TY - THES A1 - Bark, Felix T1 - Die Integration des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in das Europarecht - Möglichkeiten und Grenzen T1 - L’intégration du Mécanisme Européen de Stabilité dans le droit européen – options et limites N2 - Die Gründung des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) durch einen völkerrechtlichen Vertrag außerhalb der EU-Verträge ist mit mehreren Nachteilen verbunden. So schwächt die Zersplitterung der Rechtsquellen die europäischen Institutionen und deren Legitimation. Auch kann der ESM nicht ohne weiteres auf die Strukturen und das Personal der Europäischen Kommission zurückgreifen. Daher ist eine Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht sinnvoll. Dies setzt eine Rechtsgrundlage voraus. Die Arbeit kommt unter Berücksichtigung der deutschen und französischen Positionen sowie der einschlägigen Rechtsprechung des EuGH zu dem Ergebnis, dass die bestehenden EUVerträge keine Rechtsgrundlage für die Integration des ESM in das Gemeinschaftsrecht enthalten. Vor diesem Hintergrund ist eine Änderung des AEUV gemäß dem ordentlichen Vertragsänderungsverfahren unumgänglich. Damit sollte eine ausdrückliche Rechtsgrundlage für einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus geschaffen werden. In der Arbeit wird ein konkreter Formulierungsvorschlag für eine derartige Rechtsgrundlage entwickelt, auf deren Basis der Rat mit einer Verordnung einen gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus schaffen kann. Außerdem werden die wesentlichen Strukturprinzipien für den gemeinschaftsrechtlichen Stabilitätsmechanismus entwickelt, im Hinblick auf Trägerschaft, Governance, Finanzierung, demokratische Kontrolle und die verfügbaren Finanzhilfeinstrumente. N2 - L’instauration du Mécanisme Européen de Stabilité (MES) par traité international en dehors des traités européens présente plusieurs inconvénients. En premier lieu, la fragmentation des sources du droit a tendance d’affaiblir les institutions européennes et leur légitimité. En deuxième lieu, le MES ne peut pas facilement recourir aux structures et aux ressources de la Commission Européenne. En raison de ces inconvénients, une intégration du MES dans le droit communautaire apparait importante. Cependant, cela nécessite une base légale. En analysant les positions françaises et allemandes et la jurisprudence de la Cour de Justice de l’Union Européenne, le présent mémoire établit que les traités de l’Union Européenne existants ne contiennent pas de base légale suffisante permettant d’instaurer un mécanisme de stabilité. La solution envisagée dans ledit mémoire serait de réviser le TFUE par la procédure de révision ordinaire, afin d’y créer une base légale pour un mécanisme communautaire de stabilité. Le mémoire développe une proposition concrète pour cette base légale, qui permet au Conseil d’instaurer un mécanisme communautaire de stabilité par voie de règlement. Enfin, le mémoire présente des principes structurant pour le mécanisme communautaire de stabilité, notamment en ce qui concerne l’autorité responsable pour gérer le mécanisme, la gouvernance, le financement, le contrôle démocratique et les instruments disponibles. KW - ESM KW - Europarecht KW - Stabilitätsmechanismus KW - MES KW - droit européen KW - Mécanisme de Stabilité Y1 - 2016 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-401088 ER - TY - THES A1 - Beck, Andreas T1 - Unionsrechtliche Staatshaftung der EU-Mitgliedstaaten für judikatives Unrecht T1 - EU law state liability of EU member states for judicial breaches N2 - Obwohl in den unionalen Verträgen bis heute keine Vorschrift bezüglich einer Staatshaftung der Mitgliedstaaten für Entscheidungen ihrer Gerichte existiert, hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einer Reihe von Entscheidungen eine solche Haftung entwickelt und präzisiert. Die vorliegende Arbeit analysiert eingehend diese Rechtsprechung mitsamt den sich daraus ergebenden facettenreichen Rechtsfragen. Im ersten Kapitel widmet sich die Arbeit der historischen Entwicklung der unionsrechtlichen Staatshaftung im Allgemeinen, ausgehend von dem bekannten Francovich-Urteil aus dem Jahr 1991. Sodann werden im zweiten Kapitel die zur Haftung für judikatives Unrecht grundlegenden Entscheidungen in den Rechtssachen