TY - THES A1 - Berghaus, Frank T1 - Der Splittingtarif im Einkommensteuerrecht BT - Alternativen der ehelichen und familiären Förderung N2 - In der fortwährenden Diskussion zur Familienbesteuerung bewertet der Autor vor dem Hintergrund des deutschen Verfassungsrechts die geltenden Regelungen und mögliche Reformmodelle rechtlich, steuerpolitisch und ökonomisch. Unter dem besonderen Blickwinkel eines seit mehr als 20 Jahren tätigen Steuerberaters kann der Autor die Wirkung des Splittingtarifs und deren Alternativen ökonomisch gut durchdringen. Die Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der deutschen staatlichen Ordnung. Diese Schutzpflicht aus Art. 6 Abs. 1 GG geht deutlich über ein Abwehrrecht hinaus. Sie gebietet es, die Ehe zu schützen, ihr einen grundsätzlich unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung zu gewähren und innerfamiliär staatlicherseits keine bestimmte innereheliche Arbeits- und Aufgabenverteilung vorzuschreiben. Die Ehe wird häufig als „Keimzelle“ jeglicher menschlichen Gesellschaft bezeichnet. Das erscheint folgerichtig und historisch bedeutsam. Im heutigen Zeitalter jedoch ist sie mehr oder weniger eine Erwerbs-, Konsum- und Verantwortungsgemeinschaft. Insofern stellt sich vornehmlich die Frage nach einer genügenden Rechtfertigung für die Gewährung eines Splittingtarifs. Ausgangspunkt der umfassenden systematischen Darstellung ist die historischen Entwicklung in Deutschland und den angrenzenden Staaten; insbesondere der heutigen Europäischen Union. Denn in anderen Staaten werden bereits unterschiedliche Modelle wie beispielsweise die Einzel- oder Familienbesteuerung angewendet. Verfassungsrechtlich hat der Gesetzgeber Veränderungen der gesellschaftlichen Rahmenbedingungen in und für die Familie in seine gesetzgeberischen Entscheidungen zwingend einzubeziehen. Es stellt sich demnach die Frage, ob beispielsweise seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Ehegattensplitting im Jahr 1957 relevante Veränderungen eingetreten sind, die eine Änderung der Familienbesteuerung rechtfertigen oder gar erfordern. Die zwischenzeitliche Anerkennung von Lebenspartnerschaften und die Ehe für alle sind Ausdruck einer solchen Veränderung. Sie implizieren die bereits eingetretenen Veränderungen der Lebensverhältnisse. Daher ist die politische Diskussion für eine Veränderung nachvollziehbar. Ob jedoch Alternativen vorzugswürdig sind, wird ausführlich dargestellt. Y1 - 2022 SN - 978-3-339-12968-0 SN - 978-3-339-12969-7 SN - 1616-6663 PB - Kovac CY - Hamburg ER - TY - JOUR A1 - Berndt, Stephan T1 - Das Führen eines Fahrzeugs im Strafrecht BT - ein dogmatischer Neuansatz unter Betrachtung der strafrechtlichen Verantwortung von Nutzern automatisierter Fahrzeuge JF - Schriften zum Strafrecht ; 384 N2 - Das Führen eines Fahrzeugs wird seit jeher als ein menschengesteuerter Vorgang angesehen. Entsprechend etablierte sich in der Gesetzgebung das Dogma der menschlichen Fahrzeugführung, welches sich jedoch seit der Existenz von hoch- und vollautomatisierten Fahrerassistenzsystemen auf dem Prüfstand befindet. Der Autor nimmt sich dem in strafrechtlicher Hinsicht mit Blick auf die Führungsdelikte des StGB unter reflektierender Betrachtung der Regelungen des StVG an. Rechtlicher Ausgangspunkt ist die Auswertung der uneinheitlichen und kasuistischen Rechtsprechung zum Fahrzeugführen. Die daraus abgeleitete Notwendigkeit einer analytischen Betrachtung der Arbeitsaufgabe der Fahrzeugführung mündete schließlich in die Entwicklung eines neuen Definitionsvorschlags. Dessen Mehrwert wird anschließend an der Strafrechtsdogmatik, insbesondere am Eigenhändigkeitsdogma und der unechten Unterlassungsstrafbarkeit, gemessen und