@book{Schaefer2003, author = {Sch{\"a}fer, Bernhard}, title = {„Guantanamo Bay" : Status der Gefangenen und habeas corpus}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-51323}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2003}, abstract = {Der Verfasser geht in seiner Untersuchung der Frage nach, welche Rechtsgarantien den in Guant{\´a}namo Bay auf Kuba gefangengehaltenen Personen zustehen. Er erl{\"a}utert die tats{\"a}chlichen Verh{\"a}ltnisse, untersucht den Rechtsstatus der betroffenen Personen und pr{\"u}ft, welches Recht auf sie anwendbar ist. Im Mittelpunkt stehen dabei die Regelungen des humanit{\"a}ren V{\"o}lkerrechts, insbesondere des III. Genfer Abkommens, und die einschl{\"a}gigen Menschenrechtsvorschriften. Der Verfasser erl{\"a}utert das Verh{\"a}ltnis, in dem beide Bereiche zueinander stehen. Der Autor kommt zu dem Ergebnis, daß die Verbringung der Gefangenen nach Guant{\´a}namo Bay sie nicht vogelfrei macht. Dies gilt insbesondere f{\"u}r die Habeas-corpus-Rechte, denen sich die Studie widmet. Die Rechtm{\"a}ßigkeit einer Freiheitsentziehung muß grunds{\"a}tzlich {\"u}berpr{\"u}fbar sein. Dies gilt f{\"u}r Kriegsgefangene - die {\"u}berdies hinsichtlich bestimmter Haftbedingungen zu privilegieren w{\"a}ren - ebenso wie sonstige Personen. Zwar kann unter bestimmten Bedingungen das Habeas-corpus-Recht begrenzt und sogar außer Kraft gesetzt werden; der Verfasser h{\"a}lt diese Bedingungen jedoch nicht f{\"u}r gegeben.}, language = {de} } @book{Brinkmeier2003, author = {Brinkmeier, Friederike}, title = {Menschenrechtsverletzer vor nationalen Strafgerichten? : Der Fall Pinochet im Lichte aktueller Entwicklungen des V{\"o}lkerstrafrechts}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-60014}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, year = {2003}, abstract = {In ihrer jetzigen Gestalt greift die Studie die aktuellen rechtlichen und tats{\"a}chlichen Entwicklungen auf, die die Strafverfolgung von Menschenrechtsverletzern aufwirft. Das Individuum ist im zwanzigsten Jahrhundert nicht nur zum Inhaber v{\"o}lkerrechtlich begr{\"u}ndeter Rechtspositionen - der Menschenrechte - geworden. Der einzelne muss mittlerweile auch damit rechnen, f{\"u}r schwere Menschenrechtsverletzungen auf der Grundlage des V{\"o}lkerrechts strafrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. F{\"u}r die Durchsetzung der Menschenrechte ist dies ein weiterer bedeutender Schritt.}, language = {de} }