Köbler und Traghetti vorgestellt. In dem sich anschließenden dritten Kapitel wird der Rechtscharakter der unionsrechtlichen Staatshaftung – einschließlich der Frage einer Subsidiarität des unionsrechtlichen Anspruchs gegenüber bestehenden nationalen Staatshaftungsansprüchen – untersucht. Das vierte Kapitel widmet sich der Frage, ob eine unionsrechtliche Staatshaftung für judikatives Unrecht prinzipiell anzuerkennen ist, wobei die wesentlichen für und gegen eine solche Haftung sprechenden Argumente ausführlich behandelt und bewertet werden. Im fünften Kapitel werden die im Zusammenhang mit den unionsrechtlichen Haftungsvoraussetzungen stehenden Probleme der Haftung für letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen detailliert erörtert. Zugleich wird der Frage nachgegangen, ob eine Haftung für fehlerhafte unterinstanzliche Gerichtsentscheidungen zu befürworten ist. Das sechste Kapitel befasst sich mit der Ausgestaltung der unionsrechtlichen Staatshaftung für letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen durch die Mitgliedstaaten, wobei u.a. zur Anwendbarkeit der deutschen Haftungsprivilegien bei judikativem Unrecht auf den unionsrechtlichen Staatshaftungsanspruch Stellung genommen wird. Im letzten Kapitel wird der Frage nachgegangen, ob der EuGH überhaupt über eine Kompetenz zur Schaffung der Staatshaftung für letztinstanzliche Gerichtsentscheidungen verfügte. Abschließend werden die wichtigsten Ergebnisse der Arbeit präsentiert und ein Ausblick auf weitere mögliche Auswirkungen und Entwicklungen der unionsrechtlichen Staatshaftung für judikatives Unrecht gegeben. N2 - Although no provision has been made in the EU Treaties concerning liability of the EU member states for the decisions of their courts, the European Court of Justice (ECJ) has developed and specified such a liability in a number of decisions. The present study is a thorough analysis of this jurisprudence resulting in diverse legal questions. The first chapter of the thesis is dedicated to the historical development of the state liability founded on EU law in general, originating from the well-known decision in the Francovich case in 1991. Chapter two presents the cases Köbler and Traghetti, the two core judgments concerning state liability for breaches of EU law resulting from national court decisions. Chapter three investigates the legal character of state liability based on EU law – including the question of a possible subsidiarity of the claim under EU law towards existing claims, establishing state liability which is founded on national law. The fourth chapter poses the question of whether state liability for judicial faults based on EU law should be accepted in principle; subsequently, the essential arguments for and against this liability are addressed and evaluated in detail. The fifth chapter comprehensively examines the problems of state liability for decisions of courts adjudicating at last instance, which are related to the conditions of state liability founded on EU law. In this context the question of whether EU law state liability for decisions of courts not adjudicating at last instance should be supported, will also be examined. Chapter 6 is dedicated to the complement of state liability for court decisions on the basis of EU law through the member states. At this stage the application of privileges regarding state liability for court decisions which exist within German national law to actions for damages regarding state liability founded on EU law is also discussed. The last chapter examines the question whether the ECJ actually had the competence to establish state liability for decisions of courts adjudicating at last instance. In conclusion the most important results of the thesis are presented and an outlook on further possible consequences and developments of state liability for judicial breaches based on EU law is given. KW - unionsrechtliche Staathaftung KW - Urteil Köbler KW - Verstöße gegen EU-Recht durch nationale Gerichte KW - unionsrechtlicher Staatshaftungsanspruch bei judikativem Unrecht KW - Entscheidungen letztinstanzlicher nationaler Gerichte KW - EU law state liability KW - Köbler decision KW - claims based on EU state liability for national court decisions KW - decisions of national courts adjudicating