TY - JOUR A1 - Hähnchen, Susanne A1 - Kuprian, Kristof T1 - Verbot von Erfolgshonorarvereinbarungen - Tradition ohne Rechtfertigung BT - Abrechnen nach Erfolg: das kann im Interesse von Anwaltschaft, Mandant und Rechtspflege liegen JF - Anwaltsblatt N2 - Das grundsätzliche Verbot des Erfolgshonorars gilt nicht für Inkassounternehmen. Anwältinnen und Anwälte dürfen dagegen nur in Ausnahmefällen ein Erfolgshonorar vereinbaren. In der Lexfox- bzw. Wenigermiete.de-Entscheidung des BGH hat dieser Widerspruch keine Rolle gespielt (BGH, AnwBl Online 2020, 63). Die Begründung für eine Diff erenzierung vermisst man allerdings. Das könnte schlicht daran liegen, dass es keine (verfassungsrechtlich ausreichende) gibt. So wird der Beitrag der Autorin und des Autors zum Plädoyer, über eine Neuordnung des Erfolgshonorars nachzudenken. Y1 - 2020 UR - www.anwaltsblatt.de/ao/2020-423 SN - 0171-7227 SN - 2700-4627 SP - 423 EP - 428 PB - Deutscher Anwaltverein CY - Berlin ER -