TY - JOUR A1 - Gall, Beate A1 - Rößling, Holger A1 - Jessel, Beate A1 - Knothe, Dieter T1 - Monitoring von Grund- und Oberflächenwasserständen an der Mittleren Havel : Grundlagen für ein gebietsbezogenes Landschaftswassermanagement N2 - Monitoring of groundwater and surface water levels in the Middle Havel area - a basis for the management of landscape water resources The lowland of the middle stretch of the River Havel ("Mittlere Havel", Brandenburg, Germany) is characterised by hydrological conditions that are deeply influenced by draining for agricultural land use. In this area strategies for the sustainable management of landscape water resources are tested in a development and testing project, funded by the German Federal Agency for Nature Conservation. For monitoring of environmental change, the scientifical accompaniment of the project established a network of gauges, measuring ground water levels, water levels in ditches and in the River Havel itself. Data is gathered in areas that are potentially endangered by flood and areas that are protected by embankments. Until now, data from this network is available for more than two hydrological years since autumn 2001. It shows that water level dynamics are mainly influenced by precipitation and evaporation. Only in areas, which are under the potential influence of floods, ground water levels reach water levels in the river during winter term. In areas that are protected by embankments and additionally drained, surface and ground water levels are actually lower than water levels in the river. In addition, ground water levels are influenced by lowering the water levels in ditches. A sustainable landscape water management therefore has to be realised primarily through an altered management of water scoops in the diked areas. This requires the detailed analysis of all relevant hydrological and meteorological data including data about the water scoops. Y1 - 2004 SN - 0323-4673 ER - TY - JOUR A1 - Hasch, Bernhard A1 - Jessel, Beate T1 - Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Flussauen : Möglichkeiten der Zusammenarbeit von Naturschutz und Wasserwirtschaft N2 - Summary Possibilities of Co-Operation between Nature Conservation and Water Management. The EU Water Framework Directive (WFD) issued different regulations in the context of flodplains although not listing them directly as target areas to be dealt with. This makes clear that flodplains are assed as functional areas and therefore also need concrete requirements for their protection and development from a water management point of view. Additionally measures along rivers and streams necessary to reach the environmental aims of the WFD can result in changed conditions in floodplains. This is illustrated by examples of the Lower HAvel River. This may lead to conflicts with the aims and tasks of nature conservation. Particularly the definition of development aims needs an early identification of agreements and possible conflicts. Therefore the water management authorities have to consider the influence of the floodplains on the condition of the water bodies in an early stage: as soon as reference conditions are described, for the assessment of the risks to achieve the environmental aims as well as for the development of measurement programmes. Further it will be the task of nature conservation institutions to establish own target systems for the water bodies additionally to the NATURA2000- syetem of protection areas as well as for the development of measurement programmes of the WFD. Zusmamenfassung Die EU- Wasserrahmenrichtlinie benennt Auen zwar nicht direkt als Handlungsobjekte. Betrachtet man jedoch ihre verschiedenen Vorgaben im Zusammenhang, wird deutlich, dass Auen als Funktionsräume mit erfasst sind, weshalb zukünftig aus wasserwirtschaftlicher Sicht auch konkrete Anforderungen an ihren Schutz und ihre Entwicklung zu stellen sein werden. Zudem können Maßnahmen am Fließgewässer, die zum Erreichen der Umweltziele der WRRL erforderlich sind, zu Veränderungen der Bedingungen in Flussauen führen. Dies wird an Beispielen aus der Unteren Havel näher erläutert. Damit ergeben sich Überschneidungen mit den Zielen und Aufgaben des Naturschutzes in Flussauen, die eine enge Abstimmung von Wasserwirtschaft und Naturschutz erforderlich machen. Besonders bei der Festlegung von Entwicklungszielen sind Gemeinsamkeiten und mögliche Konfliktpotenziale frühzeitig zu identifizieren. Dazu ist es erforderlich, dass von der Wasserwirtschaft der Einfluss der Auen auf den Zustand der Wasserkörper bereits bei der Beschreibung der Referenzzustände, der Bewertung der Risiken für das Erreichen der Umweltziele sowie der Entwicklung von Maßnahmenprogrammen berücksichtigt wird. Um Einfluss auf die Maßnahmenprogramme n. WRRL nehmen zu können, wird es Aufgabe des Naturschutzes sein, auch über das Schutzgebietssystem NATURA2000 hinaus eigene gewässerbezogene Zielsysteme zum Auenschutz aufzustellen. Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jacobs, Jörg A1 - Jessel, Beate T1 - Landnutzungsszenarien zur Entscheidungsunterstützung : ein Beispiel aus dem Einzugsgebiet der Havel N2 - Zusammenfassung Über 70 % der Stickstoffeinträge in die Gewässer stammen aus diffusen Quellen. Art und Intensität der Landnutzung im Einzugsgebiet haben daran einen wesentlichen Anteil. Bei der Umsetzung der EU- Wasserrahmenrichtlinie wird es deshalb auch darauf ankommen, Strategien für eine angepasste, gewässerverträgliche Landntzung zu entwickeln. Szenarien können verschiedene Wege zum Ziel, dem guten Zustand nach WRRL, aufzeigen, ihre Auswirkungen in komplexen Zusammenhängen darstellen und damit Entscheidungsprozesse unterstützen. Im Artikel wird eine Methodik zur Entwicklung von Landnutzungsszenarien vorgestellt, die im Rahmen des Verbundprojektes "Bewirtschaftungsmöglichkeiten im Einzugsgebiet der Havel" erarbeitet wurde. Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jacobs, Jörg A1 - Jessel, Beate T1 - Entwicklung und Bewertung von Landschaftsszenarien auf verschiedenen Skalenebenen als Grundlage für die Bewirtschaftung von Flusseinzugsgebieten nach den Anforderungen der EU-Wasserrahmenrichtlinie Y1 - 2004 UR - http://www.iale.de/Tagungsband2003.pdf ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Neue Aspekte der Gewässerentwicklung Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Noch einige Fragezeichen in der Gewässerplanung Y1 - 2004 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Michel-Fabian, P., Werte in der Umweltplanung : ethische Dimensionen und Lösungen am Beispiel der UVS ; Dortmund, Dortmunder Vertrieb für Bau- und Planungsliteratur, 2003 BT - Werte in der Umweltplanung : ethische Dimensionen und Lösungen am Beispiel der UVS Y1 - 2004 SN - 0034-0111 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Die Integration von Umweltbelangen in die Entscheidungsfindung in der Bauleitplanung N2 - Mit dem zum 20. Juli 2004 novellierten Baugesetzbuch (BauGB) dienen in der Bauleitplanung Umweltprüfung und Umweltbericht nummehr dazu, die für eine sachgerechte Abwägung erforderlichen Umweltdaten umfassend und im Zusammenhang zu ermitteln, aufzubereiten und zu bewerten. Die Umweltprüfung bildet dabei nun das Trägerverfahren, mit dem SUP und Projekt-UVP, Eingriffsregelung sowie Prüfung nach $ 34 BNatSchG in einen einheitlichen Ablauf überführt werden und bereitet die Entscheidung über die Berücksichtigung der jeweiligen Belange