at last instance Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-80211 ER - TY - RPRT A1 - Berdefy, Alina-Camille T1 - Auftrag und Möglichkeiten der Kommission für Friedenskonsolidierung im System der Vereinten Nationen T2 - Staat, Recht und Politik – Forschungs- und Diskussionspapiere T2 - State, Law, and Politics - Research and Discussion Papers N2 - Vor dem Hintergrund der international steigenden Zahl an Konfliktrückfällen insbesondere im Anschluss an bereits offiziell für beendet erklärte Bürgerkriege und die daraus folgende zunehmende Relevanz von Peacebuilding-Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft, wird in diesem Beitrag die Arbeit der Kommission für Friedenskonsolidierung der Vereinten Nationen untersucht. Einerseits werden hierbei, nach einigen einführenden Erläuterungen zum Begriff der Friedenskonsolidierung an sich sowie der Zusammensetzung und Funktionsweise der Kommission, zunächst ihre einzelnen Aufträge systematisch unter Einordnung in den Kontext des Peacebuilding-Systems der Vereinten Nationen herausgearbeitet und eine auswertende Bilanz unter ihre bisherige Erfüllung gezogen. Daran anschließend erfolgt eine Darstellung der zukünftigen Möglichkeiten der Kommission im Bereich der Friedenskonsolidierung unter besonderer Berücksichtigung ihres Potenzials innerhalb des Systems der Vereinten Nationen sowie der einschlägigen völkerrechtlichen Aspekte. N2 - Against the background of the internationally growing number of relapses into conflict, especially following civil wars which have already officially been declared as terminated and the increasing relevance of peacebuilding actions of the international community resulting therefrom, this paper examines the work of the Peacebuilding Commission (PBC) of the United Nations. On the one hand, subsequent to some introductory remarks on the concept of peacebuilding itself as well as on the composition and operating modes of the PBC, its particular mandates are identified systematically while inserting them into the larger context of the peacebuilding system of the United Nations and making an assessment of their fulfilment so far. Thereafter, a description of the future opportunities of the Commission in the field of peacebuilding is given in special consideration of its potential within the system of the United Nations and the respective aspects of international law. T3 - Staat, Recht und Politik – Forschungs- und Diskussionspapiere = State, Law, and Politics - Research and Discussion Papers - 9 KW - Vereinte Nationen KW - Peacebuilding Y1 - 2019 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-439476 SN - 2509-6974 IS - 8 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - GEN A1 - Bilgen, Isa ED - Ammann, Odile ED - Bottega, Fiona ED - Bukovac, Jasmina T1 - Verantwortungsvoller Parentalismus BT - Der Staat im Dienst der Selbstbestimmung T2 - Verantwortung und Recht N2 - Individuelle Selbstbestimmung ist Kernelement der Menschenwürde und damit ein Höchstwert der Verfassung. Dennoch scheint sich ihr Schutz auf die Abwesenheit des Staates zu beschränken. Tatsächlich ist sie zahlreichen Gefährdungen ausgesetzt. Der Beitrag will darum ihren Schutz auf das gebotene Niveau heben. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat nicht nur zur Achtung, sondern auch zum Schutz der Menschenwürde. Will er diesen Auftrag ernstnehmen, muss er sich entsprechend in den Dienst der Selbstbestimmung seiner Bürger stellen. Dazu darf und muss er ihnen bisweilen Grenzen setzen, um ihre Verantwortungsfähigkeit zu fördern. T3 - Zweitveröffentlichungen der Universität Potsdam : Rechtswissenschaftliche Reihe - 10 Y1 - 2022 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-589300 SN - 978-3-8487-8497-4 SN - 978-3-7489-2876-8 ER - TY - JOUR A1 - Bobrowa, Vera K. T1 - Einige Aspekte der Teilnahme des Bevollmächtigten Vertreters des Präsidenten der Russischen Föderation im verfassungsgerichtlichen Verfahren JF - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland : Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-68265 SP - 45 EP - 55 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - BOOK A1 - Ceyssens, Jan A1 - Sekler, Nicola T1 - Bilaterale Investitionsabkommen (BITs) der Bundesrepublik Deutschland : Auswirkungen auf wirtschaftliche, soziale und ökologische Regulierung in Zielländern und Modelle zur Verankerung der Verantwortung transnationaler Unternehmen T1 - Bilateral Investment Treaties (BITs) of Germany : effects on economic, social and ecological regulation in host countries and models to implement the responsibility of transnational corporations N2 - Die Studie beschäftigt sich mit den Auswirkungen der von Deutschland geschlossenen bilateralen Investitionsschutzverträge (Bilateral Investment Treaties, BITs) auf die wirtschaftliche, soziale und ökologische Regulierung von ausländischen Investitionen. Die Analyse der 137 deutschen BITs sowie die Auswertung relevanter Schiedsgerichtsentscheidungen hat folgende zentrale Ergebnisse hinsichtlich der Einschränkung staatlicher Regulierungsmöglichkeiten ergeben: Aufgrund eines breiten Enteignungsbegriffs kann eine umweltpolitische Regulierung, die wirtschaftliche Auswirkungen auf ausländische Investoren hat, eine Verpflichtung zur Entschädigung nach sich ziehen, denn den deutschen BITs ist nicht klar zu entnehmen, dass staatliche Regulierung im Regelfall nicht als Enteignung gelten sollte. Empirisch kann weder eine Verbindung zwischen dem Abschluss von BITs und einem Anstieg des Investitionsvolumens noch ein Automatismus zwischen dem Zufluss von privatem Kapital und wirtschaftlicher Entwicklung hergestellt werden. Im Gegenteil sind sogar staatliche Maßnahmen, die für kapitalimportierende Länder eine Möglichkeit wären, den wirtschaftlichen Nutzen von ausländischen Investitionen zu erhöhen, durch Regelungen in den BITs untersagt. Problematisch im Bereich geistiges Eigentum ist, dass Rechtsinhaber vor einem internationalen Schiedsgericht Entschädigung einklagen können, wenn staatliche Regulierung im öffentlichen Interesse zu einem enteignungsgleichen Eingriff führt. Dienstleistungen unterliegen aufgrund ihrer Eigenschaften besonders stark der staatlichen Regulierung, so dass auch hier Konflikte bezüglich des Enteignungsschutzes und des Grundsatzes der gerechten und billigen Behandlung entstehen. Bei der Beteiligung privater Unternehmen in der Daseinsvorsorge ist problematisch, dass jede Verletzung vertraglicher Zusicherungen durch den Gaststaat aufgrund der Abschirmungsklausel als Verstoß gegen die deutschen BITs gilt. Damit erschweren die Verträge, die häufig über lange Zeiträume geschlossen sind, Reaktionen staatlicher Stellen auf neu auftretende Regulierungsbedürfnisse. Im Bereich des Arbeitnehmerschutzes und der Sozialpolitik kann in bestimmten Konstellationen die Verschärfung von Arbeitsstandards gegen die Abschirmungsklausel verstoßen oder die Umverteilung von Land ohne volle Entschädigung mit dem Enteignungsschutz in Konflikt geraten. Bei der Besteuerung ausländischer Investoren können insbesondere Widersprüchlichkeiten im Steuerrecht, die sich zuungunsten ausländischer Investoren auswirken, als Verstoß gegen den Grundsatz der Inländerbehandlung interpretiert werden, selbst wenn ihnen keine protektionistische Intention zugrunde liegt. Auch das Investor-to-State Verfahren trägt dazu bei, dass der Ausgleich zwischen Investitionsschutz und legitimen staatlichen Regulierungsinteressen teilweise nur unzureichend gelingt. Das liegt unter anderem an seiner Nichtöffentlichkeit, der fragmentarischen Natur der Entscheidungen und der fehlenden Nähe der Schiedsgerichte zu den tatsächlichen und rechtlichen Hintergründen der Streitigkeiten. Als Konsequenz aus den genannten Problembereichen werden Reformvorschläge für deutsche bilaterale Investitionsabkommen als ein erster Schritt zur Schaffung eines Gleichgewichts zwischen Investorenrechten und Investorenpflichten entwickelt. Durch eine Reform sollten den Gaststaaten größere Handlungsspielräume eröffnet und ihre Flexibilität erhöht werden, um den ökonomischen Nutzen ausländischer Investitionen für Entwicklungsländer zu steigern und allen Ländern eine Regulierung von Investitionen im öffentlichen Interesse zu ermöglichen. KW - Investitionsschutzabkommen KW - transnationale Unternehmen KW - Entwicklungsländer KW - Bilateral Investment treaties KW - transnational corporations KW - developing countries Y1 - 2005 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-6122 ER - TY - JOUR A1 - Dombert, Matthias T1 - Verfassungsgesetzgebung und Verfassungsrechtsprechung der