TY - JOUR A1 - Weiß, Norman T1 - Die neue UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen - weitere Präzisierung des Menschenrechtsschutzes JF - MenschenRechtsMagazin : Informationen, Meinungen, Analysen N2 - Nach mehrjähriger Befassung mit dem Thema „Menschen mit Behinderungen“ hatte die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Jahre 2001 die Resolution zur Ausarbeitung einer umfassenden internationalen Konvention zum Schutze und zur Förderung der Rechte von behinderten Menschen verabschiedet und einen Ad-hoc-Ausschuß zur Ausarbeitung dieser Konvention eingesetzt. Dieser nahm seine Arbeit im August 2002 auf und konnte schließlich im Jahre 2006 einen Entwurf vorlegen, der von der Generalversammlung am 13. Dezember 2006 im Konsens angenommen wurde. Mehr als 600 Millionen Menschen sind weltweit infolge geistiger und/oder körperlicher Beeinträchtigungen in ihrer Lebensführung durch physische oder gesellschaftliche Grenzen eingeschränkt. Rund 80% von ihnen leben in Entwicklungsländern. Menschen mit Behinderungen sehen sich mit Diskriminierungen und einem erschwerten Zugang zu wesentlichen Leistungen konfrontiert; beides hält sie oftmals davon ab, ihre Rechte und Freiheiten auszuüben. Ihnen wird so die vollständige und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie an gesellschaftlichen Aktivitäten erschwert. Es gibt deshalb eine Vielzahl von Bemühungen zur Gleichstellung behinderter mit nicht behinderten Menschen in bezug auf die Ausübung ihrer bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte. Ziel der jetzt verabschiedeten Konvention soll es sein, den vollständigen und gleichberechtigten Genuß aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu sichern sowie den Respekt vor ihrer angeborenen Würde zu fördern (Art. 1). Der Entwurf enthält sowohl bürgerliche und politische als auch wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte. Der Aufsatz erläutert die Hintergründe der Konvention und gibt einen Überblick über ihre Inhalte. KW - Vereinte Nationen KW - Menschenrechte KW - Behinderte KW - Diskriminierung Y1 - 2006 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-11707 VL - 11 IS - 3 SP - 293 EP - 300 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - GEN A1 - Sabrow, Sophia A1 - Kanyeihamba, George W. T1 - Menschenrechte auch in Afrika! : WT-Interview mit dem ugandischen Richter George W. Kanyeihamba T1 - Human Rights for Africa! : WT-Interview with George W. Kanyeihamba, Ugandan Judge N2 - Im Rahmen der alljährlichen Potsdamer Frühjahrsgespräche, die die Stiftung Entwicklung und Frieden in Kooperation mit WeltTrends durchführt, hatten wir Gelegenheit zu einem Gespräch mit dem ehemaligen Richter am Afrikanischen Gerichtshof für Menschenrechte und die Rechte der Völker, George W. Kanyeihamba aus Uganda. KW - Afrika KW - Menschenrechte KW - Interview KW - Africa KW - Human Rights KW - Interview Y1 - 2009 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-33957 SN - 0944-8101 ER - TY - BOOK A1 - Ranft, Florian T1 - Verspätete Wahrheitskommissionen in Theorie und Praxis T1 - Delayed truth commissions in theory and practice T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik N2 - Für den Umgang post-autoritärer Gesellschaften mit den Tätern von Menschenrechtsverletzungen der Vorgängerregime gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Neben der legalen Strafverfolgung haben sich seit Mitte der 1970er Jahre vor allem Wahrheitskommissionen als Form gegenseitiger Versöhnung zwischen Tätern und Opfern etabliert. Die vorliegende Studie gibt aus der Perspektive der vergleichenden Politikfeldforschung eine Antwort auf die Frage, welche politischen Faktoren der Wahrheitskommissionen in Uruguay, Panama und Ghana zu einer Verzögerung bei den Aufarbeitungsprozessen nach der Transition führen. Dazu werden aus der Theorie von Transitional Justice Hypothesen zur Machtverteilung, dem Ausmaß der Menschenrechtsverletzungen und den zivil-militärischen Reformen für verspätete Wahrheitskommissionen abgeleitet, welche zur Plausibilisierung der Verzögerung beitragen. Im empirisch-analytischen Teil der Arbeit wird in der Untersuchungs- und Kontrollgruppe deutlich, dass im Vergleich zu transitionsnahen Wahrheitskommissionen ein niedrigeres Niveau an Menschenrechtsverletzungen den politischen Druck für die Aufarbeitung hemmt und die Täter als demokratisch gewählte Machthaber nach der Transition kein Interesse an der Wahrheit haben (Ghana und Panama) bzw. mit den neuen Machthabern paktierten (Uruguay). Zudem zeigt die Studie, dass zivil-militärische Reformen keinen Einfluss auf die Aufarbeitung der Wahrheit haben, wie in der Literatur argumentiert wird. Auch wird angezweifelt, dass sich die politische Machtverteilung bei