vor. Während dabei das Ergebnis von SUP und UVP in der Abwägung lediglich zu berücksichtigen ist, ohne eigene materielle Rechtsfolgen zu entfalten, müssen in der bauleitplanerischen Abwägung weiterhin die Rechtsfolgen der Eingriffsregelung differenziert beachtet werden. Eigene zwingende Rechtsfolgen ergeben sich nach nationalem und europäischem Recht auch aus dem Ergebnis einer Prüfung nach $ 34 BNatSchG, das keiner Abwägung im eigentlichen Sinne zugänglich ist, sondern beim Auftreten erheblicher Beeinträchtigungen der Schutzziele in einem Ausnahmeverfahren das Abprüfen eng definierter Ausnahmetatbestände erfordert. Gesondert zu betrachten sind weiterhin Beeinträchtigungen von Schutzgebieten, gesetzlich geschützten Biotopen oder besonders geschützten Arten, die eigene naturschutzrechtliche Ausnahmen oder Befreiungen bzw. das Vorliegen einer sog. "Befreiungslage" als Voraussetzungen für eine weitere Beplanung erfordern. Damit rechtssichere Entscheidungen getroffen werden, ist es notwendig, diese Tatbestände darin weiterhin differenziert zu betrachten. Es wird dabei Aufgabe vor allem der Planbegründung zu einem Bauleitplan sein, die einzelnen Verfahrensbestandteile, die der Gesetzgeber im Verfahren der Umweltprüfung gebündelt haben will, wieder aufzugliedern und sie jeweils gesondert darzulegen, selbst wenn es dabei zu Redundanzen kommen sollte. Die mit den einzelnen Belangen verbundenen Anforderungen sollten zudem bereits bei der Ermittlung der Grundlagen für einen Bauleitplan und ihrer Bewertung entsprechend beachtet werden; Letzteres wird sich besonders für die Ebene der verbindlichen Bauleitplanung als wichtig erweisen. Y1 - 2004 SN - 0721-7390 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Die UVP in der Bauleitplanung : Verbesserung der Umweltvorsorge durch die neuen Regelungen? N2 - Zusammenfassung und Facit Durch die seit August 2001 im Kraft getretene geänderte Gesetzeslage hat sich in puncto materieller Wirkung der UVP auch in der Bauleitplanung nicht viel geändert. Wirklich neu ist lediglich der Umweltbericht, über den eine prozessbegleitend angelegte, besser strukturierte Aufbereitung des relevanten Abwägungsmaterials zu erwarten ist, die aber keine die Entscheidung präjudizierende Wirkung hat. WULFHORST (2001, 252) spricht hier von einer allerdings nicht zu unterschätzenden "verfahrenspsychologischen Wirkung". Handlungsbedarf besteht - zumal vor dem Hintergrund der anstehenden Umsetzung der Plan-UVP - gerade in der Bauleitplanung im Hinblick darauf, welche Möglichkeiten der Integration und Abstimmung der verschiedenen Instrumente zur Folgenbewältigung gegeben sind. Diese Betrachtung sollte aber nicht nur eingeschränkt auf eine inhaltliche Zusammenfassung bei gleichzeitiger Erstellung getrennter Dokumente für die verschiedenen Verfahren erfolgen. Vielmehr ist einer inhaltlichen Differenzierung der verschiedenen Aufgaben die gleiche Aufmerksamkeit zu widmen wie der formal angelegten Beachtung der verfahrensmäßigen Anforderungen. Mit Spannung bleibt schließlich abzuwarten, wie der EuGH seine interpretierende Rechtsprechung zu den nationalen Umsetzungen der geänderten UVP-Richtlinie und hier insbesondere zur Umsetzung der geforderten Einzelfallprüfung gestalten wird. Die Vergangenheit hat gezeigt, dass der EuGH gerade unter dem Vorsorgeaspekt zu einer recht weitgehenden Auslegung entsprechenden Bestimmungen neigt. Man ist daher sicher nicht schlecht beraten, den Anwendungsbereich der UVP in der Bauleitplanung im Ermessensfall eher weit zu gestalten. Y1 - 2004 SN - 3- 929797-85-2 ER - TY - JOUR A1 - Jessel, Beate T1 - Landschaftskultur : gestern, heute und in Zukunft ; Ansätze zum Umgang mit Kulturlandschaft im deutsch- italienischen Vergleich Y1 - 2004 ER -