@article{JesselWuebbe2004, author = {Jessel, Beate and W{\"u}bbe, Irmela}, title = {Genehmigungspraxis und Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz gem{\"a}ß \S 32 BbgNatSchG.}, issn = {0942-9328}, year = {2004}, abstract = {Zusammenfassung Auf der Grundlage von \$ 32 BbgNatschG gesetzlich gesch{\"u}tzte Biotope unterliegen einem strengen Schutz vor Ver{\"a}nderungen, von dem nur unter bestimmten Voraussetzungen (nach \$ 36 BbgNatSchG) Ausnahmen erteilt werden d{\"u}rfen. In einer Untersuchung von 79 Bescheiden wurden die Genehmigungspraxis und die Umsetzung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bei der Erteilung von Ausnahmen vom gesetzlichen Biotopschutz in drei Kreisen und zwei kreisfreien St{\"a}dten Brandenburgs analysiert. Hierbei wurde deutlich, dass bei zwei Dritteln der realisierten Beeintr{\"a}chtigungen die zur Kompensation beauflagten Maßnahmen nicht oder nur unzureichend umgesetzt wurden. Umsetzungsm{\"a}ngel bestehen in der Art der Herstellung wie auch in der Pflege der Maßnahmen. Gr{\"u}nde k{\"o}nnen sowohl in unklaren Formulierungen der Bescheide als auch im mangelnden Umsetzungswillen der Antragsteller bestehen. Daneben f{\"a}llt auf, dass gewisse Bestimmungen (z.B. das Vorliegen einer "Geringf{\"u}gigkeit" von Beeintr{\"a}chtigungen als Voraussetzung f{\"u}r die Erteilung einer Ausnahme) uneinheitlich gehandhabt werden. Um den Vollzug der Umsetzung st{\"a}rker voranzutreiben, m{\"u}ssen Nachkontrollen einen h{\"o}heren Stellenwert in der Arbeit der Naturschutzbeh{\"o}rden bekommen. Hier kann bei der Formulierung der Bescheide bereits wichtige Vorarbeit geleistet werden. Offizielle Musterbescheide und aktualisierte Vollzugshilfen mit Erl{\"a}uterungen von Rechtsbegriffen sind ein wichtiger Baustein f{\"u}r die t{\"a}gliche Verwaltungsarbeit. Wenn die Umsetzung dann wenigstens stichprobenartig begleitet und weiterverfolgt wird, k{\"o}nnen auch die Antragsteller st{\"a}rker in die Pflicht genommen werden.}, language = {de} }