der Einsetzung von Wahrheitskommissionen im Gleichgewicht befindet. N2 - For dealing with former human rights violations post-conflict societies have several choices. Besides criminal prosecutions truth commissions have been set up since the mid 1970 to find a way for reconciliation between perpetrators and victims. This paper focuses on the analysis of truth commissions with a significant time span to the transitional period in a comparative manner and asks for the causal mechanisms linked to it. To explain the time lack hypotheses are tested on the balance of power, civil-military reforms and the degree of human rights violations. The analyses for the truth commissions in Uruguay, Ghana and Panama indicate that a lower degree of human rights violations and the elections of political leaders and parties closely linked to the authoritarian era foreclose the establishment process. These results are controlled by the analysis of truth commissions in Argentina, South Africa and Haiti that were directly set up after the transition. Further it is argued that civil-military reforms have no influence on the establishment of truth commissions and that the balance of power is not levelled as is argued in the literature. T3 - Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik - 4 KW - Menschenrechte KW - Menschenrechtsverletzungen KW - Transitional Justice KW - Transformationsprozesse KW - Wahrheitskommissionen KW - Human Rights KW - Human Rights Violations KW - Transtional Justice KW - Transitions KW - Truth Commissions Y1 - 2010 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-42033 SN - 978-3-86956-034-2 SN - 1867-2663 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ER - TY - GEN A1 - Kiraly, Attila T1 - Zwischenruf: Obama und Osama N2 - Wie aus heiterem Himmel teilte US-Präsident Barack Obama mit, Osama bin Laden, der mutmaßlich Hauptverantwortliche für die Anschläge auf das World Trade Center in New York am 11. September 2001, sei durch US-Spezialkräfte erschossen worden. Ist nun der "Kampf der Kulturen" zu Ende? Dann der Hinweis, Osama sei schon zuvor politisch tot gewesen; die arabischen Revolutionen hätten den politischen Schwerpunkt auf Menschenrechte und Demokratie verlegt. Doch die Ermordung bin Ladens deutet eine andere Entwicklung an: Die Abschaffung von Freiheit und Menschenrechten im Namen von Freiheit und Menschenrechten. KW - USA KW - Terrorismus KW - Menschenrechte KW - USA KW - Terrorism KW - Human Rights Y1 - 2011 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-52947 ER - TY - JOUR A1 - Juchler, Ingo T1 - Aporien des Rechts BT - Ferdinand von Schirachs Theaterstücke in der politischen Bildung JF - Zeitschrift für Menschenrechte KW - Menschenrechte KW - Religionsfreiheit KW - Verschwindenlassen KW - Folter KW - Lieferkettengesetz KW - Ferdinand von Schirach Y1 - 2021 SN - 978-3-7344-1405-3 SN - 1864-6492 SN - 2749-4845 VL - 15 IS - 2 SP - 196 EP - 206 PB - Wochenschau Verlag CY - Frankfurt am Main ER - TY - BOOK A1 - Haratsch, Andreas T1 - Die Geschichte der Menschenrechte T3 - Studien zu Grund- und Menschenrechten N2 - Menschenrechte lassen sich begreifen als Antworten auf exemplarische Unrechtserfahrungen, und ihr Grundanliegen ist es, die natürliche Freiheit des Menschen gegenüber ungerechtfertigten Beschränkungen durch die von Staaten und heute auch von supranationalen Organisationen ausgeübte Hoheitsgewalt zu schützen. Sie sind somit nicht nur elementare Rechtsverbürgungen. Sie künden auch von der Rolle des Individuums in der Gemeinschaft, und in ihnen spiegelt sich die Vorstellung vom Staat. Menschenrechte gelten als Errungenschaft der Neuzeit. Die geistesgeschichtlichen Wurzeln dieser mit der Natur des Menschen untrennbar verknüpften Rechte reichen jedoch weit zurück. Das vorliegende Werk zeichnet die historische Entwicklung der Menschenrechte von der Antike bis in die heutige Zeit nach. T3 - Studien zu Grund- und Menschenrechten - 7 KW - Geschichte KW - Menschenrechte KW - Recht Y1 - 2020 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-479883 SN - 978-3-86956-499-9 SN - 1435-9154 N1 - Andreas Haratsch ist Professor an der FernUniversität in Hagen. Er ist dort Inhaber des Lehrstuhls für Deutsches und Europäisches Verfassungs- und Verwaltungsrecht sowie Völkerrecht und Direktor des Dimitris-Tsatsos-Instituts für Europäische Verfassungswissenschaften. IS - 7 PB - Universitätsverlag Potsdam CY - Potsdam ET - 5. Auflage ER - TY - THES A1 - Drescher, Cedric T1 - Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit T1 - The fight against transnational crime in the context of state fragility BT - eine kritische Betrachtung des geltenden Rechtsrahmens zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene und dessen