TY - JOUR A1 - Lettl, Tobias T1 - Rechtsfolgen der Missbräuchlichkeit einer Vertragsklausel nach Art. 6 Abs. 1 RL 93/13/EWG (Klausel-RL) und Art. 13 Abs. 1, 7 VO (EU) 2023/2854 (Datenverordnung oder Data-Act) JF - Wertpapier-Mitteilungen Teil 4, Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht Y1 - 2024 UR - https://www.wiso-net.de/document/WM__e8d30a1494f26916a55cfcb6c66d8b3f02751726 SN - 0342-6971 SN - 0342-698X VL - 78 IS - 5 SP - 185 EP - 192 PB - Herausgebergemeinschaft Wertpapiermitteilungen Keppler, Lehmann CY - Frankfurt am Main ER - TY - JOUR A1 - Weigl, Johannes A1 - Gafus, Tobias T1 - Übungsfall: Schlüssel zum Glück JF - Zeitschrift für das juristische Studium Y1 - 2021 UR - https://www.zjs-online.com/dat/artikel/2022_4_1658.pdf SN - 1865-6331 IS - 4 SP - 598 EP - 607 PB - T. Rotsch CY - Gießen ER - TY - JOUR A1 - von Steinau-Steinrück, Robert T1 - Kurzarbeitergeld JF - Berliner Anwaltsblatt N2 - Das Kurzarbeitergeld (nachfolgend: KuG) ist eines der wichtigsten Instrumente zur Überwindung der aktuellen Corona-Krise. Der Staat übernimmt einen Teil der Lohnkosten und hilft so, gleichzeitig Arbeitsplätze zu erhalten und die Unternehmen zu entlasten. Kurzarbeit ist die vorübergehende Kürzung der betriebsüblichen normalen Arbeitszeit wegen Mangels an Arbeit bei entsprechender Minderung der Entgeltansprüche. Das KuG ersetzt den Teil des Entgelts, der in Folge des Arbeitsausfalls nicht erarbeitet und ausgezahlt werden kann. Ohne KuG läge das Wirtschaftsrisiko beim Arbeitgeber. Könnte er seine Mitarbeiter wegen der Corona-Krise nicht beschäftigen, würde er nach § 615 Satz 1 BGB den vollen Annahmeverzugslohn schulden. Davon entlastet ihn das Instrument der Kurzarbeit. Das KuG deckt die sog. „Nettoentgeltdifferenz“ zwischen dem bisherigen „Soll-Entgelt“ und dem nach Reduzierung von Arbeitszeit verbleibenden „Ist- Entgelt“ in Höhe von 60 % bzw. bei Arbeitnehmern mit Kindern 67 % ab. Schon in der Finanzkrise 2008/2009 hat sich das KuG hervorragend bewährt, damit Unternehmen ihre Belegschaft behalten können, um nach Ende der Krise wieder voll „durchzustarten“. Y1 - 2020 UR - https://berlineranwaltsblatt.de/ce/kurzarbeitergeld/detail.html SN - 0930-3065 SN - 2510-5116 IS - 06 SP - 223 EP - 224 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Ruppert, Felix T1 - Vom richtigen Zweifeln: Sachverhaltsungewissheiten in der Fallbearbeitung BT - Teil 2: echte Wahlfeststellung, Präpendenz, Postpendenz und mehrfache Anwendung: Anwendungsbereich, Stufenverhältnisse und unechte Wahlfeststellung JF - Juristische Arbeitsblätter N2 - Der Beitrag knüpft unmittelbar an den in JA 10/2022, 830 ff. veröffentlichten ersten Teil (Anwendungsbereich, Stufenverhältnisse und unechte Wahlfeststellung) an und führt diesen fort. Idealerweise führen Sie sich zum Einstieg noch einmal die unechte Wahlfeststellung vor Augen, um die Unterschiede zu vergegenwärtigen: Diese ist zu treffen, wenn unklar ist, durch welche von mehreren nach den Erkenntnissen möglichen Handlungen der Täter den identischen Straftatbestand verwirklicht hat – also der Straftatbestand klar, lediglich die diesen erfüllende Handlung unklar ist. KW - Präpendenz Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JA-B-2022-S-912-N-1 SN - 0720-6356 VL - 54 IS - 11 SP - 912 EP - 916 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Ruppert, Felix A1 - Wölfel, Svenja T1 - Der Nötigungsnotstand oder: Ich hatte doch keine Wahl JF - Juristische Arbeitsblätter N2 - Wenn auch der Begriff ab und an anklingt, so fristet der Nötigungsnotstand doch weitgehend ein Schattendasein in der juristischen Ausbildung. Dabei wartet er in der Klausur mit zahlreichen Problemen auf, welche von der mittelbaren Täterschaft über eine Rechtfertigung oder Entschuldigung bis hin zu einem Erlaubnistatbestandsirrtum reichen können. Bereits deshalb dürfte der Nötigungsnotstand viele Klausurersteller in Versuchung führen – und viele Studierende in die Verzweiflung treiben. Dieser Beitrag will daher die klausurrelevanten Problemkreise des Nötigungsnotstands darstellen, um so Sicherheit für die Klausurbearbeitung zu gewinnen. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-JA-B-2022-S-989-N-1 SN - 0720-6356 VL - 54 IS - 12 SP - 989 EP - 993 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Wagner, Rolf T1 - Prozessrecht: Europäische Zuständigkeitsregeln für Ansprüche aus Patronatsvereinbarung BT - VO (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) Art. 6 I, 17 I, 21 I Buchst. b; VO (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO) Art. 6 I JF - Europäische Zeitschrift für Wirtschaftsrecht N2 - Die kanadische Immobiliengesellschaft ROI Land Investment Ltd. beschäftigte einen Deutschen (FD) als stellvertretenden Vizepräsidenten im Bereich Finanzkommunikation. Kurz darauf beschlossen die Parteien, ihr Vertragsverhältnis auf eine noch zu gründende Schweizer Gesellschaft zu überführen, deren Muttergesellschaft die ROI Land bildete. Drei Monate später wurde FD Direktor der neuen Schweizerischen Aktiengesellschaft, er arbeitete aber in Stuttgart. Mit der ROI Land schloss er noch eine Patronatsvereinbarung, wonach die kanadische Immobiliengesellschaft für die Verbindlichkeiten der neugegründeten Schweizer AG ihm gegenüber haftete. Nach nur fünf Monaten kündigte die Schweizer Gesellschaft den Arbeitsvertrag. FD griff die Kündigung zwar erfolgreich an, konnte aber das Urteil gegen die inzwischen insolvente Schweizer Gesellschaft nicht vollstrecken, weshalb er die kanadische Immobiliengesellschaft aus der Patronatsvereinbarung verklagte. Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-EUZW-B-2022-S-1061-N-1 SN - 0937-7204 VL - 33 IS - 22 SP - 1061 EP - 1066 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Sonnentag, Michael T1 - § 107 FamFG, Art. 46 Brüssel IIa-VO BT - Anerkennung einer Scheidung vor spanischem Notar JF - Zeitschrift für das gesamte Familienrecht Y1 - 2022 UR - https://www.juris.de/perma?d=jzs-FamRZ-2022-14-021-1122 SN - 0044-2410 VL - 69 IS - 14 SP - 1122 EP - 1125 PB - Gieseking CY - Bielefeld ER - TY - JOUR A1 - Sonnentag, Michael T1 - Fluggastrechte bei Buchung eines Firmentarifs BT - VO (EG) Nr. 261/2004 (Fluggastrechte-VO) Art. 3 III JF - Neue juristische Wochenschrift N2 - Ein vergünstigter Tarif, den ein Luftfahrtunternehmen für Geschäftsreisen von Mitarbeitern eines Unternehmens gewährt, das eine entsprechende Rahmenvereinbarung geschlossen hat, ist im Sinne des Art. 3 III 1 Fluggastrechte-VO für die Öffentlichkeit verfügbar. Y1 - 2021 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2021-S-3659-N-1 SN - 0341-1915 VL - 74 IS - 50 SP - 3659 EP - 3663 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Sonnentag, Michael A1 - Bischof, Manuela T1 - ZR-Anfängerhausarbeit zum BGB-AT und Schuldrecht BT - der verflixte Schallplattenkauf JF - Juristische Ausbildung N2 - Die Hausarbeit beinhaltet Probleme des Allgemeinen Teils des BGB sowie des Schuldrechts. Sie wurde in geringfügig abgewandelter Form als Ferienhausarbeit für Anfänger im Bürgerlichen Recht im Wintersemester 2018/2019 an der Universität Würzburg gestellt. Der Notendurchschnitt lag bei 6,25 Punkten, die Hausarbeit wurde von 18,75 % der Studierenden nicht bestanden. Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.1515/jura-2020-2510 SN - 0170-1452 SN - 1612-7021 VL - 43 IS - 11 SP - 1346 EP - 1356 PB - De Gruyter CY - Berlin ER - TY - JOUR A1 - Lettl, Tobias T1 - Beweislast; Zurechnung kartellrechtswidrigen Verhaltens einer Gesellschaft; Stimmrecht; bestimmender Einfluss JF - Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht Y1 - 2021 UR - https://www.wiso-net.de/document/WUB__0333106108e4bf7b2e7db8349f611358533ed772 SN - 2364-7310 VL - 37 IS - 4 SP - 185 EP - 189 PB - Otto Schmidt CY - Köln ER -