@article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Der fehlgeschlagene Versuch der qualifizierten Straftat}, series = {Goltdammer's Archiv f{\"u}r Strafrecht}, volume = {169}, journal = {Goltdammer's Archiv f{\"u}r Strafrecht}, number = {11}, publisher = {C.F. M{\"u}ller}, address = {Heidelberg}, issn = {0017-1956}, pages = {618 -- 635}, year = {2022}, language = {de} } @article{Lettl2022, author = {Lettl, Tobias}, title = {Patient decree and helpfor dying (Euthanasia) in German law}, series = {Culture and law : multidisciplinary cross-fertilization of views on the end of life}, journal = {Culture and law : multidisciplinary cross-fertilization of views on the end of life}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-8487-7731-0}, pages = {48 -- 56}, year = {2022}, language = {en} } @article{Byrla2022, author = {Byrla, Andr{\´e}}, title = {Die Informationspflicht des \S 630c Absatz 2 Satz 2 BGB}, series = {Europ{\"a}ische Hochschulschriften Recht}, journal = {Europ{\"a}ische Hochschulschriften Recht}, number = {6712}, publisher = {Lang}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-631-88154-5}, issn = {0531-7312}, pages = {353}, year = {2022}, abstract = {{\"A}rztliche Informationspflichten {\"u}ber Behandlungsfehler stehen im Spannungsverh{\"a}ltnis mit den Interessen der {\"A}rztinnen und {\"A}rzte, die mit teils schwerwiegenden pers{\"o}nlichen Folgen rechnen m{\"u}ssen. Der Autor besch{\"a}ftigt sich nach einem {\"U}berblick zum Recht der medizinischen Behandlung aus zivil- und strafrechtlicher Sicht mit der Frage {\"a}rztlicher Fehleroffenbarungspflichten vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013. Im Schwerpunkt setzt sich der Autor mit der durch das Patientenrechtegesetz ins B{\"u}rgerliche Gesetzbuch eingef{\"u}gten behandlungsfehlerbezogenen Informationspflicht und damit korrespondierenden Beweisverwertungsfragen auseinander.}, language = {de} } @phdthesis{Steinhorst2008, author = {Steinhorst, Lars}, title = {Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit vollstreckbarer Verwaltungsakte im materiellen Strafrecht und im Strafprozess}, series = {Schriften zum Strafrecht}, volume = {199}, journal = {Schriften zum Strafrecht}, publisher = {Duncker \& Humblot}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-428-12803-7}, pages = {338 S.}, year = {2008}, language = {de} } @incollection{Albrecht2023, author = {Albrecht, Anna Helena}, title = {\S\S 78a GVG}, series = {SK-StPO: Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung mit GVG und EMRK}, volume = {9}, booktitle = {SK-StPO: Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung mit GVG und EMRK}, editor = {Wolter, J{\"u}rgen and Deiters, Mark}, edition = {6}, publisher = {Heymanns}, address = {H{\"u}rth}, isbn = {978-3-452-29759-4}, pages = {416 -- 423}, year = {2023}, language = {de} } @phdthesis{GiraudWiller2021, author = {Giraud-Willer, Alix}, title = {Kritik starrer Mindeststrafen}, series = {Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung}, journal = {Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung}, number = {78}, publisher = {Mohr Siebeck}, address = {T{\"u}bingen}, isbn = {978-3-16-160244-3}, issn = {1861-5449}, doi = {10.1628/978-3-16-160244-3}, pages = {XVII, 172}, year = {2021}, abstract = {Alix Giraud-Willer untersucht die Berechtigung starrer Mindeststrafen auf rechtsvergleichender Basis. Sie schr{\"a}nken den Entscheidungsspielraum des Richters bei der Strafzumessung erheblich ein. Absolute Strafen, eine extreme Ausprägung starrer Mindeststrafen, schließen einen richterlichen Entscheidungsspielraum im Grundsatz sogar gänzlich aus. W{\"a}hrend das deutsche Strafrecht starre Mindeststrafen, einschließlich absoluter Strafen, vorsieht, nahm das franz{\"o}sische Recht von starren (erh{\"o}hten) Mindeststrafen inzwischen Abstand. Die Autorin untersucht die Wechselwirkungen zwischen gesetzlicher Fixierung hoher Strafen, Reaktionen der Strafpraxis und gesetzlicher Lockerung der Strafdrohungen in beiden Rechtsordnungen. Durch ihren Blick auf zwei Jurisdiktionen bietet sie Erkl{\"a}rungsans{\"a}tze f{\"u}r bestimmte Erscheinungen des geltenden Sanktionenrechts sowie Denkanst{\"o}ße f{\"u}r seine Reformierung an.}, language = {de} } @article{Letzel2021, author = {Letzel, Ann-Sophie}, title = {Bewertung ausgew{\"a}hlter Aspekte des neuen „Gesetzes zum Schutz von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen" (GeschGehG)}, series = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, number = {1}, publisher = {T. Rotsch}, address = {Gießen}, issn = {1865-6331}, pages = {1 -- 13}, year = {2021}, abstract = {Durch die steigende Bedeutung von grenz{\"u}berschreitendem Unternehmensverkehr, Globalisierung und Outsourcing sowie dem Einsatz von Telekommunikationsmitteln ist eine effektive und einheitliche Regelung zum Schutz von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen unentbehrlich, da infolge einer Zunahme von Praktiken, wie Wirtschaftsspionage und Verletzungen von Geheimhaltungspflichten, welche eine rechtswidrige Aneignung von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen bezwecken, eine verst{\"a}rkte Gef{\"a}hrdungslage f{\"u}r die Geheimhaltung von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen besteht. Insbesondere deshalb soll dieser Beitrag die Frage beantworten, ob die Richtlinie (EU) 2016/943 (Geheimnisschutzrichtlinie) europarechtskonform in das Gesetz zum Schutz von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen (GeschGehG) umgesetzt worden ist (zur Historie I.). Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Schutzbereich (II.) und vornehmlich auf der Frage, wie das Merkmal des kommerziellen Wertes zu verstehen ist, ob jegliche Geheimnisse eines Unternehmens gesch{\"u}tzt sind und inwiefern sich der Geheimnisschutz durch die geforderten angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen f{\"u}r Geheimnisinhaber ver{\"a}ndert. Betrachtet wird ebenfalls, ob der deutsche Gesetzgeber befugt ist, ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung zu fordern. Sp{\"a}testens seit Snowdens Enth{\"u}llungen genießt die Aufdeckung von unethischen oder illegalen Verhaltensweisen gesteigerte Aufmerksamkeit in der Bev{\"o}lkerung und Rechtswissenschaft. F{\"u}r den Hinweisgeberschutz ergeben sich durch das GeschGehG Neuerungen. Hinsichtlich des umfassenden Schutzbereiches des GeschGehG wird betrachtet, ob und wann eine unternehmensexterne Offenlegung von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen zul{\"a}ssig ist (III.). Hierzu wird beantwortet, ob die bisherige Rechtsprechung zum sog. Eskalationsmodell weiterhin angewandt werden muss und wie sich das Verh{\"a}ltnis zur allgemeinen arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht aus \S 241 Abs. 2 BGB, sowohl aus dem laufenden als auch dem beendeten Arbeitsverh{\"a}ltnis, darstellt. Eine abschließende Bewertung (IV.) vervollst{\"a}ndigt den Beitrag.}, language = {de} } @article{Mitsch2023, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Die „Vorpr{\"u}fung" beim Versuch in der Fallbearbeitung}, series = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, number = {4}, publisher = {T. Rotsch}, address = {Gießen}, issn = {1865-6331}, pages = {729 -- 736}, year = {2023}, abstract = {Der Beitrag behandelt eine Marginalie der strafrechtlichen Fallbearbeitung, die "Vorpr{\"u}fung" bei der Er{\"o}rterung von Versuchsstrafbarkeit. Fehler sind hier selten, kommen aber in der Universit{\"a}ts- und Examensrealit{\"a}t vor. Zu ihrer Vermeidung gibt der vorliegende Beitrag einige Ratschl{\"a}ge und Hinweise.