durch die Bezugnahme von sog. Use-Cases des automatisierten Fahrens verdeutlicht. N2 - »Driving a Vehicle in Criminal Law. A New Dogmatic Approach Examining the Criminal Responsibility of Users of Automated Vehicles«: The thesis systematically examines the act of driving a vehicle by taking highly and fully automated driver assistance systems into account. In addition to an analytical perspective on the task of driving a vehicle, the casuistic jurisprudence is critically evaluated. In conclusion, a definition is proposed that defuses the dogmatic problems that have arisen. Besides, fundamental thoughts regarding the dogmatics of the abstract strict liability tort are expressed. KW - Abstraktes Gefährdungsdelikt KW - Führen eines Fahrzeugs KW - Individualverkehr /Automatisierung Y1 - 2022 SN - 978-3-428-18462-0 SN - 978-3-428-58462-8 U6 - https://doi.org/10.3790/978-3-428-58462-8 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers JF - Archiv für die civilistische Praxis N2 - Wenn ein Bürgschaftsgläubiger vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten gegenüber dem Bürgen verletzt, kann der Bürge sich von der Bürgschaft lossagen, sei es durch Arglistanfechtung (§§ 123, 142 Abs. 1 BGB) oder im Wege des Naturalschadensersatzes aus culpa in contrahendo (§§ 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 280 Abs. 1, 249 Abs. 1 BGB). Inwieweit vertragsschlussbezogene Aufklärungspflichten des Bürgschaftsgläubigers bestehen, ist allerdings alles andere als klar. Es gibt hierzu interessante Rechtsprechung, aber oberhalb der Einzelfallebene sind die Begründungszusammenhänge dünn. Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.1628/acp-2022-0020 SN - 0003-8997 SN - 1868-7113 VL - 222 IS - 4-5 SP - 461 EP - 499 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Bezzenberger, Tilman T1 - Die Unternehmensgründung JF - Juristische Arbeitsblätter Y1 - 2022 SN - 0720-6356 VL - 54 IS - 7 SP - 548 EP - 554 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Birkholz, Marco T1 - Taggenaue Berechnung einer billigen Entschädigung in Geld als Schmerzensgeld? BT - Zugleich Anmerkung zum Urteil des BGH v. 15.2.2022 - VI ZR 937/20, VersR 2022, 712 (BGH v. 15.2.2022 - VI ZR 937/20, VersR 2022, 712) JF - Versicherungsrecht N2 - Zu BGH vom 15.2.2022, VI ZR 937/20 (BeckRS 2022, 6623). Das System der taggenauen Bemessung des Schmerzensgeldes zeigt einen Weg auf, die Schmerzensgeldbemessung (neu) zu ordnen. Dabei handelt es sich im Ansatz um einen lohnenden Vorstoß – „hin zu mehr Rechtsgleichheit, -sicherheit und -akzeptanz“. Im Sinne eines produktiven Dialogs über methodische Fragen der Schmerzensgeldbemessung bleibt zu bemängeln, dass an Maßstäben festgehalten wird, bloß weil diese sich etabliert haben. Dies gilt auch für die Entscheidung des BGH. Der Senat setzt sich vor allem mit der Begründung der Ablehnung der taggenauen Bemessung auseinander, ohne dabei näher auf die kritischen Aspekte der herkömmlichen Bemessung einzugehen. Nach dieser Entscheidung darf wohl infrage gestellt werden, ob sich weiter mit einer derart grundlegenden Anpassung der Schmerzensgeldbemessung befasst werden wird. KW - Schmerzensgeld KW - Taggenaue Berechnung Y1 - 2022 UR - https://www.juris.de/perma?d=jzs-VersR-2022-12-002-738 SN - 0342-2429 SN - 2662-4427 VL - 73 IS - 12 SP - 738 EP - 745 PB - Verl. Versicherungswirtschaft CY - Karlsruhe ER - TY - JOUR A1 - Czychowski, Christian T1 - Urhebervertragsrecht BT - Christian Berger/Sebastian Wündisch (Hrsg.): Urhebervertragsrecht : Handbuch. - 3. Aufl. - Baden Baden: Nomos, 2022. - 1236 S. - ISBN: 978-3-8487-6371-9 JF - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRUR-B-2022-S-1293-N-1 SN - 0016-9420 VL - 124 IS - 17-18 SP - 1293 EP - 1293 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Czychowski, Christian A1 - Nordemann, Axel ED - Hasselblatt, Gordian N. T1 - § 41 Internationales Urheberrecht und verwandte Schutzrechte T2 - Münchener Anwalts-Handbuch Gewerblicher Rechtsschutz Y1 - 2022 SN - 978-3-406-77665-6 SP - 1817 EP - 1855 PB - Beck CY - München ET - 6., überarbeitete ER - TY - CHAP A1 - Czychowski, Christian A1 - Nordemann, Axel ED - Hasselblatt, Gordian N. T1 - § 40 Urheberrecht und verwandte Schutzrechte T2 - Münchener Anwalts-Handbuch Gewerblicher Rechtsschutz Y1 - 2022 SN - 978-3-406-77665-6 SP - 1565 EP - 1816 PB - C.H. Beck CY - München ET - 6., überarbeitete Auflage ER - TY - JOUR A1 - Czychowski, Christian A1 - Nordemann, Jan Bernd T1 - Schutzbereich und unzulässige Umarbeitung bei Computerprogrammen – verletzen „Cheat Bots“ für Computerspiele das Urheberrecht? BT - zugleich eine Anmerkung zu OLG Hamburg "Action Replay" und "Replay PSP" JF - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht N2 - Liegt eine zustimmungsbedürftige Umarbeitung einer Software vor, wenn Cheat-Bots Variablen verändern? Diskutiert wurde dies bisher alleine auf Basis der Prämisse, dass ein unmittelbarer Eingriff in den Code nicht stattfindet. Dieser Beitrag weitet den Blick auf den Schutzbereich und zeigt, dass auch altbekannte Fragen neu gedacht werden müssen. Denn § URHG § 69a URHG § 69A Absatz I UrhG umfasst auch vom Programm im Arbeitsspeicher abgelegte Variablen. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRUR-B-2022-S-457-N-1 SN - 0016-9420 VL - 124 IS - 7 SP - 457 EP - 464 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Czychowski, Christian A1 - Winzek, Marie T1 - Rechtliche Struktur und Inhalt von Datennutzungsverträgen BT - Datenwirtschaftsrecht III: Der Vertrag über ein neues Elementarteilchen? JF - Zeitschrift für Datenschutz N2 - Im Rahmen sog. Datenstrategien auf nationaler und europäischer Ebene wird die Schaffung eines gesetzlichen Rahmens für den Umgang und den Handel mit nicht-personenbezogenen Daten auf Hochtouren vorangetrieben. Auch ohne gesetzlichen Rahmen spielt das Vertragsrecht bei der Datennutzung bereits eine herausragende Rolle. Die vertragliche Regelung des Zugangs und der Nutzung nicht-personenbezogener Daten im B2B-Bereich ist tagtägliche Praxis. Nichtsdestotrotz hinterlassen die wenigen existierenden gesetzlichen Vorgaben und die Novität des Vertragsgegenstands bei vielen Juristen Sorgenfalten auf der Stirn. Dem will dieser Beitrag gegensteuern. Mit dem Ziel einer interessengerechten Lösung für beide Vertragsparteien bespricht er die grundlegenden Bausteine eines Datennutzungsvertrags und stellt Lösungsmöglichkeiten für die wichtigsten praktischen Probleme und Fragestellungen vor. N2 - In the context of so-called data strategies at national and European level, the creation of a legal framework for the handling and trading of non-personal data is being pursued apace. Even without a legal framework, contract law already plays a prominent role in data use. Contractual regulation of access to and use of non-personal data in B2B situations is everyday practice. Nevertheless, the few existent legal provisions and the novelty of the contractual subject matter leave many lawyers uneasy. The article aims to counteract these concerns. Aiming at a solution that is in line with the interests of both contracting parties, it discusses the basic elements of a data use contract and presents possible solutions for the most important practical problems and questions. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-ZD-B-2022-S-81-N-1 SN - 2192-5593 VL - 12 IS - 2 SP - 81 EP - 90 PB - C.H. Beck CY - München ER -