@phdthesis{Penski2021, author = {Penski, Florian}, title = {Der voraussetzungslose Zugang zu amtlichen Informationen und private Belange}, publisher = {Mohr Siebeck}, address = {T{\"u}bingen}, isbn = {978-3-16-161025-7}, school = {Universit{\"a}t Potsdam}, pages = {XXIV, 349}, year = {2021}, abstract = {Das Recht auf voraussetzungslosen Zugang zu amtlichen Informationen verzeichnet einen stetigen Bedeutungszuwachs. Der staatliche Informationsbestand enth{\"a}lt dabei eine Vielzahl von Informationen auch Privater, insbesondere von Unternehmen. Mit dem Wunsch nach Transparenz auf der einen Seite geht auf der anderen Seite ein nat{\"u}rliches Interesse der betroffenen Dritten an der Geheimhaltung ihrer Daten einher. Diese verfassungsrechtlich garantierten Interessen umfassen den Schutz personenbezogener Daten, des geistigen Eigentums und von Betriebs- und Gesch{\"a}ftsgeheimnissen. Florian Penski stellt eine vergleichende Untersuchung unter dem IFG, UIG und VIG zur Aufl{\"o}sung dieser Spannungsverh{\"a}ltnisse an. Der Schwerpunkt liegt dabei auf m{\"o}glichen {\"A}nderungen durch die erst 2018 in Kraft getretene Datenschutz-Grundverordnung. Zudem wird untersucht, wie ein Privater seine Interessen sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich effektiv durchsetzen kann.}, language = {de} } @phdthesis{Weinke2021, author = {Weinke, Daniel}, title = {Wirtschaftliche B{\"u}rgerbeteiligung}, publisher = {Tectum Verlag}, address = {Baden-Baden}, isbn = {978-3-8288-4685-2}, doi = {10.5771/9783828877689}, pages = {XVIII, 283}, year = {2021}, abstract = {Das Spannungsfeld zwischen dem Ausbau erneuerbarer Energien einerseits und Akzeptanzproblemen andererseits adressiert der Landesgesetzgeber Mecklenburg-Vorpommerns mit einem Beteiligungsgesetz zur verpflichtenden wirtschaftlichen Teilhabem{\"o}glichkeit. Dabei stellt sich die Frage nach der Vereinbarkeit mit geltendem Recht, insbesondere ob der Landesgesetzgeber gesetzgebungsbefugt ist. Dar{\"u}ber hinaus zeigt der Autor den Rahmen f{\"u}r eine Regelung auf und positioniert sich zu m{\"o}glichen Grundrechtseingriffen durch eine solche Regelung. Die Aktualit{\"a}t der Untersuchung zeigt die gegen das Gesetz anh{\"a}ngige Verfassungsbeschwerde ebenso wie die dynamische Gesetzgebung - so statuiert \S 36g Abs. 5 EEG nunmehr eine L{\"a}nder{\"o}ffnungsklausel.}, language = {de} }