TY - JOUR A1 - Nierhaus, Michael T1 - Verfassungsrechtlicher Anspruch der Kommunen auf finanzielle Mindestausstattung Y1 - 2005 ER - TY - JOUR A1 - Nierhaus, Michael T1 - Zur Hochzonung der Flächennutzungsplanung auf die Ämter im Lande Brandenburg : ein neues Rastede? Y1 - 2005 SN - 3-8114-5228-2 ER - TY - JOUR A1 - Nierhaus, Michael T1 - Schwarze, J. (Hrsg.), Daseinsvorsorge im Lichte des Wettbewerbsrechts, Baden-Baden, Nomos-Verl., 2001 BT - Daseinsvorsorge im Lichte des Wettbewerbsrechts Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Nierhaus, Michael T1 - Huber, P., Deutschland in der Föderalismusfalle?; Heidelberg, Müller, 2003 BT - Deutschland in der Föderalismusfalle? Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Nierhaus, Michael T1 - Sommermann, K-P. (Hrsg.); Perspektiven der Verwaltungsforschung; Berlin, Duncker & Humblot, 2002 BT - Perspektiven der Verwaltungsforschung Y1 - 2004 ER - TY - BOOK A1 - Nierhaus, Michael T1 - Kommunalrecht für Brandenburg Y1 - 2003 SN - 3-8329-0230-9 PB - Nomos-Verl.-Ges CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Nierhaus, Michael T1 - Winter, J., Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland : eine Einführung mit kirchenrechtlichen Exkursen; Neuwied, Luchterhand, 2001 BT - Staatskirchenrecht der Bundesrepublik Deutschland : eine Einführung mit kirchenrechtlichen Exkursen Y1 - 2003 SN - 0948-0471 ER - TY - JOUR A1 - Nierhaus, Michael T1 - Art. 97 LV Bbg als kommunale Aufgabenverteilungsnorm Y1 - 2003 SN - 3-8329-0411-5 ER - TY - BOOK A1 - Nierhaus, Michael T1 - Rechtsprobleme der Gründung einer kommunalen Sparkasse N2 - Vorwort: Die vorliegende Untersuchung ist aus einem rechtswissenschaftlichen Gutachten hervorgegangen, das der Autor im Auftrag des Oberbürgermeisters der Stadt Braunschweig erstellt hat. Die Stadt und weitere Kommunen des früheren Landes Braunschweig unterhalten aus historischen Gründen keine eigenen öffentlich-rechtlichen Sparkassen. Die Sparkassenfunktion nimmt faktisch die Norddeutsche Landesbank-Girozentrale wahr. Gegenstand der Monographie ist demgemäß die Durchsetzung der kommunalen Sparkassenhoheit im Geschäftsgebiet einer Landesbank. Die damit verbundenen Rechtsprobleme beschränken sich nicht auf das Niedersächsische Sparkassenrecht, sondern sind von allgemeinem Interesse. Ähnliche Rechtsfragen ergeben sich z.B. bei der aufsichtsbehördlichen Genehmigung der Vereinigung von kommunalen Sparkassen in Abgrenzung zur Geschäftstätigkeit von Landesbanken. Im Übrigen gibt es auch außerhalb Braunschweigischen Raum viele kreisangehörige Gemeinden, die nicht Träger einer Sparkasse oder Mitglieder in einem Sparkassenzweckverband sind. Auch sie könnten ihr verfassungsrechtlich in Art. 28 Abs. 2 GG verankertes Recht geltend machen, eine eigene Sparkasse zu errichten. (Prof. Dr. Michael Nierhaus, Geschäftsführender Direktor des KWI) T3 - KWI-Gutachten - 1 Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-15603 SN - 978-3-939469-15-5 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - JOUR A1 - Nierhaus, Michael T1 - Strukturprobleme des gesamtdeutschen Bundesstaates Y1 - 1992 SN - 3-452-22606-9 ER -