@article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Der fehlgeschlagene Versuch der qualifizierten Straftat}, series = {Goltdammer's Archiv f{\"u}r Strafrecht}, volume = {169}, journal = {Goltdammer's Archiv f{\"u}r Strafrecht}, number = {11}, publisher = {C.F. M{\"u}ller}, address = {Heidelberg}, issn = {0017-1956}, pages = {618 -- 635}, year = {2022}, language = {de} } @article{Lettl2022, author = {Lettl, Tobias}, title = {Patient decree and helpfor dying (Euthanasia) in German law}, series = {Culture and law : multidisciplinary cross-fertilization of views on the end of life}, journal = {Culture and law : multidisciplinary cross-fertilization of views on the end of life}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-8487-7731-0}, pages = {48 -- 56}, year = {2022}, language = {en} } @article{Byrla2022, author = {Byrla, Andr{\´e}}, title = {Die Informationspflicht des \S 630c Absatz 2 Satz 2 BGB}, series = {Europ{\"a}ische Hochschulschriften Recht}, journal = {Europ{\"a}ische Hochschulschriften Recht}, number = {6712}, publisher = {Lang}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-631-88154-5}, issn = {0531-7312}, pages = {353}, year = {2022}, abstract = {{\"A}rztliche Informationspflichten {\"u}ber Behandlungsfehler stehen im Spannungsverh{\"a}ltnis mit den Interessen der {\"A}rztinnen und {\"A}rzte, die mit teils schwerwiegenden pers{\"o}nlichen Folgen rechnen m{\"u}ssen. Der Autor besch{\"a}ftigt sich nach einem {\"U}berblick zum Recht der medizinischen Behandlung aus zivil- und strafrechtlicher Sicht mit der Frage {\"a}rztlicher Fehleroffenbarungspflichten vor Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes im Jahr 2013. Im Schwerpunkt setzt sich der Autor mit der durch das Patientenrechtegesetz ins B{\"u}rgerliche Gesetzbuch eingef{\"u}gten behandlungsfehlerbezogenen Informationspflicht und damit korrespondierenden Beweisverwertungsfragen auseinander.}, language = {de} } @phdthesis{Steinhorst2008, author = {Steinhorst, Lars}, title = {Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit vollstreckbarer Verwaltungsakte im materiellen Strafrecht und im Strafprozess}, series = {Schriften zum Strafrecht}, volume = {199}, journal = {Schriften zum Strafrecht}, publisher = {Duncker \& Humblot}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-428-12803-7}, pages = {338 S.}, year = {2008}, language = {de} } @incollection{Albrecht2023, author = {Albrecht, Anna Helena}, title = {\S\S 78a GVG}, series = {SK-StPO: Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung mit GVG und EMRK}, volume = {9}, booktitle = {SK-StPO: Systematischer Kommentar zur Strafprozessordnung mit GVG und EMRK}, editor = {Wolter, J{\"u}rgen and Deiters, Mark}, edition = {6}, publisher = {Heymanns}, address = {H{\"u}rth}, isbn = {978-3-452-29759-4}, pages = {416 -- 423}, year = {2023}, language = {de} } @phdthesis{GiraudWiller2021, author = {Giraud-Willer, Alix}, title = {Kritik starrer Mindeststrafen}, series = {Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung}, journal = {Rechtsvergleichung und Rechtsvereinheitlichung}, number = {78}, publisher = {Mohr Siebeck}, address = {T{\"u}bingen}, isbn = {978-3-16-160244-3}, issn = {1861-5449}, doi = {10.1628/978-3-16-160244-3}, pages = {XVII, 172}, year = {2021}, abstract = {Alix Giraud-Willer untersucht die Berechtigung starrer Mindeststrafen auf rechtsvergleichender Basis. Sie schr{\"a}nken den Entscheidungsspielraum des Richters bei der Strafzumessung erheblich ein. Absolute Strafen, eine extreme Ausprägung starrer Mindeststrafen, schließen einen richterlichen Entscheidungsspielraum im Grundsatz sogar gänzlich aus. W{\"a}hrend das deutsche Strafrecht starre Mindeststrafen, einschließlich absoluter Strafen, vorsieht, nahm das franz{\"o}sische Recht von starren (erh{\"o}hten) Mindeststrafen inzwischen Abstand. Die Autorin untersucht die Wechselwirkungen zwischen gesetzlicher Fixierung hoher Strafen, Reaktionen der Strafpraxis und gesetzlicher Lockerung der Strafdrohungen in beiden Rechtsordnungen. Durch ihren Blick auf zwei Jurisdiktionen bietet sie Erkl{\"a}rungsans{\"a}tze f{\"u}r bestimmte Erscheinungen des geltenden Sanktionenrechts sowie Denkanst{\"o}ße f{\"u}r seine Reformierung an.}, language = {de} } @article{Letzel2021, author = {Letzel, Ann-Sophie}, title = {Bewertung ausgew{\"a}hlter Aspekte des neuen „Gesetzes zum Schutz von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen" (GeschGehG)}, series = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, number = {1}, publisher = {T. Rotsch}, address = {Gießen}, issn = {1865-6331}, pages = {1 -- 13}, year = {2021}, abstract = {Durch die steigende Bedeutung von grenz{\"u}berschreitendem Unternehmensverkehr, Globalisierung und Outsourcing sowie dem Einsatz von Telekommunikationsmitteln ist eine effektive und einheitliche Regelung zum Schutz von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen unentbehrlich, da infolge einer Zunahme von Praktiken, wie Wirtschaftsspionage und Verletzungen von Geheimhaltungspflichten, welche eine rechtswidrige Aneignung von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen bezwecken, eine verst{\"a}rkte Gef{\"a}hrdungslage f{\"u}r die Geheimhaltung von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen besteht. Insbesondere deshalb soll dieser Beitrag die Frage beantworten, ob die Richtlinie (EU) 2016/943 (Geheimnisschutzrichtlinie) europarechtskonform in das Gesetz zum Schutz von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen (GeschGehG) umgesetzt worden ist (zur Historie I.). Der Schwerpunkt liegt hierbei auf dem Schutzbereich (II.) und vornehmlich auf der Frage, wie das Merkmal des kommerziellen Wertes zu verstehen ist, ob jegliche Geheimnisse eines Unternehmens gesch{\"u}tzt sind und inwiefern sich der Geheimnisschutz durch die geforderten angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen f{\"u}r Geheimnisinhaber ver{\"a}ndert. Betrachtet wird ebenfalls, ob der deutsche Gesetzgeber befugt ist, ein berechtigtes Interesse an der Geheimhaltung zu fordern. Sp{\"a}testens seit Snowdens Enth{\"u}llungen genießt die Aufdeckung von unethischen oder illegalen Verhaltensweisen gesteigerte Aufmerksamkeit in der Bev{\"o}lkerung und Rechtswissenschaft. F{\"u}r den Hinweisgeberschutz ergeben sich durch das GeschGehG Neuerungen. Hinsichtlich des umfassenden Schutzbereiches des GeschGehG wird betrachtet, ob und wann eine unternehmensexterne Offenlegung von Gesch{\"a}ftsgeheimnissen zul{\"a}ssig ist (III.). Hierzu wird beantwortet, ob die bisherige Rechtsprechung zum sog. Eskalationsmodell weiterhin angewandt werden muss und wie sich das Verh{\"a}ltnis zur allgemeinen arbeitsvertraglichen Verschwiegenheitspflicht aus \S 241 Abs. 2 BGB, sowohl aus dem laufenden als auch dem beendeten Arbeitsverh{\"a}ltnis, darstellt. Eine abschließende Bewertung (IV.) vervollst{\"a}ndigt den Beitrag.