@book{Weiss2000, author = {Weiß, Norman}, title = {Die Bedeutung von Menschenrechtsklauseln f{\"u}r die Außenbeziehungen und Entwicklungshilfeabkommen der EG/EU}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-51310}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2000}, abstract = {Inhalt: A. Einf{\"u}hrung B. Historische Entwicklung I. Lome-I und -II II. Einheitliche Europ{\"a}ische Akte und Lome-III III. Lom{\´e}-IV IV. Aktuelle Praxis C. Rechtfertigung der Einbeziehung von Menschenrechten in die Ausw{\"a}rtigen Beziehungen und Entwicklungszusammenarbeit der Gemeinschaft I. Hintergr{\"u}nde II. Rechtliche Begr{\"u}ndung D. W{\"u}rdigung der heutigen Bedeutung der Menschenrechtspolitik der Gemeinschaft I. Generelle Betrachtung II. Einzelf{\"a}lle E. {\"U}berwachung der Standards und Rechtsfolgen von Verst{\"o}ßen I. {\"U}berwachung II. Rechtsfolgen F. M{\"o}gliche R{\"u}ckwirkungen auf die innergemeinschaftliche Menschenrechtspolitik Literaturverzeichnis}, language = {de} } @book{Schaefer2000, author = {Sch{\"a}fer, Barbara}, title = {Grundrechtsschutz durch das Verfassungsgericht des Landes Brandenburg}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-60093}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2000}, abstract = {Gegenstand dieser Studie ist ein Bereich der Verfassungsgerichtsbarkeit, der laufend an Bedeutung gewinnt. Die Existenz selbst{\"a}ndiger Verfassungsr{\"a}ume auf Bundes- und L{\"a}nderebene erm{\"o}glicht ein Nebeneinander von Verfassungsgerichtsbarkeit in Bund und L{\"a}ndern. \S 90 Abs. 3 BVerfGG best{\"a}tigt ausdr{\"u}cklich das Recht der L{\"a}nder, ein Landesverfassungsbeschwerdeverfahren einzuf{\"u}hren, um die landesstaatlichen Grundrechtsgew{\"a}hrleistungen abzusichern. In den alten Bundesl{\"a}ndern ist diese M{\"o}glichkeit eher zur{\"u}ckhaltend genutzt worden, dagegen haben die f{\"u}nf beigetretenen L{\"a}nder s{\"a}mtlich von ihr Gebrauch gemacht. Am Beispiel des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg werden die M{\"o}glichkeiten und Grenzen des Grundrechtsschutzes durch ein Landesverfassungsgericht dargestellt.}, language = {de} }