Zusammenwirken mit dem Phänomen fragiler Staatlichkeit BT - a critical analysis of the current legal framework to combat transnational crime phenomena and its connection with the phenomenon of fragile statehood N2 - Die Arbeit „Die Bekämpfung transnationaler Kriminalität im Kontext fragiler Staatlichkeit“ widmet sich dem Phänomen grenzüberschreitend tätiger Akteure der organisierten Kriminalität die den Umstand ausnutzen, dass einige international anerkannte Regierungen nur eine unzureichende Kontrolle über Teile ihres Staatsgebietes ausüben. Es wird untersucht, weshalb der durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, zur Bekämpfung transnationaler Kriminalitätsphänomene im Kontext dieser fragilen Staaten, nicht oder nur defizitär dazu beiträgt die Kriminalitätsphänomene zu bekämpfen. Nachdem zunächst erörtert wird, was im Rahmen der Untersuchung unter dem Begriff der transnationalen Kriminalität verstanden wird, wird der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung anhand von fünf beispielhaft ausgewählten transnationalen Kriminalitätsphänomenen beschrieben. Im darauffolgenden Hauptteil der Untersuchung wird der Frage nachgegangen, weshalb dieser durch die internationale Staatengemeinschaft geschaffene Rechtsrahmen, gerade in fragilen Staaten, kaum einen Beitrag dazu leistet solchen Kriminalitätsphänomenen effektiv zu begegnen. Dabei wird festgestellt, dass die Genese des internationalen Rechtsrahmens zu einem Legitimitätsdefizit desselbigen führt. Auch die mangelhafte Berücksichtigung der speziellen Lebensrealitäten, die in vielen fragilen Staaten vorzufinden sind, wirkt sich negativ auf die Durchsetzbarkeit des internationalen Rechtsrahmens aus. Es wird dargelegt, dass unterschiedlich hohe menschenrechtliche Schutzstandards zu Normenkollisionen bei der internationalen Zusammenarbeit der Staaten führen, insbesondere im Rahmen der internationalen Rechtshilfe. Da gerade fragile Staaten häufig durch eine defizitäre menschenrechtliche Situation gekennzeichnet sind, stellt dies konsolidierte Staaten im Rahmen der Zusammenarbeit mit fragilen Staaten öfters vor Herausforderungen. Schließlich wird aufgezeigt, dass auch die extraterritoriale Jurisdiktion und somit die strafrechtliche Verfolgung transnationaler Straftaten durch Drittstaaten mit rechtlichen und praktischen Problemen einhergeht. In einem letzten Kapitel der Arbeit wird der Frage nachgegangen, ob nicht ein alternativer Strafverfolgungsmechanismus geschaffen werden sollte, um transnationale Kriminalitätsphänomene zu verfolgen, die aus fragilen Staaten heraus begangen werden und wie ein solch alternativer Strafverfolgungsmechanismus konkret ausgestaltet sein sollte. N2 - The thesis "The fight against transnational crime in the context of fragile statehood" addresses the phenomenon of transnational organized crime actors who benefit from the fact that some internationally recognized governments exercise insufficient control over parts of their territory. It examines why the legal framework created by the international community to combat transnational crime phenomena in the context of these fragile states does not or only insufficiently contribute to combating the crime phenomena. After first defining what is meant by the term transnational crime in the context of this analysis, the international legal framework for combating transnational crime is described on the basis of five selected examples of transnational crime phenomena. The following chapter examines the question of why this legal framework created by the international community makes little contribution to effectively countering such criminal phenomena, especially in fragile states. It is determined that the genesis of the international legal framework leads to a legitimacy deficit of the same. Furthermore, the inadequate consideration of the specific circumstances found in many fragile states has a negative impact on the effectiveness of the international legal framework. It is then explained that different levels of human rights protection standards can lead to norm conflicts in international cooperation between states, particularly in the context of international legal assistance. Since fragile states are frequently characterized by a deficient human rights record, this can pose challenges for consolidated states in their cooperation with fragile states. It is also shown that extraterritorial jurisdiction and thus the criminal prosecution of transnational offenses by third countries is accompanied by legal and practical problems. Against this background, the final chapter of the thesis examines the question of whether an alternative criminal prosecution mechanism should not be created for the purpose of prosecuting