TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Neue Aspekte der Gewässerentwicklung Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jacobs, Jörg A1 - Jessel, Beate T1 - Landnutzungsszenarien zur Entscheidungsunterstützung : ein Beispiel aus dem Einzugsgebiet der Havel N2 - Zusammenfassung Über 70 % der Stickstoffeinträge in die Gewässer stammen aus diffusen Quellen. Art und Intensität der Landnutzung im Einzugsgebiet haben daran einen wesentlichen Anteil. Bei der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie wird es deshalb auch darauf ankommen, Strategien für eine angepasste, gewässerverträgliche Landntzung zu entwickeln. Szenarien können verschiedene Wege zum Ziel, dem guten Zustand nach WRRL, aufzeigen, ihre Auswirkungen in komplexen Zusammenhängen darstellen und damit Entscheidungsprozesse unterstützen. Im Artikel wird eine Methodik zur Entwicklung von Landnutzungsszenarien vorgestellt, die im Rahmen des Verbundprojektes "Bewirtschaftungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet der Havel" erarbeitet wurde. Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Noch einige Fragezeichen in der Gewässerplanung Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Michel-Fabian, P., Werte in der Umweltplanung : ethische Dimensionen und Lösungen am Beispiel der UVS ; Dortmund, Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur, 2003 BT - Werte in der Umweltplanung : ethische Dimensionen und Lösungen am Beispiel der UVS Y1 - 2004 SN - 0034-0111 ER - TY - JOUR A1 - Wendler, Wiebke A1 - Jessel, Beate T1 - Anwendung und Akzeptanz der FFH-Richtlinie in Deutschland und in Frankreich : ein Vergleich in ausgewählten Gemeinden N2 - Application and Acceptance of the Habitats Directive in Germany and France - Comparison of Selected Areas. Since 1992, when the Habitats Directive (92/43/EWG) came into effect, all EU member states are obligated to contribute to the establishment of a coherent ecological framework of special protection areas, called Natura 2000. The guideline states both protection objects and protection aims more precisely but its implementation is, to a large extent, left to the member states. In the neighbouring states Germany and France the organisation report strategy, and area management of the Natura 2000 areas differ significantly. Based on these conditions, in both countries two exemplary regions (mountain range and low mountain range) with 3 Natura 2000-areas were selected. In exemplary municipalities the local decision-makers and other relevant activists were interviewed regarding their acceptance of Natura 2000. The results showed altogether a higher acceptance in the 12 German municipalities than in the 12 French but at the same time an extensive insecurity regarding the new obligations on order to implement the protection system. In the French examples the lack of public participation organised by the state government contributed to a reduced acceptance during the first years of the implementation of the Habitats Guideline. Besides, crucial elements for a local acceptance of the Natura 2000 system in both states were the land owners, existing plans and development aims of the municipality, land use and a possibly existing protection status of the area. Additionally the study showed that a transparent establishment of a management plan offers the opportunity to co-ordinate different land use and protection interests. The designation of a separate area co-ordinator for each Natura 2000-area, at the same time contact for the local community like in France, can provide a valuable, confidence-building measure. Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Die Integration von Umweltbelangen in die Entscheidungsfindung in der Bauleitplanung N2 - Mit dem zum 20. Juli 2004 novellierten Baugesetzbuch (BauGB) dienen in der Bauleitplanung Umweltprüfung und Umweltbericht nummehr dazu, die für eine sachgerechte Abwägung erforderlichen Umweltdaten umfassend und im Zusammenhang zu ermitteln, aufzubereiten und zu bewerten. Die Umweltprüfung bildet dabei nun das Trägerverfahren, mit dem SUP und Projekt-UVP, Eingriffsregelung sowie Prüfung nach $ 34 BNatSchG in einen einheitlichen Ablauf überführt werden und bereitet die Entscheidung über die Berücksichtigung der jeweiligen Belange vor. Während dabei das Ergebnis von SUP und UVP in der Abwägung lediglich zu berücksichtigen ist, ohne eigene materielle Rechtsfolgen zu entfalten, müssen in der bauleitplanerischen Abwägung weiterhin die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung differenziert beachtet werden. Eigene zwingende Rechtsfolgen ergeben sich nach nationalem und europäischem Recht auch aus dem Ergebnis einer Prüfung nach $ 34 BNatSchG, das keiner Abwägung im eigentlichen Sinne zugänglich ist, sondern beim Auftreten erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzziele in einem Ausnahmeverfahren das Abprüfen eng definierter Ausnahmetatbestände erfordert. Gesondert zu betrachten sind weiterhin Beeinträchtigungen von Schutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen oder besonders geschützten Arten, die eigene naturschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen bzw. das Vorliegen einer sog. "Befreiungslage" als Voraussetzungen für eine weitere Beplanung erfordern. Damit rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, ist es notwendig, diese Tatbestände darin weiterhin differenziert zu betrachten. Es wird dabei Aufgabe vor allem der Planbegründung zu einem Bauleitplan sein, die einzelnen Verfahrensbestandteile, die der Gesetzgeber im Verfahren der Umweltprüfung gebündelt haben will, wieder aufzugliedern und sie jeweils gesondert darzulegen, selbst wenn es dabei zu Redundanzen kommen sollte. Die mit den einzelnen Belangen verbundenen Anforderungen sollten zudem bereits bei der Ermittlung der Grundlagen für einen Bauleitplan und ihrer Bewertung entsprechend beachtet werden; Letzteres wird sich besonders für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als wichtig erweisen. Y1 - 2004 SN - 0721-7390 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate A1 - Jacobs, Jörg T1 - Top-dorn versus bottom-up : possibilies and limitations of stakeholder's involvement within the implmentation of the WFD in the Havel river basin Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Die UVP in der Bauleitplanung : Verbesserung der Umweltvorsorge durch die neuen Regelungen? N2 - Zusammenfassung und Facit Durch die seit August 2001 im Kraft getretene geänderte Gesetzeslage hat sich in puncto materieller Wirkung der UVP auch in der Bauleitplanung nicht viel geändert. Wirklich neu ist lediglich der Umweltbericht, über den eine prozessbegleitend angelegte, besser strukturierte Aufbereitung des relevanten Abwägungsmaterials zu erwarten ist, die aber keine die Entscheidung präjudizierende Wirkung hat. WULFHORST (2001, 252) spricht hier von einer allerdings nicht zu unterschätzenden "verfahrenspsychologischen Wirkung". Handlungsbedarf besteht - zumal vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der Plan-UVP - gerade in der Bauleitplanung im Hinblick darauf, welche Möglichkeiten der Integration und Abstimmung der verschiedenen Instrumente zur Folgenbewältigung gegeben sind. Diese Betrachtung sollte aber nicht nur eingeschränkt auf eine inhaltliche Zusammenfassung bei gleichzeitiger Erstellung getrennter Dokumente für die verschiedenen Verfahren erfolgen. Vielmehr ist einer inhaltlichen Differenzierung der verschiedenen Aufgaben die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie der formal angelegten Beachtung der verfahrensmäßigen Anforderungen. Mit Spannung bleibt schließlich abzuwarten, wie der EuGH seine interpretierende Rechtsprechung zu den nationalen Umsetzungen der geänderten UVP-Richtlinie und hier insbesondere zur Umsetzung der geforderten Einzelfallprüfung gestalten wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der EuGH gerade unter dem Vorsorgeaspekt zu einer recht weitgehenden Auslegung entsprechenden Bestimmungen neigt. Man ist daher sicher nicht schlecht beraten, den Anwendungsbereich der UVP in der Bauleitplanung im Ermessensfall eher weit zu gestalten. Y1 - 2004 SN - 3- 929797-85-2 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Landschaftskultur : gestern, heute und in Zukunft ; Ansätze zum Umgang mit Kulturlandschaft im deutsch- italienischen Vergleich Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Landschaftskultur : Gestern, heute und in Zukunft Y1 - 2004 ER -