP A1 - Börner, René A1 - Linke, Martin ED - Satzger, Helmut ED - Schluckebier, Wilhelm T1 - § 8 Gerichtsstand des Wohnsitzes oder Aufenthaltsortes T2 - Strafprozessordnung : mit GVG und EMRK : Kommentar Y1 - 2023 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/be5c6052-e17c-3277-adea-7cb1fd678aef SN - 978-3-452-29724-2 SP - 120 EP - 120 PB - Carl Heymanns Verlag CY - Köln ET - 5. ER - TY - CHAP A1 - Börner, René A1 - Linke, Martin ED - Satzger, Helmut ED - Schluckebier, Wilhelm T1 - § 6 Prüfung der sachlichen Zuständigkeit T2 - Strafprozessordnung : mit GVG und EMRK : Kommentar Y1 - 2023 UR - https://research.wolterskluwer-online.de/document/e6f5d031-a5f8-30a9-87c5-cfbf7b7ae8e3 SN - 978-3-452-29724-2 SP - 115 EP - 115 PB - Carl Heymanns Verlag CY - Köln ET - 5. Auflage ER -