transnational criminal phenomena committed out of fragile states and how such an alternative criminal prosecution mechanism could be organized. KW - internationales Strafrecht KW - Völkerrecht KW - transnationale Kriminalität KW - transnationales Strafrecht KW - Bekämpfungskonventionen KW - organisierte Kriminalität KW - fragile Staaten KW - FATF KW - alternative Strafverfolgungsmechanismen KW - international criminal law KW - international law KW - transnational crime KW - transnational criminal law KW - organized crime KW - fragile states KW - suppression conventions KW - terrorism KW - drug trafficking KW - corruption KW - money laundering KW - legitimacy KW - amnesties KW - FATF KW - human rights KW - international mutual legal assistance KW - alternative criminal prosecution mechanisms KW - Terrorismus KW - Betäubungsmittelkriminalität KW - Korruption KW - Geldwäsche KW - Legitimität KW - Amnestien KW - Menschenrechte KW - internationale Rechtshilfe Y1 - 2024 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus4-628542 ER - TY - JOUR A1 - Dieter, Anne A1 - Martaguet, Laurent A1 - Wolf, Catherine T1 - Simone de Beauvoir zum 100. Geburtstag BT - eine biographische Skizze aus menschenrechtlicher Perspektive N2 - Im Januar 2008 wäre Simone de Beauvoir, die wohl bedeutendste und gleichermaßen umstrittenste französische Schriftstellerin und Philosophin des 20. Jahrhunderts, einhundert Jahre alt geworden. Ihre wissenschaftlichen wie literarischen Arbeiten waren getragen vom Geist der Freiheit und Gleichheit aller Individuen. Besonders Beauvoirs tiefgreifende Analyse der geschlechtlichen Rollenverteilung in der Gesellschaft und ihre radikale Forderung nach Gleichstellung der Geschlechter bewegten zutiefst die Gemüter. Das traf auch auf ihre gelebte Rebellion für weibliche Autonomie als Part der Selbstbestimmung der Menschen zu. Der Beitrag begibt sich anhand des von Simone de Beauvoir selbst gezeichneten Entwicklungsweges auf Spurensuche nach Besonderheiten, die sie zu diesen tiefgreifenden emanzipatorischen Vorstellungen ebenso wie zu ihrem weltweiten politischen Engagement veranlassten. KW - Menschenrechte KW - Freiheit KW - Gleichheit KW - Gleichberechtigung von Mann und Frau KW - Empowerment KW - Geschichte KW - Biographie Y1 - 2008 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-16582 ER - TY - BOOK A1 - Dieter, Anne T1 - Menschenrechte und Mediation : Wege zur Verwirklichung menschenwürdigen Lebens T1 - Human rights and mediation N2 - Was haben Menschenrechte und Mediation miteinander zu tun? Was bezwecken sie, und welche Rolle spielt das Wissen der Natur- und Verhaltenswissenschaften über zwischenmenschliche Kommunikation? Der Beitrag versucht, ausgehend von den Begriffen Menschenrechte und Mediation deren Beziehungsgefüge aus interdisziplinärer Sicht aufzudecken. N2 - What combines human rights and mediation? What do they aim at and which role plays the knowledge of science of nature and of behaviour about the interpersonal communication? This article tries to find out the relation between human rights and mediation from an interdisciplinary view. KW - Kommunikation KW - Konflikte KW - Menschenrechte KW - Mediation KW - Communication KW - Conflicts KW - Human Rights KW - Mediation Y1 - 2007 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-15077 ER - TY - BOOK A1 - Dieter, Anne T1 - Maria Montessori und das Recht der Kinder auf Bildung T1 - Maria Montessori and the right of children to education N2 - Vor einhundert Jahren eröffnete die Wissenschaftlerin und Sozialreformerin Dr. med. Maria Montessori in Rom ihre erste Kindertagesstätte, das „Casa dei Bambini”. Inzwischen gibt es allein in Deutschland ca. eintausend Kindergärten und auch Schulen, die nach ihrem Konzept arbeiten. Der Beitrag will auf die Zusammenhänge zwischen dem Menschenrecht auf Bildung, dem pädagogischen Konzept der Maria Montessori und ihrem natur- und verhaltenswissenschaftlich begründeten Ansatz der Lernforschung hinweisen. N2 - One hundred years ago the scientist and reformist Dr. med Maria Montessori established her first kinder garden, called “Casa dei Bambini” in Rome. By now there are approximately one thousand kinder gardens and schools established in Germany which follow the concept of Maria Montessori. The article tries to point out the connection between the human right to education, the pedagogical concept of Maria Montessori and her nature- and behaviour-science-based approach of learning-research. KW - Menschenrechte KW - Kinderrechte KW - Recht auf Bildung KW - Alternative Bildung KW - Human Rights KW - Rights of Children KW - Right to Education KW - Progressive Education Y1 - 2007 U6 - http://nbn-resolving.de/urn/resolver.pl?urn:nbn:de:kobv:517-opus-15089 ER -