TY - BOOK A1 - Bauer, Steffen A1 - Ernst, Renée A1 - Fröhlich, Manuel A1 - Häußler, Ulf A1 - Loges, Bastian A1 - Menzel, Ulrich A1 - Schöpp-Schilling, Hanna Beate A1 - Weinz, Irene T1 - Chancen für eine Reform der Vereinten Nationen? : 7. Potsamer UNO-Konferenz vom 24. bis 25. Juni 2005 T3 - Potsdamer UNO-Konferenzen Y1 - 2006 SN - 3-937786-97-X SN - 1435-9154 VL - 6 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK A1 - Haratsch, Andreas T1 - Die Geschichte der Menschenrechte T3 - Studien zu Grund- und Menschenrechten Y1 - 2006 SN - 3-939469-36-x SN - 1435-9154 VL - 7 PB - Univ.-Verl. CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Roth, Klaus T1 - Geschichte des Widerstandsdenkens BT - ein ideengeschichtlicher Überblick JF - Studien zu Grund- und Menschenrechten / MenschenRechtsZentrum der Universität Potsdam N2 - Behandelte Themen sind: Ursachen und Formen des Widerstandes; Klassische Begründungen des Widerstandsrechts; Einige Lehren aus der Geschichte des Widerstandsdenkens KW - Widerstandsrecht KW - Geschichte KW - politische Philosophie KW - Demokratie KW - Staatsrecht Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-22039 SN - 978-3-937786-84-1 SN - 1435-9154 VL - 12 SP - 7 EP - 53 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Zum Verhältnis von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht JF - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch N2 - Behandelte Themen sind: 1. Menschenrechte gelten während bewaffneter Konflikte grund sätzlich fort. Sie gelten damit gleichzeitig und nicht alternativ zum humanitären Völker recht. 2. Hoheitsgewalt und damit die Anwendbarkeit der genannten Menschen rechts verträge kann grundsätzlich auch bei Kampfeinsätzen vorliegen. 3. Das Verhältnis beider Rechtsgebiete ist eines wechselseitiger Ergänzung. 4. Mögliche Widersprüche zwischen den beiden Rechtsgebieten können überwiegend durch Auslegung oder mittels vorhandener Notstands klauseln ausge räumt werden. 5. Können Widersprüche nicht durch Auslegung oder Derogation ausgeräumt werden, gehen im Einzelfall die Normen des humanitären Völkerrechts als speziellere vor (lex specialis derogat legi ge nerali). 6. Die komplexe und umfangreiche Materie beider Rechtsgebiete läßt sich auf ein solches „Destillat“( bringen, das sich in Ausbildung und Training ver mitteln läßt und auch für die sich im Feld oder auf See befindlichen Truppen praktikabel ist. KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-21722 SP - 5 EP - 8 ER - TY - BOOK A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht : zugleich ein Beitrag zur exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen N2 - Das vorliegende Heft 13 der Reihe Studien zu Grund- und Menschenrechten enthält die überarbeitete Fassung einer Arbeit, die der Autor im Jahr 2005 für das Deutsche Institut für Menschenrechte erstellt hat. Im Vordergrund stand dabei die Frage, inwiefern das Verhältnis zwischen Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht geklärt ist oder ob es noch weiteren Klärungsbedarf hierzu gibt. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, dass das Verhältnis im Einzelnen und viele der damit zusammenhängenden Fragen weiterhin kontrovers diskutiert werden und ein Abschluss dieser Diskussion derzeit nicht absehbar ist. Die Studie fasst die Hauptproblemfelder des Verhältnisses dieser beiden Rechtsgebiete, einschließlich der Frage der exterritorialen Geltung von Menschenrechtsverträgen, in sehr gelungener Weise zusammen und weist auf weitere wichtige Fragen hin. Wir freuen uns, dass es möglich ist, diese wichtige Studie in der Schriftenreihe des MenschenRechtsZentrums der Universität Potsdam, an dem der Verfasser derzeit tätig ist, publizieren zu können. N2 - The author analysis the still disputed relationship between international human rights law and humanitarian law. The manifold reasons for the controversial relationship and the associated main problems are dealt with in four sections (2 to 5). They focus on an older leading opinion about the relationship between the law of peace and law of war, the extraterritorial application of human rights treaties, the differing doctrinal views, and the relationship of both areas in a narrow sense, that is, especially the solution of potential conflicts between them. The study primarily gives an account of the present state of discussion on the topic in a concentrated manner but also offers own results and thoughts. In another section (6) other issues, related to but going beyond the main questions, are pointed out. The booklet also contains a summary and concluding remarks (7 and 8) as well as an extensive bibliography and a list of relevant jurisprudence and legal opinions of international organs. T3 - Studien zu Grund- und Menschenrechten - 13 KW - Menschenrecht KW - Völkerrecht KW - Studie Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-29734 SN - 978-3-939469-16-2 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - weitere Präzisierung des Menschenrechtsschutzes JF - MenschenRechtsMagazin : Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte. KW - Vereinte Nationen KW - Menschenrechte KW - Behinderte KW - Diskriminierung Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-11707 VL - 11 IS - 3 SP - 293 EP - 300 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK ED - Weiß, Norman T1 - Menschenrechtsbindung bei Auslandseinsätzen deutscher Streitkräfte : Expertengespräch N2 - Aus dem Vorwort: Vor wenigen Wochen ist im Heft 13 der „Studien zu Grund- und Menschenrechten“ eine Arbeit von Herrn Schäfer mit dem Titel „Zum Verhältnis Menschenrechte und humanitäres Völkerrecht“ erschienen. Wir haben inzwischen nicht nur zahlreiche faktische Situationen, in denen dieses Verhältnis von Menschenrechten und humanitärem Völkerrecht relevant ist, sondern es gibt zunehmende Äußerungen rechtlicher Instanzen (Internationaler Gerichtshof, Jugoslawien-Tribunal, Menschenrechtsausschüsse), die sich diesem Problem gewidmet haben, von Stimmen aus der Wissenschaft ganz zu schweigen. Herr Schäfer wird versuchen, eine Zwischenbilanz zu ziehen. In vielen Fällen, nämlich stets bei Auslandseinsätzen von Streitkräften, hängt die Frage, wie das Verhalten von Menschenrechten zu Regeln des humanitären Völkerrechts zu beurteilen ist, auch davon ab, ob die menschenrechtlichen Verpflichtungen eines Staates ihn auch dann begleiten, wenn er außerhalb seines Territoriums agiert. Herr Dr. Weingärtner wird sich dieser zentralen Frage stellen, die nicht erst, aber vor allem auch nach der Banković- Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus dem Jahr 2001 vielfach erörtert wird. Die Bundesrepublik Deutschland selbst wurde etwa vom Menschenrechtsausschuß der Vereinten Nationen bei der Diskussion ihres letzten periodischen Berichts mit dieser Frage direkt konfrontiert. An die Einsätze in Afghanistan, Kongo und nun auch vor der libanesischen Küste ist zu erinnern. Gern nehme ich diesen Zusammenhang zum Anlaß, auch auf die Arbeit von Dirk Lorenz „Der territoriale Anwendungsbereich der Grund- und Menschenrechte“ hinzuweisen, die im Jahr 2005 als Band 25 in der vom MRZ herausgegebenen Schriftenreihe erschienen ist. Frau PD Dr. Schmahl behandelt ein Thema, das im engen Zusammenhang mit den beiden vorangegangenen steht. Können Menschenrechtsverletzungen oder Verletzungen von Normen des humanitären Völkerrechts zu individuellen Schadenersatzansprüchen führen? Stichworte wie Zwangsarbeiter, Distomo und vor allem – da die Nachkriegszeit betreffend – Varvarin verweisen auf die gerade auch Deutschland angehende Brisanz dieser Problematik. KW - Menschenrecht KW - Deutschland / Bundeswehr KW - Menschenrecht KW - Bundeswehr KW - Auslandseinsatz KW - Völkerrecht KW - Menschenrechtsverletzungen Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-10471 ER - TY - JOUR A1 - Heyde, Wolfgang T1 - EU-Netzwerk unabhängiger Grundrechtsexperten JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - I. Jährliche Staatenberichte; II. Schlußfolgerungen, Synthesis Reports; III. Thematic Comments, Opinions; IV. Zukunft des Netzwerks Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-37860 SN - 1434-2820 VL - 11 IS - 2 SP - 238 EP - 241 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR T1 - Kurzgefaßt: Menschenrechte aktuell JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - The Prosecutor v. Thomas Lubanga Dyilo: der erste Fall vor dem Internationalen Strafgerichtshof; Leipzig: Zehn Jahre Museum im Stasi-Bunker; Bundesgerichtshof: Keine Amtshaftung für Kriegsschäden im Kosovo; “Human being – not for sale” Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-37637 SN - 1434-2820 VL - 11 IS - 3 SP - 350 EP - 351 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Schäfer, Bernhard T1 - Überblick über die Arbeit der UN-Vertragsüberwachungsorgane im Jahr 2006 JF - MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die Arbeit der Vertragsüberwachungsorgane von sechs der auf der Ebene der Vereinten Nationen (UN) verabschiedeten Menschenrechtsverträge im Jahre 2006. Nicht eingeschlossen ist die Arbeit des Menschenrechtsausschusses, der über die Einhaltung der Verpflichtungen aus dem Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte1 (Zivilpakt) wacht. Über seine Tätigkeit wird in den Ausgaben des nächsten Jahrgangs des MenschenRechtsMagazins berichtet. Der vorliegende Überblick beruht auf den bereits veröffentlichten Dokumenten der jeweiligen Ausschüsse und den Informationen des Büros der Hohen Kommissarin der Vereinten Nationen für Menschenrechte (OHCHR). Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-37476 SN - 1434-2820 VL - 11 IS - 3 SP - 261 EP - 280 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER -