TY - JOUR A1 - Zimmermann, Andreas A1 - Berdefy, Alina-Camille T1 - Internationale Gerichtsbarkeit im Kontext des Krieges gegen die Ukraine BT - Rechtsschutzmöglichkeiten der Ukraine vor internationalen Gerichten JF - Europäische Grundrechte-Zeitschrift N2 - Angesichts der dramatischen Lage in der Ukraine untersucht der folgende Beitrag, auf welchem Wege, vor welchen völkerrechtlichen Gerichten, in welchem Umfang und mit welcher Aussicht auf Erfolg die Ukraine oder einzelne ukrainische Staatsangehörige Sicherheitsschutz vor der russischen Invasion und/oder den im Zusammenhang damit bereits begangenen oder noch bevorstehenden Völkerrechtsverstößen Rechtsschutz erlangen können. Im Einzelnen handelt es sich hierbei um zwei anhängige Verfahren vor dem Internationalen Gerichtshof, mehrere Staaten- sowie eine große Vielzahl von Individualbeschwerden vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte; ein Verfahren vor dem Internationalen Seegerichtshof; zahlreiche Investitionsverfahren vor internationalen Schiedsgerichten sowie schließlich zwei "Situationen" vor dem Internationalen Strafgerichtshof. Abschließend wird die Option der Schaffung eines ad-hoc-Tribunals für das Verbrechen der Aggression behandelt. KW - Internationale Gerichtsbarkeit KW - Ukraine Y1 - 2023 SN - 0341-9800 SN - 2750-2767 VL - 50 IS - 1-8 SP - 40 EP - 48 PB - Engel CY - Kehl am Rhein ER - TY - JOUR A1 - Windoffer, Alexander T1 - Wirtschafts- und Sozialverträglichkeit des Klimaschutzes als Verfassungsgebot und Staatsräson JF - Gewerbearchiv Y1 - 2023 SN - 0016-9404 VL - 69 IS - 2 SP - 46 EP - 51 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Zimmermann, Andreas A1 - Berdefy, Alina-Camille T1 - Strafverfolgung und Beendigung von Straflosigkeit angesichts des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine BT - Möglichkeiten und Erfolgsaussichten der Einrichtung eines Sondertribunals für das Verbrechen der Aggression JF - Ukraine-Krieg und Recht Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-UKUR-B-2023-S-164-N-1 VL - 2 IS - 4 SP - 164 EP - 167 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke T1 - Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen (Teil I) JF - Die Sozialgerichtsbarkeit N2 - Bei der Festsetzung des Gefahrtarifs steht den Unfallversicherungsträgern nach § 157 SGB VII ein weiter Gestaltungsspielraum zu. An Grenzen stößt er bei der Zusammenfassung verschiedener Gewerbezweige in einer Tarifstelle. Unternehmensarten, die ein vom Durchschnitt der Tarifstelle erheblich abweichendes Gefährdungsrisiko haben, steht ein Anspruch auf Verselbstständigung als eigene Tarifstelle oder auf Neuzuordnung zu einer anderen, passenderen Tarifstelle zu. Ein fester Grenzwert für eine nicht mehr zulässige Abweichung der Belastungsziffer von Unternehmen von der Belastungsziffer des Tarifstellendurchschnitts hat sich aber bislang nicht herausgebildet. Der vorliegende Teil I befasst sich mit dem rechtlichen Rahmen für die Tarifstellenbildung im Gefahrtarif. Teil II (abgedruckt in einem der nächsten Hefte der SGb 2023) geht auf den aktuellen Fall des 4. Gefahrtarifs der BG BAU ein. Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.08.03 SN - 0943-1462 SN - 1864-8029 VL - 70 IS - 8 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke T1 - Die Gliederung des Gefahrtarifs der Unfallversicherungsträger nach Tarifstellen – Teil 2 JF - Die Sozialgerichtsbarkeit N2 - Der Beitrag hat sich in Teil 1 (abgedruckt in SGb 2023, 461 ff.) dem rechtlichen Rahmen und den offenen Rechtsfragen bei der Gliederung des Gefahrtarifs nach Tarifstellen gewidmet. Teil 2 zeigt anhand des aktuellen Falls des 4. Gefahrtarifs der BG BAU, welche Rechtsfehler zur Rechtswidrigkeit von Gefahrtarifen führen. Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2023.09.04 SN - 0943-1462 SN - 1864-8029 VL - 70 IS - 9 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schmidt, Thorsten Ingo T1 - Ortsteilbudgets JF - Die Öffentliche Verwaltung N2 - Ortsteile sind ein Forum lokaler Demokratie, was manche Landesgesetzgeber bewogen hat, ihnen Budgets zuzugestehen, die nach eigener Entscheidung des Ortsbeirats zu verwenden sind. Nach einer Erörterung des Für und Wider solch kleiner Globalhaushalte (I.) werden die bisherigen Regeln zur Einführung von Ortsteilbudgets (II.) sowie deren Ausgestaltung und Höhe betrachtet (III.). Konflikte zwischen Ortsteilbudgets und Haushaltsgrundsätzen (IV.) leiten über zur Bewährung der Budgets in besonderen haushaltsrechtlichen Lagen (V.) sowie zu ihrer Einordnung in die umfassenden Finanzbeziehungen zwischen Gesamtgemeinde und Land (VI.). Endlich werden die prozessuale Verteidigung der Budgets (VII.) sowie ähnliche Erscheinungsformen in anderen Selbstverwaltungsgebieten (VIII.) betrachtet und die gefundenen Ergebnisse zusammengefasst (IX.). Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-DOEV-B-2023-S-796-N-1 SN - 0029-859X VL - 76 IS - 19 SP - 796 EP - 800 PB - Kohlhammer CY - Stuttgart ER - TY - JOUR A1 - Brosius-Gersdorf, Frauke A1 - Friedlein, Nicole T1 - Mehr Eigenverantwortung in der GKV BT - Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung JF - Gesundheitsrecht.blog N2 - Im Zuge der Corona-Pandemie ist die alte Debatte über eine stärkere Berücksichtigung von gesundheitsschädlichem Vorverhalten Versicherter neu entflammt. Sollen nichtgeimpfte Versicherte bei einer Erkrankung mit Covid-19 an ihren Behandlungskosten beteiligt werden?[1] Mit § 52 SGB V existiert zwar eine Vorschrift, die es den Krankenkassen ermöglicht, Versicherte an den Kosten ihrer Krankenbehandlung zu beteiligen, eine Beteiligung nichtgeimpfter Versicherter an den Kosten ihrer Coronakrankheit wirft aber materiell-rechtlich und prozessual Probleme auf. Der Gesetzgeber könnte allerdings bei Wahrung des Verhältnismäßigkeitsprinzips und des allgemeinen Gleichheitssatzes eine Vorschrift zur Kostenbeteiligung Versicherter bei Nichtimpfung gegen Covid-19 einführen und das Solidarprinzip auf diese Weise neu justieren. Der Grundsatz der Eigenverantwortung ist Kernbestandteil und nicht Fremdkörper des Solidarprinzips. Das solidarische Finanzierungskonzept der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist langfristig nur tragfähig, wenn jeder Versicherte die ihm zumutbaren Möglichkeiten ergreift, um seine Gesundheit zu erhalten und den Eintritt von Krankheit zu vermeiden (vgl. § 1 S. 3 SGB V). KW - Coronaimpfung KW - Eigenverantwortung KW - GKV KW - Gesetzliche Krankenkasse KW - Grundrechte KW - Kostenübernahme KW - Verfassungsrecht Y1 - 2023 U6 - https://doi.org/10.13154/294-9661 SN - 2940-3170 VL - 1 PB - Institut für Sozial- und Gesundheitsrecht (ISGR) CY - Bochum ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus A1 - Bârsan, Catinca T1 - Der Mondbergbau als völkerrechtliche Herausforderung JF - Zeitschrift für Bergrecht Y1 - 2023 SN - 0340-3939 VL - 164 IS - 2 SP - 97 EP - 107 PB - Carl Heymanns Verlag CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Andresen, Lea T1 - Tierschutz contra gewerbliche Tiernutzung BT - Kommerzielle Nutzung von Tieren außerhalb der Landwirtschaft JF - Schriften zum Öffentlichen Recht, Vol. 1493 N2 - Animal Welfare Versus Commercial Animal Use. Commercial Use of Animals Outside Agriculture: The forms of commercial animal use beyond agriculture are diverse. This includes, for example, circuses and working with film animals. However, the associated animal welfare problems have so far not been discussed in great detail. The authorities work mainly with non-binding expert opinions instead of legal regulations. The various instruments of the executive branch in this area will be dealt with, as well as possible new perspectives for animal protection law - and its limits. Y1 - 2023 SN - 978-3-428-18711-9 SN - 978-3-428-58711-7 U6 - https://doi.org/10.3790/978-3-428-58711-7 SN - 0582-0200 PB - Duncker & Humblot CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Schladebach, Marcus ED - Schladebach, Marcus ED - Thiele, Alexander T1 - Influencer-Marketing im Medienrecht JF - Digitalisierung der Medienordnung Y1 - 2023 SN - 978-3-16-161917-5 SN - 978-3-16-161702-7 U6 - https://doi.org/10.1628/978-3-16-161917-5 SP - 41 EP - 52 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER -