TY - JOUR A1 - Peuker, Enrico T1 - Verfassungswandel durch Digitalisierung BT - digitale Souveränität als verfassungsrechtliches Leitbild JF - Jus publicum ; Band 286 N2 - Die als Digitalisierung bezeichnete umfassende gesellschaftliche bzw. kulturelle Transformation lässt auch das Grundgesetz nicht unberührt. Die Fortentwicklung der Lehre vom Verfassungswandel ermöglicht es, die verfassungsrechtlichen Dynamiken als einen strukturellen Verfassungswandel zu beschreiben, der sich am Leitbild digitaler Souveränität orientiert. Das Leitbild steht für die Verantwortung und die Legitimität des Staates unter den Bedingungen der Digitalisierung. Enrico Peuker entfaltet es exemplarisch in den verfassungsrechtlichen Kontexten der digitalen Infrastrukturen sowie der "digitalen" Grundrechte. Er plädiert für eine erweiterte Lesart der staatlichen Infrastrukturverantwortung als Optimierungsrecht hinsichtlich des Breitbandausbaus und der IT-Sicherheit und verortet die Grundrechtsentwicklungen in einem Drei-Stufen-Modell aus Interpretation, Innovation und Kodifikation. Y1 - 2020 SN - 978-3-16-158210-3 SN - 978-3-16-158211-0 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Thöne, Meik T1 - Von (Un-)Freiwilligkeit und (Un-)Parteilichkeit in der Sportschiedsgerichtsbarkeit JF - SchiedsVZ N2 - Mit der bevorstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in der Sache Pechstein neigt sich eine scheinbar endlose Geschichte dem Ende entgegen. Es bleibt zu hoffen, dass auf die Frage der (un-)zulässigen Inanspruchnahme verfahrensgestaltender Marktmacht schlussendlich eine überzeugende Antwort gefunden wird, die bestehende Defizite benennt, die schutzwürdigen Athletenrechte stärkt und den Anstoß für eine sach- und interessengerechte Strukturreform in der Sportschiedsgerichtsbarkeit gibt. N2 - With the upcoming decision of the German Federal Constitutional Court in the Pechstein case, a seemingly endless story comes to an end. It is to be hoped that the Court will ultimately find a convincing answer to the question of the (in)admissible use of procedure-forming market power, name the existing deficiencies, strengthen the athletes’ rights worthy of protection and provide the impetus for an appropriate and interest-based structural reform in sports arbitration. Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-SCHIEDSVZ-B-2020-S-176-N-1 SN - 1610-322X VL - 18 IS - 4 SP - 176 EP - 182 PB - Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Fontana, Sina A1 - Heinze, Alexander A1 - Lange, Pia A1 - Thöne, Meik T1 - Editorial JF - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.9785/gvrz-2020-030101 SN - 2625-1868 VL - 3 IS - 1 PB - Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Czychowski, Christian T1 - Kein Urheberrechtsschutz für computergeneriertes Bild BT - UrhG §§ 2 I Nr. 5, 72 JF - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis N2 - Eine am Computer mittels elektronischer Befehle erstellte Abbildung eines virtuellen Gegenstandes stellt kein Erzeugnis iSd § URHG § 72 UrhG dar, das ähnlich wie ein Lichtbild hergestellt wird. Dies gilt auch dann, wenn die Grafik wie eine Fotografie wirkt, da es auf das Ergebnis des Schaffensprozesses nicht entscheidend ankommt. Maßgeblich ist vielmehr allein das Herstellungsverfahren und insoweit die Vergleichbarkeit der technischen Prozesse. (Leitsätze des Gerichts) Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRURPRAX-B-2020-S-156-N-1 SN - 1869-3849 VL - 12 IS - 8 SP - 156 EP - 156 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Czychowski, Christian T1 - Vergütungsregeln nur für vertraglich berechtigte Werknutzer BT - UrhG § 36, § 36 a III Nrn. 2 u. 3a JF - Gewerblicher Rechtsschutz und Urheberrecht in der Praxis Y1 - 2020 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-GRURPRAX-B-2020-N-24007 SN - 1869-3849 VL - 12 IS - 24 SP - 622 EP - 622 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Gronau, Norbert T1 - Handlungsmuster der Feuerwehr für das Störungsmanagement? JF - Zeitschrift für wirtschaftlichen Fabrikbetrieb N2 - Einsatzorganisationen, wie z. B. Feuerwehr oder Technisches Hilfs-werk, müssen sehr schnell auf teilweise unbekannte Lagen reagieren und angemessene Hilfeleistung erbringen. Können Handlungsweisen und vorbereitende Maßnahmen dieser Organisationen auf die Störungsbeseitigung in Produktionssystemen übertragen werden? Ein Experiment in einem Cyber-Physischen Produktionssystem geht dieser Frage nach. Es zeigt sich, dass durch die Anwendung geeigneter Handlungsmuster sowohl die Dauer von Störungen als auch die Zeit für die Behebung verkürzt werden können. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.3139/104.112227 SN - 2511-0896 SN - 0947-0085 VL - 115 IS - 1-2 SP - 82 EP - 85 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Musil, Andreas T1 - Reform der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen BT - das Verbot der Doppelbesteuerung als letzte offene Frage JF - Deutsches Steuerrecht N2 - Schon von Beginn an wird über die Verfassungskonformität der Reform der Besteuerung von Altersvorsorgeaufwendungen und Altersbezügen diskutiert. Die meisten Fragen konnten bereits höchstrichterlich geklärt werden. Die Frage, ob die entsprechende Übergangsregelung zu verfassungswidrigen Doppelbesteuerungen führt, wird allerdings weiter unterschiedlich beurteilt. Vorliegend wird zu zeigen sein, dass die Regelung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung standhält. Y1 - 2020 SN - 0949-7670 SN - 0012-1347 VL - 58 IS - 35 SP - 1881 EP - 1892 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Musil, Andreas T1 - Die Entwicklung des Gemeinnützigkeitsrechts in der AO BT - 100 Jahre Geschichte und Zukunftsperspektiven JF - Steuer und Wirtschaft N2 - Die AO enthält in ihrem dritten Abschnitt die Regelungen zumsteuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht. Dessen Entwicklung vonder Weimarer Republik bis heute wird in diesem Beitrag dar-gestellt. Dabei wird auf die von der RFH-Rechtsprechung ge-schaffenen Grundlagen des Gemeinnützigkeitsrechts und auf dieKodifikation im Zuge des Inkrafttretens der AO 1977 eingegan-gen. Es werden aktuelle Diskussionspunkte aufgezeigt, wie derausufernde Zweckkatalog des § 52 AO, der Umgang mit diskri-minierenden Vereinszwecken und die Anerkennung politischerBetätigung durch gemeinnützige Körperschaften. Die von der Fi-nanzverwaltung im Rahmen von § 51 Abs. 2 AO aufgestelltenAnforderungen an ausländische gemeinnützige Körperschaftenwerden als unionsrechtswidrig erachtet. Weiterhin erweist sichdas Gemeinnützigkeitsrecht in Hinblick auf das unionsrechtlicheBeihilfeverbot als angreifbar, was jedoch in der Praxis bisherohne Konsequenzen bleibt. Als weiterer Problembereich wird derWettbewerberschutz aufgegriffen, wobei insbesondere die Aus-führungen in der AEAO zu § 66 AO als bedenklich erachtet wer-den. Schließlich werden die Problemfälle der kooperativen Auf-gabenerfüllung in den Blick genommen. Die entsprechenden Re-formvorschläge des Bundesrates zur Änderung der §§ 57 f. AO sind als geeignete Maßnahmen zur Anpassung des Gemeinnüt-zigkeitsrechts im Kontext von Verbundstrukturen anzusehen. Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.9785/stuw-2020-970210 SN - 0341-2954 SN - 2366-1461 VL - 97 IS - 2 SP - 171 EP - 179 PB - Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schertz, Christian T1 - Unzulässige Bildberichterstattung im Zusammenhang mit Scheidungsverfahren JF - AfP : Zeitschrift für das gesamte Medienrecht : Archiv für Presserecht Y1 - 2020 U6 - https://doi.org/10.9785/afp-2020-510619 SN - 0949-2100 SN - 2366-0945 VL - 51 IS - 6 SP - 508 EP - 517 PB - Verlag Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schroth, Johannes T1 - Verfahrensbeschleunigung durch Präklusionsandrohung JF - Zeitschrift für das gesamte Verfahrensrecht N2 - Der Beitrag beschäftigt sich mit der gegenwärtigen Funktionalität der Präklusionsandrohung aus § 296 Abs. 1 ZPO . Einleitend werden kurz Normenhistorie, berufungsinstanzliche Stellung und Verfassungsmäßigkeit der Vorschrift sowie die Rechtsprechung zum Verzögerungsbegriff betrachtet. Sodann stellt der Verfasser die Fluchtmöglichkeiten der präklusionsbedrohten Partei dar und arbeitet die bestehenden Problemlagen heraus. In einer kritischen Stellungnahme werden unter Berücksichtigung des Gebots der Prozessökonomie Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt, um § 296 Abs. 1 ZPO zu derjenigen Stellung zu verhelfen, die der Gesetzgeber mit der Vereinfachungsnovelle von 1976 vor Augen hatte. Y1 - 2020 UR - https://www.juris.de/perma?d=jzs-GVRZ-2020-01-0006-01-A-006 SN - 2625-1868 VL - 3 IS - 1 PB - Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER -