TY - JOUR A1 - Jessel, Beate A1 - Fischer-Hüftle, Peter T1 - Bewältigung von Eingriffen durch Verkehrsvorhaben in das Landschaftsbild : rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Anforderungen N2 - Zusammenfassung In der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung wird das Landschaftsbild gegenüber den Belangen des Naturhaushalts oft nachrangig behandelt, obwohl es von den Voraussetzungen des Bundesnaturschutzgesetzes her gleichermaßen in alle Schritte der Folgenbewältigung einzubeziehen ist. Für diese Schritte werden exemplarisch rechtliche Rahmenbedingungen und fachliche Anforderungen aufgezeigt. Ingesamt wird so eine strukturierte Herangehensweise deutlich, die über die einzelnen Arbeitsschritte der Erfassung des Ist-Zustandes, der Aufstellung eines Zielkonzeptes, der Ableitung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie der Begründung von Maßnahmen zur landschaftsgerechten Wiederherstellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes hinweg durchgängig auf denselben Beschreibungsmerkmalen aufbaut und damit einen durchgängigen Ableitungszusammenhang von den ermittelten Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes zu darauf Bezug nehmenden Maßnahmen begründet. Wesentlich ist, dass dabei die Charakteristik des jeweiligen Landschaftsraumes im Vordergrund steht und dass nicht nur einzelne Beeinträchtigungen betrachtet, sondern diese jeweils in ihrem Zusammenwirken auf den wahrgenommenen Raumeindruck beleuchtet werden. Ein wichtiger Aspekt ist zudem die Rechtssicherheit, weshalb sich der verwendete Rahmen eng an die Terminologie des Bundesnaturschutzgesetzes anlehnt Summary How to deal with Disturbance of the Visual Landscape by Traffic Projects? Legal framework conditions and special requirements The impact regulation of nature conservation only gives inferior treatment to the visual landscape compared to other natural resources although nature conservation legislation requires its equal integration into all steps of consequential dealing. For these steps the study shows exemplary legal framework conditions and specialist requirements. They should make clearer a structural approach including individual working steps, such as recording of present site conditions, establishment of a target concept, derivation of measures of avoidance and justification of measures for a sensitive regeneration and design of the visual landcape. The approach continuously bases on the same features of description, leading to a consistent connection between identified disturbances of the visual landscape and related measures. The focus of attemtion should be given to the characteristics of the respective landscape and the analysis should not only consider disturbances or compensation measures individually but also in combination with the general spatial perception. Another important aspect is the legal security; therefore the text closely follows the terminology of the Federal Nature Conservation Legislation. Y1 - 2003 ER - TY - BOOK A1 - Jessel, Beate A1 - Fischer-Hüftle, Peter A1 - Jenny, Daniel A1 - Zschalich, Andrea T1 - Erarbeitung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes : Ergebnisse aus dem F+E-Vorhaben 89982130 des Bundesamtes für Naturschutz T3 - Angewandte Landschaftsökologie N2 - Auch nach über 25 Jahren Anwendung der Eingriffsregelung nehmen landschaftsästhetische Aspekte häufig noch eine deutlich schwächere Stellung gegenüber den Belangen des Naturhaushalts ein. Als besonders schwierig erweist sich die Erfassung und Bewertung des Landschaftsbildes und - ausgehend von den konkreten Beeinträchtigungen, die vom Vorhaben ausgehen - die Ableitung wirkungsbezogener Kompensationsmaßnahmen. Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird eine Handlungsanleitung zur Erfassung und Beschreibung des Landschaftsbildes vorgelegt, die insbesondere auf eine schlüssige Begründung und Herleitung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zur landschaftsgerechten Wiederhertsellung und Neugestaltung des Landschaftsbildes abzielt. Wesentlich ist, dass dabei der notwendige Bezug auf die Charakteristik des jeweiligen Landschaftsraums im Vordergrund steht. Daneben werden die Einsetzbarkeit verschiedener Methoden der Landschaftsvisualisierung im Arbeitsablauf der Eingriffsregelung beleuchtet, Hinweise für entsprechende Standards begründet sowie Empfehlungen für Nachkontrollen von Kompensationsmaßnahmen begründet. Y1 - 2003 SN - 3-7843-3732-5 VL - 53 PB - Bundesamt für Naturschutz CY - Bonn-Bad Godesberg ER -