@misc{Hofmann2015, author = {Hofmann, Rainer}, title = {Enik{\"o} D{\´a}cz (Hrsg.), Minderheitenfragen in Ungarn und in den Nachbarl{\"a}ndern im 20. und 21. Jahrhundert [rezensiert von Rainer Hofmann]}, series = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {20}, journal = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, number = {1}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84279}, pages = {64}, year = {2015}, abstract = {Buchbesprechung: Enik{\"o} D{\´a}cz (Hrsg.), Minderheitenfragen in Ungarn und in den Nachbarl{\"a}ndern im 20. und 21. Jahrhundert, Nomos, 2013, 393 Seiten, ISBN 978-3-8487-0779-9, 69,00 €.}, language = {de} } @book{HuefnerSiebernsWeiss2012, author = {H{\"u}fner, Klaus and Sieberns, Anne and Weiß, Norman}, title = {Menschenrechtsverletzungen: Was kann ich dagegen tun?}, edition = {3., aktualisierte u. erw.}, publisher = {UNO-Verlag}, address = {Bonn}, isbn = {978-3-923904-69-3}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {440}, year = {2012}, abstract = {Das Handbuch informiert {\"u}ber die Menschenrechtsinstitutionen und -verfahren der Vereinten Nationen, der UNESCO und der ILO sowie des Europarates und der Europ{\"a}ischen Union. Die erste Auflage erschien 1998, die jetzt vorliegende dritte Auflage wurde erweitert und aktualisiert. Das Buch bietet neben den erkl{\"a}renden Texten auch Formbl{\"a}tter f{\"u}r Beschwerden, Adressen, Literaturhinweise und grafische Darstellungen. Das Werk richtet sich unter anderem an Studierende, Menschenrechtsakteure, Personen, die Rechtsschutz suchen und deren Rechtsbeist{\"a}nde.}, language = {de} } @book{RathgeberSteigerSucharipaBehrmannetal.2013, author = {Rathgeber, Theodor and Steiger, Dominik and Sucharipa-Behrmann, Lilly and Unser, G{\"u}nther and Varwick, Johannes}, title = {Die UN-Politik deutschsprachiger L{\"a}nder : 11. Potsdamer UNO-Konferenz am 30. Juni 2012}, series = {Potsdamer UNO-Konferenzen}, journal = {Potsdamer UNO-Konferenzen}, number = {10}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, isbn = {978-3-86956-190-5}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-62883}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {82}, year = {2013}, abstract = {Inhalt: G{\"u}nther Unser: UN-Profile kleiner und mittlerer Staaten am Beispiel der Schweiz, {\"O}sterreichs und Liechtensteins Johannes Varwick: Deutschland und die UNO: eine abgek{\"u}hlte Freundschaft? Dominik Steiger: Deutschland im System kollektiver Sicherheit Lilly Sucharipa-Behrmann: „UN Women" - die United Nations Entity for Gender Equality and the Empowerment of Women: eine erste Bilanz Theodor Rathgeber: Der UN-Menschenrechtsrat: Was kann er leisten, was nicht?}, language = {de} } @book{Audretsch2008, author = {Audretsch, Andreas}, title = {Die s{\"u}dafrikanische Wahrheits- und Vers{\"o}hnungskommission}, series = {Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik}, journal = {Potsdamer Studien zu Staat, Recht und Politik}, publisher = {Universit{\"a}tsverlag Potsdam}, address = {Potsdam}, issn = {1867-2663}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus-19574}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {vi, 117}, year = {2008}, abstract = {Die Apartheid in S{\"u}dafrika war ein Unrechtssystem. Zu den Grausamkeiten des Regimes z{\"a}hlten Massaker, Folter, Mord, Freiheitsberaubung, Zwangsumsiedlung, {\"o}konomische Benachteiligung und allt{\"a}gliche Diskriminierung. Was nach dem Ende eines solchen Unrechtssystems bleibt, ist die Frage nach dem Umgang mit der Vergangenheit. Die drei grundlegenden M{\"o}glichkeiten der Vergangenheitsbew{\"a}ltigung sind die rein justiziare Aufarbeitung, eine Generalamnestie oder ein drittes Modell, das zum Ziel hat, die Vorteile der beiden anderen Strategien zu vereinen. In S{\"u}dafrika versuchte man, auch als Kompromiss aller Beteiligter, diesen dritten Weg mit der Einrichtung der Wahrheits- und Vers{\"o}hnungskommission, die mittlerweile weltweit zum Sinnbild dieser Form der Vergangenheitsbew{\"a}ltigung geworden ist. Das Ziel der Studie war dabei zu kl{\"a}ren: War die Wahrheits- und Vers{\"o}hnungskommission in S{\"u}dafrika als Strategie der Vergangenheitsbew{\"a}ltigung erfolgreich? Im Einzelnen widmete sich die TRC in drei Hauptaussch{\"u}ssen (Menschenrechtsausschuss, Amnestieausschuss und Wiedergutmachungsausschuss) den folgenden Zielen: Aufkl{\"a}rung der Menschenrechtsverletzungen, Kl{\"a}rung des Verbleibs verschwundener Personen, Kl{\"a}rung dessen, was w{\"a}hrend der Apartheid und der {\"U}bergangsphase zerst{\"o}rt wurde um die Verbrechen zu verschleiern, Wiedergutmachung f{\"u}r die Opfer und Amnestierung der T{\"a}ter bei politisch motivierten Taten. Dieser letzte Punkt war jedoch an die v{\"o}llige Offenlegung der Tat und ein {\"o}ffentliches Eingest{\"a}ndnis gebunden. Zum einen zeigt die Analyse die großen Erfolge der Wahrheits- und Vers{\"o}hnungskommission in S{\"u}dafrika. Sie hat mehr und vor allem genauere Informationen {\"u}ber die Apartheid zusammengetragen, als je eine andere Untersuchung es geschafft hat. Mit der starken Beteiligung der Bev{\"o}lkerung am Prozess der Aufkl{\"a}rung konnte sie einen Prozess in Gang bringen, der zur Entstehung einer neuen Menschenrechtskultur beitrug und auch einen Anstoß zur Vers{\"o}hnung gab. Durch die intensive Aufarbeitung der Vergangenheit in einem gesamtgesellschaftlichen Prozess schaffte es die TRC auch, eine politische Kultur anzuregen, die unentbehrlich ist, will man nach einem Unrechtssystem eine demokratische Zukunft aufbauen. Das Verst{\"a}ndnis oder zumindest eine Ahnung von dem was Menschenrechtsverletzungen bedeuten, wurde in dieser Zeit tief im Bewusstsein der meisten S{\"u}dafrikaner verankert. Es wurde eine „operative Wahrheit" geschaffen, die, wenn auch unter Protesten aller Parteien, letztlich anerkannt wurde und somit ein zuk{\"u}nftiges Leugnen der Apartheidsverbrechen unm{\"o}glich machte. Aber auch die Befreiungsbewegungen mussten brutale Verbrechen eingestehen. Zum anderen wird ebenso deutlich, dass die gestellten Anforderungen bei weitem zu hoch waren. Obwohl große Bereiche der allt{\"a}glichen Apartheid komplett unber{\"u}cksichtigt blieben. Bei der Wahrheitsfindung wurde deutlich, dass die drei Aussch{\"u}sse weit von einer wirklichen Aufkl{\"a}rung der Untaten der Apartheid entfernt blieben. Auch in Bezug auf die T{\"a}ter erreichte die Kommission nur zum Teil ihre Ziele. Verglichen mit den aufgekl{\"a}rten Verbrechen, beantragte nur ein Bruchteil der T{\"a}ter Amnestie. Die Logik, durch den Anreiz der Straffreiheit eine rege Beteiligung der T{\"a}ter am Aufkl{\"a}rungsprozess zu erreichen, ging nicht auf. Bei der Wiedergutmachung zeigte sich, dass es einer der gr{\"o}ßten Konstruktionsfehler der TRC war, die Umsetzung der Entsch{\"a}digungen dem Parlament und der Regierung zu {\"u}berlassen. Der Wiedergutmachungsausschuss erarbeitete lediglich Vorschl{\"a}ge an den Pr{\"a}sidenten. Die wurden jedoch nie in dieser Form umgesetzt und stellten damit die TRC als Ganze bei Teilen der schwarzen und farbigen Bev{\"o}lkerung in Frage. Einen direkten Zusammenhang zwischen der TRC und einer Befriedung der Bev{\"o}lkerung herzustellen, w{\"a}re vermessen. Noch immer ist S{\"u}dafrika ein gespaltenes Land. {\"A}hnliches gilt bei der Legitimierung und Konsolidierung der neuen demokratischen Ordnung. Auch hier ist die Kommission ein Baustein, auf den nicht verzichtet werden konnte. Ihr diesen Erfolg, und es ist ein Erfolg im heutigen S{\"u}dafrika, alleine zuzuschreiben, w{\"a}re eine extreme {\"U}bersch{\"a}tzung ihrer M{\"o}glichkeiten. Unterm Strich bleibt: Die TRC konnte nicht all ihre Ziele erreichen, aber sie hat sich gerade unter den Voraussetzungen des {\"U}bergangsprozesses als eine sinnvolle Form der Vergangenheitsbew{\"a}ltigung erwiesen, die grundlegend wichtige Ergebnisse erarbeiten konnte. Sie kann somit trotz der Ber{\"u}cksichtigung einer Vielzahl von Problemen als Erfolg gewertet werden.}, language = {de} } @article{Weiss2006, author = {Weiß, Norman}, title = {Vor achtzig Jahren}, series = {Die Friedens-Warte : journal of international peace and organization}, volume = {81}, journal = {Die Friedens-Warte : journal of international peace and organization}, number = {2}, publisher = {Berliner Wissenschafts-Verlag GmbH}, address = {Berlin}, issn = {0340-0255}, pages = {101 -- 119}, year = {2006}, abstract = {Die Locarno-Vertr{\"a}ge haben in der v{\"o}lkerrechtlichen Literatur der 1920er und 1930er Jahre viel Aufmerksamkeit erfahren. Auch die zeitgen{\"o}ssische Publizistik besch{\"a}ftigte sich ausf{\"u}hrlich mit diesem Thema, wobei das Verh{\"a}ltnis von Verst{\"a}ndigung mit den Nachbarn und Revision der Grenzregelungen im Mittelpunkt der Debatte stand. Sp{\"a}ter geh{\"o}rte Locarno zur Geschichte der Zwischenkriegszeit und wurde im Rahmen der V{\"o}lkerbundsgeschichte, der V{\"o}lkerrechts- und Diplomatiegeschichte und der Geschichte der Weimarer Republik behandelt. F{\"u}r die politikwissenschaftliche Literatur spielte Locarno fast ausschließlich auf dem Gebiet der Sicherheits- und Abr{\"u}stungspolitik eine Rolle; eine (system)theoretische Er{\"o}rterung steht bislang aus. In diesem Beitrag sollen nach einem kurzen {\"U}berblick {\"u}ber das Vertragswerk zun{\"a}chst die geschichtliche Ausgangslage knapp umrissen und Vorgeschichte und Ergebnis der Konferenz von Locarno skizziert werden. Anschließend werden Inhalte und L{\"o}sungsans{\"a}tze des Vertragswerkes beleuchtet, bevor zum Schluß eine kurze Einordnung in das System des V{\"o}lkerbundes erfolgt.}, language = {de} } @article{Marschelke2015, author = {Marschelke, Jan-Christoph}, title = {Zwischen Sein und Sollen}, series = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {20}, journal = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, number = {1}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84211}, pages = {5 -- 18}, year = {2015}, language = {de} } @article{Schwarz2015, author = {Schwarz, Alexander}, title = {Neue Regeln zur Abwesenheit des Angeklagten vor dem IStGH}, series = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {20}, journal = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, number = {1}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84236}, pages = {29 -- 38}, year = {2015}, language = {de} } @article{Naegeler2015, author = {N{\"a}geler, Pascal}, title = {Bericht {\"u}ber die T{\"a}tigkeit des Menschenrechtsausschusses der Vereinten Nationen im Jahre 2014}, series = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {20}, journal = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, number = {1}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84247}, pages = {39 -- 55}, year = {2015}, language = {de} } @article{vonUngernSternberg2015, author = {von Ungern-Sternberg, Antje}, title = {EGMR: S.A.S. ./. Frankreich - Burkaverbot}, series = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {20}, journal = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, number = {1}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84251}, pages = {56 -- 63}, year = {2015}, abstract = {Zusammenfassung - nichtamtliche Leits{\"a}tze: • Ein allgemeines Burkaverbot in der {\"O}ffentlichkeit verst{\"o}ßt nicht gegen Art. 8 oder 9 EMRK. • Das Tragen einer Burka unterf{\"a}llt als private Lebensf{\"u}hrung dem Schutzbereich des Art. 8 EMRK sowie als Religionsaus{\"u}bung dem Schutzbereich des Art. 9 EMRK. • Ein allgemeines Burkaverbot in der {\"O}ffentlichkeit zum Schutz der Sicherheit verfolgt ein legitimes Ziel, ist in Ermangelung einer allgemeinen Gefahr aber nicht erforderlich und damit unverh{\"a}ltnism{\"a}ßig. • Der Schutz des Respekts f{\"u}r die Gleichheit von Mann und Frau oder f{\"u}r die Menschenw{\"u}rde l{\"a}sst sich nicht als legitimes Ziel f{\"u}r ein Burkaverbot heranziehen. • Der Schutz des Respekts f{\"u}r die Minimalbedingungen gesellschaftlichen Zusammenlebens stellt ein legitimes Ziel f{\"u}r ein Burkaverbot dar. Das Burkaverbot ist angesichts des breiten staatlichen Ermessensspielraums in einer solchen Frage nicht unverh{\"a}ltnism{\"a}ßig.}, language = {de} } @misc{Vasel2015, author = {Vasel, Johann Justus}, title = {Anne Peters, Jenseits der Menschenrechte. Die Rechtsstellung des Individuums im V{\"o}lkerrecht [rezensiert von Johann Justus Vasel]}, series = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, volume = {20}, journal = {MenschenRechtsMagazin : MRM ; Informationen, Meinungen, Analysen}, number = {1}, issn = {1434-2820}, url = {http://nbn-resolving.de/urn:nbn:de:kobv:517-opus4-84301}, pages = {66 -- 67}, year = {2015}, abstract = {Buchbesprechung: Anne Peters, Jenseits der Menschenrechte. Die Rechtsstellung des Individuums im V{\"o}lkerrecht, Mohr Siebeck, 2014, 535 Seiten, ISBN 978-3-16-152749-4, 104,00 €.}, language = {de} }