TY - BOOK A1 - Brendel, Matthias A1 - Brendel, Frank A1 - Schertz, Christian A1 - Reich, Helge A1 - van Ess, Henk T1 - Richtig recherchieren BT - wie Profis Informationen suchen und besorgen : ein Handbuch für Journalisten und Öffentlichkeitsarbeiter N2 - Recherchieren: das Wort ist in den Alltag eingezogen. Schließlich hat im Internet jeder schon einmal recherchiert. Genauer gesagt: Jeder hat dort mal gesucht und gefunden. Aber wie machen das Journalisten, die geheime Vorgänge aufdecken, und Rechercheure, die geldwerte Informationen beschaffen? Sind das Draufgänger, die mit verborgener Kamera arbeiten, sich heimlich mit Informanten treffen und allerlei riskieren? Ja, das gehört bisweilen dazu. Unabdingbar ist ein gewisser Jagdinstinkt. In der Regel erfordert Recherche jedoch logisches Denken, systematisches Vorgehen, Konzentration, Einfühlungsvermögen, Geduld und Beharrlichkeit. Das vorliegende Buch zeigt, wie man möglichst schnell brauchbare Informationen beschafft, ohne dabei ungewollt Falsches zu verbreiten, und außerdem, wie sich aufdecken lässt, was andere aus Eigeninteresse verhüllen Anhand zahlreicher Beispiele erläutern die Autoren die Zugangsmöglichkeiten zu unterschiedlichen Informationsträgern, zeigen effektive Wege durch Datenbanken und das Internet, beschreiben die vielfältigen Methoden und Systematiken der Recherche und erklären Strategien und Taktiken in der investigativen Gesprächsführung. Zudem beschreibt das Buch den juristischen Spielraum und die Risiken, die Journalisten und nicht publizierende Rechercheure stets im Auge behalten müssen. Y1 - 2023 SN - 978-3-96251-160-9 PB - Frankfurter Allgemeine Buch CY - Frankfurt am Main ET - 9 ER - TY - CHAP A1 - Schertz, Christian ED - Schladebach, Marcus ED - Thiele, Alexander T1 - Der Persönlichkeitsschutz von Politikern in Zeiten von hate speech und öffentlicher Vorführung T2 - Digitalisierung der Medienordnung : 1. Berlin-Potsdamer Konferenz zu interdisziplinären Rechtsfragen Y1 - 2023 SN - 978-3-16-161702-7 SN - 978-3-16-161917-5 U6 - https://doi.org/10.1628/978-3-16-161917-5 SP - 33 EP - 41 PB - Mohr Siebeck CY - Tübingen ER - TY - JOUR A1 - Schertz, Christian T1 - Handbuch Öffentlich-rechtliches Äußerungsrecht. Grundprinzipien, Äußerungen von Hoheitsträgern, Rechtsschutz. Hrsg. von Christian Conrad, Stefanie Grünewald, Fiete Kalscheuer und Jens Milker. – München, Beck 2022. XXX, 440 S., geb. EUR 119,–. ISBN 978-3-406-79358-5. JF - Neue juristische Wochenschrift Y1 - 2023 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2023-S-745-N-1 SN - 0341-1915 VL - 76 IS - 11 SP - 745 EP - 746 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - JOUR A1 - Schertz, Christian T1 - Der Redaktionsschwanz im Gegendarstellungsrecht BT - das Glossierungsverbot und das Gebot der Waffengleichheit bei der"Anmerkung derRedaktion" JF - AfP : Zeitschrift für das gesamte Medienrecht : Archiv für Presserecht N2 - Der Gegendarstellungsanspruch ist der älteste gesetzlich geregeltepresserechtliche Anspruch. Er entstammt dem französischenRecht, welches ein droit de réponse nach der Einführung derPresse- und Medienfreiheit in der Proklamation der Menschen-rechte vom 28.8.1789 schuf. Tatsächlich erweist es