Länder als Ausdruck praktizierter Bundesstaatlichkeit JF - Verfassungsentwicklung in Russland und Deutschland : Materialien des russisch-deutschen Symposiums anlässlich des 20. Jahrestages der Verfassung der Russischen Föderation am 25. und 26. September 2013 an der Universität Potsdam Y1 - 2014 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-70936 SP - 89 EP - 96 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - THES A1 - Drescher, Cedric T1 - Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit T1 - The fight against transnational crime in the context of state fragility BT - eine kritische Betrachtung des geltenden Rechtsrahmens zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene und dessen Zusammenwirken mit dem Phänomen fragiler Staatlichkeit BT - a critical analysis of the current legal framework to combat transnational crime phenomena and its connection with the phenomenon of fragile statehood N2 - Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen. Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht. In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte. N2 - The thesis "The fight against transnational crime in the context of fragile statehood" addresses the phenomenon of transnational organized crime actors who benefit from the fact that some internationally recognized governments exercise insufficient control over parts of their territory. It examines why the legal framework created by the international community to combat transnational crime phenomena in the context of these fragile states does not or only insufficiently contribute to combating the crime phenomena. After first defining what is meant by the term transnational crime in the context of this analysis, the international legal framework for combating transnational crime is described on the basis of five selected examples of transnational crime phenomena. The following chapter examines the question of why this legal framework created by the international community makes little contribution to effectively countering such criminal phenomena, especially in fragile states. It is determined that the genesis of the international legal framework leads to a legitimacy deficit of the same. Furthermore, the inadequate consideration of the specific circumstances found in many fragile states has a negative impact on the effectiveness of the international legal framework. It is then explained that different levels of human rights protection standards can lead to norm conflicts in international cooperation between states, particularly in the context of international legal assistance. Since fragile states are frequently characterized by a deficient human rights record, this can pose challenges for consolidated states in their cooperation with fragile states. It is also shown that extraterritorial jurisdiction and thus the criminal prosecution of transnational offenses by third countries is accompanied by legal and practical problems. Against this background, the final chapter of the thesis examines the question of whether an alternative criminal prosecution mechanism should not be created for the purpose of prosecuting transnational criminal phenomena committed out of fragile states and how such an alternative criminal prosecution mechanism could be organized. KW - internationales Strafrecht KW - Völkerrecht KW - transnationale Kriminalität KW - transnationales Strafrecht KW - Bekämpfungskonventionen KW - organisierte Kriminalität KW - fragile Staaten KW - FATF KW - alternative Strafverfolgungsmechanismen KW - international criminal law KW - international law KW - transnational crime KW - transnational criminal law KW - organized crime KW - fragile states KW - suppression conventions KW - terrorism KW - drug trafficking KW - corruption KW - money laundering KW - legitimacy KW - amnesties KW - FATF KW - human rights KW - international mutual legal assistance KW - alternative criminal prosecution mechanisms KW - Terrorismus KW - Betäubungsmittelkriminalität KW - Korruption KW - Geldwäsche KW - Legitimität KW - Amnestien KW - Menschenrechte KW - internationale Rechtshilfe Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-628542 ER - TY - THES A1 - Dümke, Christian T1 - Daseinsvorsorge, Wettbewerb und kommunale Selbstverwaltung im Bereich der liberalisierten Energiewirtschaft T1 - Public service, competition and local self-government in liberalized energy supply N2 - Die Arbeit befasst sich zunächst mit der Analyse und Einordnung des Begriffs der Daseinsvorsorge und deren Erbringung durch den Staat. Schwerpunkt der Betrachtung bildet dabei die Energieversorgung als klassische Aufgabe staatlicher Daseinsvorsorge. Weiterhin wird der durch die Liberalisierung der Energieversorgung im Jahr 1998 eingeleitete Wandel von sog. natürlichen Monopolen, hin zu einem wettbewerblichen System betrachtet. Dabei wird aufgezeigt, dass sich durch die Einführung des Wettbewerbs weder die damit erhofften Kostenreduzierungen, noch das von Kritikern befürchtete Sterben der kommunalen Energieversorger bewahrheitet haben. Statt einer freien Preisbildung im Wettbewerb ist es zu einer faktischen Verlagerung der früher staatlich festgesetzten Energiepreisgenehmigung auf die Gerichte gekommen, die hierfür jedoch nicht ausgelegt sind. Kommunale Stadtwerke haben sich in der wettbewerblichen Energieversorgung dagegen so gut behauptet, dass seit einiger Zeit ein Trend zur Rekommunalisierung von Energieversorgung auf kommunaler Ebene zu verzeichnen ist. Diesem offensichtlichen Wunsch nach einer gesteigerten Einflussnahme der Gemeinden auf die örtliche Energieversorgung läuft der aktuelle Rechtsrahmen der energierechtlichen Konzessionsvergabe in Gestalt des § 46 EnWG und seiner Auslegung durch die Rechtsprechung der Zivilgerichte zuwider. Die Arbeit zeigt auf, dass von Beginn der Liberalisierung der kommunale Einfluss auf die örtliche Konzessionsvergabe schrittweise und stetig beschnitten wurde, so dass gegenwärtig ein Zustand der Aushöhlung erreicht ist, der als unzulässiger Eingriff in den geschützten Kernbereich der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie i.S.d. Art. 28 II GG anzusehen ist. N2 - The work deals first with the analysis and classification of the concept of public service and their provision by the state. Focus of the analysis forms the energy supply as a classical task of public service. Furthermore becomes by the liberalization of the energy supply in 1998 initiated changes of so-called natural monopolies considered towards a competitive system. Besides, it is indicated that by the introduction of the competition neither the cost reductions expected with it, nor the death of the municipal energy providers feared by critics have proved to be true. Instead of a free prize education in the competition it has come for an actual misalignment of the earlier by the state settled energy price approval on the courts who are not laid out for this, nevertheless. Municipal public utilities have asserted themselves in the competitive energy supply against it so well that since some time a trend towards the remunicipalising is to be registered by energy supply at municipal level. The topical legal framework of the energy-juridical concession assignment runs counter to this evident wish for an increased influencing control of the municipalities on the local energy supply in the form of §46 to EnWG and his interpretation by the administration of justice of the civil courts. The work indicates that from beginning of the liberalisation the municipal influence on the local concession assignment was cut gradually and steadily, so that presently a state of the hollow is reached, as an inadmissible intervention in the protected core area of the municipal self-government guarantee i. S. d. Article. 28 II GG is to be considered. T3 - KWI-Gutachten - 10 KW - Energierecht KW - Rekommunalisierung KW - Daseinsvorsorge KW - public service KW - remunicipalising KW - energy supply KW - liberalization of energy supply Y1 - 2015 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-73914 SN - 978-3-86956-314-5 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Ebseev, Boris S. T1 - Das Verfassungsgericht Russlands BT - Rechtsnatur und Funktionen JF - Verfassungsgerichtsbarkeit in der Russischen Föderation und in der Bundesrepublik Deutschland : Rundtischgespräch an der Moskauer Staatlichen Juristischen Kutafin-Universität am 9. und 10. Oktober 2012 Y1 - 2013 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-68410 SP - 21 EP - 33 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER -