@phdthesis{Penski2021, author = {Penski, Florian}, title = {Der voraussetzungslose Zugang zu amtlichen Informationen und private Belange}, publisher = {Mohr Siebeck}, address = {T{\"u}bingen}, isbn = {978-3-16-161025-7}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XXIV, 349}, year = {2021}, abstract = {Das Recht auf voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen verzeichnet einen stetigen Bedeutungszuwachs. Der staatliche Informationsbestand enth{\"a}lt dabei eine Vielzahl von Informationen auch Privater, insbesondere von Unternehmen. Mit dem Wunsch nach Transparenz auf der einen Seite geht auf der anderen Seite ein nat{\"u}rliches Interesse der betroffenen Dritten an der Geheimhaltung ihrer Daten einher. Diese verfassungsrechtlich garantierten Interessen umfassen den Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Gesch{\"a}ftsgeheimnissen. Florian Penski stellt eine vergleichende Untersuchung unter dem IFG, UIG und VIG zur Aufl{\"o}sung dieser Spannungsverh{\"a}ltnisse an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf m{\"o}glichen {\"A}nderungen durch die erst 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung. Zudem wird untersucht, wie ein Privater seine Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich effektiv durchsetzen kann.}, language = {de} } @phdthesis{Weinke2021, author = {Weinke, Daniel}, title = {Wirtschaftliche B{\"u}rgerbeteiligung}, publisher = {Tectum Verlag}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-8288-4685-2}, doi = {10.5771/9783828877689}, pages = {XVIII, 283}, year = {2021}, abstract = {Das Spannungsfeld zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien einerseits und Akzeptanzproblemen andererseits adressiert der Landesgesetzgeber Mecklenburg-Vorpommerns mit einem Beteiligungsgesetz zur verpflichtenden wirtschaftlichen Teilhabem{\"o}glichkeit. Dabei stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit geltendem Recht, insbesondere ob der Landesgesetzgeber gesetzgebungsbefugt ist. Dar{\"u}ber hinaus zeigt der Autor den Rahmen f{\"u}r eine Regelung auf und positioniert sich zu m{\"o}glichen Grundrechtseingriffen durch eine solche Regelung. Die Aktualit{\"a}t der Untersuchung zeigt die gegen das Gesetz anh{\"a}ngige Verfassungsbeschwerde ebenso wie die dynamische Gesetzgebung - so statuiert \S 36g Abs. 5 EEG nunmehr eine L{\"a}nder{\"o}ffnungsklausel.}, language = {de} } @phdthesis{Hoof2022, author = {Hoof, Karsten}, title = {Organisatorische R{\"u}ckwirkungen der Art. 33 Abs. 2 und 19 Abs. 4 Satz 1 GG auf die Ausgestaltung beamtenrechtlicher Stellenbesetzungsverfahren}, series = {Schriften zum {\"O}ffentlichen Recht ; 1477}, journal = {Schriften zum {\"O}ffentlichen Recht ; 1477}, publisher = {Duncker \& Humblot}, address = {Berlin}, isbn = {978-3-428-15955-0}, issn = {0582-0200}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {444}, year = {2022}, abstract = {Der Autor untersucht das System des gerichtlichen Rechtsschutzes gegen beamtenrechtliche Personalauswahlentscheidungen im Hinblick auf dessen tats{\"a}chliche Wirksamkeit zur Durchsetzung des Grundrechts auf gleichen Zugang zu {\"o}ffentlichen {\"A}mtern aus Art. 33 Abs. 2 GG. Maßstab der Wirksamkeitspr{\"u}fung ist die Rechtsschutzgarantie aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Ber{\"u}cksichtigt werden insbesondere die Modifikationen der etablierten Rechtsschutzdogmatik durch das Urteil des BVerwG vom 04.11.2010. Der Autor konstatiert, dass Bewerbern um ein {\"o}ffentliches Amt nun zwar ein formell l{\"u}ckenloser Prim{\"a}rrechtsschutz einger{\"a}umt wird. Dessen praktische Wirksamkeit ist jedoch durch zahlreiche prozessuale Besonderheiten und die Handhabung des dem Dienstherrn bei der Auswahlentscheidung zugebilligten weiten Beurteilungs- und Ermessensspielraums erheblich eingeschr{\"a}nkt. Der Autor folgert, dass der geforderte effektive gerichtliche Rechtsschutz nur durch eine rechtsschutzfreundliche Gestaltung des beh{\"o}rdlichen Auswahlverfahrens gew{\"a}hrleistet werden kann, und leitet bestimmte organisatorische Mindestanforderungen an das Auswahlverfahren her.}, language = {de} } @phdthesis{Koenig2023, author = {K{\"o}nig, Isabelle}, title = {Geb{\"u}hrenf{\"a}higkeit der Konzessionsabgabe im Bereich „Wasser"}, series = {Kommunalrechtliche Studien ; 11}, journal = {Kommunalrechtliche Studien ; 11}, publisher = {Nomos}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-7560-0226-9}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {703}, year = {2023}, abstract = {F{\"u}r die Sondernutzung des gemeindlichen Verkehrsraumes durch die Verlegung und den Betrieb von Leitungen kann die Gemeinde vom Wasserversorger eine Konzessionsabgabe erheben. Gleichwohl kleine Regie- und Eigenbetriebe den gr{\"o}ßten Teil der Wasserversorger ausmachen, ein Großteil der Abnehmerbeziehungen {\"u}ber Geb{\"u}hren ausgestaltet ist, und Konzessionsabgaben einen beachtlichen Faktor in den kommunalen Haushalten darstellen, ist die Frage, ob von einem Eigenbetrieb gezahlte Konzessionsabgaben in die Geb{\"u}hrenkalkulation eingestellt werden k{\"o}nnen, umstritten. Mehrere Oberverwaltungsgerichte verneinen dies. Die Verfasserin untersucht die zugrundeliegende Thematik aus zahlreichen rechtlichen Perspektiven und widerspricht der Rechtsprechung.}, language = {de} }