}, language = {de} } @article{Mitsch2023, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Die „Vorpr{\"u}fung" beim Versuch in der Fallbearbeitung}, series = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, journal = {Zeitschrift f{\"u}r das juristische Studium}, number = {4}, publisher = {T. Rotsch}, address = {Gießen}, issn = {1865-6331}, pages = {729 -- 736}, year = {2023}, abstract = {Der Beitrag behandelt eine Marginalie der strafrechtlichen Fallbearbeitung, die "Vorpr{\"u}fung" bei der Er{\"o}rterung von Versuchsstrafbarkeit. Fehler sind hier selten, kommen aber in der Universit{\"a}ts- und Examensrealit{\"a}t vor. Zu ihrer Vermeidung gibt der vorliegende Beitrag einige Ratschl{\"a}ge und Hinweise.}, language = {de} } @article{Steinroetter2020, author = {Steinr{\"o}tter, Bj{\"o}rn}, title = {\S 3 Internationale Zust{\"a}ndigkeit und anwendbares Recht bei der Transaktion von Kryptotoken auf dem Prim{\"a}r- und Sekund{\"a}rmarkt}, series = {Rechtshandbuch Kryptowerte : Blockchain, Tokenisierung, Initial Coin Offerings}, journal = {Rechtshandbuch Kryptowerte : Blockchain, Tokenisierung, Initial Coin Offerings}, publisher = {Beck}, address = {M{\"u}nchen}, isbn = {978-3-406-73433-5}, pages = {65 -- 109}, year = {2020}, language = {de} } @article{Mitsch2022, author = {Mitsch, Wolfgang}, title = {Strafbarkeit verm{\"o}gensloser Schwarzfahrer}, series = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Verkehrsrecht}, journal = {Neue Zeitschrift f{\"u}r Verkehrsrecht}, number = {2}, publisher = {C.H. Beck}, address = {M{\"u}nchen}, issn = {0934-1307}, pages = {54 -- 58}, year = {2022}, abstract = {Vielleicht stellen sich auch andere Benutzer der Berliner S-Bahn hin und wieder die Frage, wer von den Mitfahrenden wohl ein g{\"u}ltiges Ticket dabei hat. Selbstverst{\"a}ndlich soll hier niemand diskriminiert werden; aber bei manchem Mitreisenden, der um eine kleine Spende bittet, eine Obdachlosenzeitung offeriert oder musikalische Darbietungen gibt, habe ich manchmal Zweifel. Nicht ganz fernliegend ist dann wohl die Erw{\"a}gung, dass es sich jedenfalls zum Teil um Mitb{\"u}rger handelt, deren Einkommens- und Verm{\"o}genssituation schlecht ist. Das gibt Anlass zu der Frage, ob unter dieser Voraussetzung die strafrechtliche Beurteilung der - das sei hier des Themas wegen unterstellt - unbefugt erlangten unentgeltlichen Personenbef{\"o}rderung zu einem anderen Ergebnis f{\"u}hrt als bei einem „Schwarzfahrer", der {\"u}ber gen{\"u}gend Finanzmittel verf{\"u}gt, um die Fahrt zu bezahlen. Einige Gerichtsentscheidungen zu F{\"a}llen, in denen es zwischen einem Taxichauffeur und dem von ihm bef{\"o}rderten Fahrgast zu gewaltt{\"a}tigen Auseinandersetzungen {\"u}ber die - vom Fahrgast verweigerte - Fahrpreisentrichtung gekommen war, suggerieren eine Straflosigkeit des T{\"a}ters, der keinerlei pf{\"a}ndbares Verm{\"o}gen hat. Die Entscheidungen betrafen den Erpressungstatbestand (\S\S 253, 255 StGB), sind aber vielleicht auch pr{\"a}judiziell f{\"u}r \S 263 StGB und f{\"u}r \S 265 a StGB. Dem soll hier nachgegangen werden.}, language = {de} }