sich im deut-schen Recht für den Betroffenen als schwieriges und ggf. auchteures Unterfangen, eine Gegendarstellung durchzusetzen. Dasliegt einerseits an den besonders hohen Hürden, die bereits derGesetzgeber für einen Gegendarstellungsanspruch vorsieht, an-dererseits aber auch daran, dass die Medien zumeist nicht frei-willig eine Gegendarstellung veröffentlichen, so dass der Betroffe-ne regelmäßig die Gerichte bemühen muss. Das„Alles-oder-nichts-Prinzip“führt dann noch dazu, dass die Pressekammernbereits bei einer Beanstandung im Gegendarstellungstext denAntrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückweisenmüssen und der Betroffene zunächst eine Neufassung der Gegen-darstellung zuleiten und sodann einen zweiten Zivilprozess be-treiben muss. Diese Situation gibt Anlass darüber nachzuden-ken, das„Alles-oder-nichts-Prinzip“, welches sich als reiner For-malismus erweist, aufzugeben und Änderungen des Gegendar-stellungstexts im Verfahrensverlauf zu ermöglichen.Erschwerend tritt jedoch hinzu, dass die meisten Landespressege-setze eine Anmerkung der Redaktion gestatten, die sich zwar auftatsächliche Angaben beschränken muss, aber auf die Gegendar-stellung erwidern darf. Nicht selten entwertet aber genau diesersog. Redaktionsschwanz die Gegendarstellung des Betroffenen ineiner Weise, dass beim Leser der Eindruck entsteht, dass der Be-troffene in seiner Entgegnung die Unwahrheit behauptet. Selbstwenn der Betroffene also die rechtlichen Hürden genommen hat,hat er damit immer noch das Risiko, zumindest medial als Ver-lierer dazustehen. Damit das Recht auf Gegendarstellung über-haupt noch eine tatsächliche Bedeutung im Sinne eines Bürger-rechts auf Entgegnung hat, ist darüber nachzudenken, ob ins-gesamt eine unmittelbare Verknüpfung der Erwiderung der Re-daktion mit der Gegendarstellung bzw. jedwede„Zusätze“zuuntersagen sind, wie es bereits in zahlreichen Rundfunkgesetzenoder für den Bereich der Telemedien auch durch den MStV vor-gesehen ist. Der Grundsatz der Waffengleichheit gebietet es, dassbeide Parteien auch im Recht der Gegendarstellung zu Wortkommen. Genau dieses geschieht aber, wenn die Gegendarstel-lung die Erstmitteilung der Redaktion im gebotenen Umfangwiedergibt und der Betroffene hierauf erwidert. Jede Partei mussangehört werden und zu Wort kommen, aber eben nicht zwei-mal. Jedenfalls sind auch in den Fällen, in denen tatsächlicheAngaben bei der Erwiderung der Redaktion erlaubt sind, dieseVorschriften jeweils eng auszulegen, um dem Betroffenen über-haupt noch hinreichend Gehör zu verschaffen. Y1 - 2022 U6 - https://doi.org/10.9785/afp-2022-530405 SN - 0949-2100 SN - 2366-0945 VL - 53 IS - 4 SP - 298 EP - 304 PB - Dr. Otto Schmidt CY - Köln ER - TY - JOUR A1 - Schertz, Christian T1 - Persönlichkeitsrechte von Politikern BT - eine Aufforderung zur Neujustierung der Rechtsprechung JF - Zeitschrift für Urheber- und Medienrecht N2 - Politikerinnen und Politiker sind zunehmend nicht nur einer ständigen Kritik durch Medien ausgesetzt, die es kaum noch möglich macht, Entscheidungen zu treffen, ohne sogleich die medialen Folgen mit einzuwiegen. Nicht selten müssen sie auch nach der Rechtsprechung von BGH und BVerfG aufgrund ihrer besonderen