}, language = {de} } @article{Steinroetter2020, author = {Steinr{\"o}tter, Bj{\"o}rn}, title = {\S 3 Internationale Zust{\"a}ndigkeit und anwendbares Recht bei der Transaktion von Kryptotoken auf dem Prim{\"a}r- und Sekund{\"a}rmarkt}, series = {Rechtshandbuch Kryptowerte : Blockchain, Tokenisierung, Initial Coin Offerings}, journal = {Rechtshandbuch Kryptowerte : Blockchain, Tokenisierung, Initial Coin Offerings}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, isbn = {978-3-406-73433-5}, pages = {65 -- 109}, year = {2020}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Strafbarkeit verm{\"o}gensloser Schwarzfahrer}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Verkehrsrecht}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Verkehrsrecht}, number = {2}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0934-1307}, pages = {54 -- 58}, year = {2022}, abstract = {Vielleicht stellen sich auch andere Benutzer der Berliner S-Bahn hin und wieder die Frage, wer von den Mitfahrenden wohl ein g{\"u}ltiges Ticket dabei hat. Selbstverst{\"a}ndlich soll hier niemand diskriminiert werden; aber bei manchem Mitreisenden, der um eine kleine Spende bittet, eine Obdachlosenzeitung offeriert oder musikalische Darbietungen gibt, habe ich manchmal Zweifel. Nicht ganz fernliegend ist dann wohl die Erw{\"a}gung, dass es sich jedenfalls zum Teil um Mitb{\"u}rger handelt, deren Einkommens- und Verm{\"o}genssituation schlecht ist. Das gibt Anlass zu der Frage, ob unter dieser Voraussetzung die strafrechtliche Beurteilung der - das sei hier des Themas wegen unterstellt - unbefugt erlangten unentgeltlichen Personenbef{\"o}rderung zu einem anderen Ergebnis f{\"u}hrt als bei einem „Schwarzfahrer", der {\"u}ber gen{\"u}gend Finanzmittel verf{\"u}gt, um die Fahrt zu bezahlen. Einige Gerichtsentscheidungen zu F{\"a}llen, in denen es zwischen einem Taxichauffeur und dem von ihm bef{\"o}rderten Fahrgast zu gewaltt{\"a}tigen Auseinandersetzungen {\"u}ber die - vom Fahrgast verweigerte - Fahrpreisentrichtung gekommen war, suggerieren eine Straflosigkeit des T{\"a}ters, der keinerlei pf{\"a}ndbares Verm{\"o}gen hat. Die Entscheidungen betrafen den Erpressungstatbestand (\S\S 253, 255 StGB), sind aber vielleicht auch pr{\"a}judiziell f{\"u}r \S 263 StGB und f{\"u}r \S 265 a StGB. Dem soll hier nachgegangen werden.}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {R{\"a}uberischer Menschenraub}, series = {Juristische Schulung}, volume = {62}, journal = {Juristische Schulung}, number = {7}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0022-6939}, pages = {609 -- 614}, year = {2022}, abstract = {Einen Straftatbestand mit dem Namen „R{\"a}uberischer Menschenraub" gibt es im deutschen Strafrecht nicht. Was es aber gibt, sind wirkliche Straftaten, die wegen ihrer tats{\"a}chlichen Bestandteile und deren strafrechtlicher Bedeutung mit „R{\"a}uberischer Menschenraub" zutreffend bezeichnet sind. Die Frage ist daher, welchem Straftatbestand des geltenden Strafrechts eine solche Tat zugeordnet werden kann. Eine neue Entscheidung des BGH gibt Antwort auf die Frage. Der zugrunde liegende Sachverhalt enth{\"a}lt so viele weitere interessante strafrechtliche Elemente, dass er fast unver{\"a}ndert als Strafrechtsaufgabe im Examen Verwendung finden k{\"o}nnte. Die Besch{\"a}ftigung mit dem Fall ist daher zu empfehlen. Hier soll das Hauptaugenmerk auf die mit dem „R{\"a}uberischen Menschenraub" zusammenh{\"a}ngenden Probleme gerichtet werden.}, language = {de} } @article{Mitsch2023, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Raub mit Luftpumpe}, series = {Juristische Rundschau}, volume = {2023}, journal = {Juristische Rundschau}, number = {12}, publisher = {De Gruyter}, address = {Berlin}, issn = {0022-6920}, doi = {10.1515/juru-2023-2082}, pages = {633 -- 636}, year = {2023}, language = {de} } @book{OPUS4-51850, title = {K{\"u}nstliche Intelligenz und smarte Robotik im IT-Sicherheitsrecht}, series = {Datenrecht und neue Technologien ; Band 1}, journal = {Datenrecht und neue Technologien ; Band 1}, editor = {Ebers, Martin and Steinr{\"o}tter, Bj{\"o}rn}, publisher = {Nomos}, address = {Bade-Baden}, isbn = {978-3-8487-7621-4}, pages = {382}, year = {2021}, abstract = {K{\"u}nstliche Intelligenz (KI) ist eine Dual-Use-Technologie: Einerseits kann sie zur Erh{\"o}hung der Cybersicherheit eingesetzt werden, andererseits k{\"o}nnen feindliche Angriffe mittels KI effektiver durchgef{\"u}hrt werden. KI-Systeme und Roboter k{\"o}nnen dar{\"u}ber hinaus Gegenstand neuartiger Angriffe werden. Dies wirft eine Reihe neuer Rechtsfragen auf, die das Werk eingehend behandelt, etwa: Welche Vorgaben trifft das deutsche IT-Sicherheitsrecht spezifisch f{\"u}r KI-Systeme sowie smarte Robotik? Welche Gew{\"a}hrleistungsrechte bestehen bei IT-Sicherheitsm{\"a}ngeln von Robotern bzw. KI-Systemen? Wer haftet wann bei der Verwendung smarter Robotik oder von KI-Anwendungen, sofern es zur Verletzung von IT-Sicherheitsstandards kommt?}, language = {de} } @article{Steinroetter2021, author = {Steinr{\"o}tter, Bj{\"o}rn}, title = {IT-Sicherheit(srecht) und neue Technologien}, series = {K{\"u}nstliche Intelligenz und smarte Robotik im IT-Sicherheitsrecht}, journal = {K{\"u}nstliche Intelligenz und smarte Robotik im IT-Sicherheitsrecht}, publisher = {Nomos}, address = {Bade-Baden}, isbn = {978-3-8487-7621-4}, pages = {11 -- 24}, year = {2021}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Geschwindigkeits{\"u}berschreitung bei privater Rettungsfahrt}, series = {Deutsches Autorecht}, volume = {92}, journal = {Deutsches Autorecht}, number = {2}, publisher = {Juristische Zentrale des ADAC e.V.}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0012-1231}, pages = {115 -- 117}, year = {2022}, abstract = {Die {\"U}bertretung von bußgeldbewehrten Verkehrsregeln bei Fahrten, die der Abwehr einer Gefahr - z. B. der Verbringung einer schwer verletzten oder erkrankten Person in eine Klinik - dienen, ist ein allt{\"a}glicher Vorgang. Polizei, Feuerwehr, Notarzt und andere institutionelle Retter sind von der Einhaltung der Regeln gem{\"a}ß \S STVO \S 35 StVO dispensiert und begehen keine Ordnungswidrigkeiten. Privatpersonen haben diese Sonderrechte nicht und entgehen der Ahndbarkeit nur unter den Voraussetzungen eines Rechtfertigungs- oder Vorwerfbarkeitsausschlussgrundes. Vor allem der rechtfertigende Notstand (\S OWIG \S 16 OWiG) hat große praktische Bedeutung. Diese Norm steht im Mittelpunkt der Entscheidung des OLG D{\"u}sseldorf. Der zugrundeliegende Fall wirft aber noch weitere interessante Rechtsfragen auf.}, language = {de} } @article{StageHellmann2020, author = {Stage, Diana and Hellmann, Uwe}, title = {Strafbarkeit eines Arztes bei einem freiverantwortlichen Suizid des Patienten}, series = {Juris-PraxisReport. Strafrecht}, journal = {Juris-PraxisReport. Strafrecht}, number = {04}, publisher = {Juris GmbH}, address = {Saarbr{\"u}cken}, issn = {1865-8334}, pages = {5}, year = {2020}, abstract = {Angesichts der gewachsenen Bedeutung der Selbstbestimmung des Einzelnen auch bei Entscheidungen {\"u}ber sein Leben kann in F{\"a}llen des freiverantwortlichen Suizids der Arzt, der die Umst{\"a}nde kennt, nicht mit strafrechtlichen Konsequenzen verpflichtet werden, gegen den Willen des Suizidenten zu handeln.}, language = {de} } @phdthesis{Mengler2017, author = {Mengler, Till}, title = {Die l{\"u}ckenhafte Beweisw{\"u}rdigung im tatgerichtlichen Urteil}, series = {Studien zum Strafrecht ; 82}, journal = {Studien zum Strafrecht ; 82}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-8487-3986-8}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {173}, year = {2017}, abstract = {Die Beweisw{\"u}rdigung gilt traditionell als „Dom{\"a}ne des Tatrichters". Inzwischen untersuchen die Revisionsgerichte tatgerichtliche Urteile allerdings verst{\"a}rkt auf sogenannte Beweisw{\"u}rdigungsfehler. Besonders h{\"a}ufig wird hierbei „L{\"u}ckenhaftigkeit" moniert. Die Konturen dieses Fehlertyps sind jedoch schwach; ebenso wenig wurde bislang das strukturelle Verh{\"a}ltnis zu den {\"u}brigen Fehlertypen herausgearbeitet. Der Verfasser n{\"a}hert sich dem Problemkreis deduktiv, ausgehend vom verr{\"a}umlichten Verst{\"a}ndnis der Beweisw{\"u}rdigung als dem Versuch, die L{\"u}cke zwischen Prozess- und Tatgeschehen zu schließen. Die Untersuchung f{\"u}hrt an die erkenntnistheoretischen wie auch normativen Grenzen dieses Schließverfahrens und verdeutlicht, dass die L{\"u}cke auch unter Idealbedingungen rational nur verkleinert, nicht aber geschlossen werden kann. Anschließend tritt der Verfasser der herrschenden Auffassung entgegen, die f{\"u}r die {\"U}berzeugungsbildung eine subjektiv-irrationale {\"U}berwindung objektiv-rationaler Ungewissheit fordert. Aus alldem entwickelt er schließlich ein Konzept der l{\"u}ckenhaften Beweisw{\"u}rdigung. Die Arbeit wurde mit dem Wolf-R{\"u}diger-Bub-Preis ausgezeichnet.}, language = {de} } @book{OPUS4-43283, title = {Sozialistische Straftheorie und -praxis in Europa}, series = {Grundlagen des Strafrechts}, journal = {Grundlagen des Strafrechts}, number = {2}, editor = {Steinberg, Georg}, edition = {1. Auflage}, publisher = {Nomos Verlagsgesellschaft}, address = {Baden Baden}, isbn = {978-3-8487-4870-9}, publisher = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {271}, year = {2018}, abstract = {Das Buch gibt Einblicke in das Strafrecht des real existierenden Sozialismus in Europa, insbesondere der DDR. Gespannt wird der Bogen von den philosophischen Ausgangspunkten im 19. Jahrhundert (Marx) {\"u}ber die rechtstheoretischen Debatten in der Sowjetunion in den 1920er Jahren und sp{\"a}ter in der DDR, und von dort weiter zur Strafpraxis, n{\"a}mlich dem Wirtschaftsstrafrecht der DDR und der Todesstrafe als exemplarischen Feldern. Einblicke zu anderen L{\"a}ndern des damaligen Warschauer Pakts geben Aufs{\"a}tze {\"u}ber die Strafzumessung in Polen, den strafrechtlichen Lebensschutz in Ungarn und den tschechoslowakischen Straftatbestand der Ausschreitung. Anliegen ist es, durch die Profilierung des Theorie-Praxis-Bezugs ein vertieftes Verst{\"a}ndnis dieses Strafrechtsdenkens zu unterst{\"u}tzen. Mit Beitr{\"a}gen von Jochen Bung | Mih{\´a}ly Fil{\´o} | Arnd Koch | Maciej Małolepszy | Pavel Raček | Georg Steinberg | Moritz Vormbaum | Jan Wintr | Benno Zabel | Sascha Ziemann}, language = {de} } @incollection{Stam2024, author = {Stam, Fabian}, title = {Das Zweite Gesetz zur Bek{\"a}mpfung der Wirtschaftskriminalit{\"a}t als Geburtsstunde des Computerstrafrechts}, series = {Strafrecht in der alten Bundesrepublik 1949-1990 : besonderer Teil}, booktitle = {Strafrecht in der alten Bundesrepublik 1949-1990 : besonderer Teil}, editor = {Popp, Andreas and Koch, Arnd and Steinberg, Georg}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-7560-1270-1}, doi = {10.5771/9783748940210-415}, pages = {415 -- 428}, year = {2024}, language = {de} } @incollection{Mitsch2024, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {\S 115 Ordnungswidrigkeiten}, series = {BeckOK Informations- und Medienrecht}, booktitle = {BeckOK Informations- und Medienrecht}, editor = {Gersdorf, Hubertus and Paal, Boris P.}, edition = {44. Edition, Stand: 01.11.2023}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, year = {2024}, language = {de} }