Stellung mehr Eingriffe in ihre Privatsphäre hinnehmen, als andere öffentliche Personen. Hinzutreten in den letzten Jahren die massiven verbalen Anfeindungen und damit einhergehenden tatsächlichen Bedrohungslagen. Die Rechtsprechung hat lange wie zuletzt im »Künast«-Fall dieses nicht hinreichend erkannt und berücksichtigt. Der Beitrag fordert eine Neujustierung der Rechtsprechung, die im Interesse der Allgemeinheit einen Schutz von Politkern vor öffentlicher Vorführung und Beleidigung sicherstellt. Y1 - 2022 SN - 0177-6762 VL - 66 IS - 12 SP - 857 EP - 861 PB - Nomos CY - Baden-Baden ER - TY - JOUR A1 - Schertz, Christian T1 - Presserecht / Hrsg. von Gero Himmelsbach und Roger Mann. – München: Beck, 2022. - XXI, 481 S. - (NJW Praxis; 101). - ISBN 978-3-406-72720-7 JF - Neue juristische Wochenschrift Y1 - 2022 UR - https://beck-online.beck.de/Bcid/Y-300-Z-NJW-B-2022-S-755-N-1 SN - 0341-1915 VL - 75 IS - 11 SP - 755 EP - 755 PB - C.H. Beck CY - München ER - TY - CHAP A1 - Schertz, Christian ED - Mensching, Christian ED - Vendt, Stephanie ED - Hegemann, Jan T1 - Der Redaktionsschwanz im Gegendarstellungsrecht BT - das Glossierungsverbot und das Gebot der Waffengleichheit bei der "Anmerkung der Redaktion" T2 - Festschrift für Gernot Lehr : zum 65. Geburtstag Y1 - 2022 SN - 978-3-504-38776-1 U6 - https://doi.org/10.9785/9783504387761-023 SP - 329 EP - 342 PB - Dr. Otto Schmidt CY - Köln ET - 6. vollständig überarbeitete ER - TY - JOUR A1 - Schertz, Christian T1 - Transparenz gegen Hass im Netz – Der Rechtstaat im Internet BT - Digital Services Act und Klarnamenpflicht: Digitaloffensive zum Schutz der Menschenwürde? JF - Berliner Anwaltsblatt N2 - Hass im Netz, Diffamierungen und sogar Morddrohungen sind im Internet mehr Regel als Ausnahme. Der Rechtsstaat hat die ihm obliegende Aufgabe der Rechtsdurchsetzung gegen Hasskriminalität im Netz aufgrund eines offenbar fehlenden Problembewusstseins lange vernachlässigt. Er nähert sich dem Thema auch weiterhin nur zögerlich. Die Würde des Menschen scheint im Internet nicht so „unantastbar“ zu sein, wie es Art. 1 GG und Art. 1 der EU-Grundrechtecharta vorschreiben. Dabei gelten diese Grundrechte im analogen Leben wie Internet gleichermaßen. Die EU geht mit dem Digital Service Act nun einen Schritt voran. Der Bundesgesetzgeber unternimmt mit den Gesetzgebungsverfahren zur Klarnamenpflicht und dem Registermodernisierungsgesetz auch neue Anläufe, um den Rechtsstaat digitaler zu aufzustellen. Gesetze allein helfen allerdings nur wenig. Insbesondere der Kampf gegen Hasskriminalität bedarf größerer personeller Kapazitäten in der Justiz. Y1 - 2021 U6 - https://doi.org/10.37307/j.2510-5116.2021.06.05 SN - 0930-3065 SN - 2510-5116 VL - 70 IS - 6 SP - 205 EP - 206 PB - Erich Schmidt Verlag CY - Berlin ER - TY - CHAP A1 - Schertz, Christian ED - Loewenheim, Ulrich T1 - § 84 Merchandisingverträge T2 - Handbuch des Urheberrechts Y1 - 2021 SN - 978-3-406-72083-3 SP - 2235 EP - 2254 PB - Beck CY - München ET - 3 ER - TY - CHAP A1 - Schertz, Christian ED - Loewenheim, Ulrich T1 - § 18 Das Recht am eigenen Bild T2 - Handbuch des Urheberrechts Y1 - 2021 SN - 978-3-406-72083-3 SP - 307 EP - 348 PB - C.H. Beck CY - München ET - 3 ER -